Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
z.B.
- Scheidung
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
- Vermögensausgleich
- Hausrat
- Ehewohnung
Daneben regelt das Familienrecht die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Für eine Onlineanfrage oder für eine Onlinescheidung nutzen Sie bitte das Kontaktformular.