Fahren ohne Versicherungsschutz
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)
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OLAF LAMOTTKE
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1. Normtext
Verstoss gegen des Pflichtversicherungsgesetz § 6 PflVG
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
2. Was regelt das Pflichtversicherungsgesetz?
Das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter soll dafür sorgen, dass Personen- und Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden, die durch den Gebrauch eines Kfz entstehen, durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind, damit der Geschädigte entschädigt wird. Das Risiko des Geschädigten, dass etwa der Schädiger mittellos ist und keinen Schadensersatz leisten kann, soll minimiert werden. Aufgrund der oftmals hohen Schadenssummen bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen hat sich der Gesetzgeber für eine Pflichtversicherung entschieden und stuft Verstöße dagegen als Straftat ein.
Die Haftpflichtversicherung muss vor der Zulassung abgeschlossen werden und während der gesamten Betriebsdauer des Kraftahrzeugs bestehen bleiben, sofern es auf öffentlichen Strassen oder Plätzen gefahren wird. Als Kraftfahrzeuge gelten nicht nur Pkw, Lkw, Motorräder, Mopeds, Kleinkrafträder, Roller und Mofas sondern auch E-Scooter und E-Bikes, wenn sie schneller als 6 km/h Stunde fahren können.
3. Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
§ 6 Pflichtversicherungsgesetzes sieht für eine vorsätzliche Missachtung der Haftversicherungspflicht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Die – häufig vorkommende – Fahrlässigkeit wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen geahndet.
Ein Vorsatz wird schon dann angenommen, wenn der Beschuldigte das Fahren ohne Versicherungsschutz billigend in Kauf genommen hat, weil er z. B. genau wusste, dass die Versicherungsbeiträge schon länger nicht mehr gezahlt wurden und deshalb inzwischen wahrscheinlich die Kündigung durch den Versicherer erfolgt ist.
Hinzu kommt oft der Vorwurf des Fahrens ohne gültige Zulassung, da bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung die Zulassung entzogen wird.
Als Nebenfolge kann zudem die Fahrerlaubnis durch das Gericht entzogen werden, da es sich beim Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz um eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr handelt. Eine Verurteilung bzw. ein Strafbefehl wird ins Bundeszentralregister eingetragen und erscheint bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen auch im Führungszeugnis. Das unversicherte Fahrzeug kann zudem eingezogen werden.
4. Wie ich Ihnen als Anwalt helfen kann!
Sollten Sie eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erhalten haben, dann sollten Sie bitte auf jeden Fall von Ihrem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch machen! Sie müssen sich nicht durch eigene Angaben selbst belasten. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten. Gleiches gilt für Angaben im Rahmen einer schriftlichen Anhörung. Hier müssen Sie nur Ihre Personalien angeben.
Sie sollten sofort Kontakt mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen.
Sofern Sie bereits einen Strafbefehl bekommen haben, haben Sie nur zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Sofern Einspruch eingelegt wird, muss der Fall vor Gericht verhandelt werden, wo Sie sich gegen den erhobenen Vorwurf wehren können.
Ein Fachanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und entscheiden, wie eine optimale Verteidigung für Sie im konkreten Fall durchgeführt werden kann. Vorrangiges Ziel wird dabei stets die Einstellung des Verfahrens sein bzw. in schwierigen Fällen eine möglichst milde Strafe.
Ich bin auf Verkehrsrecht spezialisiert. Ich habe als Fachanwalt für Verkehrsrecht schon viele Mandanten erfolgreich vor Gericht vertreten, darunter auch zahlreiche wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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