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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

 

 

 


 

 Familienrecht 



Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. 

 

 z.B. 

- Scheidung

- Unterhalt

- Sorgerecht

- Umgangsrecht 

- Versorgungsausgleich

- Vermögensausgleich

- Hausrat  

- Ehewohnung 



Daneben regelt das Familienrecht die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
 

 


 



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