Mercedes Benz-Abgasskandal
Daimler-Abgasskandal
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Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke Ansprüche im Daimler-Dieselskandal durchsetzen!
RECHTSANWALT
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)
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Meine Tätigkeit im Abgasskandal:
Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich Ansprüche.
Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten. Dies alles gilt auch für Gewerbetreibende.
Die Mercedes-Benz Group AG betreibt im Mercedes-Abgasskandal eine Verschleierungstaktik! Bis heute kann sich kaum ein Eigentümer eines Mercedes Diesels sicher sein, dass nicht auch sein PKW vom Mercedes Abgasskandal betroffen ist oder sein wird!
Betroffene Motorentypen:
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Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.
Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.
Fahrzeugmodell?
Kaufpreis?
Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?
Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?
Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert?
Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles und des besten Klagewegs.
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Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail ra.lamottke@t-online.de
Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
1. BETROFFENE Mercedes-FAHRZEUG-MODELLE
In den von mir gegen die Daimler AG erhobenen Klagen werden je nach Fahrzeugmodell und Motor insbesondere bemängelt:
Thermofenster, bit 15-Funktion, Slipguard-Funktion, Kühlmittel-Solltemperaturregelung.
Der Rechtsexperte Professor Martin Führ legte 2016 in einem Gutachten für den Deutschen Bundestag dar, dass Funktionen wie das Thermofenster nicht erlaubt sind – er prüfte dazu die Durchführungs-Verordnung zur Typzulassung von Kraftfahrzeugen. Mit dieser Nachweispflicht hat der Verordnungsgeber für Fahrzeuge klargestellt, dass es für ein daneben bestehendes Thermofenster bei niedrigen Temperaturen keine Rechtfertigung gibt. Hersteller, die gleichwohl die Funktionsweise der Abgasbehandlung herabsetzen, verstoßen gegen die massgebliche Durchführungs-Verordnung.
C 200 CDI T BE
C 220 Bluetec
C 250 T Bluetec
CLS 350 CDI
CLS 350 D 4 Matic
E 250 CDI
E 220 CDI
GLA 200 D
GLE 250d 4 Matic
GLK 350 CDI 4 Matic
GLX 220 CDI 4 Matic
ML 250 BT 4 Matic
S 350 BT 4 Matic ·
·
++++2. Top-NEWS im Mercedes-Abgasskandal +++++++++++++
(update vom 21.03.2023)
Der Mercedes-Benz-Group AG wird wahrscheinlich der Einwand genommen werden, dass Dieselklagen von Käufern, die bei der hauseigenen Mercedes-Bank ihr Fahrzeug finanziert haben, gar nicht möglich seien. Hintergrund: Beim Abschluss eines Autokredits bei der Mercedes-Bank haben die Käufer auf sämtliche Schadensersatz-Forderungen verzichten müssen und diese Forderungen an die Mercedes-Bank abgetreten. Der Bundesgerichtshof hält diese überraschende benachteiligende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ im Kleingedruckten nach einer ersten mündlichen Verhandlung vom 13. März 2023 wohl zu Recht für unwirksam. Der Senat des BGH will am 24. April 2023 seine endgültige Entscheidung in dieser Sache verkünden (VIa ZR 1517/22).
(update vom 08.11.2022)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne AdBlue-Einspritzung illegal sein. Der EuGH hat in seinem Urteil auch unterstrichen, dass Thermofenster in der Motorsteuerung illegal sind. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nunmehr gegen unzulässige Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf.
Auch der 3. Zivilsenat des OLG Düsseldorf hält eine Aussetzung des dortigen Verfahrens gegen die Mercedes Benz Group AG für geboten (OLG Düsseldorf, Verfügung vom 12.09.2022 - I-3 U 72/21):
„Der Senat beabsichtigt, den Rechtsstreit entsprechend § 148 ZPO bis zur
Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-100/21 auszusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10,Rn. 8 f., juris). Die Aussetzung des Berufungsverfahrens dürfte
verfahrensökonomisch geboten sein, weil die bisherige Annahme des
Bundesgerichtshofs, die Auslegung der streitentscheidenden europarechtlichen Vorschriften sei eindeutig und zweifelsfrei (acte clair), durch die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos in dem genannten Verfahren hinfällig geworden und nunmehr alleine der Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung der in Rede stehenden europarechtlichen Normen berufen ist. Dessen - mit Wirkung für und gegen jedermann ergehende - Entscheidung ist abzuwarten.“
(update vom 10.09.2022)
BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21 (gegen Mercedes Benz AG):
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen nicht standhalten wird. Hersteller werden nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein.
(update vom 23.06.2022)
Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes-Benz Group AG startet am 12. Juli!
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Mercedes-Benz Group AG im Dieselabgasskandal eine Musterfeststellungsklage erhoben, um wichtige Fragen zum Schadensersatzanspruch betroffener Verbraucher zu klären. Es geht um rund 50.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge der Modelle GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651.
(update vom 18.04.2022)
Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 24. März 2022, Az.: 2 O 94/21 die Daimler AG dazu verurteilt, an die Klägerin ca. 27.0000,- Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Oktober 2021 gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges Mercedes-Benz GLK 220 4MATIC abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu zahlen. Die Klägerin kaufte am 17. Februar 2014 den streitgegenständlichen GLK 220 4Matic (Erstzulassung 22. Mai 2013) zum Kaufpreis von 36.800 Euro brutto und einem Kilometerstand von 15.526 Kilometern. Mit Bescheid vom 23. Mai 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt für Fahrzeuge des gleichen Typs und der gleichen Motorisierung einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.
(update vom 20.03.2022)
Mit Urteil vom 15. Dezember 2021 ( 3 U 135/21)– hat das Oberlandesgericht Frankfurt erneut ein in erster Instanz negatives Urteil zum Mercedes-Abgasskandal bei einem Mercedes C 250 CDI 4MATIC aufgehoben und an das zuständige Landgericht zurückverwiesen. Die Klage auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB könne durchaus Erfolg haben, so das Oberlandesgericht. Das Landgericht muss nun eine Beweisaufnahme anordnen. Dies wird durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erfolgen, wie bereits in erster Instanz durch den Kläger angeboten worden war. Sollte der Sachverständige aufgrund des inzwischen aufgespielten Software-Updates nicht mehr in der Lage sein, die frühere Software auszulesen, so muss die Daimler AG die ursprüngliche Software offenlegen!
(update vom 18.02.2022)
Neues Gutachten bestärkt Vorwürfe gegen Daimler AG!
Der renommierte Gutachter Felix Domke hat ein Gutachten erstellt, dass die Vorwürfe gegen die Daimler AG untermauert. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Daimler acht Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen verbaut hat. Seine Erkenntnisse stützen sich auf das Auslesen und die Analyse der Steuerungssoftware einer Mercedes Benz E-Klasse mit Dieselmotor OM 642. Felix Domke hatte bereits beim Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals im Herbst 2015 nachgewiesen, wie der VW Konzern bei der Manipulation der Motoren vorgegangen ist. Es ist ein Paukenschlag im Dieselabgasskandal der Daimler AG. Die Deutsche Umwelthilfe hat am Freitag, 5. November, das Gutachten des Kfz-Software-Experten Domke im Auftrag einer US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei vorgestellt, aus dem deutlich wird, dass die Daimler AG sehr tief in den Dieselabgasskandal verstrickt bekannt ist.
In der Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe heißt es: „Mit diesen nach Auffassung der DUH eindeutig illegalen sogenannten ‚defeat devices‘ wird die wirksame Abgasreinigung durch den verbauten SCR-Katalysator reduziert. Das Ergebnis: Die realen Stickoxid-Emissionen auf der Straße liegen bis 500 Prozent über dem gesetzlich festgeschriebenen Grenzwert. Bislang hatte die Daimler AG stets abgestritten, illegale Abschalteinrichtungen bei in Deutschland und Europa verkauften Diesel-Pkw zu verwenden.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagt: „Das Gutachten von Felix Domke überführt Daimler endgültig. Es zeigt uns erstmals, wie es dem Konzern gelingt, im Prüflabor die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, im realen Straßenbetrieb unsere Städte hingegen mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden regelrecht zu fluten. Die Manipulation der Abgasreinigung gibt es nicht etwa, weil dies aus physikalischen Gründen oder zum Zweck des Motorschutzes erforderlich wäre. Der Grund ist so simpel wie zynisch: Es geht um Profitmaximierung zu Lasten der Umwelt und der Gesundheit der Stadtbewohner.“
(update vom 09.11.2021)
Nach VW gibt es im Abgasskandal nun auch gegen die Daimler AG eine Musterfeststellungsklage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Juli 2021 die Klage gegen Daimler eingereicht, das OLG Stuttgart hat sie nun zugelassen. Betroffene Mercedes-Halter können sich nun dem Musterverfahren anschließen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist jetzt möglich! Das Musterverfahren gegen Daimler umfasst nur rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651.
(update vom 05.11.2021)
Die Daimler AG muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen weiteren Rückruf starten. Diesmal sind Modelle der Mercedes A-Klasse und B-Klasse der Baujahre von 2009 bis 2011 betroffen! Wie das KBA in seiner Rückrufdatenbank am 29. Oktober 2021 publizierte, muss bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems durchgeführt werden.
(update vom 05.11.2021)
Und wieder läuft ein umfangreicher Pflicht-Rückruf für Diesel-Fahrzeuge der Daimler AG, die über eine unzulässige Abgas-Abschalteinrichtung verfügen! Diesmal handelt es sich um Euro 5 Diesel, die über den Skandal-Motor OM 651 verfügen.
Ca. 200.000 Mercedes-Halter (Sprinter, Vito und Viano) bekommen ein Schreiben mit dem Rückrufcode NC3II6515R bzw. NC2II651R, in dem sie aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit es ein Abgas-Software-Update bekommen kann. Bei Nichtbefolgen droht die Stilllegung des Fahrzeugs! Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte diesen Rückruf bereits im Herbst 2019 angeordnet. Die Daimler AG mehr als zwei Jahre benötigt, um die notwendigen Updates zu entwickeln! Bei der beanstandeten unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die zuvor bereits ursächlich für den Rückruf zehntausender anderer Daimler AG-Fahrzeuge war. Die Bundesregierung hatte eine kleine Anfrage der Grünen zu der Rückrufanordnung im November 2019 beantwortet und dabei auch die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung genauer beschrieben: „Außerhalb der Typprüfbedingungen (Prüfzyklus NEFZ) wird die Rate der AGR verringert, indem über das elektrisch geschaltete Kühlwasserthermostatventil die Motorkühlwassertemperatur und damit die Motoröltemperatur zunächst niedrig gehalten wird. Somit wird außerhalb der Typprüfbedingungen ein AGR-Kennfeld mit niedrigeren Raten genutzt als unter Typprüfbedingungen. Eine Absenkung der AGR-Rate führt zu erhöhten Stickoxid-Emissionen.“ Die Geschädigten können damit Schadenersatz verlangen!
(update vom 18.10.2021)
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Ankündigung, seine bisherige Rechtsprechung zu ändern, mit Urteil vom 15. September 2021 festgeschrieben. Zum zweiten Mal hob das OLG Frankfurt ein klageabweisendes Urteil auf; rügte das Landgericht Frankfurt für Verfahrensfehler und beurteilt den Einbau der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung nunmehr als vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung (Az. 3 U 36/21).
(update vom 13.10.2021)
Aufgrund der Chipkrise will die Daimler AG bestellte Autos ohne Sonderausstattungen ausliefern. Das ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale rechtlich nicht haltbar. Aufgrund der weltweiten Chipkrise in der Automobilindustrie fehlt es auch bei der Daimler AG an wichtigen Bauteilen. Deshalb will der Autobauer bestellte Luxusautos wie die S-Klasse ohne Sonderausstattungen, wie das versprochene Navigationsgerät ausliefern. Die Kunden sollen demnach auf die Ausstattung verzichten, obwohl sie diese bereits bestellt hatten. Dafür änderten Mercedes-Händler nachträglich die Kaufverträge. Auch nachträglich sollen die Sonderausstattungen bei der Daimler AG nicht nachgeliefert werden. Das liegt daran, dass derzeit Rechner in die Modelle verbaut werden, die für das moderne Navigationsgerät nicht stark genug sind. Laut der Verbraucherzentrale ist es jedoch rechtlich nicht zulässig, die Abnahme von unfertigen Autos durch die Kunden zu verlangen. Der Kunde könne zunächst die Erfüllung des Vertrages verlangen, sagte der Verbraucherrechtsexperte Oliver Buttler. Sollte die Daimler AG den Mangel, also die fehlende Ausstattung nicht nachliefern oder anderweitig ersetzen, könne der Kunde von dem Kaufvertrag zurücktreten.
(update vom 12.10.2021)
Mit Urteil vom 28.09.2021 – 317 O 135/20 – hat das Landgericht Hamburg die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung beim Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC sei unzulässig. . Das Fahrzeug verfügt über einen Euro 6 OM 642-Dieselmotor. Das Landgericht Hamburg stelle fest. Bit 13: Sobald der Motor nach dem Start 17,6 Gramm Stickoxid ausgestoßen hat, verringert sich der Wirkungsgrad der Abgasreinigung. Bit 14: Nach 1.200 Sekunden wechselt das Auto in den schmutzigen Abgasmodus. Bit 15: Nach 11 Kilometern Fahrtstrecke funktioniert die Stickoxid-Reinigung nicht mehr vorschriftsmäßig. Slipguard: Anhand der Parameter „Geschwindigkeit, Beschleunigung und Straßenneigung“ kann das Fahrzeug erkennen, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet.
(update vom 08.10.2021)
Das Landgericht Oldenburg hat (Urteil vom 07.09.2021, Az.: 1 O 586/21) die Daimler AG dazu verurteilt, an einen Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 25.850 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLC 220 d 4Matic mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte das Fahrzeug 2017 erworben.
(update vom 24.09.2021)
Die Daimler AG muss nach dem Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart dem Kläger für einen Mercedes E 220 CDI Schadensersatz in Höhe von 14.500 Euro bezahlen (Az. 19 0 135/20). Zu dem Fahrzeug lag ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Der Kläger erwarb das gebrauchte Fahrzeug 2016 zum Preis von 21.800 Euro. Das Fahrzeug der E-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM651 (Euro 5), der mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen ist.
(update vom 22.09.2021)
Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal mit Urteil vom 25. Juni 2021 - 15 O 74/21 verurteilt. Der vertretene Kläger hatte im Juni 2015 von der Daimler AG einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem OM 651-Motor und der Abgasnorm Euro 5 erworben.
(update vom 22.08.2021)
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Zahlreiche Autofahrer besitzen einen manipulierten Diesel-PKW der Daimler AG, sind damit Geschädigte des Abgasskandals und haben keine genaue Erkenntnis über den möglichen Schadensersatzanspruch. Das können Sie jetzt ändern! Ich unterstütze Sie dabei, diesen Anspruch prüfen zu lassen.
In der eingereichten Musterfeststellungsklage steht der nur der Dieselmotor vom Typ OM651 im Mittelpunkt. Unter anderem ist er in nahezu 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Modellen in Deutschland verbaut. Lassen Verbraucher das behördlich angeordnete Software-Update nicht auf den Motor aufspielen, droht den Fahrzeugen die Stilllegung. Da die Rückrufe bei den GLC- und GLK-Modellen schon im Jahr 2018 Verbraucher erreichten, droht zum Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Ansprüche. Durch eine Beteiligung an der Klage haben Daimler-Kunden mit Fahrzeugen mit dem Dieselmotor vom Typ OM651die Möglichkeit, die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.
Beim Bundesamt für Justiz wird einige Wochen nach der Klageerhebung das Klageregister eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt können sich Verbraucher zum Register anmelden, so dass sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen können. Dabei entstehen für den Verbraucher keine Kosten. Über Aktuelles und den Anmeldemodus berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf seiner Seite www.musterfeststellungsklagen.de.
Die MFK ist vor allem auf Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung zu geschnitten. Das Kostenrisiko des Verfahrens trägt der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Verbrauchern mit einer Rechtsschutzversicherung ist indes zu einer Individualklage zu raten! Hier besteht wahrscheinlich die Möglichkeit, schneller an Entschädigungen heranzukommen und höhere Summen zu erzielen. Schnelles Handeln kann in Ihrem Fall bares Geld bedeuten. Viele Fahrzeuge stehen kurz vor der Verjährung und die weiteren gefahrenen Kilometer mindern Ihre Entschädigung.
Es werden nur die Mercedes-Modelle GLC und GLK als betroffene Fahrzeuge in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG berücksichtigt.
(update vom 22.07.2021)
Das neue Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) im Diesel-Abgasskandal ist klar verbraucherfreundlich! Der 6. Zivilsenat entschied am 13. Juli 2021, dass das Oberlandesgericht Koblenz (Az. VI ZR 128/20) erneut verhandeln muss. Denn der Kläger wirft der Daimler AG die Verwendung anderer Abschalteinrichtungen als nur die Manipulation des Thermofensters bei seinem Mercedes C 220 CDI Blue Efficiency mit Motor OM 651 vor, und diesen Vorwürfen sind die OLG-Richter in Koblenz gar nicht nachgegangen. Dabei geht es unter anderem um die Manipulation des Kühlmittelsystems mittels einer unzulässigen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.
(update vom 15.07.2021)
Die Daimler AG muss Schadenersatz bei einem Mercedes S 350 d leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. April 2021 entschieden (Az: 48 O 128/20). Die Daimler AG muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete einen Rückruf für das Modell an. In dem Fahrzeug kommt u.a. eine SCR-Funktion zum Einsatz.
(update vom 18.05.2021)
Im Abgasskandal muss die Daimler AG einen Mercedes-A-Klasse Diesel-PKW (A 200) mit dem Motor des Typs OM 651 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Das hat das Landgericht Freiburg entschieden (Az. 8 O 239/20), weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet werde.
(update vom 06.04.2021)
Die Daimler AG muss Schadenersatz bei einem Mercedes GLC 220 Diesel leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 4. März 2021 entschieden (Az: 16 O 1963/20). Die Daimler AG muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete einen Rückruf für das Modell an. In dem Fahrzeug kommt u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz.
(update vom 15.03.2021)
Das Landgericht Stuttgart fällte am 19. Februar 2021 (Az: 29 O 302/20) ein Urteil, wonach ein Mercedes Benz GLC 250 d 4MATIC (Motor OM 651, Euro 6) zurückgegeben werden kann. Der GLC 250 d 4MATIC verfügt über eine manipulierte Kühlmittel-Temperatur-Regelung.Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 28. Januar 2021 (Az: 12 0 193/20) muss die Daimler AG an einen geschädigten Mercedes-Käufer eines GLK 220 CDI 4MATIC (Erstzulassung am 3. Dezember 2013) mit dem Motor OM651 und der Schadstoffklasse Euro 5 Schadenersatz leisten (Manipulation wegen Verwendung einer Kühlmittlel-Sollwert-Temperarturregelung) Es lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts zugrunde.
(update vom 13.03.2021)
Die Daimler AG ist mit ihren Widersprüchen gegen die Rückruf-Bescheide gescheitert. Die Bundesbehörde hatte Millionen Diesel-Fahrzeuge der Marke Mercedes wegen illegaler Abgastechniken beanstandet und Rückrufe verhängt.
Das Bundesverkehrsministerium teilte nunmehr mit, dass alle Widersprüche gegen die Rückrufe abgewiesen wurden – bis auf einen, der noch nicht beschieden werden konnte! Das Ministerium bestätigte außerdem auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks (BR), dass in den Daimler-Diesel-Motoren fünf verschiedene illegale Abschalteinrichtungen gefunden wurden.
(update vom 15.02.2021)
Sensationelle Entwicklung:
Der Bundesgerichtshof hält eine Haftung der Daimler AG wegen des Einsatzes eines Thermofenster aus § 826 BGB für möglich, wenn "weitere Umstände hinzuträten, die das Verhalten der für sie handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen"!
Die klageabweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wurde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Der VI. Zivilsenat hat am 19. Januar 2021 (BGH, Beschl. v. 19.1.2021 - VI ZR 433/19; Pressemitteilung des BGH) eine Haftung der Daimler AG nicht von vornherein ausgeschlossen. Es kommt darauf an, ob die Daimler AG "im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht hat". Wenn die Daimler AG nicht nachweisen kann, dass sie das Kraftfahrt-Bundesamt nicht über den Einsatz des Thermofensters aufgeklärt hat, ist mit einer Verurteilung zurechnen! Dies würde immense Bedeutung für nahezu alle Gerichtsverfahren haben.
(update vom 27.01.2021)
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG in einem Verfahren wegen eines manipulierten Mercedes ML 350 BlueTEC 4MATIC mit OM 642-Motor mit Euro 6 (Urteil vom 23.12.2020, Az.: 16 O 447/20) zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
(update vom 12.01.2021)
Eine weitere Niederlage vor Gericht für die Daimler AG. Mit Urteil vom 23. Dezember 2020 (16 O 469/29) verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz bei einen Mercedes C 220 BlueTEC mit OM651-Motor und Euro 6.
(update vom 11.01.2021)
Die Daimler AG muss gemäß Urteil des Landgerichts Stuttgart mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (Az.: 20 O 267/20 ) einen Mercedes GLE 250d 4Matic mit dem Motor OM 651 und mit der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
(update vom 08.01.2021)
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG in einem Verfahren wegen eines manipulierten Mercedes V 250 BlueTEC 4Matic (Urteil vom 17.12.2020, Az.: 20 O 271/20) zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
(update vom 07.01.2021)
Der Bayerische Rundfunk berichtet im Dezember 2020 über ein Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart im Daimler-Dieselskandal. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651. Der gerichtlich bestellte Gutachter hat die Motorsteuerung analysiert und ermittelt, dass das Fahrzeug nur auf dem Teststand beim Prüfzyklus (NEFZ) per Motorsteuerung künstlich die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad herunterregelt. Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu täuschenden besseren NOx-Werten, da die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert wird.
(update vom 30.12.2020)
Am 3. Dezember 2020 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen weiteren Rückruf für die Mercedes E-Klasse (OM 651-Motor) unter dem Rückruf-Code 5496128. Es ist damit nahezu die gesamte E-Klasse vom Abgasskandal betroffen – etliche Mercedes-Benz-Kunden wurden also getäuscht.
(update vom 11.12.2020)
Die Daimler AG muss gemäß Urteil des Landgerichts Stuttgart mit Urteil vom 19. November 2020 (Az.: 12 O 257/20) einen Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651 und mit der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
(update vom 04.12.2020)
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG in Verfahren wegen eines manipulierten Mercedes-Benz B 200 CDI (Urteil vom 29.10.2020, Az.: 29 O 319/20) und eines manipulierten Mercedes-Benz C 220 CDI (Urteil vom 29.10.2020, Az.: 29 O 322/20) jeweils zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
(update vom 03.12.2020)
Die Daimler AG muss gemäß Urteil des Landgerichts Stuttgart mit Urteil vom 16. Oktober 2020 (Az.: 29 O 446/19) einen Mercedes GLE 350 mit Dieselmotor OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Den Kaufpreis wurde zum Teil über ein Darlehen mit der Mercedes Benz-Bank finanziert.
(update vom 23.11.2020)
Die Daimler AG muss nach Urteil der 29. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart (Az. 29 O 305/20) einen Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651 zurücknehmen und dem Kläger Schadenersatz leisten.
(update vom 17.11.2020)
Vor dem Oberlandesgericht Köln ist die Daimler AG mit Urteil vom 5. November 2020 nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (AZ. 7 U 35/20). Zu dem PKW 250 d Marco Polo mit dem Motor OM 651 Euro 6 lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor. Interessant ist ist auch, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Wohncamper handelt.
(update vom 16.11.2020)
Die Daimler AG muss nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart einen Mercedes E 350 Blue Tec mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten (Az. 29 O 214/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor.
(update vom 06.11.2020)
Die Daimler AG muss nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart einen Mercedes GLA 220 d zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten (Az. 29 O 220/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor.
(update vom 06.11.2020)
Die Daimler AG muss nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 4. September 2020 einen Mercedes 220 CDI zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten (Az. 29 O 217/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor.
(update vom 06.11.2020)
Die Daimler AG muss nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart einen Mercedes GLK 200 CDI Blue Efficiency mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten (Az. 26 O 254/19). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor. Die Abgasrückführung (AGR) wird unzulässig temperaturabhängig gesteuert. Auch durch eine sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung werden die EU-Abgasgrenzwerte im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten.
(update vom 27.10.2020)
Der Abgasskandal bei Mercedes bzw. der Daimler AG ist den Bundesgerichtshof angekommen. Eine geplante Gerichtsverhandlung zum Mercedes-Abgasskandal am 27. Oktober 2020 wurde nun aus unbekannten Gründen zwar abgesagt (Az.: VI ZR 162/20); hingegen wird der Bundesgerichtshof am 14. Dezember 2020 erstmals eine Schadensersatzklage gegen Daimler im Dieselskandal verhandeln (Az.: VI ZR 314/20).
In dem Fall geht es um das thermische Fenster / Thermofenster bei der Abgasreinigung bei einem Mercedes E 350 CDI mit dem Motor des Typs OM 642 und der Schadstoffklasse Euro 5. Das Gericht wird zu entscheiden haben, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.
(update vom 22.10.2020)
Die Daimler AG muss nach einem des Landgerichts Stuttgart den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten (Az. 14 O 89/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor.
(update vom 21.10.2020)
Oberlandesgericht verurteilt Mercedes!
Die Daimler AG muss nach Urteil des 8. Zivilsenats am Oberlandesgericht Naumburg den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger 25.741,43 Euro erstatten (Az. 8 U 8/20).
(update vom 24.09.2020)
Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 27. August 2020 (Az.: Bm 6 O 324/19) einem geschädigten Käufer Schadensersatz für die Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI zugesprochen. Der Mercedes-Benz GLK 220 CDI ist mit dem Motor OM651 mit der Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet, und mittlerweile unterliegt das Fahrzeug einem offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer sogenannten Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung.
(update vom 21.09.2020)
Mit Entscheidung vom 28.08.2020 - 1 U 137/19 - hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben und die Sache zur Begutachtung durch einen Sachverständigen zurückverwiesen. Der Kläger hatte am 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 300 CDI mit OM 642-Motor und der Abgasnorm Euro 5 gekauft. Hinsichtlich des Pkw war nur eine „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ angeordnet gewesen!
Mit Entscheidung vom 28.08.2020 - 1 U 137/19 - hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben und die Sache zur Begutachtung durch einen Sachverständigen zurückverwiesen. Der Kläger hatte am 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 300 CDI mit OM 642-Motor und der Abgasnorm Euro 5 gekauft. Hinsichtlich des Pkw war nur eine „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ angeordnet gewesen!
(update vom 12.09.2020)
Erneut verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG zu Schadensersatz und zur Rücknahme eines Mercedes. Der Mercedes Benz B 180 CDI Blue Efficiency mit Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 war nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen worden. Im März 2019 informierte die Daimler AG über eine „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ per Software-Update.
(update vom 10.09.2020)
Die Daimler AG muss nach dem Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 27. August 2020 (Az. 6 O 324/19) einen Mercedes GLK 220 CDI mit Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen. Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor.
(update vom 03.09.2020)
Der Daimler-Abgasskandal in den USA kostet fast zwei Milliarden Euro. Mit einer doch gigantischen Schadensersatzzahlung von rund 1,9 Milliarden Euro will die Daimler AG die Diesel-Abgasaffäre in den USA weitgehend beenden. Trotzdem bleibt es dabei, dass die Daimler AG mit der Marke Mercedes-Benz tief im Dieselabgasskandal steckt und geschädigte Verbraucher in Deutschland weiterhin auf Schadensersatzzahlungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung setzen können.
(update vom 30.08.2020)
Rückruf E-Klasse
Die Daimler AG hat am 24.08.2020 im Diesel-Abgasskandal einen weiteren Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamt hinnehmen müssen. Wieder sind illegale Abschaltvorrichtungen zur Abgasmanipulation in dem Motortyp OM 651 verbaut worden. Betroffen von dem Rückruf sind Fahrzeuge der E-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5.
(update vom 29.08.2020)
Rückruf S-Klasse
Am 11.08.2020 hat es nun auch die S-Klasse des Motorenherstellers getroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in der S-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Betroffen davon sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC, jeweils mit dem Motortyp OM 642 und der Abgasnorm Euro 6.
(update vom 19.08.2020)
Daimler muss im Abgasskandal den Mercedes C 300 Hybrid (Baureihe 205) zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den Rückruf für Modelle der Baujahre 2013 bis 2016 angeordnet. Bei den Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden, wie die Behörde am 20.07.2020 veröffentlichte.
(update vom 12.08.2020)
OLG Köln erhöht in Mercedes-Verfahren Druck auf Daimler AG / Ende der Geheimniskrämerei vor Gericht ?
Jüngste Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof BGH wirken sich bereits auf aktuelle Verfahren im Diesel-Abgasskandal aus. Das Oberlandesgericht Köln hat die Daimler AG in einem Verfahren dazu aufgefordert, die Funktionsweise eines Motors im Hinblick auf das Abgaskontrollsystem detailliert zu erklären (Az. 24 U 410/19).
(update vom 10.07.2020)
Mercedes C 220 BlueTec: Daimler AG im Diesel-Abgasskandal in Stuttgart erneut verurteilt
Und wieder hat die 20. Kammer des Stuttgarter Landgerichts die Daimler AG verurteilt. Nach § 823 Abs. 2 BGB ist der Autobauer schadensersatzpflichtig, heißt es am 18.06. 2020 in der Urteilsbegründung (Az. 20 O 65/20). Die Chancen gegen Daimler vor Gericht zu gewinnen, sind mit dem Urteil und durch Äußerungen am Europäischen Gerichtshof und Bundesgerichtshof enorm gestiegen. Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler verwendete Thermofenster sind vor dem EuGH im April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden.
(update vom 07.07.2020)
Erstes "Dieselverfahren“ gegen die Daimler AG vor dem Bundesgerichtshof (VI ZR 162/20) am 27. Oktober 2020, 9.30 Uhr!
(update vom 24.06.2020)
(update vom 03.06.2020)
Sie haben die Vermutung, dass Ihr Mercedes vom Daimler-Dieselabgasskandal betroffen ist, haben aber bisher weder ein verpflichtendes Rückrufschreiben erhalten noch eine Aufforderung zum freiwilligen Software-Update? Dann dürfen Sie sich über den aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2020 freuen (Az. VIII ZR 57/19).
Der BGH hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass kein Rückruf notwendig ist, um von einem Mangel wegen unzulässiger Abschalteinrichtung am Fahrzeug auszugehen. Der BGH stellt durch den Beschluss fest, dass für einen schlüssigen und erheblichen Vortrag im Gerichtsverfahren ausreichend ist:
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat am 7. Januar 2020 insgesamt zwölf amtliche Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und Manipulationen am Abgaskontrollsystem auf ihrer Homepage veröffentlicht. Betroffen sind 15 Modelle und weltweit über 150.000 Fahrzeuge – allein ein Drittel davon in Deutschland. Betroffene Modelle: E-Klasse, Baujahr 2012 – 2016, S-Klasse, Baujahr 2013 – 2017, M-Klasse, Baujahr 2012 – 2016, CLS-Klasse, Baujahr 2014 – 2018, GLE-Klasse, Baujahr 2015 – 2018, C-Klasse, Baujahr 2013 – 2016, SLK-Klasse, Baujahr 2015 – 2017.
Zudem verklagen getäuschte Anleger den Autobauer im Diesel-Abgasskandal auf knapp 900 Millionen EUR vor dem Landgericht Stuttgart auf Schadensersatz.
(update vom 09.01.2020)
Nun bekommen Halter des Modells SLK 250 d Schreiben von Daimler mit der Info, dass ihr PKW Teil eines Pflichtrückrufs des Kraftfahrt-Bundesamtes ist und deshalb ein Software-Update bekommen muss! Es sind Fahrzeuge aus der Baureihe R172, mit dem Motor OM651 sowie der Abgasnorm Euro 6; sie wurden zwischen 2015 und 2017 produziert. Kunden, die von der Daimler AG informiert werden, dass ihr PKW ein Software-Update braucht, haben höchstwahrscheinlich Anspruch auf Schadensersatz.
(update vom 06.01.2020)
Mercedes ML 350 (Euro 6) bekommt Pflicht-Diesel-Software-Update!
(update vom 06.01.2020)
KBA-Rückruf Mercedes-Benz-Model GLK 220 CDI 4Matic, Euro 5
Auch in diesem Model soll ein Motor verbaut worden sein, bei dem der Verdacht besteht, dass Daimler eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat. Im Motor soll ein Computerprogramm dafür sorgen, dass der Stickoxid-Grenzwert von 180 Milligramm pro Kilometer ausschließlich beim gesetzlichen Prüfzyklus berücksichtigt werde, nicht aber im Fahrbetrieb. Es handelt sich um den Motor OM 651 mit einem Hubraum von 2143 ccm. Der Dieselmotor OM 651 der EU-Emissionsstufe Euro 5 wurde von der Daimler AG zwischen 2012 und 2015 in der GLK-Klasse verbaut.
(update vom 10.12.2019)
KBA-Rückruf Mercedes-Benz-Modell-Modell E 250 CDI 4 Matic, Euro 5
Auch die E-Klasse muss in die Werkstätten zurückgerufen werden. Laut dem KBA sei in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung zum Einsatz gekommen. Nun ereilte auch ein weiteres E-Modell den Rückruf des KBA – mit Euro 5. Es geht um ca. 1000 Fahrzeuge. Es handelt sich um den Motor OM 651 mit einem Hubraum von 2143 ccm. Der Dieselmotor OM 651 der EU-Emissionsstufe Euro 5 wurde von der Daimler AG zwischen November 2010 bis September 2011 in der E-Klasse eingebaut.
(update vom 05.12.2019)
Die Daimler-AG will geschädigte Käufer von Mercedes-Diesel-Fahrzeugen mit den Abgasnormen Euro 5 und 6b lediglich mit einem Verrechnungsgutschein im Wert von nur 100,- EUR entschädigen, wenn sie dafür ein Software-Update in ihrem Auto aufspielen ließen. Bei einem Update ergeben sich jedoch Probleme hinsichtlich der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Wer ein Schreiben zu einer freiwilligen oder verpflichtenden Rückrufaktion erhalten hat oder erhält, sollte sich von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwalt über seine Rechte beraten lassen.
(update vom 24.10.2019)
Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes muss die Daimler AG in Deutschland 260.000 Transporter des Modells Sprinter zurückrufen. Die Diesel verfügen über die Abgasnorm Euro 5 und sind mit dem Motor OM 651 ausgestattet und wurden bis 2016 gebaut.
(update vom 10.10.2019)
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen die Daimler AG ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt, da nach Ansicht eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in der mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung des Autobauers vorlag. Diese habe dazu geführt, dass die Dieselfahrzeuge Typ-Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos zu hoch war. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich vor allem auf die Rückruf-Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes, von dem ca. 684 000 Fahrzeuge erfasst sind.
(update vom 24.09.2019)
Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes muss die Daimler AG in Deutschland 60.000 Fahrzeuge des Modells GLK 220 CDI zurückrufen. Die Diesel verfügen über die Abgasnorm Euro 5 und sind mit dem Motor OM 651 ausgestattet. Betroffen sind Fahrzeuge aus den Baujahren 2012 bis 2015.
(update vom 24.06.2019)
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat angekündigt, es werde die Daimler AG verpflichten, rund 600.000 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen und mit einer neuen Abgas-Software auszustatten. Diese Fahrzeuge sind mangelhaft, so dass Betroffene gegen die Verkäuferin und Herstellerin Daimler AG klagen können.
(update vom 03.06.2018)
Inzwischen nehmen die Ermittler auch den OM622 unter die Lupe – also jenen Motor, der in den beanstandeten Vito-Modellen eingebaut wird. Der OM622 stammt im Kern jedoch vom Kooperationspartner Renault, wird aber von Daimler für seine Zwecke angepasst
(update vom 03.07.2018)
Die Daimler AG hat bislang ihre Motormodelle Mercedes OM642 und OM651 zurückgerufen. Dies betrifft zum Großteil Diesel der Schadstoffklassen Euro 5 oder Euro 6. Der OM651 ist ein Vierzylinder-Dieselmotor, der in zwei Varianten mit 1,8 oder 2,2 Litern Hubraum gebaut wird. Der OM642 ist ein V6-Dieselmotor mit 3,0 Litern Hubraum, der seit 2005 gebaut wurde und aktuell noch in zwei Baureihen eingesetzt wird. Der OM642 und OM651 sind Daimler-Eigenentwicklungen. Diese Autos erhalten ein Software-Update in der Motorsteuerung. Anders als der Rückruf von VW ist der bei Mercedes bislang freiwillig und wird als Service-Maßnahme angepriesen. Der Daimler AG ist bisher keine Abgasmanipulation nachgewiesen worden, allerdings ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den DB-Konzern.
(update vom 07.12.2017)
3. Urteile pro Käufer gegen Daimler AG
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 19.06.2020, Az: Sa 8 O 134/19
Im Urteil vom 19.06.2020, Az. Sa 8 O 134/19 wurde festgestellt, dass die Daimler AG den Käufer eines Dieselsfahrzeugs Mercedes V 250 CDI 4 Matic nach § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Der Autohersteller muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zuzüglich deliktischer Zinsen erstatten, ca. 58.920,- EUR!
(up-date 30.06.2020)
Landgericht Bonn, Urteil vom 20.05.2020, Az: 1 O 195/19
Das Landgericht verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes GLK 220, Motortyp: OM 651 Euro 6, gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s.
(up-date 02.06.2020)
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 06.03.2020, Az: 4 O 43/19
Das Landgericht verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes GLK 220, Motortyp: OM 651 Euro 6, gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s.
(up-date 19.03.2020)
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 29.01.2020, Az: 17 O 49/19
Das Landgericht verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes GLK 220 CDI gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s.
(up-date 25.02.2020)
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.10.2019, Az: 27 O 40/19
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes GLC 250d, Motortyp: OM 651 Euro 6, gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s.
(up-date 17.11.2019)
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.05.2019, Az: 46 O 101/19
Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, für einen E-Klasse-Mercedes mit CDI-Motor, Norm Euro 5, obwohl das Kraftfahrtbundesamt diesen Typ bisher nicht zurückgerufen hat, Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu leisten, da die Motorsteuerung dieses Autos die Abgasreinigung oberhalb und unterhalb bestimmter Temperaturen verringere bzw. abschalte.
(up-date 17.09.2019)
Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.06.2019, Az: 1 O 248/18
Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Mercedes C220 d T-Modell, Motortyp: OM 651 Euro 6, den der Kläger erst im August 2017 gebraucht erworben hatte, abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen. Der Pkw verfüge über mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen im Sinne der EU-Regeln über die Typzulassung.
(up-date 14.08.2019)
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.06.2019, Az: 23 O 127/18
Es ging um einen Mercedes GLK 250 CDI, Typ OM 651. Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, obwohl das Kraftfahrtbundesamt für diesen Wagen offiziell noch keinen Rückruf angeordnet hat, da die Motorsteuerung auch dieses Wagens die Abgasreinigung oberhalb und unterhalb bestimmter Temperaturen verringere oder abschalte.
(up-date 14.08.2019)
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019, Az: 23 O 220/18
Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Mercedes ML 250 CDI Bluetec 4Matic, Motortyp: OM 651 Euro 6, abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen. Der Pkw verfüge über mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen im Sinne der EU-Regeln über die Typzulassung. Die Herabsetzung der Abgasreinigung bereits bei Temperaturen unter 14 Grad Celsius sei illegal.
(up-date 14.06.2019)
Landgericht Flensburg, Urteil vom 18.04.2019, Az. 3 O 48/18
Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Mercedes C 250 T BlueTec, Motortyp: OM 651 Euro 6, abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen. Der Pkw verfüge über mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen im Sinne der EU-Regeln über die Typzulassung. Die Herabsetzung der Abgasreinigung bereits bei Temperaturen unter 17 Grad Celsius sei illegal.
(up-date 14.06.2019)
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 01.04.2019, Az: Kn 8 O 120/18
Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Mercedes-Benz Viano 2.2 CDI, Euro 5 abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.
Besonderheit: Einen von Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf gibt es für den Wagen nicht. Das Gericht verurteilte Daimler trotzdem zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Unstreitig war, dass die Abgasreinigung bei geringen Temperaturen um mindestens 15 Prozent reduziert wurde.
(up-date 14.06.2019)
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 17.01.2019, Az: 23 O 172/18
Es ging um einen Mercedes C 250 d mit der Abgasnorm Euro 5 und einem Motor vom Typ OM 651. Die Daimler AG gestand ein, dass die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter 7° Celsius reduziert wird. Das Landgericht stellte fest, dass die Verwendung solcher Thermofenster unzulässig ist und verurteilte die Daimler AG wegen sittenwidriger Schädigung dazu, den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung plus Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu erstatten.
(up-date 14.06.2019)
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 17.01.2019, Az: 23 O 178/18
Es ging um einen Mercedes E 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 6 und einem Motor Typ OM 651. Die Daimler AG gestand ein, dass in den Fahrzeugen die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter 7° Celsius reduziert wird. Das Gericht stellte fest, dass die Verwendung solcher Thermofenster unzulässig ist und verurteilte die Daimler AG wegen sittenwidriger Schädigung dazu, den Klägern den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung plus Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu erstatten.
(up-date 14.06.2019)
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 17.01.2019, Az: 23 O 180/18
Es ging um einen Mercedes C 200 d mit der Abgasnorm Euro 6 und einem Motor Typ OM 651. Die Daimler AG gestand ein, dass in den Fahrzeugen die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter 7° Celsius reduziert wird. Das Gericht stellte fest, dass die Verwendung solcher Thermofenster unzulässig ist und verurteilte die Daimler AG wegen sittenwidriger Schädigung dazu, den Klägern den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung plus Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu erstatten.
(up-date 14.06.2019)
Landgericht Hanau, Urteil vom 07.06.2018, Aktenzeichen: 9 O 76/18
Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Mercedes Vito 114 CDI mit der Abgasnorm Euro 6 und einem Motor Typ OM 651 (abzgl. einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen), bzw. da der Wagen inzwischen verkauft war, den Verkaufserlös dafür herauszugeben.
(up-date 03.07.2018)
Landgericht Karlsruhe, Versäumnis-Urteil vom 05.06.2018, Aktenzeichen: 18 O 24/18
Das Landgericht hat die Daimler AG verurteilt, dem Kläger, den Kaufpreis für einen Mercedes-Benz C200 d T-Modell abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen.
(up-date 03.07.2018)
Landgericht Münster, Hinweisbeschluss vom 21.11.2017, Aktenzeichen: 04 O 68/17
Daimler sei in der Pflicht zu erklären, wieso die Motorsteuerung bei einem Mercedes V 250 Bluetec Avantgarde Edition korrekt ist.
(up-date 03.07.2018)
Was sind die Rechte des Käufers?
a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:
Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist einzelfallabhängig.
Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.
b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:
Schadenersatz
zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Schadensersatz von Zukunftsschäden
c. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen die Finanzierungsbank und damit auch gegen den Verkäufer:
Der Widerrufsjoker:
Für Betroffene, die ihr Fahrzeug über einen Kredit einer Autobank wie beispielsweise die VW Bank, die Audi Bank, die Mercedes Bank, die BW Bank oder eine andere Bank finanziert haben, ergibt es eine lukrative Möglichkeit zum Ausstieg: der Widerruf des Darlehensvertrages.
Als Folge des Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Die beiderseitig erbrachten Leistungen werden zurückerstattet. Für den Autokredit bedeutet das: Der Käufer gibt das Auto zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Beiträge und Anzahlungen wieder. Gerade bei Dieselfahrzeugen lohnt sich die Prüfung der Widerrufs-möglichkeit ganz besonders. Der Wiederverkaufs-wert befindet sich dauerhaft auf Talfahrt. Eine Situation, die sich nur weiter zuspitzen wird, sollten die Fahrverbote tatsächlich kommen.
Tipp: Die Möglichkeit eines Widerrufs steht allen Verbrauchern offen, die ihren Pkw über eine Autoherstellerbank finanziert haben. Dabei ist es sogar völlig unerheblich, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist oder nicht. Der Widerrufsjoker gilt auch für Benziner.
Der Widerrufsjoker bietet damit die attraktive Chance, sein gebrauchtes Fahrzeug abzugeben, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden.
5. Mein Tipp
Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen!
Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!
Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung!
Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtschutz-Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.
Bedenken Sie:
Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Autohändler bzw. Hersteller merken das und so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt.
Aufgrund meiner Erfahrung in zahlreichen gleichgelagerten Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.
I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst. Gerne werde ich beim Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.
Ansonsten gilt:
Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.
Vertretung im Bundesgebiet, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Persönliche Beratung möglich in den angrenzenden Städten wie z.B. Schwerte, Unna, Hagen, Iserlohn, Herdecke, Holzwickede, Lünen, Bochum, Witten, Wetter, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne, Waltrop, Bergkamen, Kamen.
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Viele Städte reagieren auf die Überschreitung der Grenzwerte in der Luft mit Dieselfahrverboten.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und die Zulassungsstellen drohen mit Fahrzeugstilllegung, wenn Sie nicht innerhalb von 18 Monaten (nach Verfügbarkeit) das auf die Schnelle zu entwickelnde Software-Update aufspielen lassen.
Zahlreiche Betroffene klagen nach dem Aufspielen des Software-Updates (VW) über Nachteile (Ruckeln des Motors, unrunder Motorlauf, langer Nachlauf des Kühlers, Ausfall von elektronischen Systemen, Leistungsverlust, Mehrverbrauch, usw.). Diese Folgen sind bei den Software-Updates aus dem Hause Daimler nicht auszuschließen.
Dieselfahrverbote, Wertverfall, Unsicherheit wegen des Software-Updates, Schadenersatzweiterlesen
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Das LG Siegen hat mit Beschluss vom 22.12.2020 in dem verfahren 1 O 76/19 nunmehr einen Beweisbeschluss erlassen, wonach ein Sachverständiger die klägerseits behaupteten Abschalteinrichtungen mit einem Gutachten überprüfen soll.
Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLC 220 d mit dem Motortyp OM651 Euro 6.
Daimler hatte zuvor alles bestritten und geschwärzte Bescheide vorgelegt.
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LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 16.12.2020, 46 O 73/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motortyp OM651 Euro 5, zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten. Das LG Stuttgart ging bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung vorliegend von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.
Das Fahrzeug verfügt über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die in der Warmlaufphase des Motors für eine besondere zusätzliche NOx- und Rußemissionsverringerung sorgt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte diese als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und das Fahrzeug deshalb verpflichtend zurückgerufen. Das Gericht teilt nunmehr die Auffassung des KBA hinsichtlich der unzulässigen Abschalteinrichtung.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 16.12.2020, 46 O 70/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz E 250 Bluetec 4MATIC mit dem Motortyp OM651 Euro 6, zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten. Das LG Stuttgart ging bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung vorliegend von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.
Das Fahrzeug verfügt über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die in der Warmlaufphase des Motors für eine besondere zusätzliche NOx- und Rußemissionsverringerung sorgt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte diese als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und das Fahrzeug deshalb verpflichtend zurückgerufen. Das Gericht teilt nunmehr die Auffassung des KBA hinsichtlich der unzulässigen Abschalteinrichtung.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 16.12.2020, 46 O 67/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 350 CDI 4MATIC mit dem Motortyp OM642 Euro 5, zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten. Das LG Stuttgart ging bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung vorliegend von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.
Das Fahrzeug verfügt über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die in der Warmlaufphase des Motors für eine besondere zusätzliche NOx- und Rußemissionsverringerung sorgt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte diese als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und das Fahrzeug deshalb verpflichtend zurückgerufen. Das Gericht teilt nunmehr die Auffassung des KBA hinsichtlich der unzulässigen Abschalteinrichtung.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 17.12.2020, 20 O 271/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz V 250 Bluetec 4MATIC mit dem Motortyp OM651, Euro 6, zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Das Fahrzeug verfügt über eine Prüfstandserkennung, so das LG Stuttgart.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 17.12.2020, 20 O 267/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLE 250 d 4MATIC mit dem Motor vom Typ OM651, Euro 6, zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Das Fahrzeug verfügt über eine Prüfstandserkennung, so das LG Stuttgart.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 23.12.2020, 16 O 469/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz C 220 Bluetec mit dem Motor vom Typ OM651 Euro 6 zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten. Das LG Stuttgart ging bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung vorliegend von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.
Das Fahrzeug verfügt über eine Profstandserkennung, so das LG Stuttgart.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 23.12.2020, 16 O 447/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz ML 350 Bluetec 4MATIC mit dem OM642 Euro 6 zurücknehmen und der Klagepartei den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten. Das LG Stuttgart ging bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung vorliegend jedoch nur von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.
Das Fahrzeug verfügt über Prüfstandserkennung, so das LG Stuttgart.
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Ein Sachverständigengutachten, welches durch das LG Stuttgart eingeholt wurde kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Motorsteuersoftware des untersuchten E250 CDI Euro 5 eine Abschaltvorrichtung enthält. Das Fahrzeug erkennt die niedrige benötigte Motorleistung auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren wird. Die Motorsteuerung regelt dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad. Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten. Beim getesteten Fahrzeug wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand somit verringert.
Der Abgasexperte Prof. Kai Borgeest von der Technischen Hochschule Aschaffenburg sieht darin einen Beleg für eine unzulässige Abgasmanipulation: „Die nachgewiesene Abschalteinrichtung kann dazu führen, dass die Stickoxid-Emissionen im Straßenverkehr die am Prüfstand gemessenen Emissionen erheblich übersteigen.“
Auf Nachfrage erklärt Daimler, es sei bereits seit Mai 2019 bekannt, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die so genannte „Kühlmittelsolltemperatur-Regelung“ in bestimmten Fahrzeugvarianten als unzulässige Abschalteinrichtung einstuft. Daimler sei jedoch der Auffassung, dass die Funktionalität zulässig ist. Deshalb habe der Konzern gegen die Rückrufbescheide des KBA Widerspruch eingelegt.
Nach Daimler-Angaben ist die Software mit der beanstandeten Kühlmittelsolltemperatur-Regelung in rund 100.000 Fahrzeugen verbaut. Was genau in den Rückrufbescheiden steht, gilt als Geschäftsgeheimnis. Selbst die Gerichte, die Schadenersatzklagen verhandeln, können die Bescheide nicht einsehen.
Dem Bayrischen Rundfunk liegt ein KBA-Schreiben an Daimler vom 4.4.2019 vor, welches das KBA vor dem endgültigen Bescheid verschickt hat. Darin beschreibt das KBA, wie die bemängelte Abschalteinrichtung bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 funktioniert: „Mit Hilfe eines elektrisch beheizbaren Thermostats im Kühlmittelkreislauf erfolgt in Abhängigkeit von den Drehzahl- und Lastbedingungen sowie Umgebungs- und Betriebsstoffbedingungen eine Sollwertabsenkung der Kühlmitteltemperatur von 100 °C auf 70 °C.“
Durch die niedrigere Temperatur verändere sich die Abgasrückführung. Die Folge sei, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden könnten. Zudem sind laut KBA die von Daimler programmierten „Schaltkriterien“ so gewählt, dass die Bedingungen auf dem Prüfstand erkannt werden.
Der Sachverständige aus dem Verfahren des Landgerichts Stuttgart hat in seinem Gutachten auch herausgearbeitet, wann die Software für eine Deaktivierung der Abschalteinrichtung sorgt: „Eine höhere Drehzahl oder ein höherer Luftmassenstrom für eine Dauer von fünf Sekunden genügen, um auf die höhere Solltemperatur umzuschalten.“ Umgekehrt könne erst nach 54 Minuten wieder auf die niedrigere Solltemperatur zurückgeschaltet werden. Daimler wollte sich zu diesen Zeitangaben nicht äußern. Allerdings ist dies ein deutliches Indiz dafür, dass diese nur für den NEFZ-Test programmiert wurden.
Der Sachverständige hat zudem Hinweise auf noch eine mögliche Manipulation gefunden: Eine weitere Abschaltvorrichtung öffne fast während der gesamten Prüffahrt die Kühlerjalousie. Dies führe ebenfalls zu einer Absenkung der NOx-Werte auf dem Teststand. Daimler führt dagegen an, die Kühlerjalousie sei auf dem Prüfstand „überwiegend geschlossen“. Auch habe die Stellung der Jalousie keinen Einfluss auf die NOx-Werte auf dem Teststand. Dem widersprechen jedoch Experten. So legt Prof. Stefan Hausberger von der Technischen Universität Graz dar: „Eine offene Jalousie hilft am Prüfstand die Abgasrückführung zu kühlen und senkt die NOx-Werte.“
Aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 17.12.2020, C-693/18, greift auch die Argumentation von Daimler, das dies zulässige Maßnahmen zum Motor- bzw. Bauteilschutz darstellen, nicht mehr.
Es wird von einer baldigen Trendwende bei den Gerichten zu Lasen von Daimler ausgegangen.
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Mit Urteil vom 17.12.2020, C-693/18, hat der EuGH klargestellt, dass Abschalteinrichtung generell unzulässig sind. Auch solche Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung temperaturabhängig regeln (Thermofenster) – sprich abschalten. Aber gerade solche Thermofenster befinden sich in den meisten Dieseln.
Daimler verwendet in seinen Diesel-Motoren ebenfalls das sogenannte Thermofenster und hat dies auch bereits zugegeben. Bislang wurde von Daimler allerdings argumentiert, dass das Thermofenster zum Schutze des Motor- und Bauteilschutz erforderlich und damit zulässig sei. Dieser Argumentation trat der EuGH mit seiner Entscheidung vehement entgegen und wies diese zurück. Nach dem EuGH sind Abschalteinrichtungen generell illegal. Die Ausnahme „Motorschutz“ kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Unfallgefahr für das Fahrzeug besteht oder der Motor droht auseinanderzubrechen. Diese abwegige Behauptung hat aber selbst Daimler bislang nicht vorgebracht.
Der EuGH hat sich nun endlich mit dem lange ersehnten Urteil vom 17.12.2020, C-693/18 zum Thermofenster und unzulässigen Abschalteinrichtungen geäußert und VW verurteilt.
Zunächst wurden infolge von Enthüllungen in der Presse Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft Paris eingeleitet, die zu einem Ermittlungsverfahren gegen VW führten. Die mutmaßliche Straftat soll darin bestehen, dass die Erwerber von Fahrzeugen mit Dieselmotoren über wesentliche Eigenschaften dieser Fahrzeuge und über die vor ihrem Inverkehrbringen durchgeführten Kontrollen getäuscht wurden. Die fraglichen Fahrzeuge waren mit einem Ventil zur Abgasrückführung (AGR) ausgestattet. Das AGR-Ventil ist eine der Technologien, die von den Automobilherstellern zur Kontrolle und Verringerung der endgültigen Stickoxid-Emissionen (NOx) verwendet werden. Das System führt einen Teil der Abgase von Verbrennungsmotoren zum Ansaugkrümmer, also dorthin zurück, wo die dem Motor zugeführte Frischluft eintritt, um die endgültigen NOx-Emissionen zu verringern.
Ein technisches Gutachten, das im Rahmen des Ermittlungsverfahrens erstellt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass dieses System es ermöglicht, die Phasen der Zulassungstests der Pkw zu erkennen und infolgedessen die Funktion des AGR-Systems so anzupassen, dass die vorgeschriebene Emissionsobergrenze eingehalten wird. Umgekehrt deaktiviert sich das AGR-System im normalen Fahrbetrieb teilweise, was zu einer Erhöhung der NOx-Emissionen führt. Der Gutachter gab an, dass die Fahrzeuge erheblich weniger NOx erzeugt hätten, wenn das AGR-System bei realem Fahrbetrieb so funktioniert hätte wie bei den Zulassungstests. Bei diesen Fahrzeugen wären aber unter anderem aufgrund einer schnelleren Verschmutzung des Motors häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten angefallen.
Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Handelt es sich bei der Software um eine „Abschalteinrichtung“? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten. Es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, „um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen“ oder „den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“. Die zweite Frage war also: Fällt diese Software unter die Ausnahme?
Nach einer Prüfung des Begriffs „Abschalteinrichtung“ im Sinne der Verordnung 715/2007 kommt der Europäische Gerichtshof zu dem Schluss, dass eine Software, die wie die in Rede stehende Software die Höhe der Fahrzeugemissionen nach Maßgabe der von ihr erkannten Fahrbedingungen modifiziert und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nur unter Bedingungen gewährleistet, die den für die Zulassungsverfahren geltenden Bedingungen entsprechen, eine solche Abschalteinrichtung darstellt. Dies gelte selbst dann, wenn die Verbesserung der Leistung des Emissionskontrollsystems punktuell auch unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs beobachtet werden könne. Die Tatsache, dass die normalen Nutzungsbedingungen der Fahrzeuge ausnahmsweise den für die Zulassungsverfahren geltenden Fahrbedingungen entsprechen und punktuell die Leistung der fraglichen Einrichtung verbessern können, wirke sich auf diese Auslegung nicht aus, denn unter den normalen Nutzungsbedingungen der Fahrzeuge werde das Ziel, die NOx-Emissionen zu verringern, für gewöhnlich nicht erreicht.
Zu der Frage, ob der grundsätzlich unzulässige Einbau einer Abschalteinrichtung, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert, gerechtfertigt werden kann, führt der Gerichtshof aus, dass das Vorhandensein einer solchen Einrichtung es, um gerechtfertigt zu sein, ermöglichen muss, den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen, und dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, geeignet sind, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen.
Das in der Verordnung aufgestellte Verbot würde nämlich seiner Substanz entleert und jeder praktischen Wirksamkeit beraubt, wenn es möglich wäre, auf unzulässige Abschalteinrichtungen allein mit dem Ziel zurückzugreifen, den Motor vor Verschmutzung und Verschleiß zu bewahren. Daraus ist zu schließen, dass eine Abschalteinrichtung, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, damit die in der Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und so die Zulassung dieser Fahrzeuge erreicht wird, nicht unter die Ausnahme von dem in der Verordnung aufgestellten Verbot solcher Einrichtungen fallen kann, selbst wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern.
Insbesondere Daimler argumentierte bislnag vor den Gerichten immer mit dem Bauteilschutz. Die zum Einsatz kommenden Thermofenster dienen ausschließlich dem Schutz von Motor und Emmissionssystem. Diese Argumentation, welcher sich zahlreiche Gerichte angeschlossen haben, dürfte sich nunmehr mit dem Urteil des EuGH aus Luxemburg erledigt haben.
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Der sehnsüchtig erwartete Termin vor dem BGH am 14.12.2020 wurde abgesagt. In dieser Verhandlung wollte sich der BGH nunmehr endlich zum Thermofenster bei Daimler und ob es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, äußern.
Dieser Termin findet jetzt, nach Rücknahme der Revision des Klägers nicht statt. Daimler beteuert, dass weder ein Vergelich geschlossen wurde, noch anderweitig auf die Rücknahme hingewirkt worden sei.
Bereits im Oktober 2020 wurde ein Verhandlungstermin vor dem BGH in Sachen Daimler abgesagt, nachdem auch hier der Kläger die Revision zurückgenommen hatte. Auch damals beteuerte Daimler sich nicht verglichen oder anderweitig auf eine Rücknahme der Revision hingewirkt zu haben.
Allerdings ist es zu einer nicht nachvollziehbaren Zahlung einer für Daimler tätigen Kanzlei an die die Klagepartei vertretende Kanzlei gekommen, in Folge dessen die Revision zurückgenommen wurde. Hiervon will Daimler natürlich nichts wissen.
Es würde nicht verwundern, wenn es in dem Verfahren, welches am 14.12.2020 verhandelt werden sollte ebenfalls eine Zahlung gegeben hat. Die Klagepartei wird nicht ohne Grund die Revision zurückgenommen haben.
Auf diese Weise versucht Daimler eine Entscheidung des BGH zu verzögern.
Veröffentlicht amDas LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 26.11.2020, 46 O 76/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLC 220 d 4MATIC zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten. Das LG Stuttgart ging bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung vorliegend von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.
Das Fahrzeug verfügt über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die in der Warmlaufphase des Motors für eine besondere zusätzliche NOx- und Rußemissionsverringerung sorgt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte diese als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und das Fahrzeug deshalb verpflichtend zurückgerufen. Das Gericht teilt nunmehr die Auffassung des KBA hinsichtlich der unzulässigen Abschalteinrichtung.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 19.11.2020, 12 O 257/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Das Fahrzeug verfügt über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die in der Warmlaufphase des Motors für eine besondere zusätzliche NOx- und Rußemissionsverringerung sorgt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte diese als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und das Fahrzeug deshalb verpflichtend zurückgerufen. Das Gericht teilt nunmehr die Auffassung des KBA hinsichtlich der unzulässigen Abschalteinrichtung.
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Ein vom Landgericht Stuttgart in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten hat die Vorwürfe bestätigt. Die Fahrzeuge halten lediglich auf dem Prüfstand die vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxid ein, während sie auf der Straße ein Vielfaches des Erlaubten NOx ausstoßen.
Anfang 2020 hatte das LG Stuttgart das Sachverständigengutachten bereits in Auftrag gegeben, um klären zu lassen, ob der Stickoxidausstoß des streitgegenständlichen Mercedes E 350 CDI über dem gesetzlich zugelassen Grenzwert für Euro 5 Diesel von 180 mg/km liegt. Im September 2020 fanden dazu dann mehrere Testfahrten im Realbetrieb statt, die durch einen Sachverständigen überwacht und ausgewertet wurden. Bei allen vier Fahrten stieß das Fahrzeug weit mehr als die erlaubten 180 mg/km Stickoxid aus, nämlich zwischen 452 und 681 mg/km.
Trotz günstiger Bedingungen in Bezug auf den Schadstoffausstoß, so wurde im dritten Durchlauf lange Zeit auf der Landstraße hinter einem Lkw hergefahren, als auch das Vorliegen optimaler Wetterbedingungen wurde der Grenzwert auch bei dieser Fahrt um das 2,5-fache überschritten.
Das Fahrzeug hält demnach den Grenzwert von 180 mg/km Stickoxid nur auf dem Prüfstand ein, nicht jedoch im realen Fahrbetrieb.
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Das OLG Köln hat Daimler mit Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz 250d Marco Polo mit dem Motor OM 651 Euro 6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
In dem streitgegenständlichen Fahrzeug sollen verschiedenen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein, die in der Summe dazu führen, dass das Fahrzeug im Normalbetrieb auf der Straße die gesetzlichen Abgasnormen nicht einhält. Neben der temperaturabhängigen Abgaskontrolle (Thermofenster) verfüge der Motor über eine Aufwärmstrategie mit Erkennung der Prüfstandsituation, fehlerhafter Dosierung des AdBlue im SCR-Katalysator, einen Wechsel der Motorsteuerung nach 20 Minuten (Dauer des Testzyklusses) in einen schmutzigen Abgasmodus sowie einer auf das Getriebe einwirkende Abschalteinrichtung.
Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der vorstehenden Abschalteinrichtungen gegenüber dem Kläger haftbar.
Veröffentlicht amulda hat Daimler mit Urteil vom 15.10.2020, 2 O 187/19, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz SLC 250d mit dem Motor OM 651 Euro 6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 04.09.2020, 29 O 217/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung einer Software, die zu einer Veränderung und Reduzierung der Abgasrückführung außerhalb des NEFZ Prüfzykluses führt, gegenüber dem Kläger haftbar.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 04.09.2020, 29 O 220/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLA 220d zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung einer Software, die zu einer Veränderung und Reduzierung der Abgasrückführung außerhalb des NEFZ Prüfzykluses führt, gegenüber dem Kläger haftbar.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 04.09.2020, 29 O 214/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz E 350 Bluetec zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung einer Software, die zu einer Veränderung und Reduzierung der Abgasrückführung außerhalb des NEFZ Prüfzykluses führt, gegenüber dem Kläger haftbar.
Das LG Freiburg hat Daimler mit Urteil vom 16.10.2020, 8 O 53/20, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung eines Thermofensters gegenüber dem Kläger haftbar.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 10.10.2020, 26 O 254/19, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 200 CDI Blue Efficiency mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar.
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Mit Urteil vom 09.10.22020, Az. 14 O 89/20, hat das LG Stuttgart Daimler zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Daimler muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5, zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsent-schädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
Das LG Stuttgart sah in der Motorsteuerungsfunktion, die die NOx-Emissionen durch eine prüfstandbezogene Steuerung zum Beispiel der Kühlmitteltemperatur nur auf dem Prüfstand optimiert, eine unzulässige Abschaltvorrichtung.
Ohne die Manipulation hätte das Fahrzeug keine Typengenehmigung erhalten, so das LG Stuttgart.
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Mit Urteil vom 1.9.22020, Az. 23 O 49/20, hat das LG Stuttgart Daimler Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Daimler muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes C220 d, zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
Das LG Stuttgart sah es als erwiesen an, dass das von Daimler verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
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Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 6.8.2020, 7 U 35/20 ausgeführt, dass der klägerische Vortrag hinsichtlich des Vorhandenseins von unzulässigen Abschalteinrichtungen ausreichend substantiiert sei und verweist auf den Hinweis des BGH.
Ferner weist das OLG Köln darauf hin, dass Daimler ungeschwärzte Bescheide einzureichen habe.
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Das OLG Naumburg hat Daimler mit Urteil vom 18.9.2020, 8 U 8/20 als erstes OLG zu Schadenersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Eine Revision zum BGH wird nicht zugelassen.
Streitgegenstand war ein darlehensfinanzierter Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5, der über zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt. Zum einen das sog. Thermofenster, zum anderen eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Dadurch hält das Fahrzeug die Stickoxidgrenzwerte nur auf dem Prüfstand des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), nicht aber im realen Straßenbetrieb ein.
Als Begründung für die Entscheidung gab das OLG Naumburg an, die Daimler AG sei dem substantiierten Vortrag der Klägerseite trotz eines ausführlichen Hinweises nicht ausreichend entgegengetreten. Die Beklagte hätte darlegen müssen, dass und warum sich die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung anders darstellt als vom Kläger behauptet, was jedoch unterblieben ist.
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Am 18.9.2020 hat das KBA den 19. und 20. Rückruf in diesem Jahr für Mercedes-Modelle erlassen. Betroffen von den Rückrufen sind Fahrzeuge der GLK-, C- und E-Klasse von Mercedes. Insgesamt sind 95 Diesel-Fahrzeuge davon weltweit unterwegs, etwa 78 in Deutschland, so die Behörde auf ihrer Rückruf-Datenbank.
Den aktuellen Rückruf betreffen die Mercedes-Modelle des GLK (Baujahre 2014-2015), der C- und der E-Klasse (Baujahre 2009-2010).
Die betroffenen Halter werden in Kürze entsprechend Post von Daimler erhalten, womit sie zu einem Software-Update aufgefordert werden.
Da die negativen Folgen der Software-Updates noch immer nicht geklärt, bzw. absehbar sind, raten wir dringend von dem Aufspielen des Software-Updates ab.
Vor dem Hintergrund, dass Daimler gegen sämtliche Rückrufbescheide des KBA, die den Zweck haben unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen, Widerspruch einlegt, sind die Bescheide des KBA noch nicht rechtskräftig und somit fehlt es auch an einer rechtlichen Grundlage zu dem Software-Update verpflichtet zu werden.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 27.08.2020, 10 O 126/20, erneut wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zu Schadensersatz nach § 826 BGB verurteilt.
Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein Mercedes C 200 CDI Blue Efficiency verfügt nach dem KBA über ein Thermofenster in Form einer sogenannten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die das LG als unzulässige Abschalteinrichtung ansieht.
Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpeis erstatten. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 1.9.2020, 15 O 11/20 erneut wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auf Schadenersatz nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Der streitgegenständliche Fahrzeug, ein Mercedes GLK 220 CDI, verfügt nicht über eine Abgasnachbehandlung mit AdBlue-Einspritzung. Im KBA-Rückruf wird das Thermofenster als Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung bezeichnet, dem das Gericht folgte.
Stuttgart bleibt seiner Linie daher treu und verurteilt Daimler regelmäßig.