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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

 Ford Kuga Rückruf

 Hochvolt-Batterie

 

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Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke  Ansprüche bei Ford Hochvolt-Batterieproblemen durchsetzen! 

Spezialisierte Kanzlei zum Thema E-Mobilität

Kostenlose Ersteinschätzung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular!


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Benninghofer Str. 161
44269 Dortmund
ra.lamottke@t-online.de


Ihre Vorteile im Überblick:

  • langjährige Erfahrung bei Batterieproblemen seit 2022
  • Fachkenntnisse und Fortbildung 
  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung




Meine Tätigkeit bei Problemen  mit der Batterie:

  • Kostenneutrale Einschätzung der Erfolgschancen 

  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche

Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen möglicherweise weiterhin Ansprüche. 

Ansprüche können insb. auch bei finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. 


1. Ford muss Kuga Plug-in-Hybride wegen Brandgefahr der Hochvoltbatterie zurückrufen

Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid ist von einem sicherheitsrelevanten Rückruf wegen eines möglichen Defekts der Hochvoltbatterie betroffen. Im Rahmen der Serviceaktion 25SC4 hat Ford ein Problem mit einzelnen Batteriezellen festgestellt. Nach Angaben von Ford können die betroffenen Zellen möglicherweise einen internen Kurzschluss entwickeln. In der Folge kann es zu einem Verlust der Antriebsleistung kommen. Zudem besteht nach Angaben des Herstellers die Möglichkeit einer thermischen Entgasung der Hochvoltbatterie, die im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen kann. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt die Rückrufaktion unter der KBA-Referenznummer 15919R.


2. Betroffene Fahrzeuge: 

Ford Kuga Plug-in-Hybrid (PHEV)
Baujahre bzw. Produktionszeitraum: August 2019 bis März 2026
KBA-Referenznummer: 15919R
Hersteller-Rückrufcode: 25SC4

Nach den vorliegenden Angaben sind in Deutschland rund 68.810 Fahrzeuge betroffen. Weltweit betrifft die Rückrufaktion nach Angaben des ADAC rund 252.972 Fahrzeuge. Betroffen sind Fahrzeuge, bei denen Zellen der Hochvoltbatterie möglicherweise einen internen Kurzschluss entwickeln können.
Ford weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rückrufaktion unabhängig davon beachtet werden soll, ob am Fahrzeug bereits eine frühere Maßnahme wegen eines ähnlichen Problems unter der Serviceaktion 24S79 durchgeführt wurde.


3. Was ist das Problem?

Nach Angaben von Ford können einzelne Zellen der Hochvoltbatterie einen internen Kurzschluss entwickeln. Es kann die Warnmeldung „Jetzt sicher anhalten“ erscheinen. Es kann zu einem Verlust der Antriebsleistung während der Fahrt kommen. Die Hochvoltbatterie kann sich thermisch entgasen. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Fahrzeugbrand kommen.


4. Software-Lösungsversuch untauglich?

Die Ford Werke GmbH reagiert erstaunlicherweise lediglich mit einem Software-Update. 

Bis zum Aufspielen des Updates für die Hochvoltbatterie empfiehlt Ford, die Batterie nicht über 80 Prozent aufzuladen und ausschließlich den Standard-Fahrmodus „Auto EV“ zu verwenden. Die Modi „Tiefer Schlamm/Löcher“ sowie „Schnee/Sand“ sollen vermieden werden.


5. Reicht ein Software-Update wirklich aus?

Rechtsexperten sehen diese Maßnahme kritisch. Eine fehlerhafte Hochvoltbatterie stellt einen gravierenden Mangel dar – und ein bloßes Software-Update mag nicht ausreichen, um diesen Mangel sicher und dauerhaft zu beheben.

Ein Sicherheitsrisiko bleibt bestehen, solange die Ursache nicht physisch behoben wird.
Kunden müssen zudem damit rechnen, dass das Software-Update weitere Folgen für die Fahrzeugeigenschaften hat – etwa eine Einschränkung der Reichweite oder der Ladefähigkeit. Auch dann liegt ein relevanter Sachmangel vor.
Anstatt eines eigentlich notwendigen Austauschs der problematischen Akkus versucht Ford, die Brandgefahr durch ein Software-Update des Batteriemanagementsystems zu lösen. Dieses Update greift jedoch massiv in die Leistungsparameter des jeweiligen Fahrzeugs ein.


6. Ihre Rechte:


6.1 Wird der sicherheitsrelevante Mangel nicht dauerhaft beseitigt, stehen betroffenen Fahrzeugbesitzern - innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugübergabe - verschiedene Gewährleistungs- und Rückabwicklungsrechte jedenfalls gegen den Verkäufer zu:

  • 1. Stufe: Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der defekten Batterie, falls dies die einzig zielführende Art der Mangelbeseitigung ist.
  • 2. Stufe: 
  • Rückabwicklung des Kaufvertrags
  • Schadensersatz, z. B. bei Folgeschäden oder Nutzungseinschränkungen, als Wertausgleich 
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist immer  einzelfallabhängig und sollte anwaltlich entschieden werden. 

Wichtig: Auch Käufer mit einem laufenden Finanzierungsvertrag können Ansprüche geltend machen, da sie bei Sachmängeln ähnliche Rechte wie normale  Käufer haben.


6.2  Wird der sicherheitsrelevante Mangel der Brandgefahr nicht beseitigt, könnten betroffenen Fahrzeugbesitzern verschiedene gesetzliche deliktische Ansprüche gegen die Mercedes-Benz AG in ihrer Eigenschaft als Herstellerin zustehen; insbesondere aus §§ 823 ff. BGB iVm Verstößen gegen EU-Typgenehmigungsvorschriften (VO 2018/858), Verstößen gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), ( DIN EN 62619:2017, VDE-AR-E 2510-50:2017) , Verstöße gegen das vorgeschriebene Qualitätsmanagementsystem (EN ISO 9001:2015).


7. Mein Tipp

Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen!
Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer- bzw. besitzer  umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsberater mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!
Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung!
Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtschutz-Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.

Bedenken Sie:
Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Autohändler bzw. Hersteller merken das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt.


Aufgrund meiner Erfahrung in zahlreichen gleichgelagerten Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.

8. Kosten und Anwaltsgebühren

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?
I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.
Ansonsten gilt:
Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.




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 Kostenlose Erstberatung direkt online: 

Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail ra.lamottke@t-online.de (unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer und Ihrer Anschrift) oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage, wenn Sie in meinem Einzugsgebiet in Dortmund und Umgebung von 40 Kilometern wohnen!

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.


Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.

Fahrzeugmodell?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder bezahlt?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert? 

Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles.


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 Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail ra.lamottke@t-online.de

  • Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) 
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungpolice bzw. Nummer


Kostenlose Erstberatung direkt auch per Telefon!

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Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage und/oder Unterlagen auch per Post zuschicken. 

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Anwalt Mercedes Abgasskandal Dortmund






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Viele Städte reagieren auf die Überschreitung der Grenzwerte in der Luft mit Dieselfahrverboten.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und die Zulassungsstellen drohen mit Fahrzeugstilllegung, wenn Sie nicht innerhalb von 18 Monaten (nach Verfügbarkeit) das auf die Schnelle zu entwickelnde Software-Update aufspielen lassen.

Zahlreiche Betroffene klagen nach dem Aufspielen des Software-Updates (VW) über Nachteile (Ruckeln des Motors, unrunder Motorlauf, langer Nachlauf des Kühlers, Ausfall von elektronischen Systemen, Leistungsverlust, Mehrverbrauch, usw.). Diese Folgen sind bei den Software-Updates aus dem Hause Daimler nicht auszuschließen.

Dieselfahrverbote, Wertverfall, Unsicherheit wegen des Software-Updates, Schadenersatzweiterlesen

em streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLC 220 d mit dem Motortyp OM651 Euro 6.

Daimler hatte zuvor alles bestritten und geschwärzte Bescheide vorgelegt.


LG