E-Auto Reichweitenproblem
≡
Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke Ansprüche verfolgen!
Spezialisierte Kanzlei zum Thema E-Mobilität
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
VERTRAUENSANWALT AUTOCLUB EUROPA
OLAF LAMOTTKE
Direktkontakt
0231 422100
Benninghofer Str. 161
44269 Dortmund
ra.lamottke@t-online.de
Ihre Vorteile im Überblick:
- langjährige Erfahrung bei Reichweitenproblemen seit 2023
- Fachkenntnisse und Fortbildung
- Kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
E-Reichweite im Elektroauto – Ihre Rechte bei zu geringer WLTP-Reichweite
1. Wenn die Reichweite nicht hält, was versprochen wurde
Die Reichweite ist eines der zentralen Kaufkriterien beim Elektroauto. Hersteller bewerben Fahrzeuge regelmäßig mit WLTP-Werten, die unter standardisierten Laborbedingungen ermittelt werden. In der Praxis weichen diese Werte jedoch teils deutlich ab.
Rechtlich entscheidend ist: Solche Angaben sind keine bloßen Marketingzahlen, sondern können eine verbindliche Beschaffenheit des Fahrzeugs darstellen. Wird diese deutlich verfehlt, kommt ein Sachmangel im Sinne des Kaufrechts (§§ 434, 437 BGB) in Betracht – mit weitreichenden Ansprüchen für Käufer.
2. Aktuelle Rechtsprechung stärkt Verbraucher bei E-Reichweite
Mehrere Gerichtsentscheidungen zeigen eine klare Tendenz: Die beworbene Reichweite ist rechtlich relevant.
So hat das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. 10 O 282/23) entschieden, dass eine erhebliche Abweichung von rund 18 % zwischen WLTP-Angabe und tatsächlicher Reichweite einen Sachmangel darstellen kann. Im konkreten Fall führte dies zum Rücktritt vom Kaufvertrag und zur Rückabwicklung des Autokaufs.
Das Gericht stellte dabei klar:
- WLTP-Angaben sind maßgebliche Beschaffenheitsangaben.
- Abweichungen von deutlich über 10 % können erheblich sein
- auch bei Elektrofahrzeugen gilt die bekannte BGH-Rechtsprechung zum Mehrverbrauch
- der pauschale Hinweis auf Fahrweise oder Wetter reicht nicht aus
Auch andere Gerichte prüfen Reichweitenmängel
So hat das Landgericht Osnabrück in einem Hinweisbeschluss vom 08.04.2026 zu einem Porsche Taycan die Reichweitenangaben beim Porsche Taycan ausdrücklich zum Gegenstand einer gerichtlichen Beweisaufnahme gemacht und eine sachverständige Begutachtung angeordnet.
Damit wird deutlich: Auch bei Premium-Fahrzeugen sind Reichweitenangaben zunehmend Gegenstand gerichtlicher Überprüfung.
3. Wann liegt ein rechtlich relevanter Reichweitenmangel vor?
Ein Sachmangel kann insbesondere dann vorliegen, wenn:
- die tatsächliche Reichweite deutlich unter der WLTP-Angabe liegt
- die Abweichung nicht nur im Alltagsbetrieb, sondern auch unter standardisierten Bedingungen besteht
- technische Ursachen (z. B. Batteriequalität oder Degradation) vorliegen
- die Abweichung erheblich ist (häufig ab ca. 10 % diskutiert)
Wichtig: Nicht jede Abweichung führt automatisch zur Rückabwicklung. Entscheidend ist immer eine Einzelfallprüfung unter technischen und rechtlichen Gesichtspunkten.
4. Typische Streitpunkte bei E-Reichweite
In der anwaltlichen Praxis spielen insbesondere folgende Themen eine Rolle:
- reale Reichweite gegenüber der beworbenen Reichweite (WLTP)
- Batteriegesundheit (State of Health / Degradation)
- Software-Eingriffe und Ladebegrenzungen
- Temperatur- und Fahrprofilargumente der Hersteller
5. Ihre Ansprüche als Käufer
Je nach Fallgestaltung kommen insbesondere in Betracht:
- zunächst Nacherfüllung (z. B. Reparatur)
- dann Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückabwicklung)
- dann Schadensersatz
6. Für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte sind grds. typischerweise entscheidend:
- Dokumentation der tatsächlichen Reichweite (Sichern Sie sich gegen den Vorwurf eines falschen Fahrstils ab. Dokumentieren Sie über mehrere Wochen Ihr Ladeverhalten und Ihre Fahrdaten, idealerweise über die herstellereigene App oder ein detailliertes Fahrtenbuch. Achten Sie darauf, Belege für ein akkuschonendes Laden (vorzugsweise zwischen 20 und 80 Prozent) und moderate Geschwindigkeiten vorzuhalten).
- Vergleich mit den Herstellerangaben (WLTP / COC-Daten) (Ermitteln Sie Ihre individuelle Abweichung: Vergleichen Sie den WLTP-Wert aus Ihrem COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) mit der tatsächlichen Reichweite bei moderater Fahrweise.)
- Prüfung von Lade- und Nutzungsdaten
- rechtzeitige Mängelanzeige gegenüber dem Händler
- ggf. sachverständige Begutachtung der Batterie
7. Häufige Fragen zu Reichweitenmängeln bei Elektroautos (FAQ)
7.1 Gilt die 10-Prozent-Grenze auch, wenn die Reichweite nur bei Kälte stark sinkt?
Nicht automatisch.
Ein erheblicher Reichweitenverlust im Winter ist bei Elektrofahrzeugen grundsätzlich technisch bedingt und stellt für sich genommen noch keinen Sachmangel dar. Entscheidend ist nicht die Reichweite unter bestimmten Wetterbedingungen, sondern die Frage, ob das Fahrzeug die vom Hersteller angegebenen WLTP-Werte auch unter vergleichbaren Prüfbedingungen deutlich verfehlt.
Für die rechtliche Beurteilung kommt es daher auf objektive Messungen unter standardisierten Bedingungen an. Wird dabei eine erhebliche Abweichung von den beworbenen Reichweitenwerten festgestellt, kann ein Sachmangel vorliegen. Allein die geringere Reichweite an kalten Tagen genügt dagegen regelmäßig nicht für einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
7.2 Verliere ich meine Ansprüche, wenn der Händler mir einen ungünstigen Fahrstil vorwirft?
Nein, nicht automatisch.
Händler führen bei Reichweitenproblemen häufig Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperaturen oder das Ladeverhalten als Ursache an. Solche Einwände schließen Ansprüche jedoch nicht automatisch aus.
Entscheidend ist, ob die Reichweitenminderung auf das Nutzerverhalten oder auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist. Diese Frage wird regelmäßig durch einen unabhängigen Sachverständigen geklärt. Ergibt das Gutachten beispielsweise eine überdurchschnittliche Batteriedegradation oder einen technischen Mangel am Fahrzeug, bleiben Ihre Gewährleistungsrechte bestehen.
Sinnvoll ist es, Ladevorgänge, Reichweitenanzeigen und das allgemeine Fahrverhalten zu dokumentieren, um spätere Einwände des Verkäufers entkräften zu können.
7.3 Reicht die Cockpit-Anzeige als Nachweis der zu geringen Reichweite aus?
In der Regel nicht abschließend.
Die Anzeige im Fahrzeug kann zwar ein wichtiger Hinweis auf einen möglichen Mangel sein, ersetzt aber meist kein technisches Gutachten. Da die Herstellerangaben auf standardisierten WLTP-Messungen beruhen, muss auch die tatsächliche Reichweite möglichst unter vergleichbaren Bedingungen überprüft werden.
Für ein gerichtliches Verfahren ist daher regelmäßig ein Sachverständigengutachten erforderlich. Erst dadurch lässt sich zuverlässig feststellen, ob die Reichweite die Herstellerangaben erheblich unterschreitet und ob technische Ursachen hierfür verantwortlich sind.
7.4 Muss bereits vor Klageerhebung ein Gutachten zur Reichweite vorliegen?
Nein.
Ein Sachverständigengutachten muss in den meisten Fällen nicht bereits vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens vorliegen. Grundsätzlich genügt es zunächst, wenn der Käufer die Reichweitenprobleme dokumentiert und dem Verkäufer die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gibt. Für die Aufforderung zur Nachbesserung und auch für die Einreichung einer Klage ist in der Regel kein vorab eingeholtes Sachverständigengutachten erforderlich. Es genügt zunächst, die Reichweitenprobleme möglichst umfassend zu dokumentieren. Hilfreich sind insbesondere Fotos oder Screenshots der Reichweitenanzeige, Ladeprotokolle, Daten aus der Fahrzeug-App, Werkstattberichte sowie Aufzeichnungen zum Fahr- und Ladeverhalten. Der Käufer muss bei Klageerhebung nicht bereits den technischen Beweis für die Ursache der Reichweitenabweichung führen. Er muss den Mangel lediglich nachvollziehbar darlegen.
Kommt es anschließend zu einem Rechtsstreit, wird das Gericht regelmäßig selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Dieser prüft unter anderem die tatsächliche Reichweite, den Zustand der Hochvoltbatterie, eine mögliche Batteriedegradation sowie die Übereinstimmung mit den vom Hersteller beworbenen WLTP-Werten.
Für die Aufforderung zur Nachbesserung und auch für die Einreichung einer Klage ist in der Regel kein vorab eingeholtes Sachverständigengutachten erforderlich.
Es genügt zunächst, die Reichweitenprobleme möglichst umfassend zu dokumentieren. Hilfreich sind insbesondere Fotos oder Screenshots der Reichweitenanzeige, Ladeprotokolle, Daten aus der Fahrzeug-App, Werkstattberichte sowie Aufzeichnungen zum Fahr- und Ladeverhalten.
Der Käufer muss bei Klageerhebung nicht bereits den technischen Beweis für die Ursache der Reichweitenabweichung führen. Er muss den Mangel lediglich nachvollziehbar darlegen.
7.5 Muss ich das Fahrzeug während eines Rechtsstreits stilllegen?
Nein.
Sie dürfen das Fahrzeug grundsätzlich weiter nutzen. Allerdings wird bei einer späteren Rückabwicklung regelmäßig eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer angerechnet. Je mehr Kilometer während des Verfahrens hinzukommen, desto geringer kann der auszuzahlende Rückerstattungsbetrag ausfallen. Viele Käufer entscheiden sich dafür, die Fahrleistung während eines laufenden Verfahrens möglichst gering zu halten, um den späteren Anspruch nicht unnötig zu reduzieren.
7.6 Wann kann ich wegen zu geringer Reichweite vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ein Rücktritt kommt in Betracht, wenn ein erheblicher Sachmangel vorliegt und dem Verkäufer zuvor nachweislich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
Maßgeblich ist insbesondere, ob die tatsächliche Reichweite die vom Hersteller beworbenen Werte deutlich unterschreitet und ob hierfür technische Ursachen verantwortlich sind. Nach aktueller Rechtsprechung können erhebliche Abweichungen von den WLTP-Angaben einen Rücktritt rechtfertigen.
7.7 Welche Unterlagen benötige ich bei Reichweitenmängeln und Batterieproblemen?
Für die Prüfung möglicher Ansprüche sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:
· Kaufvertrag und Bestellunterlagen
· COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
· Prospekte, Preislisten und Werbeangaben zur WLTP-Reichweite
· Ladeprotokolle und Fahrzeugdaten
· Fotos oder Screenshots der Reichweitenanzeige
· Werkstattberichte und Serviceunterlagen
· Schriftverkehr mit Händler oder Hersteller
· Angaben zu Fahrprofil, Temperaturen und Ladeverhalten
· Berichte über Batterietests oder Messungen des State of Health (SOH)
7.8 Welche Fristen gelten?
Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche im Gewährleistungsrecht vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer umgehend handeln.
Im Gewährleistungsrecht gelten nur kurze Verjährungsfristen von ein oder zwei Jahren ab Übergabe des des Fahrzeugs.
7.9 Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?
In der Regel ja, da hohe Kosten für ein Gutachten anfallen.
8. Kosten und Anwaltsgebühren
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?
I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst. Gerne werde ich beim Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.
Kostenlose Erstberatung direkt online,wenn Sie in meinem Einzugsgebiet Dortmund wohnen.
Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail ra.lamottke@t-online.de (unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer und Ihrer Anschrift) oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage, wenn Sie in meinem Einzugsgebiet wohnen!
Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.
E‑Auto Reichweite
Geben Sie dabei bitte die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige:
1 Fahrzeugmodell?
2 Kaufpreis?
3 Kaufdatum?
4 Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?
5 Ist das Fahrzeug finanziert oder bezahlt?
6 Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert?
7 Beschreibung des Reichweitenproblems
Kostenlose Online-Kontaktanfrage, wenn Sie in meinem Einzugsgebiet Dortmund wohnen.
Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail ra.lamottke@t-online.de
- Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
- ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag)
- ggfs. Rechtsschutzversicherungpolice bzw. Nummer
Kostenlose Erstberatung direkt auch per Telefon, wenn Sie in meinem Einzugsgebiet Dortmund wohnen. !
Direktkontakt 0231 422100
- ·
Anwalt Mercedes Abgasskandal Dortmund
.
Viele Städte reagieren auf die Überschreitung der Grenzwerte in der Luft mit Dieselfahrverboten.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und die Zulassungsstellen drohen mit Fahrzeugstilllegung, wenn Sie nicht innerhalb von 18 Monaten (nach Verfügbarkeit) das auf die Schnelle zu entwickelnde Software-Update aufspielen lassen.
Zahlreiche Betroffene klagen nach dem Aufspielen des Software-Updates (VW) über Nachteile (Ruckeln des Motors, unrunder Motorlauf, langer Nachlauf des Kühlers, Ausfall von elektronischen Systemen, Leistungsverlust, Mehrverbrauch, usw.). Diese Folgen sind bei den Software-Updates aus dem Hause Daimler nicht auszuschließen.
Dieselfahrverbote, Wertverfall, Unsicherheit wegen des Software-Updates, Schadenersatzweiterlesen
em streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLC 220 d mit dem Motortyp OM651 Euro 6.
Daimler hatte zuvor alles bestritten und geschwärzte Bescheide vorgelegt.
LG