Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Dortmund Verkehrsunfallrecht Dortmund
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Dortmund Rechtsanwalt
Unfallflucht und Verkehrsstrafrecht
Verkehrsunfallflucht (Fahrerflucht) ist kein Kavaliersdelikt! Es droht eine nicht nur empfindliche Geldstrafe, sondern auch immer der Entzug der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate) und der Verlust des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes.
Die Verkehrsunfallflucht heißt juristisch korrekt gemäß § 142 StGB "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Sie betrifft alle Verkehrsteilnehmer, also neben Auto-. Lkw- und Motorradfahrer auch Fahrradfahrer und Fußgänger.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Dortmund
Die Polizei oder Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie nach einem Unfall im Straßenverkehr oder wegen einer sonstigen Verkehrsstraftat? Dies ist mehr als unangenehm und kann weitreichende Folgen für Sie haben! Deshalb bewahren Sie kühlen Kopf und machen ohne Einschaltung eines Anwalts keine Angaben gegenüber der Polizei. Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde ermittelt worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. Ich prüfe insbesondere auch Zeugenaussagen und ziehe falls nötig Fachleute wie z.B. versierte und spezialisierte Sachverständige zu Rate.
Verkehrsstrafrecht Dortmund
Verkehrsunfallflucht Dortmund
Verkehrsunfallflucht Dortmund Unfallflucht Dortmund
Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.
Spezialist für Verkehrsstrafrecht Dortmund
Spezialist für Verrehrsstrafrecht Dortmund
Verkehrsunfallflucht (Fahrerflucht) ist kein Kavaliersdelikt! Es droht eine nicht nur empfindliche Geldstrafe, sondern auch immer der Entzug der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate) und der Verlust des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes.
Die Verkehrsunfallflucht heißt juristisch korrekt gemäß § 142 StGB "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Sie betrifft alle Verkehrsteilnehmer, also neben Auto-. Lkw- und Motorradfahrer auch Fahrradfahrer und Fußgänger.
Verkehrsunfallflucht Dortmund
Mein Tipp: Ein Verkehrsteilnehmer, der mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert wird, sollte sich deshalb immer anwaltlichen Beistand nehmen. Der mögliche Verlust des eigenen Kfz-Haftpflicht-versicherungsschutzes und der Regress der eigenen Versicherung ist eine Falle, in die man nicht tappen muss. Und auch in strafrechtlicher Hinsicht ist es auch hier von entscheidender Bedeutung, wie man gegenüber Polizei und Staatsanwalt agiert.
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Fährlässige Körperverletzung
Fahrerflucht Dortmund
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Erste Hilfemaßnahmen gegenüber der Polizei: Verkehrsstrafrecht Dortmund
Fahrerflucht
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Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir unverbindlich online ein Strafverfahren etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.
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