Kündigungsschutz Arbeitsrecht online
Sie haben eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten?
Ich helfe Ihnen verlässlich dabei,
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, ist dies für viele Arbeitnehmer zunächst ein grosser Schock und sorgt für Verunsicherung. Das muss es nicht zwangsläufig, denn in vielen Fällen kann eine Kündigung verhindert oder zumindest herausgeschoben werden, oftmals kann auch eine Abfindung erreicht werden.
Unverbindliche Online-Prüfung Ihrer Kündigungssituation:
Nach dem Gesetz muss ein Arbeitnehmer spätestens 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung gegen diese vorgehen. Andernfalls würde ein Arbeitsgericht den Fall ohne Prüfung abweisen und die Kündigung ist rechtswirksam.
Bitte geben Sie das genaue Datum an.
Das Kündigungsschutzgesetz greift nur bei Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern, jedoch gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz (z.B. bei Filialbetrieben oder jenen, die Teil einer Unternehmensgruppe sind). Sollten Sie sich unsicher sein, nehmen Sie auf jeden Fall kostenlos Kontakt zu mir auf.
a. betriebsbedingt
b. verhaltensbedingt
c. krankeitsbedingt
d. diskriminierndbedingt (bitte kurz schildern)
e. sonstiger Grund (bitte kurz schildern)
Ist das Coronavirus ein Kündigungsgrund?
Auch in Zeiten der Corona-Krise gilt der übliche Kündigungsschutz.
1. Eine fristlose Kündigung ist daher grds. unwirksam.
Insbesondere wenn der Arbeitnehmer länger als ein halbes Jahr beschäftigt ist und der Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Dann kann der Arbeitgeber nicht einfach so kündigen.
Eine fristlose Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers vorliegt. Das heißt, sie ist immer nur verhaltensbedingt. So eine fristlose Kündigung ist zum Beispiel wirksam, wenn ein Mitarbeiter der Arbeit aufgrund der Angst vor dem Coronavirus fernbleibt oder Atemschutzmasken stiehlt.
Es stimmt aber nicht, dass alle Unternehmen gleich insolvent sind. Zwar haben sie möglicherweise keine Aufträge, aber staatliche Hilfen stehen zur Überbrückung bereit und in einigen Monaten kann die Quarantäne aufgehoben sein.
Innerhalb von drei Wochen muss nach dem Kündigungsschutzgesetz eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird die Frist nicht eingehalten, ist die ausgesprochene Kündigung automatisch wirksam.
Die Chancen, mit der Klage erfolgreich zu sein, stehen gut. Handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund fehlender Aufträge oder drohender Insolvenz, wird in Zeiten der Hektik oft gegen arbeitsrechtliche Vorgaben verstoßen. Zum Beispiel unterzeichnet eine nicht berechtigte Person die Kündigung und nicht der Chef. Wer seinen Job trotz aller Bemühungen nicht retten kann, hat dennoch gute Chancen auf eine angemessene Abfindung. Schon allein deswegen lohnt es sich, zu klagen.
Eine krankheitsbedingte Kündigung, weil ein Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet wurde und in Quarantäne muss, ist unzulässig. Auch wenn jemand bereits öfter krank war, ist eine fristlose Kündigung meist unwirksam.
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