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 VW-Abgasskandal 

(inclusive Seat, Skoda, Audi)  

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Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich Ansprüche.

Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten. Dies alles gilt auch für Gewerbetreibende.


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1. Topnews im VW-Dieselskandal!

Weitere Topnews siehe auch VW-Abgasskandal EA 288 u. VW-Abgasskandal EA 897 und EA 896!


(update vom 13.09.2023)

Das LG Chemnitz  verurteilte die VW AG bei einem VW Transporter 2,0 TDI am 31.08.2023 (4 O 1564/22) ) zu Schadenersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.

(update vom 28.06.2023)

Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.  Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den  Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.  

(update vom 21.03.2023)

Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!

Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.

Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.

Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jepp, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.


(update vom 22.02.2023)
Sensation! Software-Update zum VW-Diesel EA189 vom Verwaltungsgericht Schleswig von Gericht für illegal erklärt!


Das Gericht hat die Freigabe-Genehmigung aus dem Jahr 2016 mit Urteil vom 20. Februar 2023 (Aktenzeichen: 3 A 113/18) aufgehoben. Es geht um das Software-Update, ein Thermofenster, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur reduziert, so dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist damit ein Sieg gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem Bundesverkehrsministerium gelungen. Das Gericht hat das KBA außerdem dazu verurteilt, gegen VW wegen der Entfernung der Abschalteinrichtungen tätig zu werden. Die betroffenen Fahrzeughalter werden im Zuge der Rückrufe die Möglichkeit erhalten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn bestehende Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal eigentlich bereits verjährt sind, denn da die betroffenen Fahrzeuge noch immer nicht frei von Mängeln sind, beginnt grds. die zivilrechtliche Verjährungsfrist in der Sache von vorn. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig hat grundlegende Bedeutung, weil auch in vergleichbaren Verfahren anderer Hersteller nun entsprechende Urteile zu erwarten sind. Aktuell hat die DUH nach eigenen Angaben 118 weitere Verfahren gegen Freigabebescheide für Dieselmotoren diverser Hersteller (Mercedes, Audi, Opel etc.) laufen. Es könnten bis zu 10 Millionen Autos in Deutschland betroffen sein.


(update vom 08.11.2022)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne AdBlue-Einspritzung illegal sein. Der EuGH hat in seinem Urteil auch unterstrichen, dass Thermofenster in der Motorsteuerung illegal sind. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nunmehr gegen unzulässige Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf.

+++++++++update vom 01.08.2022++++++++++

Mit einem Software-Update sollte die manipulierte Abgasreinigung von Millionen VW-EA189 Fahrzeugen eigentlich repariert werden. Doch die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben bekanntgegeben, dass dieses Update, dass ein Thermofenster enthält,  ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung enthält (EuGH, Urt. v. 14.7. 2022, Rs. C﷓128/20, Urt. v. 14.7.2022, Rs C﷓134/20, Urt. v. 14.7.2022, Rs C﷓145/20).

+++++++++update vom 25.06.2022++++++++++

BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller  Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21:
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen  nicht standhalten wird.  Diesel-Hersteller werden  nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein.

+++++++++update vom 23.02.2022++++++++++
Verbraucher können im Dieselabgasskandal trotz Verjährung Schadensersatz erhalten! Der Bundesgerichtshof (BGH) bejaht Anspruch auf Restschadensersatz bei Neuwagen! Selbst bei eingetretener Verjährung haben Käufer von Neufahrzeugen trotzdem Anspruch auf Entschädigung laut dem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 2022 (Az.: VIa ZR 8/21; VIa ZR 57/21) gegen die VW AG. Laut § 852 BGB besteht dieser nach der eingetretenen Verjährung. Auch heute sind Klagen gegen Diesel-Hersteller damit erfolgsversprechend. Denn der Restschadensersatzanspruch erlischt erst zehn Jahre ab Kauf! Der Anspruch besteht für Neuwagenkäufer ohne Rücksicht darauf, dass der Hersteller auch vor Ablauf der üblichen Verjährung ohne Schwierigkeiten hätte verklagt werden können!

+++++++++update vom 21.12.2021++++++++++

Schadensersatz auch für finanzierte Fahrzeuge mit Rückgaberecht!

Erneuter Verbrauchersieg im Abgasskandal der VW AG/Audi AG

Derjenige, der sein Fahrzeug über einen Darlehensvertrag der VW Bank bzw. Audi Bank mit Rückgabeoption finanziert hat, kann trotzdem Schadensersatz zustehen, urteilte der BGH am 16. Dezember 2021 (VII ZR 389/21) in einem Audi-Fall. Das verbriefte Rückgaberecht lässt Verbrauchern die Möglichkeit, das Auto mit Fälligkeit der Schlussrate zu einem festen Preis an den Händler zurück zu geben. Indes kann der Verbraucher auch das finanzierte Auto behalten und Schadensersatz wie jeder andere Käufer fordern. Der Schaden ist nämlich durch den Vertragsabschluss entstanden, so der BGH. Das Urteil ist auch auf andere im Dieselskandal verwickelte Autohersteller anwendbar. 

+++++++++update vom 15.12.2021++++++++++

Verbraucher haben ein Recht auf ein mangelfreies Neufahrzeug gegenüber dem Händler 

Der BGH hat am 8. Dezember 2021 (VIII ZR 190/19) ein für Diesel-Käufer, die mit ihrem Autohaus um den Austausch eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Neuwagen streiten,  günstiges Urteil erlassen. Im dortigen Fall ging es beim BGH um die Frage, ob Verbraucher ein Recht auf Lieferung eines neuen Ersatzfahrzeugs haben, obwohl die Möglichkeit zu einem kostengünstigeren Software-Update bestanden hat und das neuzuliefernde Fahrzeug teurer gewesen war als das streitgegenständliche neue Auto. Der BGH machte klar, dass Halter von illegal manipulierten Neu-Fahrzeugen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Anspruch auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug haben können.

++++++++update vom 04.11.2021++++++++++

Weiterer Rückruf zum Motor EA 189 des Fahrzeug Amarok (freiwilliger Rückruf)

Der Abgasskandal hört nicht auf. Beim VW Amarok mit dem Motor EA 189 gibt es einen weiteren freiwilligen Rückruf auch nachdem  schon das Pflichtupdate für den EA 189 aufgespielt werden mußte! Das derzeitige Software Update läuft unter dem Aktionscode 23DF.


+++++++++update vom 04.05.2021++++++++++

Nach einem ersten Urteil vom 17.03.2021 (Az.: 5 O 189/20) hat das Landgericht Stade wieder die Volkswagen AG für einen Seat Exeo ST 2.0 TDI mit dem Dieselmotor EA189 (Euro 5) zu Schadenersatz verurteilt (Urteil vom 26.03.2021, Az.: 5 O 266/20). Zwar hat der Kläger keinen Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, weil dieser Tatbestand verjährt war. Es steht ihm aber ein Anspruch aus § 852 BGB zu. Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verjährung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Der von der Volkswagen AG erschlichene finanzielle Vorteil muss an die Geschädigten zurückgegeben werden, und die Verjährung tritt frühestens nach zehn Jahren ab Kauf ein.

+++++++++update vom 20.01.2021++++++++++

Das Strafverfahren gegen den früheren VW-AG Vorsitzenden Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation wurde überraschend eingestellt. Damit bleibt nur noch die Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen Winterkorn bestehen – der weitaus schwerwiegendere Vorwurf im VW-Diesel-Abgasskandal.

+++++++++update vom 04.01.2021++++++++++

Ober­landes­gericht Köln gibt mit Urteil vom 18.12.2020 (Az: 20 U 288/19) Schadenersatz trotz Kauf erst im Jahre 2016 

Sensationell: Die  VW AG hat auch den Käufer eines mit Software Update der  Motorsteuerung versehenen Euro 5-VW Tiguans mit EA 189 Motor vorsätzlich und sittenwid­rig geschädigt. Der Bundes­gerichts­hof hatte geur­teilt: Nach Bekannt­werden des Skandals im September 2015 handelte die VW AG nicht mehr sittenwid­rig. Dabei ging der Bundes­gerichts­hof allerdings davon aus, dass das Software Update  keine neue illegale Abschalteinrichtung Motorsteuerung enthalte.  Das OLG Köln ging hingegen aufgrund des Schweigens der VW AG zum Vorwurf des Klägers, es werde beim Software Update ein unzulässiges Thermofenster  verwendet  davon aus: Die neue Motorsteuerung enthält tatsäch­lich wie vom Kläger vorgetragen mindestens eine illegale Abschalt­einrichtung (Thermofenster) und es sei zudem das Diagnose­system so manipuliert, dass Besitzer des Wagens die unzu­reichende Abgas­reinigung nicht erkennen können. 

Trotz der sehr verbraucherunfreundlichen Entscheidung des BGH`s sind also auch bei einem Autokauf nach dem 22. September 2015 noch Schadenersatzansprüche möglich, wie das Urteil des OLG Köln zeigt!! 


+++++++++update vom 28.12.2020++++++++++

Mit Urteil vom 19. November 2020 hat das Landgericht Köln (Az.: 24 O 167/20) dem Käufer eines VW T5 mit Motor EA 189 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Die VW AG muss den „Bulli“ zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

+++++++++update vom 23.12.2020++++++++++

Nachdem der VW-Abgasskandal im September 2015 publik wurde, musste durch ein vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigtes Software-Update die unzulässige Abschalteinrichtung bei Fahrzeugen der Marken VW, Seat, Skoda und Audi mit dem Dieselmotor EA 189 beseitigt werden. Dieses Software-Update wird nun zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH muss in zwei Verfahren am 23. Februar 2020 (Az.: VI ZR 513/20 und VI ZR 268/20) klären, ob mit dem Software-Update wiederum eine neue unzulässige Abschalteinrichtung (sogenanntes Thermofenster) bei der Motorsteuerung der Fahrzeuge installiert wurde.

+++++++++update vom 17.12.2020++++++++++

Verbraucherfreundliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Diesel-Abgasskandal!

Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Dezember 2020, in einem Verfahren gegen die Volkswagen AG Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasreinigung grundsätzlich für illegal erklärt und Ausnahmen sehr sehr enge Grenzen gesetzt (Az. C-693/18)!

Das französische Gericht (Tribunal de Grande Instance de Paris) wollte Antworten auf Fragen, die für die europäische Automobilindustrie von äußerster Wichtigkeit sind. Kann die von den Herstellern angeführte Ausnahme Motorschutz so ausgelegt werden, dass eine Abschalteinrichtung zur Regel wird? Nein, sagte das Gericht. Eine Ausnahme sei nur möglich, um den Motor vor kurzfristiger Beschädigung und Unfall zu schützen und nicht vor Verschleiß und Verschmutzung.  

+++++++++update vom 14.12.2020++++++++++

Sensation: Die VW AG ist vom Landgericht Karlsruhe im Diesel-Abgasskandal (Motor EA 189) trotz eigentlich bereits eingetretener Regel-Verjährung mit Urteil vom 4. Dezember 2020 verurteilt worden (Az. 4 O 195/20)! 

Das Gericht erkannte den sogenannten Restschadensersatzanspruch nach

§ 852 BGB an. Der verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs!

Der Geschädigte kann vom Schädiger, das zurückverlangen, was der durch sein sittenwidriges Verhalten finanziell erschlichen hat. Auch die Landgerichte in Magdeburg, Marburg, Kiel und Trier hatten zu Recht zudem bereits eine Verurteilung nach § 852 BGB der beklagten VW AG in Aussicht gestellt, obwohl die Ansprüche auf Schadensersatz eigentlich nach der Regel-Verjährungszeit (§§195, 199 BGB) von 3 Jahren bereits verjährt waren. 

+++++++++update vom 03.12.2020++++++++++

Fernsehsendung Report des SWR-Magazins zu Motor EA 288 des VW-Konzerns schlägt hohe Wellen!

Dieselgate 2.0 hat für den VW-Konzern längst begonnen in Form des Motors EA288! Nach einem TV-Bericht des SWR-Magazins Report vom 1.12.2020 um 21.45 Uhr (ARD-Mediathek oder tagesschau.de) haben Diesel-Abgastests bei einem Golf 7 neue Belege für eine Abschalteinrichtung in Form eines "Thermofensters" ergeben!

 Bei den Abgastests, die Report Mainz mit der TV-Kamera begleitete, stellten Prüf-Ingenieure fest, dass die Stickoxid-Emissionen (NOx) auf der Straße deutlich über den EU-Abgasgrenzwerten liegen!

 "Es liegt eine temperaturabhängige Regelung der Abgasreinigung vor, ein sogenanntes Thermofenster mit NOx-Emissionen (Stickoxide), die deutlich über dem gültigen Grenzwert liegen.", sagte der Prüf-Ingenieur Martin Pley dem TV-Magazin.

 Bekanntlich sind in einem Gutachten vor dem Europäischen Gerichtshof  "Thermofenster" bereits als unzulässig bezeichnet worden, so das Schadenersatzansprüche der Verbraucher bestehen.  

+++++++++update vom 21.09.2020++++++++++

Neuer überwachter VW-Rückruf vom KBA

Der VW EOS muss zum zweiten Software nochmals in die Werkstatt. Das Kraftfahrtbundesamt hat einen verpflichtendem Rückruf vom 14. September 2020 für ca. 5.800 Eos-Fahrer unter dem Code 23 AO angeordnet.  

Die Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2015 müssen erneut wegen der „Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhten Emissionswerten auch nach Durchführung der Aktion 23R7 (Aufspielen des Software-Updates)" zurückgerufen und einem weiteren Software-Update unterzogen werden! 

+++++++++update vom 18.09.2020++++++++++

Sensation: Erstmals hat ein Gericht die VW AG aufgrund des aufgespielten Software-Updates mit Thermofenster am Dieselmotor EA189 verurteilt. Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 28. August 2020 (Az. 4 0 53/20) wertete das Software Update als neue illegale Abschalteinrichtung. Obwohl  der Kläger sein Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat, steht ihm wegen der erneuten Täuschung ein Schadenersatzanspruch zu.

+++++++++update vom 16.09.2020++++++++++

Das Landgericht Darmstadt gab der Abgasskandal-Klage des Halters eines Skoda Octavia “ mit dem Dieselmotor EA288 statt. Dabei entschied das Gericht in seinem Urteil (AZ 13 O 88/20 vom 31.08.2020) dass auch die Motoren aus der neuen Baureihe mit einer illegalen Software versehen worden sind. 

+++++++++update vom 10.09.2020++++++++++

Die Ausweitung des Dieselskandals auf den VW-Motor EA288 beschäftigt hierzulande immer mehr Gerichte. Urteile beziehungsweise Hinweisbeschlüsse zur Einholung von Gutachten haben auch die Landgerichte Offenburg  (Az. 3 O 38/18), Bielefeld (Az. 6 O 74/18; 7 O 20/19), Wuppertal (Az. 2 O 273/18), Lübeck (Az. 17 O 143/18) und Ellwangen (Az. 2 O 290/18) beauftragt. 

+++++++++update vom 27.08.2020++++++++++

Landgericht Krefeld gibt Schadenersatz trotz Kauf erst im Jahre 2016 

Trotz der jüngsten sehr verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung des BGH`s in Bezug auf die nach dem Erscheinen der ad-hoc Mitteilung des VW-Konzerns im Abgasskandal Ende September 2015 gekauften Fahrzeuge, gab das LG Krefeld der Klage des Eigentümers eines VW Tiguans statt und verurteilte die VW AG zur Rücknahme des Autos und Rückzahlung des Kaufpreises (Urteil vom 19.08.2020, Az. 2 O 541/19), obwohl er das Neu-Fahrzeug erst im August 2016 und somit nach der ad-hoc-Mitteilung erworben hatte, da er dies bei der VW AG und nicht bei einem Händler erworben hatte. Die VW AG hatte nämlich bei einem Direktverkauf eines Neuwagens - anders als bei Gebrauchtwagenkäufen bei dritten Unternehmen - die Möglichkeit, auf die Betroffenheit des streitgegenständlichen Fahrzeugs vom Manipulationsskandal hinzuweisen. 


+++++++++update vom 23.08.2020++++++++++

Rückruf beim Golf VII mit dem Motortyp EA 288: Die Volkswagen AG versucht Golf-Besitzer derzeit, zu einem Software-Update zu bewegen. Betroffen sind Fahrzeuge, die mit dem Motor-Typ EA 288 ausgerüstet sind. VW schreibt die Verbraucher an und erklärt ihnen im Rückruf mit der Aktionsnummer 23x4, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen, also soll eine verbotene Abschalteinrichtung beseitigt werden. 


+++update vom 08.08.2020+++++++++++++++++

Weiteres verbraucherunfreundliches Urteil zum Dieselabgasskandal vor dem Bundesgerichtshof 

Kauf erst im Jahre 2016 bzw. Ende 2015 nach Bekanntwerden des Skandals gibt Käufer keine Rechte! 

Verbraucherunfreundliches Urteil zum Dieselabgasskandal vor dem Bundesgerichtshof 

Keine Deliktzinsen für Käufer!

+++++++++update vom 07.07.2020++++++++++

Weiteres Verfahren zum Dieselabgasskandal vor dem Bundesgerichtshof 

(Kauf erst im Jahre 2016 nach Bekanntwerden des Skandals) am 28. Juli 2020

Weitere zwei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zum Dieselabgasskandal 

am 21. Juli 2020 (Nutzungen über 250.000 KM und Softwareupdate)!

+++++++++update vom 03.07.2020++++++++++

Urteil zum Motor EA 288

Das Landgericht Offenburg verurteilte am 23. Juni 2020 die VW-Tochter Audi  aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 3 O 38/18). Der Audi A3 2,0 TDI Quattro mit dem Motor EA 288 Euro 6 enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Beim EA 288 geht es wie beim EA 189 darum, dass der Motor die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand einhält. 

+++++++++update vom 25.05.2020++++++++++

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erwartungsgemäß am 25.05.2020 (Aktenzeichen: VI ZR 252/19)  im bislang größten deutschen Autoskandal Deutschlands pro Verbraucher entschieden! Gleichzeitig ist das heute gefällte Urteil ein Meilenstein für alle Geschädigten. Das BGH-Urteil stellt fest, dass die Käufer der VW-Dieselfahrzeuge durch die illegale Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Die Geschädigten können  Schadensersatz verlangen, wobei  die gefahrenen Kilometer angerechnet werden.

+++++++++update vom 22.05.2020++++++++++

Auch das OLG Bamberg (Az. 5 U 154/19), das OLG Frankfurt (Az. 13 U 134/19) und das OLG Jena (Az. 7 U 1067/19) haben die VW AG gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. 

Damit haben von den in 24 Oberlandesgerichten in Deutschland 21 Gerichte die VW AG zu Schadenersatz verurteilt.

+++++++++update vom 04.05.2020++++++++++

Im ersten VW-Verfahren (Az. C-693/18) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) machte die Generalanwältin Frau Eleanor Sharpston klar, dass die VW AG den Dieselmotor EA 189 in unzulässiger Weise manipuliert und mithin EU-Recht gebrochen hat. In der Regel folgt das Gericht den Schlussanträgen der Generalanwälte.

+++++++++update vom 04.05.2020++++++++++

Für die Teilnehmer des VW-Vergleichs, die ab dem 21. April 2020 das jeweilige Vergleichsangebot angenommen haben, ergibt sich durch die am 5. Mai 2020 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) stattfindende mündliche Verhandlung noch eine geldwerte Extra-Chance!  Ab Annahme des Vergleichs besteht nämlich eine 14-tägige Widerrufsfrist. Wer ab dem 21. April 2020 bis zum 30. April 2020 seinen Vergleich angenommen hat, kann noch die Entscheidung des BGH`s abwarten und bei positiver Äußerung des BGH`s dann entscheiden, ob er innerhalb der für ihn massgeblichen 14-tägigen Widerrufsfrist (also bis zum 05.05.2020 bzw. 06.05.2020 bzw. 07.05.2020 bzw. 08.05.2020 bzw. 09.05.2020 bzw. 10.05.2020 bzw. 11.05.2020 bzw. 12.05.2020 bzw. 13.05.2020 bzw. 14.05.2020) den Vergleich widerruft und alsdann in einer Einzelklage seinen Schadenersatzbetrag deutlich steigern kann.

Für Ihre diesbezügliche Anfrage stehe ich kostenlos zur Verfügung. 

++++++++++++++++++++update vom 20.04.2020++++++++++++++++++++ 

Die VW AG verlängert die Frist für die Annahme des Vergleichsangebots bis einschließlich zum 30. April 2020!

VW Kunden, die das Vergleichsangebot noch nicht angenommen haben, können sich weiter bei mir kostenneutral beraten lassen. 

++++++++++++++++++++update vom 13.04.2020+++++++++++++++++++

Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte am 3. April 2020 die VW AG zu Schadensersatz (Az. 8 U 1956/19). Und das, obwohl der Kläger seinen VW Passat erst im Oktober 2017 gekauft hatte, also rund zwei Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals; dies ändere an dem sittenwidrigen Verhalten nichts, so das OLG Koblenz. Denn dieses sei auch nicht durch die Veröffentlichung einer Ad-oc-Mitteilung im September 2015 noch durch späteres Verhalten der Volkswagen AG entfallen.

++++++++++++++++++++update vom 09.04.2020++++++++++++++++++++++++

Wahrscheinlich haben bis zu 150.000 Kläger im VW-Musterfeststellungsverfahren kein Vergleichsangebot von der VW AG erhalten. Ein Grund u.a.: Sie haben ihr vom Abgasskandal betroffenes Auto erst nach dem 31.12.2015 gekauft.

 Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Schadensersatzansprüche gegen die VW AG haben. Deshalb müssen diese nun kurzfristig fristwahrend gegen die VW AG klagen, wobei die Erfolgsaussichten äußerst günstig sind! 


++++++++++++++++++++update vom 27.03.2020++++++++++++++++++++++++

Der VW-Vergleich im Musterfeststellungsverfahren schließt knapp 120.000 teilnehmende Verbraucher aus. Doch fast immer können Schadensersatzansprüche gegen die VW AG kann auch in solchen Fällen gerichtlich im Wege der Einzelklage durchgesetzt werden!

++++++++++++++++++++update vom 26.03.2020++++++++++++++++++++++++

Die 13. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat am 13. März 2020 festgestellt, dass die VW AG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist Az. 13 U 419/19 und Az. 13 U 255/19). 

++++++++++++++++++++update vom 23.03.2020++++++++++++++++++++++++  

Das Oberlandesgericht Bremen hat einen Schadensersatzanspruch eines Käufers gegen die VW AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 2 U 91/19) mit Urteil vom 6. März 2020 bejaht. Damit hat sich auch das 20. Oberlandesgericht von 24. Gerichten deutschen Oberlandesgerichten gegen die VW AG gestellt!

++++++++++++++++++++update vom 02.03.2020++++++++++++++++++++++++  

  I. Die VW AG bietet den meisten Teilnehmern der Musterfeststellungsklage (Motor EA 189) eine Geldentschädigung von insgesamt 830 Millionen an!

 1. Im Musterfeststellungsverfahren haben sich die VW AG und die Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv am 28. Februar 2020 geeinigt.

830 Millionen Euro sollen an ca. 270000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ausgekehrt werden, so dass die Geschädigten mit Zahlungen zwischen 1.300 EUR und 6.200 EUR rechnen können.

2. Die VW AG wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine eigene Internet-Webseite ab. Dort können die Betroffenen bis zum 20.04.2020 das jeweilige Zahlungsangebot annehmen oder ablehnen. Der Vergleich ist nämlich für die Teilnehmer nicht verpflichtend. Jeder Teilnehmer ist in seiner Entscheidung frei, das Angebot anzunehmen oder nicht!

 

3. Ihre Möglichkeiten und Chancen:

Die bislang nicht anwaltlich vertretenen Teilnehmer können einen Anwalt ihrer Wahl beauftragen! Die Anwaltskosten übernimmt die VW AG, wenn das Angebot akzeptiert wird!

Wer das Zahlungsangebot nicht annimmt, sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt mit einer Erhebung einer Klage beauftragen, hierfür besteht bei meiner Kanzlei für die Beratung keinerlei Risiko für Sie, da hierfür keine Kosten für Sie anfallen.

In aussichtsreichen Fällen können Sie dann ohne Kostenrisko Klage durch mich erheben lassen, auch ohne Rechtsschutzversicherung.

 

4. Fazit: Holen Sie sich Rechtsrat ein!  

Jeder sollte überprüfen lassen, ob eine individuelle Klage (bei der wahrscheinlich ein höherer Betrag erzielt werden kann oder falls gewünscht, das betroffene Fahrzeug zzgl. Entschädigungszahlung durch die VW AG zurückgegeben werden kann) lukrativer sein kann, als die Annahme der Vergleichszahlung, bei dem das Fahrzeug aber behalten werden muss. Was in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von vielen Umständen (z.B.: Kaufpreis; Alter, Zustand und Laufleistung Ihres Fahrzeugs) ab. Eine Antwort kann nur individuell gegeben werden.

Um Ihren Fall  zu prüfen, senden oder mailen Sie mir das konkrete Angebot der VW AG für eine kostenfreie Beratung zu. Ich rate dringend dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen! Ich bin seit 2016 mit dem VW-Dieselskandal vertraut.  

In aussichtsreichen Fällen können Sie ohne Kostenrisko Klage durch mich erheben lassen auch ohne Rechtsschutzversicherung!

  

II. Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings Geschädigte, die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat dem vzbv erklärt, dass ein Sieg vom jeweiligen Einzelfall abhängt und daher nicht von der Einigung erfasst werden kann.

Aber auch diese Teinehmer können eine Individualklage bei Gericht einreichen, um nicht leer auszugehen. Wahrscheinlich können auch diese risikolos klagen, wenn am 19. März 2020 der Europäische Gerichtshof über den Diesel-Abgasskandal von VW bzw. am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof zu Gunsten der Verbraucher entscheiden wird. 

Um die Erfolgsaussicht zu prüfen, senden oder mailen Sie mir Angaben zu Ihrem konkreten Fall für eine kostenfreie Beratung zu oder rufen mich unverbindlich an.


In aussichtsreichen Fällen können Sie dann ohne Kostenrisko Klage durch mich erheben lassen, auch ohne Rechtsschutzversicherung!



++++++++++++++++++++update vom 28.02.2020++++++++++++++++++++++++

Am 19. März 2020 steht der Diesel-Abgasskandal am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Verhandlung an. Am 5. Mai 2020 beschäftigt sich dann der Bundesgerichtshof (BGH)  mit der Abgasmanipulation der VW AG.


++++++++++++++++++++update vom 14.02.2020++++++++++++++++++++++++  

Der von der Volkswagen AG angebotene Vergleich im VW-Musterfeststellungsverfahren wegen der Diesel-Abgas-Manipulation ist gescheitert. 

Für dort teilnehmende Diesel-Besitzer bedeutet das: Wer in der VW-Musterklage angemeldet ist, bleibt zunächst gebunden, kann aber bei individuellen außergerichtlichen Vergleichsangeboten der VW AG kostenlos einen Rechtsanwalt einschalten bzw. mithilfe von diesem nach einem Grundsatz-Urteil die VW AG individuell verklagen. 

++++++++++++++++++++update vom 03.02.2020++++++++++++++++++++++++++ 

 „Freiwilliges“ Software-Update für den Motor-Typ EA 288

 Die VW AG führt im Diesel-Abgasskandal eine weitere „freiwillige“ Software-Update Maßnahme durch! Betroffen sind Fahrzeuge, in denen der seit langem verdächtige Motor-Typ EA 288 verbaut ist (Fahrzeugmodelle von VW, Audi, Seat, Skoda sind aufgelistet unter: update vom 03.12.2019). Das Kraftfahrt-Bundesamt hat das freiwillige Software-Update unter der Nummer 91774 genehmigt. 

Wenn Sie als Kunde ein Schreiben mit der Aktionsnummer 23x4 erhalten, sollten Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt jetzt Ihre Ansprüche notfalls auf dem Klageweg gegen die VW AG verfolgen, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden. 

++++++++++++++++++++update vom 30.01.2020+++++++++++++++++++++++++ 

Rückruf für VW T5 und T6  

Zum wiederholten Male muss die VW AG einen Rückruf wegen Überschreitung der Stickoxidwerte durchführen, diesmal bei den Modellen T 5 und T 6 mit jeweils 103 kW-Dieselmotor und DQ500-Automatikgetriebe in den Abgasstufen EU5mod und EU5J. Es sind den Angaben zufolge ca. 8.700 Fahrzeuge in Deutschland betroffen. Die Aktion trägt den Aktionscode 37L8. Es sieht so aus, dass auch in diesem Fall Schadenersatzansprüche der Kunden bestehen! 

+++++++++++++++update vom 24.01.2020++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 

Oberlandesgericht Oldenburg verurteilt VW AG zu Schadensersatz bei einem  Fahrzeug, das erst 2016 gekauft wurde!

 Das OLG Oldenburg hat im VW Abgasskandal mit Urteil vom 16.01.2020 - Aktenzeichen 14 U 166/19 - entschieden, dass die Volkswagen AG für ein Fahrzeug mit dem Motor EA 189 (VW) Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bezahlen muss. VW hatte sich dagegen unter anderem mit der Begründung gewehrt, dass 2016 bereits öffentlich bekannt war, dass die Fahrzeuge manipuliert sind. Dies reicht nach dem Oberlandesgericht nicht: Eine ausreichende Aufklärung hätte auf die drohende Gefahr einer Stilllegung des Fahrzeugs ausdrücklich beim Verkauf hinweisen müssen. 

++++++++++++++++++++update vom 22.01.2020++++++++++++++++++++++++

Motor EA 288 gerät immer mehr in den Focus!

Gemäß einem nunmehr bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Duisburg vom 30.10.2018, Az. 1 O 231/18, hat die VW AG bereits Ende 2018 im Rahmen einer Verhandlung zugegeben, dass bei dem Modell VW-Golf eine sogenannte "Abschalteinrichtung" eingebaut wurde. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Golf 7 TDI (Euro 6) mit dem Motor EA 288.

+++++++++++++++update vom 23.12.2019+++++++++++++

Erstmals hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die VW AG nach § 826  BGB zu Schadensersatz verurteilt. (Az. I-18 U 58/18 und Az. I-18 U 16/19), da sie den  Motor EA 189 manipuliert hat. 

++++++++++++++++++++++update vom 23.12.2019+++++++++++++++++++++++

Zu einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist es im Abgasskandal bisher noch nicht gekommen. Am 5. Mai 2020 soll die Schadensersatzklage eines vom Dieselskandal betroffenen VW-Kunden verhandelt werden (Az.: VI ZR 252/19). Ein Urteil könnte noch am selben Tag gesprochen werden.


+++++++++++++++update vom 03.12.2019+++++++++++++

Am heutigen Tag  hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Geschäftsräume der VW AG in Wolfsburg durchsucht! 

 Diese Maßnahme steht im Zusammenhang von Ermittlungen, die sich  auf Dieselfahrzeuge der VW AG mit Motoren des Typs EA 288 beziehen.

Betroffene Fahrzeuge mit EA288-Motoren

VW-Modelle

·                    VW Amarok

  •      VW Arteon

·                    VW Beetle

·                    VW Caddy

·                    VW CC

·                    VW Crafter

·                    VW Golf VII

·                    VW Golf Sportsvan

·                    VW Passat B8

·                    VW Polo V

·                    VW Polo VI

·                    VW Sharan II

  •      VW Scirocco III

·                    VW Tiguan

·                    VW Tiguan II

·                    VW Touran II

·                    VW T-Roc

·                    VW T6 (California)

  •       , VW Jetta VI,  

Audi-Modelle

·                    Audi A1 8X

·                    Audi A3 8V

·                    Audi A4 B8

  •      Audi A4 B9

·                    Audi A5 F5

  •      Audi A6 C7

·          Audi Q2 GA

Seat-Modelle

·                    Seat Alhambra II

·                    Seat Ateca

  •      Seat Arona

·                    Seat Ibiza

·                    Seat Leon III

·                    Seat Toledo IV

·                    Seat Tarraco

Skoda-Modelle

·                    Skoda Fabia III

·                    Skoda Octavia III

·                    Skoda Rapid

·                    Skoda Superb III

  •      Skoda Kodiaq   
  •      Skoda Kodiaq RS
  •     Skoda Karoq

+++++++++++++++update vom 02.12.2019+++++++++++++

OLG Stuttgart: Drei weitere Senate des OLG Stuttgart haben die VW AG  nach § 826 BGB verurteilt, vgl. Urt. v. 28.11.2019 – 14 U 89/19; Urt. v. 26.11.2019 – 12 U 142/19  und Urt. v. 26.11.2019 – 10 U 154/19.


+++++++++++++++update vom 26.11.2019+++++++++++++

OLG Zweibrücken: Mit Urt. v. 14.11.2019 – 4 U 88/19 hat nun erstmals auch das OLG Zweibrücken die VW AG nach § 826 BGB verurteilt. 

  +++++++++++++++update vom 10.10.2019+++++++++++++

Nach dem OLG Köln, dem OLG Karlsruhe, dem OLG Koblenz und dem  OLG Hamm sehen nun auch OLG Stuttgart, OLG Oldenburg, Kammergericht Berlin, OLG Frankfurt/Main und OLG Schleswig-Holstein eine Haftung der VW AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB für gegeben an !


+++++++++++++++update vom 01.10.2019+++++++++++++ 

OLG Braunschweig zweifelt an, das den VW-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden ist. 

Nicht unerwartet bleibt das OLG Braunschweig auch im Musterfeststellungsverfahren seiner bisherigen verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung treu!  


+++++++++++++++update vom 13.09.2019+++++++++++++ 

Oberlandesgericht Hamm verurteilt VW AG zu Schadensersatz bei einem  Fahrzeug, das erst 2016 gekauft wurde!

Das OLG Hamm hat im VW Abgasskandal mit Urteil vom 10.09.2019 - Aktenzeichen 13 U 149/18 - entschieden, dass die Volkswagen AG für ein Fahrzeug mit dem Motor EA 189 (VW) Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bezahlen muss. VW hatte sich dagegen unter anderem mit der Begründung gewehrt, dass zu 2016 bereits öffentlich bekannt war, dass die Fahrzeuge manipuliert sind. 

Die Klägerin hatte in der mündlichen Verhandlung glaubhaft kundgetan, dass sie keine Kenntnis von der Manipulation bei dem gekauften Fahrzeug gehabt habe. Allgemeine Berichterstattung reicht für eine Kenntnis nicht aus. Deshalb sei die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und ihr stehe ein Schadensersatzanspruch zu.

Das Urteil im Volltext finden Sie hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/13_U_149_18_Urteil_20190910.html


Update vom 12.09.2019 

Die VW AG soll auch bei Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6 ebenfalls mit einer Abschalt-Software manipuliert haben. Betroffen ist vor allem der Dieselmotor EA 288! Das geht aus einem Bericht des SWR hervor. Die illegale Software soll seit 2012 im Einsatz sein .

 Die Zykluserkennung, die laut vertraulichen Dokumenten des VW-Konzerns bei Modellen mit dem Motor EA 288 eingesetzt wird, sei eine unzulässige Abschalteinrichtung. Damit erkennt das Fahrzeug, ob es sich bei einem Abgastest befindet und reguliert die Einspritzmenge der Abgasreinigung mittels AdBlue. Im Testbetrieb wird dabei mehr AdBlue verwendet als im normalen Straßengebrauch. 

Die Motorreihe EA 288 ist der Nachfolger des Motors, der im Zentrum des ersten Diesel-Skandals stand. Seit 2012 wurde er in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen eingebaut,  unter anderem im VW Golf, VW Tiguan oder VW Passat sowie bei verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat zum Einsatz.

Der VW-Konzern bestreitet bisher gegenüber dem SWR die Manipulationsvorwürfe.


2. VW-Skandal – Wann verjähren die Ansprüche?

Oftmals wird behauptet, dass die Ansprüche der Geschädigten des VW Abgasskandals Ende 2018 verjährt sind. Das ist so aber nicht richtig. Die dreijährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen fängt erst dann zu laufen, wenn der Geschädigte Kenntnis davon erlangt hat, dass sein Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist. Dabei kann man auf den Zeitpunkt abstellen, an dem der Geschädigte ein Rückrufschreiben des Herstellers erhalten hat. Diese Schreiben wurden aber fast alle erst im Jahr 2016 versandt. Aber dennoch können alle VW-Kunden, die erst 2016 konkret von der Abgasmanipulation Ihres Fahrzeugs erfahren haben,  möglicherweise sogar noch bis zum 31.12.2026 klagen, da eine 10 jährige Verjährungsfrist  greifen könnte.


LG Trier: Verjährungsfrist hat noch gar nicht begonnen zu laufen! Verjährung danach frühestens zum 31.12.2023 ?! 

Nach einem bahnbrechenden Urteil des LG Trier (Urteil vom 19.09.2019, Az. 5 O 417/18)  beginnt  die dreijährige Verjährungsfrist erst, "wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage" überhaupt möglich sei. Bei den Fällen der VW-Diesel-Abgasmanipulation im Zusammenhang mit dem Motor des Typs EA 189 fehle bis heute eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Erst dann würde die Verjährung beginnen. Vorausgesetzt der BGH würde im nächsten Jahr  urteilen, würden die Ansprüche gemäß der dreijährigen Verjährungsfrist erst zum 31.12.2023 verjähren! Es bestehen gute Chancen dass dieser Auffassung künftig auch weitere Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland folgen werden!


3. VW-Abgasskandal  Entdeckung September 2015 

Als VW-Abgasskandal bzw. / VW-Abgasaffäre bzw. VW-Dieselgate wird ein seit dem 18. September 2015 aufgedeckter Vorgang bezeichnet, bei dem die VW AG eine illegale Abschalteinrichtung (Manipulationssoftware) in der Motorsteuerung  ihrer Diesel-Fahrzeuge verwendete, um die US-amerikanischen Abgasnormen zu umgehen. In Diesel-Autos wurde eine Software verbaut, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und geringere Ausstoßmengen vorspiegelt.

 Laut eigenen Angaben der Volkswagen AG ist die betreffende Software in weltweit etwa elf Millionen Fahrzeugen im Einsatz betroffen. Betroffen sind laut dem deutschen Bundesverkehrsministerium auch in Deutschland zugelassene Autos (neben VW ebenso Fahrzeuge von Audi, Seat, Skoda, Porsche). Als Folge des Skandals mußte u.a. der Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Martin Winterkorn, zurücktreten. Wegen des Verstoßes gegen die Abgas-Normen hat das Kraftfahrt-Bundesamt den Volkswagen-Konzern in Deutschland mittlerweile zum Rückruf von gut 2,5Millionen Autos verpflichtet. 

 

4. Ältere Urteile pro Käufer

  • Erstmals seit Bekanntwerden des VW-Abgas-Skandals im September 2015 hat  im Mai 2016 ein deutsches Gericht pro Käufer entschieden!

Ein Vertrags-Autohändler muss den betreffenden, manipulierten Wagen zurücknehmen sowie den Kaufpreis erstatten – abzüglich einer geringen Pauschale für die bisher gefahrenen Kilometer. In der Urteilsentscheidung heißt es, dass der Vertrags-Händler länger als ein halbes Jahr Zeit gehabt habe, den Mangel zu beheben. Den Käufern müsse daher der Kaufpreis erstattet werden. Sogar das Geld für nachträglich angebrachte Extras sollen die Käufer zurückbekommen. 

LG München I, Urteil vom 17.5.2016. Az. 23 O 23033/15 

  • Zwischenzeitlich gibt es eine Vielzahl an Urteilen des Bundesgerichtshofes und aller Oberlandes- und Landgerichte zu Gunsten der Fahrzeugkäufer sowohl  gegen Autohändler, Vertragshändler, als auch gegen die VW AG! 
  • Auch die Gerichte in NRW sprachen und sprechen den Käufern Schadenersatz zu!

zB.: OLG Hamm , OLG Düsseldorf, OLG Köln 

LG Dortmund  LG Bochum    LG Essen  LG Krefeld LG Arnsberg LG Hagen        LG Wuppertal LG Kleve   LG Köln 

LG Düsseldorf LG Bonn


Weitere  URTEILE:  

Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 18.12.2019. Az: 6 O 394/18  

Es ging um einen  VW Touareg 3.0 TDI, den der Kläger geleast hatte. Den Motor hat Audi hergestellt. Das Gericht verurteilte sowohl die Audi AG als auch die VW AG zu Schadenersatz bei einem VW Touareg 3.0 TDI wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Schaden ist der Abschluss des Leasingsvertrags. Der Kläger hat deshalb Anspruch auf Erstattung aller Raten gegen die Rückgabe des Fahrzeugs.  

(up-date 14.01.2020)

Landgericht Essen,  Urteil vom 01.08.2019, Az. 3 O 402/18   

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Touran 2.0 TDI ohne jede Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 14.10.2019)

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 30.04.2019, Aktenzeichen: 15 O 466/18   

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Passat 1,6 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 14.06.2019)

Landgericht Kleve, Urteil vom 12.04.2019, Aktenzeichen: 3 O 442/18  

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Sharan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 14.06.2019)

Landgericht Kleve, Urteil vom 12.10.2018, Aktenzeichen: 3 O 398/17  

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Sharan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 25.10.2018) 


Land­gericht Biele­feld, Urteil vom 07.09.2018Aktenzeichen: 3 O 284/17 
Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, bei einem  VW Tiguan 2.0 TDI.Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu leisten.

(up-date 04.10.2018) 


Land­gericht Duisburg, Urteil vom 31.08.2018, Aktenzeichen: 6 O 190/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen VW Eos 2.0 TDII abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 07.09.2018) 


 Land­gericht Essen, Urteil vom 28.08.2018, Aktenzeichen: 5 O 1/18 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen VW Tiguan Sport & Style  Bluemotion Technology 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 07.09.2018)


Land­gericht Köln, Urteil vom 24.08.2018, Aktenzeichen: 23 O 411/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Skoda Superb Combi 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 07.09.2018) 


Land­gericht Essen, Urteil vom 21.08.2018, Aktenzeichen: 5 O 133/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen VW Golf Plus Comfortline Bluemotion 2.0 TDI, den der Kläger direkt bei der VW AG gekauft hatte, abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 07.09.2018)


Land­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 15.08.2018, Aktenzeichen: 15 O 387/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, bei einem  Skoda Fabia Kombi 1.6 TDI Family Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu leisten.

(up-date 31.08.2018) 


Land­gericht Biele­feld, Urteil vom 14.08.2018, Aktenzeichen: 9 O 226/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen Audi A4 Avant 2.0 abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 31.08.2018) 


Land­gericht Biele­feld, Urteil vom 14.08.2018, Aktenzeichen: 9 O 383/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Golf 2.0 GTD abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 31.08.2018)


Land­gericht Arns­berg, Urteil vom 09.08.2018, Aktenzeichen: I-2 384–17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Golf 1.6 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 31.08.2018) 


Land­gericht Dort­mund, Urteil vom 31.07.2018, Aktenzeichen: 25 O 244/17 (

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 31.08.2018) 


Land­gericht Dort­mund, Urteil vom 30.07.2018, Aktenzeichen: 25 O 404/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 31.08.2018) 


Land­gericht Bochum, Urteil vom 26.07.2018, Aktenzeichen: I-1 O 60/18

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Touran 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 31.08.2018)


Land­gericht Arns­berg, Urteil vom 23.07.2018, Aktenzeichen: 1I-2 O 469/17

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 31.08.2018) 


Land­gericht Dort­mund, Urteil vom 19.07.2018, Aktenzeichen: 1 O 139/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Touran Comfortline 1.6 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 31.08.2018) 


Land­gericht Aachen, Urteil vom 25.06.2018, Aktenzeichen: 11 O 318/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen Skoda Yeti 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 03.07.2018) 


Land­gericht Kleve, Urteil vom 22.06.2018Aktenzeichen: 3 O 299/17
Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Passat Variant 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.

(up-date 03.07.2018)  


Land­gericht Wuppertal, Urteil vom 20.06.2018Aktenzeichen: 6 O 42/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen Skoda Yeti 1.6 TDI Ambition abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 03.07.2018)  


Land­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 19.06.2018Aktenzeichen: 6 O 227/17

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Tiguan Track & Style 4Motion Bluemotion 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.

(up-date 03.07.2018) 


Land­gericht Biele­feld, Urteil vom 06.06.2018Aktenzeichen: 3 O 191/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Touran Comfortline Bluemotion Technology 1.6 1.6 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 03.07.2018)  


Land­gericht Köln, Urteil vom 30.05.2018Aktenzeichen: 32 O 326/17 (

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Passat CC 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 03.07.2018)


Land­gericht Aachen, Urteil vom 30.05.2018, Aktenzeichen: 11 O 337/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Sharan Highline Bluemotion­Technology 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 03.07.2018)


Land­gericht Duisburg, Urteil vom 29.05.2018, Aktenzeichen: 1 O 16/18 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 03.07.2018)


 Land­gericht Bonn, Urteil vom 28.05.2018Aktenzeichen: 17 O 354/17

Das Landgericht hat die Volkswagen AG bei einem VW Sharan 2.0 TDI verurteilt, dem Kläger alle mit dem VW-Skandal verbundenen Schäden zu ersetzen. 

(up-date 03.07.2018)  


Land­gericht Essen, Urteil vom 22.05.2018Aktenzeichen: 19 O 4/18 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen Skoda Yeti Outdoor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 03.07.2018)  


Land­gericht Dort­mund, Urteil vom 15.05.2018Aktenzeichen: 1 O 21/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Golf Variant Trendline 1.6 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 03.07.2018)  


Landgericht Dort­mundUrteil vom 20.04.2018Aktenzeichen: 12 O 29/17

Das Landgericht hat die Volkswagen AG bei einem VW Caddy 1.6  verurteilt, dem Kläger alle mit dem VW-Skandal verbundenen Schäden zu ersetzen. 

(up-date 03.07.2018)  


Land­gericht Mönchengladbach, Urteil vom 18.04.2018Aktenzeichen: 12 O 100/17 
Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen Audi Q3 2.0 TDI  abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 03.07.2018) 


Landgericht Kleve, Versäumnisurteil vom 23.03.2018, Aktenzeichen: 3 O 398/17  

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Sharan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 29.03.2018)  

 

Landgericht Bonn, Urteil vom 13.03.2018, Aktenzeichen: 10 O 333/17  

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 29.03.2018)  

 

  

Landgericht Dort­mund, Urteil vom 12.03.2018, Aktenzeichen: 7 O 136/17   

Das Landgericht hat die Volkswagen AG bei einen VW Passat 2.0 TDI verurteilt, dem Kläger alle mit dem VW-Skandal verbundenen Schäden zu ersetzen. 

(up-date 29.03.2018)  

  

  

Landgericht DuisburgUrteil vom 19.02.2018, Aktenzeichen: 1 O 178/17  

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 12.04.2018)    

 

Landgericht DüsseldorfUrteil vom 09.02.2018, Aktenzeichen: 7 O 212/16  

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Golf 1.6 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 12.04.2018)  



Landgericht Bochum, Urteil vom 29.12.2017, Aktenzeichen: I-6 O 96/17 

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Sharan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 29.03.2018)  

 

 Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2017, Aktenzeichen: 7 O 244/16

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, der den Pkw direkt von Hersteller gekauft hat, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 07.12.2017)  

 

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 03.11.2017, Aktenzeichen: 4 O 398/16

Das Landgericht hat den Händler verurteilt, dem Kläger, einen neuen Audi Q 3 2,0 TDI im Tausch gegen den alten, manipulierten Audi Q 3  herauszugeben, ohne  Zahlung einer Nutzungsentschädigung.                                                                      

(up-date 07.12.2017)


Landgericht Köln, Urteil vom 25.10.2017, Aktenzeichen: 4 O 429/16

Das Landgericht hat den Händler verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 1.6 TDI I abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.                                                                                                              

(up-date 21.11.2017)


Landgericht Krefeld, Urteil vom 25.10.2017, Aktenzeichen: 7 O 34/17

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dem Kläger, den Kaufpreis für einen Audi Q3 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.

(up-date 21.11.2017)  

 

Landgericht Essen, Urteil vom 19.10.2017, Aktenzeichen: 9 O 33/17

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, bei dem der Kläger den Pkw gekauft hat, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Passat 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.

(up-date 21.11.2017)
  

Landgericht Duisburg, Urteil vom 17.10.2017, Aktenzeichen: 1 O 126/17

Das Landgericht hat den Händler verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.

(up-date 30.10.2017)  

 

Landgericht Bonn, Urteil vom 13.10.2017, Aktenzeichen: 19 O 104/17

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Passat 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s wegen des Verstoßes gegen die Verordnung über die EG-Genehmigung von Kraftfahrzeugen zu ersetzen.

(up-date 26.10.2017)


Landgericht Essen, Urteil vom 12.10.2017, Aktenzeichen: 6 O 302/17

Das Landgericht hat den Händler verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Touran 1.6 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.

(up-date 26.10.2017)


Landgericht Kleve, Urteil vom 06.10.2017, Aktenzeichen: 3 O 201/16

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dem Kläger, den Kaufpreis für einen Skoda Yeti 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 19.10.2017)


Landgericht Aachen, Urteil vom 05.10.2017, Aktenzeichen: 12 O 201/16

Das Landgericht hat den Händler verurteilt, dem Kläger, eine Wertminderung von 3300,00 EUR für einen gebraucht gekauften VW Touran zu zahlen.  

(up-date 19.10.2017)


Landgericht Dortmund, Urteil vom 02.10.2017, Aktenzeichen: 12 O 45/17      

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, bei dem der Kläger den Pkw gekauft hat, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen. 

(up-date 19.10.2017)

 


  • Auch nach Aufspielen des Software-Updates steht dem Autokäufer Schadenersatz zu!

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.11.2017, Az: 2-03 0 104/17

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz wegen Betrugs zu leisten. Die Besonderheit liegt darin, dass der Kläger auf seinen PKW VW Amarok das von der VW AG entwickelte Softwareupdate hatte aufspielen lassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob durch das Softwareupdate nachteilige Folgen entstehen oder nicht. Alleine aufgrund des Betrugs ist Schadensersatz möglich.

(up-date 01.12.2017)

  • Auszugsweise aktuelle bundesweite Urteile (ohne NRW) verschiedener Landgerichte zu Gunsten der Fahrzeugkäufer sowohl  gegen Autohändler, Vertragshändler, als auch gegen die VW AG! 

Landgericht WürzburgUrteil vom 23.02.2018, Aktenzeichen: 71 O 862/16  

Das Landgericht hat die Volkswagen AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen VW Tiguan 2.0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.  

(up-date 12.04.2018)   

  

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.11.2017, Aktenzeichen: 9 O 113/17           

Das Landgericht hat den Händler verurteilt, dem Kläger, eine Wertminderung von 1600,00 EUR für einen gebraucht gekauften VW Touran zu zahlen.  

Gleichzeitig verurteilte das Gericht  die Volkswagen AG dazu , dem Kläger  darüberhinausgehenden Schaden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu ersetzen.

(up-date 07.12.2017)

 

Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.10.2017, Aktenzeichen: 308 O 356/16 

Das Landgericht hat den Händler verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen Audi A6 Avant 2,0 TDI abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.

(up-date 21.11.2017) 

 Landgericht Ulm, Urteil vom 11.09.2017, Aktenzeichen: 2 O 182/17

Das Landgericht hat den Händler verurteilt, dem Kläger, einen neuen VW 2,0 CDI im Tausch gegen den alten, manipulierten VW  herauszugeben, ohne  Zahlung einer Nutzungsentschädigung.                                                                      

(up-date 20.10.2017)  

  

5. Betroffene Fahrzeuge können u.a. sein:

VW (Motor EA 189)

 VW Beetle (1,6 TDI und 2,0 TDI) (2011 - 2014)

VW Caddy (1.6 TDI, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology) (2005 - 2014)

VW Eos (2.0 TDI)

VW Golf (1.4 TSI, 1.6 TDI)

VW Golf VI (GTD, 1.6 TDI, 1.6 TDI BlueMotion,1.6 TDI BlueMotion Technology, 12.0 TDI, Variant, Cabrio, Golf Plus)

VW Golf VII 1.6 TDI Variant (Euro 6)

VW Jetta

VW Passat B6, B7 und CC (1.6 TDI BlueMotion, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion Technology) (2008 - 2014)

VW Passat (1.4 TSI, 1.6 TDI, 2.0 TDI, 2.0 TDI Variant)

VW Polo (1.6 TDI, 1.6 TDI Blue Motion Technology)

VW Polo (1,4 TSI, 1.6 TDI)

VW Scirocco (2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology)

VW Sharan I und II (2.0 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion) (2008 - 2014)

VW Tiguan (2.0 TDI) (2007 - 2015)

VW Touran (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2005 - 2014)

VW T5 Multivan (2.0 TDI) (2009 - 2013)

VW T6 Transporter 2.0 TDIVW Transporter (2008 - 2015)

 (Motor EA 288) vgl. unter Top-NEWS (update vom 03.12.2019) 


Bei Skoda (Motor EA 189) sollen Modelle der Baujahre  2009 – 2015 vom Dieselgate-Abgasskandal betroffen sein: 

 Skoda Octavia, Skoda Fabia, Skoda Rapid, Skoda Roomster, Skoda Superb, Skoda Yeti 


(Motor EA 288) vgl. unter Top-NEWS (update vom 03.12.2019)
   


Bei Seat (Motor EA 189)sollen Modelle der Baujahre  2008 – 2014 vom  Dieselgateskandal betroffen sein: 

 Seat Alhambra, Seat Altea, Seat Altea XL, Seat Exeo, Seat Ibiza, Seat Leon, Seat Toledo 

(Motor EA 288) vgl. unter Top-NEWS (update vom 03.12.2019)


Bei Audi 

 

6. Ihre Rechte 

Was sind die Rechte des Käufers?  


a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:

  • Nachbesserung/Nacherfüllung
  • Kaufvertragsabwicklung
  • Rücktrittsabwicklung
  • Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  • Widerruf der Finanzierung bei der VW Bank mit der Folge Kaufvertragsrückabwicklung 


Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist  einzelfallabhängig.  

Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.


b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat  verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:

  • Schadenersatz

zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Schadensersatz von Zukunftsschäden


 c. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen die Finanzierungsbank und damit auch gegen den Verkäufer:  

 

 

Der Widerrufsjoker: 

Für Betroffene, die ihr Fahrzeug über einen Kredit einer Autobank wie beispielsweise die VW Bank finanziert haben, ergibt es eine lukrative Möglichkeit zum Ausstieg: der Widerruf des Darlehensvertrages.  


Als Folge des Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Die beiderseitig erbrachten Leistungen werden zurückerstattet. Für den Autokredit bedeutet das: Der Käufer  gibt das  Auto zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Beiträge und Anzahlungen wieder. Gerade bei Dieselfahrzeugen lohnt sich die Prüfung der Widerrufs-möglichkeit ganz besonders. Der Wiederverkaufs-wert befindet sich dauerhaft auf Talfahrt.  Eine Situation, die sich nur weiter zuspitzen wird, sollten die Fahrverbote tatsächlich kommen.   

  

7. Mein Tipp 

Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen! 

Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!

Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung! 

Rufen Sie mich an oder mailen oder senden Sie mir Ihre Anfrage und/oder Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.


Bedenken Sie: 

Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. VW merkt das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt. 


Aufgrund meiner Erfahrung in zahlreichen VW-Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. 


8. Kosten und Anwaltsgebühren 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

 I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.

Ansonsten gilt: 

Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.


9. Was ist von den bisherigen Sammelklagen zu halten?

Es wird damit geworben, dass eine "Sammelklage" Vorteile der stärkeren Druckausübung bietet. Dies ist ganz sicherlich nicht der Fall. Es ist viel leichter in einem eigenen Gerichtsprozess mit einem VW-Vertragshändler oder der VW AG einen Vergleich auszuhandeln oder rasch ein Gerichtsurteil zu erstreiten, als wenn dies gleich für zig Tausende von Klagen gelten soll.  Bedenken Sie auch bitte, dass Sammelklagen, bei denen ja Hunderte oder Tausende von Verfahren „gebündelt“ werden, für den Rechtsanwalt einen beachtlichen Aufwand darstellen, mit der Folge, dass möglicherweise Ihr Einzelfall nicht genau genug bearbeitet werden kann bzw. in der Masse der Fälle untergeht und Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Anwalt haben können.