Peugeot-Abgasskandal
Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke erfolgreich Ansprüche im Peugeot-Dieselskandal durchsetzen!
Software-Update für Peugeot verpflichtend!
Nun muss auch der französische PSA-Konzern Autos wegen überhöhter Abgaswerte zurückrufen!
Betroffene Peugeot-Modelle sind:
208
308
508
2008
3008
5008
Traveller/Expert
Rifter/Partner
Es bestehen damit für die getäuschten Käufer auch in diesen Dieselfällen sehr gute Chancen Schadenersatz zu erhalten!
Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit mir auf!
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Kanzlei Dortmund
RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
Direktkontakt
0231 422100
Benninghofer Str. 161
44269 Dortmund
ra.lamottke@t-online.de
Meine Tätigkeit im Abgasskandal:
Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich Ansprüche.
Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten.
Kostenlose Erstberatung direkt online:
Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail RA.Lamottke@t-online.de oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage. Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.
Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.
Fahrzeugmodell?
Kaufpreis?
Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?
Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?
Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert?
Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles und des besten Klagewegs.
Online-Kontaktanfrage:
Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail übermitteln: RA.Lamottke@t-online.de
2. Ihre Rechte
Was sind die Rechte des Käufers?
a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:
Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist einzelfallabhängig.
Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.
b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:
zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Schadensersatz von Zukunftsschäden
c. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen die Finanzierungsbank und damit auch gegen den Verkäufer:
Der Widerrufsjoker:
Geschädigte Verbraucher, die ihr Fahrzeug geleast oder über einen Kredit einer Autobank finanziert haben können ihren Vertrag idR auch nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist noch heute widerrufen. Es finden sich Mängel in den Vertragsklauseln, die zu einem unverjährbaren Widerrufsrecht führen. Dann kann man das Fahrzeug zurückgeben und den
Als Folge des Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Die beiderseitig erbrachten Leistungen werden zurückerstattet. Der Käufer gibt das Auto zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Beiträge und Anzahlungen wieder und der Kreditvertrag bzw. der Leasingvertrag wird vorzeitig beendet.
Tipp: Die Möglichkeit eines Widerrufs steht allen Verbrauchern offen, die ihren Pkw über eine Autoherstellerbank finanziert haben. Dabei ist es sogar völlig unerheblich, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist oder nicht. Der Widerrufsjoker gilt auch für Benziner.
4. Mein Tipp
Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen!
Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!
Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung!
Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.
Bedenken Sie:
Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. VW merkt das und so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt.
Aufgrund meiner Erfahrung in zahlreichen Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.
I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst. Gerne werde ich beim Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.
Ansonsten gilt:
Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.
Vertretung im Bundesgebiet, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Persönliche Beratung möglich in den angrenzenden Städten wie z.B. Schwerte, Unna, Hagen, Iserlohn, Herdecke, Holzwickede, Lünen, Bochum, Witten, Wetter, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne, Waltrop,
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Basketball und Recht
Rechtsberatung im Basketball-Recht
für Basketballvereine und Spieler
Vertretung bei verbandsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten
Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Vereine und Spieler in Fragen folgender Rechtsgebiete inklusive der anwaltlichen Vertretung vor den Sportgerichten und Zivilgerichten:
- Beko BBL-Recht und DBB-Recht
Spielordnung, Rechtsordnung, Vereinswechsel, Spielerberechtigung, Spielerlizenz, Ablöse, Mehrfachspielrecht von Jugendspielern, Sondereinsatzberechtigung, Spielausweisverfahren, Dauer und Wegfall der Wartefrist, Spieler mit Vertrag, Spielervermittlung, Auf- und Abstieg, Spielgemeinschaften, Wiederholung und Neuansetzung von Meisterschaftsspielen, Verlegung eines Spiels, Nichtbeendigung eines Spiels, Schadensregulierung bei Spielausfall, Spiel und Punktverlustwertung, Festspielen, Teilnahmevoraussetzungen für die Bundesligen, Erteilung der Spielberechtigung, Ausleihe von Spielern, Abstellen von Spielern, Spielersperre, Hallensperre, Dopingverbot, Basketballregeln, Strafen und Geldbußen, Straftaten wie Erschleichen der Spielberechtigung, Manipulation und Bestechung, Doping, Spielabbruch, Entsperrung, Spielen trotz Sperre, Ordnungswidrigkeiten, Ausländerregelung, Schiedsgericht, Protest, Beschwerde, Berufung, Revision, Verjährung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiederaufnahme des Verfahrens, Gnadenrecht, Lizenzerteilung
- JBBL- und NBBL-Recht
- FIBA-Europe-Recht:
Fragen des europäischen Basketballrechts
- FIBA-Recht:
Fragen des internationalen Basketballrechts
internationale Vereinswechsel, Transfer von Berufsspielern, Spielerausleihe,
Jugendspieler, Entschädigungen, Transfergebühren für Studenten,
Ausbildungsentschädigung, Amateurspieler
Vertretung bei sportarbeitsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten
.....mehr unter Leistungen für Vereine
....mehr unter Leistungen für Basketballspieler
Vertretung bei Fragen des Medien- und Urheberrechts
- u.a rechtssichere Gestaltung des Impressums bei Webseiten des Vereins bzw. der
Spieler
- Schadenersatz und Unterlassung bei missbräuchlicher Nutzung von Urheberrechten
(Homepage, Vereinsheft, Logos etc.) und des Persönlichkeitsrechts des Spielers
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Sie können Sie mir Ihre Anfrage unverbindlich zuleiten.
Benutzen Sie bitte das Kontaktformular oder dieEmail-Adresse oder rufen mich an.
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