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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

Fahrverbot verhindern! 


RECHTSANWALT OLAF LAMOTTKE
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ACE-Vertrauensanwalt
Direktkontakt: 0231 422100
Benninghofer Str. 161, 44269 Dortmund
RA.Lamottke@t-online.de

Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht u.  Vertrauensanwalt des Automobilclubs ACE Auto Club Europa e.V.  stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung im nachfolgenden verkehrsrechtlichen Bereich:

Fahrverbot vermeiden: 

Fahrverbot Dortmund
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen behördlichen Anhörungsbogen erhalten und es droht ein Fahrverbot? Da gilt es besonnen und mit anwaltlicher Hilfe zu agieren, um Bußen oder Punkten zu entgehen. Fahrverbot Dortmund 

 Fahrverbot Dortmund

Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde erfasst worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. 


Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. 


1. Das Fahrverbot (Definition): 

Das Fahrverbot bezeichnet eine zeitweise Entziehung des Führerscheins. Hier darf der Betroffene für eine bestimmte Zeit kein Fahrzeug führen (1 bis max. 3 Monate). Er bekommt den Führerschein danach wieder von der Straßenverkehrsbehörde ausgehändigt. 

Das Fahrverbot bezieht sich grds. auf alle motorisierten Fahrzeuge, auch Mofas etc., wobei Ausnahmen im Einzelfall möglich sind.

Ein Verkehrsverstoß, der mit  2 Punkten geahndet wird, zieht automatisch ein Fahrverbot nach sich. Es gibt jedoch keine grundsätzliche Regelung, ab welcher Bußgeldhöhe Punkte verhängt werden. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Tat die Sicherheit des Verkehrs gefährdet oder nicht. 


2. Gründe für die Verhängung eines Fahrverbots können insb. sein:

2.1. Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsverstoß

2.2. Fahrverbot nach Sicherheitsabstandsverstoß

2.3. Fahrverbot nach Rotlichtverstoß   

2.4. Fahrverbot wegen Alkohol


2.1. Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Hier spielt generell alleine die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Rolle. Wann ein Fahrverbot bei einer Abstandsmessung droht, erläutern die folgenden Tabellen.


2.1.1 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

Innerhalb geschlossener Ortschaften droht  Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h  ein hohes Bußgeld, bis zu 2 Punkte in Flensburg und - je nachdem wie hoch die Überschreitung war - ein bis zu 3  Monaten dauerndes Fahrverbot.

Bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h in einem Jahr droht ebenfalls ein Fahrverbot von 1 Monat!

  

Geschwindigkeitüberschreitung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot 





31 – 40 km/h

   160 €

          2

   1 Monat

41 – 50 km/h

   200 €

  

          2

  

   1 Monat

51 – 60 km/h

  280 €

  

          2

  

   2 Monate

61 – 70 km/h

  480 €

  

          2

  

   3 Monate

über 70 km/h

  680 €

  

          2

  

  3 Monate



2.1.2 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts: 

Außerhalb geschlossener Ortschaften droht  ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts ein hohes Bußgeld, es fallen 2 Punkte und je nach Fall ein  bis zu 3  Monaten dauerndes Fahrverbot an.


Überschreitung

Bußgeld

Punkte

   Fahrverbot

 




41 – 50 km/h

     160 €

  

           2

  

  1 Monat

51 – 60 km/h

     240 €

  

          2

  

1 Monat  

61 – 70 km/h

    440 €

  

          2

  

  2 Monate 

über 70 km/h

   600 €

  

          2

  

  3 Monate

2.2 Fahrverbot nach Abstandsverstoß

§ Abs. 1 StVO bestimmt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch in den Fällen hinter ihm gehalten werden kann, in denen plötzlich gebremst wird. Für die Bestimmung des erforderlichen Sicherheitsabstandes gilt die Faustformel, dass allgemein als erforderlicher Sicherheitsabstand der halbe Tachoabstand gilt. Wann ein Fahrverbot bei einer Abstandsmessung droht, erläutern die folgenden Tabellen.


2.2.1 Sicherheitsabstandsverstoß bei mehr als 100 km/h:

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Abstand   weniger als 3/10 des halben Tachowertes

   160 €

        2

1 Monat

Abstand   weniger als 2/10 des halben Tachowertes

   240 €

        2

2  Monate

Abstand   weniger als 1/10 des halben Tachowertes

  320 €

        2

3  Monate

      

2.2.2 Sicherheitsabstandsverstoß bei mehr als 130 km/h:

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Abstand   weniger als 3/10 des halben Tachowertes

  240 €

        2

1 Monat

Abstand   weniger als 2/10 des halben Tachowertes

  320 €

        2

2 Monate

Abstand   weniger als 1/10 des halben Tachowertes

 400 €

        2

3 Monate



2.3. Fahrverbot nach Rotlichtverstoß

Wenn die Ampel vor dem Überfahren mehr als eine Sekunde Rotlicht gezeigt hat, liegt von ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. In der Regel kommt es zu einem einmonatigen Fahrverbot, einer Geldbuße von mindestens 200 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister.

Ampel bei „Rot“ überfahren 
90,- EUR Bußgeld
1 Punkt
(-) Fahrverbot

Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung
200,- EUR Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot


Ampel bei „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung

240,- EUR Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot

Ampel bei schon länger als 1 Sek.  „Rot“ überfahren

200,- EUR Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot

Ampel bei bei schon länger als 1 Sek.  „Rot“ überfahren mit Gefährdung
320,- EUR Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot

Ampel bei bei schon länger als 1 Sek. „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung
360,- EUR Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot

2.4. Fahrverbot wegen Alkohol

2.4.1 Wer die Grenze von 0,5 Promille überschreitet, dem droht ein Fahrverbot.

Wie lange das Fahrverbot angeordnet wird und wie hoch das jeweilige Bußgeld ausfällt, ergibt sich aus der Häufigkeit und der Schwere des Verstoßes und gliedert sich wie folgt:

Beim 1. Mal:  

500 EUR Bußgeld

2 Punkte

1 Monat Fahrverbot

Beim 2. Mal: 

1000 EUR Bußgeld

2 Punkte

3 Monate Fahrverbot

Beim 3. Mal:

1500 EUR Bußgeld

2 Punkte

3 Monate Fahrverbot


2.4.2 ACHTUNG! Entziehung der Fahrerlaubnis droht:

Wer die Grenze von 1,09 Promille überschreitet, dem droht insb. neben Punkten, Freiheits- und/oder Geldstrafe die  mindestens 6- monatige Entziehung der Fahrerlaubnis und zudem ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten.


Wer die Grenze von 0,3 Promille überschreitet, dem droht bei Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss insb. neben Punkten, Freiheits- und/oder Geldstrafe die  mindestens 6- monatige Entziehung der Fahrerlaubnis.


2.4.3 Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis bei E-Scooter

       

3. Absehen von einem Fahrverbot möglich? 

Falls nicht bereits technische Messfehler oder sonstige Gründe das Fahrverbot (wie Verfahrensfehler) beseitigen können, sind im Einzelfall oftmals besondere Umstände abzuwägen und individuell zu beurteilen!  

So wird häufig mit Hilfe eines Rechtsanwalts, ggs.  bei Durchführung eines Gerichtsverfahrens von einem Fahrverbot abgesehen werden können, wenn z.B. eine besondere Härte vorliegen würde, so wenn der betroffene Fahrer erhebliche arbeitsrechtliche oder berufliche Konsequenzen zu befürchten hat; er nahe Angehörige betruen bzw. pflegen muss.

Ein anderes Argument gegen ein Fahrverbot kann sein, dass nur eine abstrakte, aber keine wirklich konkrete Gefährdung für den Straßenverkehr bestand, weil das Tatereignis z.B. nachts in einem abgelegenen ländlichen Bereich stattfand; auch  können weitere besondere Tatumstände wie ein nicht grob verkehrswidriges sog. Augenblickversagen zB. bei  Irritation durch andere Verkehrsteilnehmer, Übersehen von Verbotszeichen oder Verwechslung von Ampeln etc. vorgelegen haben. 

4. Wie teuer ist die Abwendung des Fahrverbots? 

Unter § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) heißt es dazu:
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
Wie viel mehr Bußgeld statt einem Fahrverbot zu bezahlen sind, liegt grundsätzlich im Ermessen der zuständigen behörde bzw. des zuständigen Richters. In der Regel sollten Verkehrssünder allerdings mindestens mit einer Verdopplung der Geldsanktion rechnen. Kann eine solche Summe nicht sofort bezahlt werden, ist ggfs. eine Ratenzahlung möglich.

 

5. Kann der Zeitpunkt des Fahrverbots eigentlich selbst bestimmt werden?

Das kommt drauf an: 

- Wer in den letzten zwei Jahren vor dem Verkehrsverstoß kein Fahrverbot verbüßen musste, hat die Möglichkeit, das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten nach der rechtskräftigen Entscheidung zu einem von ihm selbst bestimmten Zeitpunkt anzutreten (zB. Urlaubszeit). Die Bußgeldbehörde  muss diese Möglichkeit jedoch ausdrücklich schriftlich im Bußgeldbescheid einräumen. Fehlt dieser Vier-Monats-Hinweis versehentlich, muss dies im behördlichen  Einspruchsverfahren bei entsprechenden begründeten Antrag  berichtigt werden. 

- Ansonsten  muss der Betroffene umgehend den Führerschein abgeben, sobald 14 Tage nach Zustellung des Bescheids vergangen sind;  allerdings kann die Abgabe des Führerscheins mit Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid um ggfs. mehrere Monate hinausgezögert werden.


6. Können Sie ein Fahrverbot aufschieben, indem Sie Einspruch einlegen?

Viele Betroffene fragen sich, ob sie vielleicht ein Fahrverbot hinauszögern können, indem sie Einspruch einlegen. Grundsätzlich gilt in  folgendes: Ein  Einspruch sorgt dafür, dass die Rechtskraft der Entscheidung erst später eintritt. Damit ist die Abgabe des Führerscheins erst später nötig.
Sie können also als Ersttäter den 4-Monatzeitraum rauszögern oder als Mehrfachtäter den sofortigen Abgabezeitraum rauszögern.
Fahrverbot Dortmund

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