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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

 Mitsubishi-Abgasskandal

Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke  Ansprüche im Mitsubishi-Dieselskandal durchsetzen! 

Spezialisierte Kanzlei zum Thema Abgasskandal


1. Top-News!

update vom 22.01.2020

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat bundesweit Geschäftsräume des japanischen Autobauers Mitsubishi wegen des Verdachts der Abgasmanipulation durchsucht.Gegenstand der Untersuchungen seien Fahrzeuge der Marke Mitsubishi mit 1,6- und 2,2 Liter-Dieselmotoren. Es bestehe der Verdacht, dass die Motoren mit illegalen Abschalteinrichtungen versehen seien. Im Zuge der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft auch Standorte des Zulieferers Continental durchsucht. 


 

Es bestehen damit für die getäuschten Käufer auch in diesen Dieselfällen sehr gute Chancen Schadenersatz zu erhalten!  

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit mir auf!

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Kanzlei Dortmund 

RECHTSANWALT 

Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE) 

OLAF LAMOTTKE

Direktkontakt

0231 422100

Benninghofer Str. 161

44269 Dortmund  

ra.lamottke@t-online.de 

JETZT KLAGEN STATT SOFTWARE-UPDATE: 

ICH  INFORMIERE SIE!


Meine Tätigkeit im Abgasskandal:

  • Kostenneutrale Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller

  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche

  • Bundesweite Vertretung gegenüber dem Hersteller

Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich  Ansprüche.

Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten. 


Kostenlose Erstberatung direkt online: 

Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail RA.Lamottke@t-online.de oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage.   Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.

Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.

Fahrzeugmodell?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert? 

Sie erhalten alsbald  eine Beurteilung Ihres Falles und des besten Klagewegs.


Kostenlose Online-Kontaktanfrage:


Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail übermitteln: RA.Lamottke@t-online.de

  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder  Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungpolice 

Kostenlose Erstberatung direkt auch per Telefon! 

Direktkontakt 0231 422100


Kostenlose Erstberatung auch per Post!

Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage und/oder Unterlagen auch per Post zuschicken. Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.

 

  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungspolice 



2. Ihre Rechte 


Was sind die Rechte des Käufers?  


a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:


  • Nachbesserung/Nacherfüllung
  • Kaufvertragsabwicklung
  • Rücktrittsabwicklung
  • Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  • Widerruf der Finanzierung bei der VW Bank mit der Folge Kaufvertragsrückabwicklung 


Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist  einzelfallabhängig.  


Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.



b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat  verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:


 

  • Schadenersatz

zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung, Schadensersatz von Zukunftsschäden


c. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen die Finanzierungsbank und damit auch gegen den Verkäufer:   

Der Widerrufsjoker: 

Geschädigte Verbraucher, die ihr Fahrzeug geleast oder über einen Kredit einer Autobank  finanziert haben können ihren Vertrag idR auch nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist noch heute widerrufen. Es finden sich Mängel in den Vertragsklauseln, die zu einem unverjährbaren  Widerrufsrecht führen. Dann kann  man das Fahrzeug zurückgeben und den  

Als Folge des Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Die beiderseitig erbrachten Leistungen werden zurückerstattet.  Der Käufer  gibt das  Auto zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Beiträge und Anzahlungen wieder und der  Kreditvertrag bzw. der Leasingvertrag wird vorzeitig beendet.

 Tipp: Die Möglichkeit eines Widerrufs steht allen Verbrauchern offen, die ihren Pkw über eine Autoherstellerbank finanziert haben. Dabei ist es sogar völlig unerheblich, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist oder nicht. Der Widerrufsjoker gilt auch für Benziner.    

 

4. Mein Tipp 


Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen! 


Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!


Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung! 


Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.


Bedenken Sie: 

Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. VW merkt das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt. 


Aufgrund meiner Erfahrung in zahlreichen Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. 


5. Kosten und Anwaltsgebühren 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.


Ansonsten gilt: 

Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.


Vertretung im Bundesgebiet, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. 

Persönliche Beratung  möglich in den angrenzenden Städten wie z.B. Schwerte, Unna, Hagen, Iserlohn, Herdecke, Holzwickede, Lünen, Bochum, Witten, Wetter, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne, Waltrop, Bergkamen, Kamen.

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1. Leistungen für Spieler

Basketballrecht


 

Juristische Transferbegleitung

 

 

Ich berate Basketballspieler als Fachanwalt für Arbeitsrecht juristisch bei Vertragsanbahnung und Vertragsschluss sowohl bei Vereinswechsel als auch bei Vertragsverlängerungen und Vertragsbeendigungen.


 Beratung und Vertretung (z.B. Nachwuchsfördervertrag) 

 

Im Bereich Fördervertrag für Jugendspieler ist zumeist professionelle juristische Beratung und Unterstützung bei Vertragsanbahnung, Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss für die Jugendspieler und deren Eltern notwendig, damit die Rechte des Jugendspielers umfassend und bestmöglich gewahrt werden, da hier ja die Weichen für die Zukunft gestellt werden. 
 

    

Beratung und Vertretung bei sportarbeitsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten sowie im Arbeitsgerichts-verfahren 


 Ich sichere als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre Rechte, z.B.: 

 

- im bestehenden Arbeitsverhältnis (Abrechnung und Zahlung bei Gehältern und 

  Prämien, Verlängerungsoptionen, Vertragsstrafen, Verlängerungsoptionen, 

  Vertragsstrafen, Abmahnungen, Suspendierungen) 


 - wie auch bei Vertragsbeendigung (z.B. Kündigungsschutz, Aufhebungs- und

  Abwicklungsverträge, Ablösezahlungen).

 

- ebenso berate und vertrete ich Sie umfassend bei Vertragsanbahnung und

  Vertragsschluss ( Abschluss eines Profivertrages bzw. Abschluss eines

  Fördervertrages bei Jugendlichen)

  

- anwaltliche Vertretung von Spielern  vor den Arbeitsgerichten 

 

 

Beratung und Vertretung im Sportgerichtsverfahren


anwaltliche Vertretung von Spielern  vor den Sportgerichten 

 

 

Vermarktungsrecht

 

Überprüfung von Verträgen über die erlaubte Verwertung des Persönlichkeitsrechts des Spielers  


 

Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei nicht genehmigter Verwertung des Persönlichkeitsrechts des Spielers


 

Entwicklung von Karrierestrategien

 

in den Bereichen Sport, Ausbildung, Beruf 


  

Benennung von Kooperationspartnern

 

z.B. in den Bereichen: Versicherungs-, Steuer- und Finanzberatung, medizinische Betreuung

 

 

Juristische Vertretung in sämtlichen anderen Bereichen des täglichen Lebens

 

 

 

 

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Sie können Sie mir Ihre Anfrage unverbindlich  zuleiten.


Benutzen Sie bitte das Kontaktformular  oder die Email-Adresse oder rufen mich an.

 

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Sonstige Transferbegleitung:


 

Transferbegleitung und -abwicklung 


Im Bereich Spieler-Transfer/Vermittlung stehe ich Ihnen mit meinen Kontakten und meiner Erfahrung gerne zur Verfügung. 


 

 

 

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Als Spieler /Spielerin  mit Spielstärke 1. - 2. Liga bzw. talentierter Jugendspieler/ talentierte Jugendspielerin übermitteln Sie mir bitte unverbindlich Ihr Spielerprofil per Kontaktformular  oder Email-Adresse oder rufen mich an.  

Ich kann Vertragsgespräche anbahnen bis hin zum Vertragsschluss. Die dabei anfallenden Kosten werden grundsätzlich von dem den Spieler verpflichtenden Verein getragen.

 

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur nach Abstimmung mit Ihnen verwendet. 

 

Auch für sonstige unverbindliche Online-Anfragen benutzen Sie  bitte das Kontaktformular  oder die Email-Adresse. ´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´


 

2. Leistungen für Vereine im Bereich  

    Leistungssport 


  

Basketballrecht:

  

Juristische Transferbegleitung  

sowie Vertragsgestaltung und Beratung

  

Ich berate Vereine bei Vertragsanbahnung (Vereinswechsel, Transfer) sowie  beim Vertragsschluss  bzw. Vertragsaufhebung mit Spielern und Trainern. 

 

Vertretung bei arbeitsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten


 

Ich sichere als Fachanwalt für Arbeitsrecht die  Rechte des Vereins wie z.B.:


 - im bestehenden Arbeitsverhältnis (z.B. Streitigkeiten über Gehälter und  Prämien,

  Verlängerungsoptionen, Vertragsstrafen, Abmahnungen, Suspendierungen)


 

- wie auch bei Vertragsbeendigung (z.B. Kündigungsschutz, Aufhebungs- und

  Abwicklungsverträge, Ablösezahlungen).


 

- ebenso berate und vertrete ich Sie umfassend bei Vertragsanbahnung und

  Vertragsschluss ( Abschluss eines Profivertrages bzw. Abschluss eines

  Fördervertrages bei Jugendlichen)


- Anwaltliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten



Vertretung bei verbandsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten


Auch berate und vertrete ich Vereine in Fragen folgender Rechtsgebiete

inklusive anwaltliche Vertretung vor den Sportgerichten und Zivilgerichten:


- Beko BBL-Recht und DBB-Recht


Spielordnung, Vereinswechsel, Spielerberechtigung, Spielerlizenz, Ablöse, Mehrfachspielrecht von Jugendspielern, Sondereinsatzberechtigunjg, Spielausweisverfahren, Dauer und Wegfall der Wartefrist, Spieler mit Vertrag,  Spielervermittlung, Auf- und Abstieg, Spielgemeinschaften, Wiederholung und Neuansetzung von Meisterschaftsspielen, Verlegung eines Spiels, Nichtbeendigung eines Spiels, Schadensregulierung bei Spielausfall,  Spiel und Punktverlustwertung, Festspielen,  Teilnahmevoraussetzungen für die Bundesligen, Erteilung der Spielberechtigung,  Ausleihe von Spielern,  Abstellen von Spielern, Spielersperre, Hallensperre, Dopingverbot, Basketballregeln, Strafen und Geldbußen, Straftaten wie Erschleichen der Spielberechtigung, Manipulation und Bestechung, Doping, Spielabbruch, Entsperrung, Spielen trotz Sperre, Ordnungswidrigkeiten, Ausländerregelung, Schiedsgericht, Protest, Beschwerde, Berufung, Revision, Verjährung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiederaufnahme des Verfahrens, Gnadenrecht, Lizenzerteilung


 - JBBL- und NBBL-Recht


 


-  FIBA-Europe-Recht:


 

 

   Fragen des europäischen Basketballrechts 

  

 

  - FIBA-Recht:

 

   Fragen des internationalen Basketballrechts 

   

 

   internationale Vereinswechsel,  Transfer von  Berufsspielern, Spielerausleihe, 

   Jugendspieler,  Entschädigungen, Transfergebühren   für Studenten, 

   Ausbildungsentschädigung, Amateurspieler




 

Vertretung bei Fragen des Medien- und Urheberrechts


- u.a rechtssichere Gestaltung des Impressums bei Webseiten des Vereins


 - Schadenersatz und Unterlassung bei missbräuchlicher Nutzung von Urheberrechten

   (Homepage, Vereinsheft, Logos etc.)



 

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Sie können Sie mir Ihre Anfrage unverbindlich  zuleiten.

Benutzen Sie bitte das Kontaktformular  oder die Email-Adresse oder rufen mich an.

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Sonstige Transferbegleitung  


 

Im Bereich Spieler-Transfer/Vermittlung stehe ich Ihnen mit meinen Kontakten und meiner Erfahrung gerne zur Verfügung. 

 


 

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Als  Verein senden Sie mir bitte Ihre Anfrage unverbindlich  zu! 


Benutzen Sie  bitte das  Kontaktformular   oder die  Email-Adresse.

  

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3. Leistungen für Trainer

 

Juristische Transferbegleitung

 

Ich berate Basketballtrainer als Fachanwalt für Arbeitsrecht juristisch bei Vertragsanbahnung und Vertragsschluss sowohl bei Vereinswechsel als auch bei Vertragsverlängerungen und Vertragsbeendigungen.
 

 

Arbeitsrechtliche Fragen  und Arbeitsgerichtsverfahren 


Im bestehenden Arbeitsverhältnis sichere ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre Rechte (Abrechnung und Zahlung bei Gehältern und Prämien, Verlängerungsoptionen, Vertragsstrafen) wie auch bei Vertragsbeendigung (Kündigungsschutz, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge). Ebenso vertrete ich Sie umfassend bei  Vertragsanbahnung und Vertragsschluss.


anwaltliche Vertretung von Trainern  vor den Arbeitsgerichten 

 

 

Sportgerichtsverfahren


anwaltliche Vertretung von Trainern  vor den Sportgerichten