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1. Kostenfreier, unverbindlicher Erstcheck für Käufer bzw. Verkäufer
Erhalten Sie zeitnah nach dem Ausfüllen des nachstehenden Formulars eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten für das Vorgehen gegen Ihren Käufer bzw. Verkäufer im Autokaufrecht , beim Wohnmobilkauf, Wohnwagenkauf und Motorradkauf, kostenfrei und unverbindlich. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail zusenden oder mich anrufen.
Bitte beantworten Sie im Feld "Meine Nachricht" die folgenden Fragen:
1. Haben Sie das Fahrzeug als Gewerbetreibender oder als Privatperson erworben?
2. Haben Sie das Fahrzeug vom Händler oder von privat erworben?
3. Wie hoch war der Kaufpreis? Bitte in Euro angeben!
4. Wann war das Datum des Erwerbs?
5. Wie alt ist das Fahrzeug?
6. Wie lautet der Kilometertachostand?
7. Beschreiben Sie kurz die Mängel des Fahrzeugs!
8. Gewährleistungsausschluss im Vertrag vereinbart?
Auto Kaufvertragsrecht Rechtsanwalt Dortmund
- Probleme beim Autokauf Kfz-Kaufrecht
- Probleme bei der Kfz-Reparatur Kfz-Werkrecht
2. Aktuelle wichtige Urteile im Autokaufrecht
OLG Stuttgart 17.08.2023 - Az: 2 U 41/22
Bezeichnung Bastlerfahrzeug im Autokaufvertrag
Die bloße Bezeichnung eines als funktionsfähig und zum Betrieb durch den Verkäufer verkauften Gebrauchtfahrzeugs als „Bastelfahrzeug“ im Kaufvertrag führt nicht zu einem Ausschluss der Sachmängelhaftung des Verkäufers, wenn der Käufer aufgrund der sonstigen Angaben des Verkäufers und des übereinstimmend zugrunde gelegten Vertragszwecks von einem funktionsfähigen Fahrzeug ausgehen darf.
LG Neubrandenburg 14.06.23, 4 O 486/22
Gutgläubiger Erwerb eines bei einem Autovermieter unterschlagenen Autos durch Käufer!
In einem Rechtsstreit um den gutgläubigen Erwerb eines bei einer Autovermietung unterschlagenen Kraftfahrzeugs vom Nichtberechtigten hat das LG Neubrandenburg (LG Neubrandenburg 14.06.23, 4 O 486/22) dem gutgläubigen Käufer des unterschlagenen Fahrzeugs Recht gegeben, so dass er das Fahrzeug behalten darf. Die beim Verkauf übergebenen Fahrzeugpapiere waren so gut gefälscht, dass die Kfz-Zulassungsstelle die Fälschung auch nicht bemerkt hatte. Dadurch dass sich der Käufer die auf den (kriminellen) Verkäufer ausgestellten Dokumente vor dem Kauf hat zeigen lassen, hat er seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Weil keine Auffälligkeiten vorlagen, habe der Käufer auch nicht die Fahrgestellnummer aus den Fahrzeugpapieren mit der am Fahrzeug abgleichen.
OLG Oldenburg, 27.03.2023 - Az: 9 U 52/22
Nach einem Urteil des OLG Oldenburg, 27.03.2023 - Az: 9 U 52/22 war ein gutgäubiger Erwerb eines zuvor unterschlagenen Luxusfahrzeug nicht möglich für den Käufer. In dem Fall hatte ein Kläger seinen Lamborghini an eine Agentur vermietet, die den Wagen weitervermietete. Nach der Mietzeit war das Fahrzeug plötzlich verschwunden. Es wurde zur Fahndung ausgeschrieben.
Das Oberlandesgericht bewertete das Verhalten des Käufers/Beklagten, der das unterschlagene Fahrzeug von 2 Brüdern kaufte, als grob fahrlässig. Trotz Vorlage der Original-Zulassungsbescheinigung seien die Gesamtumstände so auffällig, dass der Beklagte dies habe merken müssen. Der Beklagte habe allein mit Vermittlern verhandelt, ohne in Kontakt mit dem angeblichen Eigentümer und ohne sich eine Vollmacht vorlegen zu lassen. Ort und Zeit des Kaufvertrages nachts in einem Schnellrestaurant und die unterschiedlichen Schreibweisen der Personalien des angeblichen Eigentümers und die Tatsache, dass es sich um ein Luxusfahrzeug handelte, das erst wenige Tage zuvor in Deutschland zugelassen worden war, hätte den Beklagten zu weiteren Nachforschungen veranlassen müssen. Er könne sich daher nicht auf einen gutgläubigen Erwerb berufen und muss das Auto an den Kläger herausgeben.
BGH Urteil vom 23.9.2022 - V ZR 148/21
Erwirbt ein Käufer von Gebrauchtwagen-Betrügern ein Fahrzeug, bei dem sich später herausstellt, dass der Verkäufer nicht der rechtmäßige Eigentümer war, so kann sich der Streit um die Eigentumsrechte am Fahrzeug äußerst schwierig gestalten. In dem aktuellen Urteil hat der BGH die Rechtsposition des gutgläubigen Käufers deutlich gestärkt.
OLG Frankfurt Urteil vom 03.08.2022 - 5 U84/20
Nach Ansicht des OLG hat beim Verkauf eines Fahrzeugs 12 Monate und 2 Tage nach dem Produktionsdatum das Fahrzeug die Eigenschaft ,,fabrikneu“ nicht verloren. Bei dem vom BGH angegebenen Zeitraum von 12 Monaten handele es sich nicht um eine taggenau einzuhaltende,
starre Ausschlussfrist. Da die Alterungsprozesse schleichend abliefen, sei nicht davon auszugehen, dass nach der Verkehrsanschauung in der Bewertung des Werts des Fahrzeugs nach Ablauf der zusätzlichen zwei Tage ein wesentlicher Unterschied gemacht werde.
LG Bielefeld Beschluss vom 24.9.2020 – 22 S 111/20
Wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag erfordert auf der ersten Stufe zunächst ein eindeutiges Nacherfüllungsverlangen
Das Landgericht Bielefeld bestätigt in seinem Beschluss vom 24.9.2020 – 22 S 111/20 – die Entscheidung des Amtsgerichts Minden vom 12.5.2020 – 22 C 38/20 –, wonach der Anspruch des Klägers auf Rückabwicklung des Kaufvertrags mangels Nacherfüllungsverlangens des Klägers nicht besteht. Die Aufforderung zur Leistung oder Nacherfüllung i. S. d. § 323 Abs. 1 BGB erfordert eine bestimmte und eindeutige Aufforderung. Die bloße Aufforderung des Schuldners zur Erklärung über seine Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft genügt hierfür grundsätzlich nicht. Aus sämtlichen außergerichtlichen Schreiben des Klägers geht hervor, dass dieser eine Reparatur in grundsätzlicher Form ablehnt und kategorisch von Beginn an auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages dringt. Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung gemäß § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB, die das vorgenannte Nacherfüllungsverlangen entbehrlich werden ließe, kann insbesondere nicht in dem vorgerichtlichen Schreiben des Beklagten erblickt werden. In diesem hat der Kläger die Beklagte explizit unter Hinweis auf den bereits erklärten Rücktritt vom Kaufvertrag zur Rückgewähr des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs aufgefordert, nicht aber zur Nacherfüllung. Auch auf das Reparaturangebot der Beklagten ist der Kläger bereits dem Grunde nach nicht eingegangen, sondern hat vielmehr vorbehaltlos gegenüber der Beklagten klargestellt, dass eine Reparatur für ihn nicht in Betracht kommt.
Oberlandesgericht Oldenburg Urteil vom 16.01.2020 14 U 166/19
OLG verurteilt VW AG zu Schadensersatz bei einem Fahrzeug, das erst 2016 gekauft wurde!
Das OLG Oldenburg hat im VW Abgasskandal mit Urteil vom 16.01.2020 - Aktenzeichen 14 U 166/19 - entschieden, dass die Volkswagen AG für ein Fahrzeug mit dem Motor EA 189 (VW) Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bezahlen muss. VW hatte sich dagegen unter anderem mit der Begründung gewehrt, dass 2016 bereits öffentlich bekannt war, dass die Fahrzeuge manipuliert sind. Dies reicht nach dem Oberlandesgericht nicht: Eine ausreichende Aufklärung hätte auf die drohende Gefahr einer Stilllegung des Fahrzeugs ausdrücklich beim Verkauf hinweisen müssen.
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil vom 17.10.2019 - 13 U 106/18 -
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Autohändler dazu verurteilt, ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW zurückzunehmen und den Kaufpreis plus Zinsen abzgl. einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen. Das Fahrzeug des Käufers hat sich bei Gefahrübergang und zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens wegen der Abgasmanipulationen nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet, so dass es gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB mangelhaft war (ebenso BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019 – VIII ZR 225/17 –; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2019, 13 U 144/17).
BGH Urteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15
Tritt an einem gekauften gebrauchten Pkw sporadisch kurze Zeit nach der Übergabe ein Mangel auf - hier blieb das Kupplungspedal nach Betätigung am Fahrzeugboden hängen, so dass es in die Ausgangsposition habe zurückgezogen werden musste - kann der Käufer selbst ohne Fristsetzung zur Nachbesserung wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, weil es ihm trotz des nur sporadischen Auftreten des Mangels aufgrund dessen Bedeutung für die Verkehrssicherheit des Autos nicht gemäß § 440 Satz 1 BGB zumutbar war, erst ein weiteres Auftreten der Mangelsymptome im Strassenverkehr abzuwarten. Der Hinweis des Verkäufers - da bei einer von ihm nach der Mangelanzeige durchgeführten Untersuchungsfahrt der vom Kläger gerügte Mangel am Kupplungspedal nicht auftrat - der Käufer solle sich nochmals melden, wenn der behauptete Mangel erneut auftrete würde, war nicht ausreichend. Der Käufer hat den Anforderungen an ein hinreichendes Nacherfüllungsverlangen bereits dadurch genügt, dass er der Beklagten neben der Einräumung einer Untersuchungsmöglichkeit den sicherheitsrelevanten Mangel genau bezeichnet hatte.
BGH Urteil vom 26.10.2016 VIII ZR 211/15
Der BGH hat entschieden, dass der Käufer einen Neuwagen auch bei geringfügigem Lackschaden zurückweisen kann. Es liegt auch in einem solchen Fall ein Sachmangel vor. Dieser rechtfertigt die Zurückbehaltung des Kaufpreises und Verweigerung der Abnahme des Fahrzeugs, wenn die Käuferin die Reparatur in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchführen soll und der Verkäufer zudem nicht zur vollen Übernahme der Kosten bereit ist.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2016/28_U_2_16_Urteil_20160721.html
BGH Urteil vom 15. April 2015 - VIII ZR 80/14
Sichert ein gewerblicher Autohändler entsprechend der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung HU neu /Tüv neu zu, übergibt er aber den Pkw mit einem erheblichen Motormangel, lässt dies die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Autohändlers in einem Ausmass vemissen, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört. Die Käuferin war deshalb auch ohne vorherige Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt, weil eine Nacherfüllung für sie nach § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB unzumutbar war. Der Einwand des Autohändlers, er habe auf die TÜV-Plakette vertraut, nutzte ihm nichts, da es im Rücktrittsrecht nicht auf ein Verschulden des Verkäufers ankommt.
Auto Kaufrecht Gewährleistungrechte
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Autokaufrecht Dortmund
Autorecht
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Wann liegt überhaupt ein Sachmangel vor?
Nach dem Gesetz liegt ein Sachmangel vor,
wenn das Fahrzeug nicht die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarte Beschaffenheit hat,
wenn sich das KFZ nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, oder
wenn das verkaufte Fahrzeug sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die üblich ist und der Käufer erwarten kann,
und der Mangel bzw. seine Ursache bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden war.
Schwierig ist in der Regel die Beantwortung der Frage, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder etwa lediglich normaler Verschleiß, die bei jedem Fahrzeug üblich sind.
Nicht unter die Sachmängelhaftung fallen Verschleißteile, wie beispielsweise Bremsklötze.
Die Frist für die jeweilige Sachmängelhaftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme. Kommt es während dieser Zeit zu Auseinandersetzungen, wird der Ablauf gehemmt und die Frist um den entsprechenden Zeitraum verlängert.
3. Gewährleistungsrechte bei Gebrauchtwagen?
Was sind die Rechte des Käufers bei Mängeln?
Der Fahrzeugkäufer hat verschiedene gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer:
Nachbesserung/Nacherfüllung
Rücktritt
Kaufpreisminderung
Schadenersatz
Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Nachbesserung /Nacherfüllung
Bei einem Sachmangel hat der Käufer einen sogenannten Anspruch auf Nacherfüllung, dh. er kann grds. die Reparatur des Fahrzeugs verlangen (Nachbesserung). Er hat somit in der Regel nicht das Recht die Lieferung eines anderen, gleichwertigen Fahrzeugs seiner Wahl zu verlangen. Im Ausnahmefall kann ein Anspruch auf Neulieferung bestehen. Wie viele Nachbesserungsversuche der Käufer dem Verkäufer einräumen muss, hängt vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass dem Käufer im allgemeinen zumindest zwei Reparaturversuche zumutbar sind.
Kaufpreisminderung
Wenn der Verkäufer den Mangel nicht in angemessener Frist repariert hat, kann ggfs. der Kaufpreis gemindert werden. Wie hoch diese Minderung sein kann, ist Fallfrage. Der Kaufpreis ist grds. in angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis herabzusetzen.
Rücktritt
Wenn der Verkäufer den Mangel nicht repariert hat, kann ggfs. de
der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Grundsätzlich muss er zunächst eine Reparatur innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Kommt der Verkäufer der Aufforderung nicht nach, kann sich der Käufer grundsätzlich nach Fristablauf vom Kaufvertrag lösen. Er muss dann den Wagen zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Ausnahme: Kann der Mangel nicht repariert werden, ist der Käufer sofort berechtigt, vom Kaufvertrag zurücktreten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ihm ein sogenannter Unfallwagen verkauft wurde.
Bei geringfügigen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag allerdings ausgeschlossen. Geringfügig in diesem Sinne kann z.B. idR ein Fahrzeugmangel sein, deren Beseitigung nur 3-5 % des Kaufpreises kostet.
Schadensersatz
Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Verkäufer nicht vorher vergeblich aufgefordert hat, den Schaden durch Reparatur zu beheben.
Wahl zwischen den Rechten?
Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist oft einzelfallabhängig.
Gewährleistungszeit:
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug gewerblich oder von privat erworben wurde. Während Privatleute beim Verkauf eines gebrauchten KFZ die Gewährleistung für Sachmängel vollständig ausschließen können, besteht diese Möglichkeit für einen Unternehmer beim Verkauf an eine Privatperson nicht. im einzelnen gilt:
Bei gebrauchten Fahrzeugen kann beim Fahrzeugkauf vom Unternehmer an einen privaten Käufer (Verbraucher) die Gewährleistungsfrist vertraglich auf ein Jahr begrenzt werden.
Bei gebrauchten Fahrzeugen kann beim Fahrzeugkauf von Privat die Gewährleistungsfrist vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Bei gebrauchten Fahrzeugen kann beim Fahrzeugkauf vom Unternehmer an einen Unternehmer die Gewährleistungsfrist die Gewährleistungsfrist vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Falls vertraglich aber nichts vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Gewährleistungszeit von 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs.
4. Gewährleistungsrechte bei Neufahrzeugkauf?
Der Fahrzeugkäufer hat verschiedene gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer:
Nachbesserung/Nacherfüllung
Rücktritt
Kaufpreisminderung
Schadenersatz
Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Nachbesserung /Nacherfüllung/Ersatzlieferung
Bei einem Sachmangel hat der Käufer einen sogenannten Anspruch auf Nacherfüllung, dh. er kann ggfs. zwischen Reparatur (Nachbesserung) und Ersatzlieferung eines anderen, gleichwertigen Fahrzeugs wählen. Für den Fall der Nachbesserung gilt: Wie viele Nachbesserungsversuche der Käufer dem Verkäufer einräumen muss, hängt vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass dem Käufer im allgemeinen zumindest zwei Reparaturversuche zumutbar sind.
Kaufpreisminderung
Wenn der Verkäufer den Mangel nicht in angemessener Frist repariert hat, kann ggfs. der Kaufpreis gemindert werden. Wie hoch diese Minderung sein kann, ist Fallfrage. Der Kaufpreis ist grds. in angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis herabzusetzen.
Rücktritt
Wenn der Verkäufer den Mangel nicht repariert hat, kann ggfs.
der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Grundsätzlich muss er zuvor eine Reparatur innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Kommt der Verkäufer der Aufforderung nicht nach, kann sich der Käufer grundsätzlich nach Fristablauf vom Kaufvertrag lösen. Er muss dann den Wagen zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet.
Bei geringfügigen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag allerdings ausgeschlossen. Geringfügig in diesem Sinne kann z.B. idR ein Fahrzeugmangel sein, deren Beseitigung nur 3-5 % des Kaufpreises kostet.
Schadensersatz
Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich idR kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Verkäufer nicht vorher vergeblich aufgefordert hat, den Schaden durch Reparatur zu beheben.
Wahl zwischen den Rechten?
Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist oft einzelfallabhängig.
Gewährleistungszeit:
Bei Neufahrzeugkauf vom Unternehmer an einen Privaten (Verbraucher) gilt die gesetzliche Gewährleistungszeit von 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs.
Bei Neufahrzeugkauf vom Unternehmer an einen Unternehmer kann die Gewährleistungsfrist vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
z.B. Autokauf, Kfz-Kauf, Pkw-Kauf
- Probleme und Lösungen beim Autokauf
- Neuwagenkauf, Gewährleistung, Nachbesserung, Ersatzlieferung
Gewährleistungsrecht Kaufvertrag Rechtsanwalt Dortmund
Autokaufrecht Dortmund
Autoleasingrecht Dortmund
Autoleasingrecht Dortmund
Kfz-Werkstattrecht/
Werkvertragsrecht/ Werkrecht
Kfz-Werkrecht/Reparaturrecht
Kfz-Reparaturrecht
Sachmangel ist zunächst die negative Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Nur soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, ist alsdann auf die vereinbarte Verwendung abzustellen, subsidiär hierzu wiederum auf die gewöhnliche Verwendung und die übliche Beschaffenheit.
Der Auftraggeber hat verschiedene gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Reparateur:
Nacherfüllung
Selbstvornahme und Kostenersatz
Rücktritt oder Minderung
Schadensersatz oder Aufwendungsersatz
Nacherfüllung
Nacherfüllung ist Nachbesserung bzw. Neuherstellung
Das Wahlrecht zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung steht zunächst grds. dem Werkunternehmer zu. Ob im Regelfall der Werkunternehmer zwei oder mehr Nachbesserungsversuche hat, ist einzelfallabhängig.
Selbstvornahmerecht und Kostenersatz setzen eine nachweisbare erfolglose angemessene Nachfristsetzung voraus.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, sofern der Mangel unerheblich ist.
Anders als der Rücktritt ist die Minderung auch bei unerheblichen Mängeln möglich.
Schadensersatz
Auch für den Schadensersatz ist eine erfolglose Nachfristsetzung erforderlich. Der Schadensersatzanspruch setzt Verschulden voraus, anders als Kostenersatz, Rücktritt oder Minderung).
Aufwendungsersatz
Schließlich kann auch ein Aufwendungsersatzanspruch nach den allgemeinen Vorschriften bestehen.
Wahl zwischen den Rechten
Welches Recht wann, ggfs in Kombination wahrgenommen werden sollte, ist oft einzelfallabhängig.
Die Verjährung der Mängelansprüche beträgt grds. 2 Jahre. Ein anderslauternder Haftungsausschluß ist bei arglistigem Verschweigen bzw. bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie unwirksam.
Werkvertragsrecht Dortmund
Autorecht Dortmund Kaufvertragsrecht Dortmund
z.B. Autoreparatur, Pkw-Reparatur, Krad-Reparatur
Autokaufrecht Dortmund
z.B.
- Nachbesserung bei der Kfz-Reparatur
Autoleasingrecht Dortmund
3. Leasingvertragsrecht/Leasing-recht/Kfz-Leasingrecht/Auto-Leasingrecht
Leasingrecht Dortmund
Autokaufrecht DortmundAutokaufrecht Dortmund
Autokaufrecht Dortmund
Kfz-Leasing
Bei einem Kfz-Leasingvertrag ist nicht der Leasingnehmer Eigentümer des Fahrzeugs, sondern die Leasinggesellschaft. Sie kauft das Fahrzeug, behält den Fahrzeugbrief und gibt es das Fahrzeug nur zur Nutzung weiter an den Kunden.
Beim Kfz-Leasing gibt es verschiedene Leasingmodelle.
zB.
Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung
Leasingvertrag mit Restwertabrechnung
Leasingvertrag mit Andienungsrecht
Beim Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung trägt grds. die Leasingfirma das Risiko des falsch kalkulierten Restwertes. Fest vereinbart wird zwischen den Parteien nur die Kilometerleistung während der Vertragsdauer. Der Leasingkunde muss dann nachzahlen, wenn er mehr Kilometer als vereinbart fährt.
Beim Leasingvertrag mit Restwertabrechnung wird eine feste Laufzeit vereinbart und ein Restwert am Ende dieser Laufzeit kalkuliert. Ist das Fahrzeug am Ende der Laufzeit weniger wert, so ist der Mindererlös von dem Leasingnehmer auszugleichen, das heißt er trägt das Restwertrisiko.
Beim Leasingvertrag mit Andienungsrecht kann die Leasinggesellschaft bei Ablauf verlangen, dass der Kunde das Fahrzeug zum Restwert kauft.
Wichtig!
Bei allen Leasingmodellen muss das Leasing-Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Der Leasingnehmer trägt mithin grds. stets die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Fahrzeug. Bei der Rückgabe entsteht häufig zwischen den Vertragspartnern Streit über Beschädigungen an dem Fahrzeug. Der Leasingnehmer haftet grds. nur für echte Schäden nicht aber für nutzungsgemäße Verschleißerscheinungen. Zu diesen gehören normale Abnutzungen, Verschmutzungen sowie kleine Kratzer, Abnutzung der Bremsen etc.
Autovertragsrecht Dortmund
Autokauf Dortmund
Autokauf Dortmund
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Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir online eine Vertragsstreitigkeit zu melden. Bitte nutzen Sie dasund beachten unbedingt die dortigen Hinweise.
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