Aktuelle Urteile
Trunkenheitsfahrt unter Cannabiseinfluss
Das AG Münster hat den Erlass eines Strafbefehls gegen einen Beschuldigten abgelehnt, der unter Cannabiseinfluss einen PKW geführt hatte (Entscheidung vom 09.08.22, 112 Cs 15/22). Die Blutprobe hatte einen Wert von nur 1,5 ng/ml Wirksubstanz THC ergeben. Das AG Münster hat darauf verwiesen, dass keine rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen vorgelegen haben, wie eine sorglose und leichtsinnige Fahrweise, ein auffälliges Verhalten bei der Polizeikontrolle oder eine rauschbedingte Enthemmung. Auch der Umstand, dass der Fahrer beim Einparken in eine Parklücke einen geparkten Pkw touchiert hat, hat dem AG nicht gereicht. Für den Unfall seien auch verschiedene andere Ursachen denkbar, wie z. B. Ablenkung, Fehleinschätzung, Fahrfehler etc. Es ist allgemein anerkannt, dass es eine mit der1,1-Promillegrenze nach Alkoholgenuss vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum medizin-naturwissenschaftlich nicht begründbar ist.
update vom 16.08.2022
Kurzfristiges Entfernen mit Ankündigung der Rückkehr zum Unfallort ist straffrei
Das Amtsgericht Wuppertal hatte in einem Einzelfall (Entscheidung vom 14.04.22, 27 Gs 15/22) die Entziehung der Fahrerlaubnis verneint und eine zuvor angeordnete vorlaufige Entziehung wieder aufgehoben. Dabei stützt sich das AG darauf, dass der Beschuldigte nicht unbedingt von einem bedeutenden Schaden bei 1.250 EUR ausgehen musste. Zudem stellt das AG darauf ab, dass die Beschuldigte vor dem kurzfristigen Enfernen vom Unfallort Kontakt mit einem Mitarbeiter eines dortigen Gewerbebetriebes, auf dessen Gelände es zu dem Unfall gekommen war, aufgenommen hatte und ihre baldige Wiederkehr, die dann auch erfolgte, angekündigt hatte.
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