ACE Autoclub Europa
1. NEWS vom ACE
2. Mitgliedschaft im ACE
3. Aktuelle Informationen des ACE
4. Interessante Fakten über den ACE
5. ACE-Vertrauensanwalt
Automobilclub Dortmund
1. NEWS vom ACE
Ratgeber
E-Auto gebraucht kaufen: Darauf ist zu achten
Zustand von Bremsen und Akku besonders zu beachten
Gebrauchtwagengutachten, SoH-Report und (ausgedrucktes) Serviceheft vorab anfordern
Gebrauchtwagen nur beim Händler erwerben, um sich bei Mängeln abzusichern
Berlin (ACE) 8. November 2023 – E-Autos haben viele Vorteile – darunter teils eine Befreiung von der Kfz-Steuer, niedrige Wartungskosten und einen jährlichen Bonus durch die THG-Quote. Doch nicht alle, die gerne ein Elektroauto fahren würden, können sich derzeit eines leisten. E-Autos aus zweiter Hand sind zwar noch selten, aber werden mit der Zeit häufiger und versprechen eine große Ersparnis. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, verrät, worauf beim Kauf eines gebrauchten E-Autos zu achten ist.
Bremsen testen
Eine Checkliste hilft, die vielen Dinge, die beim Gebrauchtwagenkauf unabhängig vom Antrieb überprüft werden sollten, im Blick zu behalten. Gleichzeitig sollte beim Kauf eines Elektroautos ein besonderes Augenmerk auf die Antriebsbatterie und die Bremsen gelegt werden. Elektroautos bremsen zum größten Teil mit den Motoren. Das führt einerseits zu weniger Verschleiß der Bremsanlage, andererseits wird diese oft zu wenig beansprucht – besonders hinten. Hierdurch können Schäden entstehen, die einen frühzeitigen Austausch zur Folge haben. Der Zustand der Bremsen lässt sich beispielsweise im Rahmen eines Gebrauchtwagengutachtens von Prüforganisationen wie der GTÜ herausfinden. Dabei wird der Zustand und damit der Wert des Fahrzeugs ermittelt. Geprüft und dokumentiert werden in der Regel Karosserie, Ausstattung, Fahrwerk, Aggregate, Elektrik, Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen und die Historie des Fahrzeugs. Kosten: etwa 100 Euro, Dauer: etwa 45 Minuten – je nach Angebot. Im besten Fall hat der Händler oder Verkäufer einen solchen Test bereits machen lassen und kann das Ergebnis vorweisen. Falls kein Testergebnis vorliegt, empfiehlt es sich, mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin auszuhandeln, wer sich darum kümmert und den Check bezahlt.
Antriebsbatterie prüfen lassen
Die Batterie ist das teuerste und empfindlichste Bauteil eines Elektroautos. Sollte der Batteriecheck für Elektrofahrzeuge nicht Teil des Gebrauchtwagengutachtens sein, sollte vom Verkaufenden gesondert ein Zertifikat über die Batteriegesundheit („State of Health“) angefordert werden. Ein SoH von beispielsweise 75 Prozent bedeutet, dass nur noch 75 Prozent der ursprünglichen Batteriekapazität vorhanden ist. Entsprechend der Restkapazität verringert sich die Reichweite. Diese Restkapazität ist entscheidend für die Wertbestimmung eines gebrauchten E-Autos.
Wichtig: Bei vielen Elektroautos vor 2021 wurde die Batterie nicht miterworben, sondern lediglich beim Hersteller gemietet. Wer nun einen solchen Gebrauchten kaufen möchte, muss entweder den Mietvertrag übernehmen oder beim Hersteller den Akku zum Restwert ablösen. Die Kosten dafür kommen dann noch einmal zum Kaufpreis hinzu.
Augen auf bei der Garantie
Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Kundinnen und Kunden unbedingt auf die unterschiedlichen Garantien und Gewährleistungen achten. Handelt es sich um einen jungen Gebrauchten, kann auch in zweiter Hand noch von der freiwilligen Herstellergarantie profitiert werden. Häufig sind diese an bestimmte Bedingungen geknüpft, die man sich vorab genau anschauen sollte. Vom Autoverkäufer oder von der -verkäuferin sollte man sich schriftlich exakt bestätigen lassen, dass die Herstellergarantie übertragen wird und alle Garantiebedingungen des Herstellers bis zum Zeitpunkt des Verkaufs eingehalten wurden. Insbesondere bei E-Autos ist das von Vorteil, da viele Hersteller acht oder mehr Jahre Garantie auf den Antriebsakku geben, wenn Anweisungen aus der Betriebsanleitung – zum Beispiel zum Aufladen oder zu Standzeiten – eingehalten wurden.
Wer von einem Händler kauft, wird außerdem durch die sogenannte Mängelgewährleistung geschützt. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert Käuferinnen oder Käufer ab, sollten in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Achtung: Ganz umgangen werden kann sie nicht, aber einige Gebrauchtwarenhändler verkürzen die Zeit auf ein Jahr. Daher rät der ACE vorab genau die AGB zu prüfen.
ACE-Tipp: Der ACE rät allen, sich für den Gebrauchtwagenkauf an einen Händler zu wenden und nicht von privat zu kaufen, um sich für mögliche Probleme abzusichern. Sollte sich beim Privatkauf ein Mangel am E-Auto herausstellen, sind die genannten Ansprüche deutlich schwerer geltend zu machen als beim Kauf von einem gewerblichen Händler.
Pflegezustand nachvollziehen
Hinsichtlich des Pflegezustands gilt für E-Autos ebenso wie für Verbrenner: Der optische Eindruck kann täuschen. Daher ist es sinnvoll, den „Lebenslauf“ des Fahrzeugs nachvollziehen zu können. Je penibler der Verkäufer beziehungsweise die Verkäuferin die Fahrzeughistorie nachweisen kann, desto besser. Bestenfalls lassen sich so Antworten auf alle wichtigen Fragen finden: War der Wagen regelmäßig bei der Inspektion? Dies ist im Service-Heft dokumentiert. Reparaturrechnungen dienen als Beleg. Ist die Laufleistung realistisch? Anhand von HU-Berichten lässt sich überprüfen, ob die Kilometerangabe zumindest plausibel ist. ACE-Tipp: Handelt es sich um ein digitales Serviceheft, sollte dieses vollständig in ausgedruckter Form als Nachweis übergeben werden.
Weitere Informationen
>> Checkliste: Gebrauchtwagenkauf E-Auto
>> Schwache E-Auto-Batterie: Wann sinkende Reichweite ein Garantiefall ist
>> Kaufvertrag für ein gebrauchtes Elektrofahrzeug zum Download
>> Fahrzeugbewertung mit ACE-Vorteil
Über den ACE Auto Club Europa:
Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.
Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace.de, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
Nach dem Unwetter: Wer für Schäden am Fahrzeug haftet
Teilkasko übernimmt Sturmschäden häufig erst ab Windstärke acht
Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf dem eigenen Grundstück beachten
Bei Hochwasser nicht fahren
Berlin (ACE) 17. Oktober 2023 – Ob durch herunterfallende Äste, blockierte Straßen, Hochwasser oder Hagel – Unwetter können erhebliche Schäden am Auto verursachen. Häufig, aber nicht immer, kommt nach dem Herbststurm, Starkregen und dem Hagelschauer die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf – entscheidend sind die individuellen Umstände. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, informiert über Haftung und Regulierung bei Fahrzeugschäden nach einem Unwetter.
Sturmschaden: Der Einzelfall entscheidet
Verursacht ein Sturm einen Fahrzeugschaden, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung dafür auf. Löst sich beispielsweise ein Ast oder wird ein Baum entwurzelt und trifft ein Fahrzeug, zahlt meist die Versicherung. Jedoch sind zwingend die individuellen Versicherungsbedingungen zu beachten: Teils wird der Schaden lediglich ab einer bestimmten Windgeschwindigkeit – meist Windstärke acht – übernommen. Tipp: Auskunft über Windgeschwindigkeiten gibt der Deutsche Wetterdienst auch nachträglich.
Möglich ist bei einem umfallenden Baum auch die Haftung durch den Besitzer oder die Besitzerin des Baumes. Denn Eigentümer und Eigentümerinnen haben eine Verkehrssicherungspflicht: Das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass Dritte auf angrenzenden Grundstücken, Straßen und Wegen nicht zu Schaden kommen. Ist der Schaden beispielsweise auf einen kranken Baum zurückzuführen, den der Besitzer nicht ausreichend gesichert hat, haftet dieser beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung. Bei einem gesunden Baum, der durch den Sturm umgestürzt ist, kann der Besitzer jedoch nicht verantwortlich gemacht werden – hier greift dann üblicherweise die Teilkasko. Handelt es sich um Gemeindebesitz, verhält es sich genauso: Morsche Bäume sind ebenso wie ungesicherte Bauzäune oder Verkehrsschilder, die während eines Sturms ein Fahrzeug beschädigen, ein Verschulden der Gemeinde oder der Stadt.
Anderes gilt, wenn nach einem Sturm Äste auf der Fahrbahn liegen. Wer mit dem Auto über einen Ast fährt, wodurch das Fahrzeug beschädigt wird, ist selbst verantwortlich und muss für die Reparatur aufkommen. Nur die Vollkaskoversicherung tritt für einen Blechschaden ein, den der Fahrende selbst verschuldet hat.
Achtung: Bei Gehölz und Gegenständen auf der Straße sollte im Sinne der Verkehrssicherheit niemals Slalom um die Gefahrenstelle gefahren werden. Stattdessen: 112 wählen und die blockierte Straße melden. Anschließend heißt es, einen Umweg fahren oder Wartezeit in Kauf nehmen.
Hagelschaden: Die Teilkaskoversicherung übernimmt
Hat Hagel das Fahrzeug beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten – vorausgesetzt der Versicherung wird der Schaden möglichst zeitnah mit Angaben zum Standort des Fahrzeugs und dem Zeitpunkt des Unwetters gemeldet. Teils wird im Anschluss ein Gutachten vereinbart, um die Höhe des Schadens zu ermitteln. Eine Selbstbeteiligung ist je nach Versicherungspolice möglich.
Hochwasserschaden: Keine Kostenübernahme bei rechtzeitiger Hochwassermeldung
Bei einem geparkten Fahrzeug, das durch Hochwasser Schaden nimmt, haftet die Teilkaskoversicherung nur, wenn keine rechtzeitige Hochwasserwarnung für das Gebiet vorlag. Wer die Möglichkeit gehabt hätte, den Schaden zu vermeiden, bekommt weniger oder sogar gar nichts. Auch muss der Schaden unmittelbar durch die Überschwemmung verursacht worden sein. Kommt es zu einem Motorschaden durch den Betrieb des Fahrzeugs während der Überschwemmung, muss der Fahrende selbst für den Schaden aufkommen. Denn es gilt: Wird bei Hochwasser gefahren, ist der Defekt nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch den Fahrenden verursacht worden. Einzige Ausnahme wäre, dass die Überschwemmung dermaßen plötzlich kommt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann.
Hinweis: Egal ob Sturm-, Wasser- oder Hagelschaden: Wichtig ist es, bereits bei der Schadensmeldung möglichst genaue Angaben zum Schadensort, dem möglichen Zeitraum des Schadenseintritts und zum Wetterereignis zu machen. Die Versicherungen können durch ihre Dienstleister relativ genau nachvollziehen, wo wann welche Witterungsbedingungen herrschten und wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens war. Hat die Versicherung erst einmal festgestellt, dass der Schaden anhand der Angaben unwahrscheinlich ist, lassen sich im Nachhinein nur noch schwer Angaben zu Ort und Zeit korrigieren.
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Mit dem E-Bike in den Urlaub: So gelingt der sichere Transport mit dem Auto
Berlin (ACE) 21. Juni 2023 – E-Bikes erfreuen sich unverändert großer Beliebtheit: 4,6 Millionen Fahrräder wurden allein 2022 verkauft, fast die Hälfte davon mit elektrischer Unterstützung. Wer trotz der Anreise mit dem Auto auch im Urlaub aktiv sein möchte, nimmt die Räder einfach mit. Doch oft sind sie deutlich schwerer als herkömmliche Fahrräder, sodass es für den sicheren Transport einiges zu beachten gibt, wie der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert.
E-Bike oder Pedelec: Was darf mit?
Bei Fahrrädern mit elektrischer Unterstützung handelt es sich eigentlich um Pedelecs, der Begriff E-Bike wird allerdings häufig synonym verwendet. Achtung: Zur Gruppe der E-Bikes zählen auch S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen. Diese gelten verkehrsrechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge. Trotzdem dürfen sie aber genauso wie Pedelecs transportiert werden, wenn der Fahrradträger dafür ausgelegt ist. Weitere E-Bikes wie elektrische Leichtmofas und Kleinkrafträder dürfen nur auf speziellen Motorradträgern transportiert werden. Hinweis: Bei Urlaubsfahrten in andere Länder unbedingt die dortigen Bestimmungen vor der Abfahrt prüfen.
Dach oder Heck?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Fahrräder mit dem Auto zu transportieren. Häufig werden Räder auf einen Dachträger montiert. Diese Möglichkeit eignet sich vor allem für leichte Räder. Laut ACE ist diese Alternative aber ungeeignet für Pedelecs: Mit ihren durchschnittlich rund 25 Kilogramm Gewicht erfordert es deutlich mehr Kraft diese aufs Autodach zu wuchten. Hinzu kommt, dass die gängigen Dachgepäckträger meistens nicht für das Gewicht von zwei Pedelecs ausgelegt sind. Ebenfalls muss die Dachlast vom Auto beachtet werden. Und nicht zuletzt erhöht sich so auch der Luftwiderstand und damit der Kraftstoffverbrauch. Auch die Routenplanung wird möglicherweise umständlicher, weil bestimmte Straßen, Tunnel und Garagen aufgrund der Höhe nicht befahren werden dürfen.
Aufgrund der Summe dieser Nachteile empfiehlt der ACE, komfortablere Heckgepäckträger für die Anhängerkupplung. Eine Alternative dazu können Modelle sein, die an der Heckklappe angebracht werden. Doch bei Pedelecs kommen diese aufgrund ihrer geringen Nutzlast häufig schnell an ihr Grenzen. Diese Methode eignet sich daher vor allem für leichte und kleine Räder oder einzelne Pedelecs.
Bei der Wahl auf Besonderheiten des Pedelecs achten
Der Fahrradträger muss unbedingt für das Gewicht der Pedelecs ausgelegt sein. Wichtig ist außerdem, die passende Schienenlänge von mindestens 1,20 Meter auszuwählen. Viele Pedelecs haben breitere Reifen oder einen größeren Radstand. Diese Daten sollte man bei der Auswahl des Trägers ebenfalls parat haben. Tipp: Zur Not einfach mit dem Zollstock nachmessen. Auch die Befestigungsklauen sollten zum Durchmesser des Fahrradrahmens passen, denn diese sind meist etwas dicker konstruiert. Neben den Angaben des Trägers zu Maßen und Gewicht darf auch die Stützlast der Anhängerkupplung nicht überschritten werden. Je nach Fahrzeug liegt diese bei zwischen 50 und 100 Kilogramm und ist in der Fahrzeugbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 13 zu finden. Dabei muss das Eigengewicht des Trägers – etwa 13 bis 20 Kilogramm – eingerechnet werden. Zuletzt kommt es noch auf die Bequemlichkeit an: Soll der Kofferraum trotz montierter Räder zugänglich sein? Dann einen entsprechenden Träger wählen, der sich wegklappen lässt.
ACE-Tipp: Der gewählte Fahrradträger sollte über ein TÜV-Siegel oder GS-Zeichen verfügen.
Pedelecs sicher auf dem Träger befestigen
Als allererstes gilt es, genügend Zeit für die Montage einzuplanen! Nichts ist schlimmer, als in der Hektik einen Montageschritt zu vergessen, sodass sich während der Fahrt etwas löst. Deswegen: Nicht erst am Urlaubstag den Träger aus der Verpackung holen, sondern schon rechtzeitig vorher die Montage üben. Zu zweit lässt sich diese Aufgabe zumeist einfacher meistern!
Damit das Pedelec besser auf den Träger passt und keine Gefahr besteht, dass der Lenker die Autoscheibe beschädigt, kann dieser einfach vorher etwas gelöst und eingedreht werden. Achtung: Beim erneuten Festschrauben auf das Drehmoment achten. Anschließend alle leicht löslichen Teile entfernen und sicher verstauen. Das können neben dem Akku auch das Display, eine Trinkflasche oder Stecklichter sein. Im nächsten Schritt sollte die Elektronik und Mechanik vor dem Straßenschmutz geschützt werden: Wenn es schnell gehen muss, einfach die frei liegenden elektrischen Kontakte mit einer Plastikfolie und Klebeband abkleben. Im Fachhandel können auch passende Schutzkappen erworben werden. Schließlich das Rad auf den Träger heben und mittig positionieren, so dass bestenfalls nichts über das Auto hinausragt. Eine Gesamtbreite von 2,55 Meter darf laut Gesetzgeber nämlich nicht überschritten werden. Sollten die Rücklichter des Autos durch den Träger verdeckt werden, muss die Fahrzeugbeleuchtung wiederholt werden. Gleiches gilt, wenn das Kennzeichen verdeckt wird. Nicht vergessen zu überprüfen, dass die Beleuchtung des Trägers tatsächlich funktioniert. Zu guter Letzt alle Verschlüsse des Trägers in der richtigen Reihenfolge schließen und den festen Sitz kontrollieren. Kontaktstellen, an denen sich eventuell Fahrräder und oder Karosserie bei Bewegung berühren könnten, können zusätzlich mit etwas Schaumstoff oder Stoff abgepolstert werden.
ACE-Tipp: Nach den ersten 50 Kilometern Fahrt noch einmal kurz anhalten und den festen Sitz aller Sicherungselemente überprüfen.
Diebstahlschutz für kurze Pausen
Grundsätzlich sollten Fahrräder auf einem Fahrradträger nicht für längere Zeit unbeaufsichtigt bleiben, um keinen Diebstahl zu provozieren. Damit auch bei einer kurzen Rast nichts passiert, können die Räder zusätzlich zu den oft an den Klemmen vorhandenen Schlössern mit herkömmlichen Fahrradschlössern gesichert werden. Beim Anbringen darauf achten, dass sie kaum Spiel haben, damit während der Fahrt nichts beschädigt wird.
Weitere Informationen
>> Ratgeber: E-Bike & Pedelec
>> So funktioniert die Fahrrad-Pannenhilfe des ACE
Parken mit Wohnmobil und Wohnwagen: Wo was erlaubt ist
Berlin (ACE) 1. Juni 2023 – Campingbegeisterte stehen mit ihren großen Fahrzeugen oder langen Gespannen immer wieder vor der Frage, wo ihr Gefährt eigentlich abgestellt werden darf. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert die rechtliche Lage fürs Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen.
Parken am Straßenrand grundsätzlich erlaubt
Wiegen Wohnmobile weniger als 7,5 Tonnen, dürfen sie grundsätzlich und unbegrenzt am Straßenrand parken. Nur wenn das Zusatzzeichen „Pkw“ angebracht ist, sind Wohnmobile explizit ausgeschlossen und dürfen dort nicht parken. Auf dem Gehweg ist das Parken bei entsprechender Beschilderung zwar bis zu einem Gewicht von 2,8 Tonnen erlaubt, jedoch raten wir aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Rücksicht davon ab: Zu groß ist das Risiko, insbesondere Zufußgehende, fahrradfahrende Kinder und mobilitätseingeschränkte Menschen durch die Fahrzeugbreite zu gefährden. Deshalb empfehlen wir, mit einem Camper keine Parkflächen anzufahren, auf denen das Parken auch nur teilweise auf dem Gehweg angeordnet wird, sondern stattdessen einen Parkplatz auf der Fahrbahn oder einer ausgewiesenen Parkfläche zu nutzen. Wohnmobile über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht dürfen Parkflächen auf Gehwegen gar nicht nutzen. Die Parkdauer ist grundsätzlich nicht beschränkt. Erst ab einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten fällt es unter eine unerlaubte Sondernutzung.
Besonderheiten für Wohnwagen
Ähnliches gilt für angekoppelte Wohnwagen: Solange ein Zusatzschild das Parken von Pkw mit Anhängern nicht verbietet, darf das Gespann ohne zeitliche Begrenzung am Straßenrand parken. Anders sieht es bei abgekoppelten Wohnwagen aus: Diese dürfen in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen am Stück abgestellt werden. Nach 14 Tagen muss der Parkplatz dann freigemacht werden. Achtung: Mitarbeitende der Ordnungsbehörden achten auf die Stellung der Ventile, um festzustellen, ob der Caravan tatsächlich bewegt wurde.
Je schwerer das Fahrzeug, desto schwieriger das Abstellen: Wohnmobile über 7,5 Tonnen und Wohnwagen mit mehr als zwei Tonnen Gewicht dürfen in ausgewiesenen Wohngebieten in der Zeit von 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.
Auf die Größe kommt es an
Auch das Reisemobil oder der abgestellte Caravan müssen vollständig in die gezeichnete Parkflächenmarkierung passen. Ragt ein Teil über die Markierung hinaus, ist das Abstellen dort verboten. Wohnmobile und -anhänger sind sehr häufig größer als herkömmliche Pkw. Damit beim Parken niemand durch die Größe beeinträchtigt wird, muss darauf geachtet werden, dass mindestens 3,05 Meter Platz auf der Fahrbahn bleibt. Befinden sich durchgezogene Linien oder Sperrflächen auf der Fahrbahn, die nicht überfahren werden dürfen, sind diese für den verbleibenden Platzbedarf ausschlaggebend. So können auch noch Fahrzeuge mit einer größtmöglichen Breite von 2,55 Metern vorbeifahren und den Sicherheitsabstand von einem halben Meter einhalten. Wer gegenüber einer Grundstückseinfahrt parkt, muss mindestens 3,50 Meter Abstand halten, um unzumutbares Rangieren beim Ausfahren zu vermeiden.
Schlafen im geparkten Fahrzeug?
Wird das mobile Heim nicht nur abgestellt, sondern auch zum Übernachten genutzt, gelten besondere Regeln. Wer beispielsweise schon eine lange Strecke hinter sich gebracht hat und sein geplantes Etappenziel etwa aufgrund von Müdigkeit nicht mehr erreicht, darf einmalig im Fahrzeug schlafen. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist dies ausnahmsweise erlaubt und darf von Kommunen auch nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden. Da dies eine Ausnahmesituation im Sinne der Verkehrssicherheit ist, sollte dabei allerdings typisches Campingverhalten wie etwas das Ausfahren der Markise oder das Aufstellen von Stühlen und Tischen unterlassen werden und der Parkplatz umgehend nach Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit verlassen werden. Sonst wird aus der einmaligen Übernachtung schnell verbotenes Campen außerhalb ausgewiesener Campingeinrichtungen. Die Regelungen hierzu sind nicht bundeseinheitlich und können beispielsweise in Bayern mit bis zu 2.500 Euro zu Buche schlagen.
Gegenseitige Rücksichtnahme geht vor
Wie immer im Straßenverkehr spielen auch beim Parken des Freizeitmobils Rücksichtnahme und Verkehrssicherheit eine übergeordnete Rolle und ist ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung verankert. Deswegen sollten Campingbegeisterte ihr Fahrzeug immer so parken, dass andere Verkehrsteilnehmende dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Vor allem vor Schulen sollte aus diesem Grund der Camper nicht direkt abgestellt werden. Das kann die Sicht gefährlich einschränken.
Weitere Informationen
>> Urlaub mit dem Miet-Camper: Richtig vorbereitet ins Abenteuer starten
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Rückrufaktion – Wann gehandelt werden muss
Berlin (ACE) 24. April 2023 – Immer wieder werden Autos wegen verschiedener Mängel zurückgerufen. Allein im Jahr 2021 waren laut dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) 3,4 Millionen Fahrzeuge davon betroffen. Das entspricht einem Anstieg von 12 Prozent im Vergleich zu 2020. Was Kfz-Halter und -halterinnen in einem solchen Fall beachten müssen und ob sie ihr Auto in jedem Fall in die Werkstatt bringen müssen, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.
Service-Aktion oder sicherheitsrelevant?
Handelt es sich um einen sicherheits- oder umweltrelevanten Mangel, der die Sicherheit des Fahrenden, weiterer Insassen, anderer Verkehrsteilnehmender oder die Umwelt gefährdet, kann das KBA einen verpflichtenden Rückruf anordnen. Typische Mängel treten häufig an Airbags, Lenkung, Fahrwerk, Motor oder Bremsen auf. Wird der verpflichtende Rückruf vom Haltenden ignoriert, droht nach drei postalischen Aufforderungen die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs. Auch auf die Kfz-Versicherung kann sich das negativ auswirken.
Sind die Mängel nicht sicherheits- oder umweltrelevant, handelt es sich in der Regel um freiwillige Service-Aktionen. Dazu zählen zum Beispiel Verarbeitungsmängel an der Karosserie, welche zu Feuchtigkeit im Innenraum und Rostschäden führen oder fehlerhafte Bauteile, die einen Motorschaden verursachen können. Meist drohen in solchen Fällen teure Folgeschäden, die der Hersteller lieber vermeiden möchte, um Gewährleistungen zu entgehen. Bei öffentlichen Aktionen werden die Betroffenen per Post oder über die Presse in die Markenwerkstatt gebeten. Im Unterschied dazu bekommen Kunden und Kundinnen von stillen Aktionen meist gar nichts mit, weil diese Mängel einfach bei der nächsten Wartung beseitigt werden. Das können beispielsweise Software-Updates sein, welche die Sprachsteuerung oder Abgaswerte verbessern.
Eine Pflicht zum Beheben dieser Mängel besteht im Unterschied zu den verpflichtenden Rückrufaktionen nicht, trägt aber zur Werterhaltung des Fahrzeugs bei. Wenn ein Folgeschaden auftritt, kann die nicht durchgeführte Reparatur im Rahmen einer freiwilligen Rückrufaktion sich negativ auf eine eventuell vorhandene Fahrzeuggarantie oder Kulanzleistung auswirken.
Als zuständige Marktüberwachungsbehörde entscheidet das KBA, ob es einen verpflichtenden Rückruf anordnet oder der Hersteller einen freiwilligen Rückruf starten kann.
Wie erfahren Halterinnen und Halter von einer Rückrufaktion?
Per Post wird der Halter oder die Halterin entweder über den Hersteller oder durch das KBA über den angeordneten Fahrzeugrückruf informiert. Sie werden darin gebeten, ihr Fahrzeug in einer bestimmten Zeit zur Reparatur in eine Vertragswerksatt zu bringen. Die Anschriften der betroffenen Personen erhält der Hersteller vom KBA aus dem Zentralen Fahrzeugregister, damit möglichst alle Autohalter und -halterinnen erreicht werden. Bei einer besonders schweren Gefährdung überwacht das KBA auch die Rückrufaktion. Es besteht zwar keine Pflicht sich selbst über mögliche Rückrufe zu informieren, dennoch kann dies jederzeit in der Rückruf-Datenbank des KBA überprüft werden. ACE-Tipp: Vor allem beim Gebrauchtwagenkauf vorher einen Blick in die Datenbank werfen und beim Händler nachfragen, ob alle Rückruf- und Service-Aktionen erledigt wurden.
Wie kommt es überhaupt zum Rückruf?
Entweder stellt der Fahrzeughersteller selbst Sicherheitsmängel an einer bestimmten Baureihe fest und muss das KBA aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes darüber informieren. Das Ganze funktioniert aber auch andersherum: Halter und Halterinnen können sich auch selbst – inzwischen bequem online über den Mangelmelder – an das KBA wenden, wenn sie sicherheitsrelevante Mängel feststellen. Der ACE rät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit allen, Mängel beim KBA unbedingt zu melden, um Schlimmeres zu verhindern. Häufen sich die Meldungen zu einem bestimmten Mangel, kann das KBA selbst aktiv werden. Beispielsweise ist dies auch im Rahmen des Abgasskandals erfolgt. Wäre eine Nachbesserung in Absprache mit dem KBA durch den Hersteller nicht vollzogen worden, hätte das KBA weitere Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Typengenehmigung ergreifen müssen.
Rechte beim Rückruf
Achtung: Der Hersteller ist nicht verpflichtet, die Reparaturkosten bei einem Rückruf zu übernehmen. Anspruch darauf besteht lediglich während der zweijährigen Garantiezeit, sonst handelt der Hersteller lediglich aus Kulanz. Tatsächlich sind die Reparaturen im Rahmen der Rückrufe für den Haltenden aber fast immer kostenlos. Der Image-Schaden durch den Rückruf ist meist schon so groß, dass Auseinandersetzungen mit den Kunden über Reparaturkosten eher gemieden werden.
Weitere Kosten, die durch den Rückruf entstehen, muss der Haltende in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Halter oder Halterin haben weder Anspruch auf eine Erstattung der Fahrkosten für den Weg zur Werkstatt noch auf einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur.
Die Rückabwicklung eines Kaufvertrages aufgrund von Mängeln darf mit dem Rückruf nicht verwechselt werden. Ein Rückruf aufgrund eines Fahrzeugmangels kann zwar auch zu einem Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages führen, aber nur wenn das Fahrzeug trotz Nachbesserung nicht in einen vertragsgerechten Zustand versetzt werden kann.
Weitere Informationen
>> Abgasskandal: Wer Schadensersatz geltend machen kann
Copyright : ACE
13.05.2022
Einsteiger-Tipps für Camping-Neulinge
Das Wetter wird immer besser und viele Camping-Fans starten in den Urlaub, unter ihnen auch zahlreiche Neulinge. Wir geben Tipps zum ersten Urlaub mit dem ungewohnten Gefährt.
Nach einer guten Vorbereitung und einer entspannten Fahrt kann man es sich im Camping-Urlaub so richtig gutgehen lassen.
Camping erlebt weiterhin einen Boom. Allein im letzten Jahr verzeichnete das Kraftfahrtbundesamt einen Anstieg von 14,5 Prozent bei den Neuzulassungen von Wohnmobilen. Hinzu kommen noch die Reisenden, die sich einen Camper oder Caravan mieten. Wer zum ersten Mal mit einem Freizeitmobil unterwegs ist, steht vor der einen oder anderen Herausforderung – wir hätten da ein paar Tipps!
Gute Vorbereitung ist die halbe Miete
Packliste erstellen, damit nichts Wichtiges vergessen wird
Für kleine Reparaturen: universell einsetzbares Werkzeug und stabiles, faserverstärktes Klebeband (Gaffer- bzw. Gaffaband)
Neben der Hausapotheke können sich auch Schlafbrille und Ohropax in der Not als wahre Lebensretter entpuppen.
Bequeme und praktische (Lieblings-)Kleidungsstücke bevorzugen und damit
Unnötigen Ballast vermeiden: Auf das zulässige Gewicht des Campingmobils muss unbedingt geachtet werden, denn eine Überladung kann nicht nur zu einem Bußgeld führen, sie kann auch schnell gefährlich werden.
Auf unseren Ratgeber-Seiten finden Sie weitere Tipps zur Planung Ihres Camping-Urlaubs!
Andere Länder, andere SittenEgal, ob das Reiseziel in Deutschland oder im Ausland liegt: Reisende sollten sich mit den landesspezifischen Regeln im Vorfeld auseinandersetzen, um keine böse Überraschung zu erleben. Insbesondere für Wohnmobile und -anhänger gelten im Ausland oft besondere Regeln, die streng kontrolliert werden, zum Beispiel:
Frankreich: Hinweis-Sticker zum Toten Winkel sind an Fahrzeugen über 3,5 t Pflicht.
Italien und Spanien: Mitgeführte Fahrräder müssen durch spezielle Hinweistafeln markiert werden.
Generell: Über im Reiseland vorherrschende Anschlüsse informieren und ggf. notwendige Adapter besorgen!
Übrigens: Alles Wissenswerte zu Einreise- und Zollbestimmungen, Verkehrsregeln und weitere praktische Hinweise haben wir in den Länderinformationen für Sie zusammengefasst. Außerdem können Sie bei uns Vignetten und digitale Streckenmaut bequem online bestellen!
Sicher unterwegs
Wer zum ersten Mal hinterm Steuer eines so großen Fahrzeugs sitzt, wird schnell merken, dass es nicht mit einem herkömmlichen Pkw zu vergleichen ist. Nicht nur die Fahreigenschaften unterscheiden sich, auch die Perspektive und die Abmessungen. Tipp: Um sich sicherer zu fühlen, sollten sich Neulinge und auch Saisoneinsteiger in einer ruhigen Umgebung mit dem Fahrzeug vertraut machen.
Der Weg ist das ZielBeim Campen geht es nicht darum, möglichst schnell am Reiseziel anzukommen. Wer im Navigationssystem angibt, dass die Route nicht über Autobahnen führen soll, braucht wahrscheinlich etwas mehr Zeit, sieht aber auch mehr von Land und Leuten.
Reif für eine Pause? Wer sich mit der Tagesetappe überschätzt, darf übrigens in Ausnahmefällen in Deutschland zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ausnahmsweise auf ausgewiesenen Parkflächen im Fahrzeug übernachten. Erlaubt ist das überall, wo Verkehrsschilder das Parken von Wohnmobilen und -wagen nicht untersagen. Länger als zehn Stunden darf der Aufenthalt aber nicht dauern und kochen oder vorm Camper sitzen, ist ebenfalls verboten.
Im Ausland gelten dazu und auch zum Thema Wildcampen sehr unterschiedliche Regeln.
Angekommen am Reiseziel
Wer im Voraus einen Stellplatz reserviert hat, ist im Vorteil. Viele Campingplätze bieten auch Stellplätze für spontan vorbeifahrende Gäste an, nur in der Hauptsaison kann der Platz knapp werden.
Tipps für die Auswahl des Stellplatzes
Campingplatz zu Fuß erkunden: So kann man die Größe der Parzelle abschätzen und erspart sich unnötiges Umherrangieren.
Sonne oder Schatten?: Bei der Wahl des Stellplatzes auch die Himmelsrichtung berücksichtigen, beispielsweise um nicht von der aufgehenden Sonne geweckt zu werden, wenn man eigentlich Langschläfer ist. Auch wer nicht permanent die Klimaanlage einschalten möchte, sollte lieber ein schattiges Plätzchen wählen.
Nicht in Schieflage geraten: Das Fahrzeug sollte eben ausgerichtet werden - in Schieflage möchte schließlich niemand schlafen! Neben Unterlegkeilen gehört deswegen auch eine Mini-Wasserwaage in die Ausstattung.
Den Camping-Urlaub unbeschwert genießen können Sie mit dem ACE-Baustein Camper, der Pannenhilfe und weitere Premiumleistungen für Wohnmobile bis 7,5 t bietet.
Copyright : ACE LENKRAD
Autor : ACE Pressestelle
13.03.2022
ZULADUNG WOHNMOBIL
Leermasse und Zuladung
Moderne Reisemobile sind Raumwunder, es passt viel rein. Doch ein Wohnmobil ist schnell überladen. Deshalb: aufs Übergewicht achten!
Ein Standard-Wohnmobil wiegt ca. 3.000 kg (Leermasse) und hat eine maximale Zuladung von ca. 500 kg. In der Leermasse des Fahrzeugs sind 75 kg als Standard für Fahrer oder Fahrerin schon enthalten. Das bedeutet: wer mehr wiegt oder wenn eine weitere Person mitfährt, muss das Gewicht bereits zur Zuladung dazugerechnet werden.
Überlassen Sie es nicht dem Zufall. Urlaubsgepäck muss auf die Waage.Urlaubsgepäck muss auf die Waage. Mal eben ein paar Kleinigkeiten zusammenpacken und los geht's. Damit man am Abend nach der Ankunft gleich Grillen kann am besten gleich alles mitnehmen was man dafür braucht? Das kann schnell zu schwer werden. Ein kritischer Blick lohnt sich.
Hohe Strafen bei ÜberladungErst über 20 Prozent Mehrgewicht gibt es in Deutschland, neben 95 Euro Strafe, einen Punkt in Flensburg. Darunter gilt Überladung als Ordnungswidrigkeit.
Anders im Ausland: Bei extremer Überladung sind die Strafen hoch. Viele Staaten gewähren keinerlei Toleranz bei der 3,5-Tonnen-Grenze. Schon bei geringem Übergewicht muss das Wohnmobil abgestellt und abgespeckt werden.
Beispiele, was an Geldstrafen es in anderen Ländern in Europa drohen:
Großbritannien: 70 bis 6.000 Euro
Österreich: 90 bis 5.000 Euro
Spanien: 300 bix 750 Euro
Italien: 40 bis 1.700 Euro
Was macht die Zuladung schwer? Und wo kann man an Gewicht sparen?Technik an Bord – das ist schwerAn manches denkt man vielleicht gar nicht mehr. Die Markise ist schon seit Jahren angeschraubt und so ein Gadget wie die Rückfahrkamera wiegt ja nicht viel. Doch alles was nicht original im Wohmobil verbaut war, muss man bei der Zuladung dazu rechnen. Wir haben für Sie Beispiele aus Katalogen von Carthago, Hymer und Malibu zusammengestellt.
Stahlräder 16“ statt 15“ 16 kg
Fahrerhaus-Klimaanlage Fiat 18 kg
Kühlschrank 150 l + Backofen statt 100 l 20 kg
Reserverad 30 kg
Automatikgetriebe Fiat 18 kg
Fahrradträger 10 kg
Kurbel-Heckstützen 10 kg
Markise 30 kg
Gasflaschen-Auszug 10 kg
Rückfahrkamera inklusive Monitor 6 kg
LED-Flachbildschirm 24‘‘ mit Wandhalt. 13 kg
Satellitenanlage 28 kg
Solaranlage 2 x 100 Watt 20 kg
Hubbett mit elektrischer Betätigung 65 kg
Teppichboden Fahrerhaus + Wohnraum 10 kg
Das spart Gewicht Leichtes Material wählen
Räder: Aluminium statt Stahl: -8 kg
Gasflaschen 2 x 11 kg Alu statt Stahl: -22 kg
Lithium-Ionen-Bordbatterie: -12 kg
Pannenset statt Reserverad: bis zu -30 kg
Verhalten ändern
Vorräte vor Ort einkaufen
Campingplatznutzer benötigen keinen vollen Wassertank, 20 l statt 120 l: -100 kg
Sommerurlauber benötigen nur eine Gasflasche statt zwei: bis zu -30 kg
Copyright : ACE LENKRAD
Autor : ACE Pressestelle
18.03.2021
Laden und losfahren – Start in den Wohnmobilurlaub
Nichts wie weg: Nach dem langen Lockdown ist die Vorfreude auf den Urlaub mit dem Reisemobil groß wie noch nie. Mit ein paar Vorbereitungen gelingt der Start in den Urlaub reibungslos.
Einfach einladen und losfahren? Beim Beladen des Wohnmobils sollte man auf das zulässige Gewicht achten und lieber "abspecken".
Vor der Abfahrt sollte ein gründlicher Technik-Check auf dem Programm stehen, u. a. mit der Überprüfung des Reifendrucks.
Auch hier lässt sich Gewicht einsparen: Für den Sommerurlaub reicht eine statt zwei Gasflaschen.
Eine Grundversorgung an Lebensmitteln ist praktisch. Aber warum nicht über den lokalen Markt bummeln und regionaltypische Lebensmittel probieren?
Wer beim Reiseziel flexibel ist und den Trubel meidet, kann so manch schönes Fleckchen entdecken.
Start your engines – Reisemobilbesitzer fiebern in diesem Jahr dem offiziellen Aufruf zum Start entgegen wie die Fahrer des legendären Rennens Indianapolis 500. Jetzt geht’s los. Oder doch nicht? Auch wenn die Wohnmobile schon im Februar bei Vorfrühlingstemperaturen ungeduldig mit den Antriebsrädern gescharrt haben und es ihren Eignern in den Fingern kribbelte: Bei Redaktionsschluss war noch nicht klar, wann die Reisesaison mit dem rollenden Ferienheim beginnen kann. Und wohin die Touren führen dürfen.
An fällige Hauptuntersuchung oder Inspektion denken
Vor dem Reisestart gilt es, die rollende Ferienwohnung frühjahrsfit zu machen. Ist nach der zwangsläufig verlängerten Winterpause eine Hauptuntersuchung fällig? Die generell vorgeschriebene Gasprüfung ist zurzeit ausgesetzt. Die Redaktion rät trotzdem dazu, denn Sicherheit geht vor. Und ist ein Servicetermin fällig, ein Dichtigkeitstest? Dann wird’s Zeit, denn im Frühjahr sind Termine knapp.
Vor dem Start Fahrzeug und Aufbautechnik überprüfen
Doch Halt, zum Start gehört noch mehr. Bei der ersten Runde den Stand von Motoröl, Kühlwasser und Scheibenwaschanlage kontrollieren. Und unbedingt den Luftdruck der Reifen prüfen. Wenn vor längeren Standzeiten der Druck nicht erhöht wurde, kann’s einen Standplatten geben, die Reifen laufen nicht rund. Das gibt sich nach einigen Kilometern mit warm gefahrenen Reifen. Bei älteren Semestern nach dem Alter der Reifen schauen. Egal wie tief das Profil ist, nach etwa acht Jahren ist ein Wechsel fällig. Das Produktionsdatum, die DOT-Nummer, steht verschlüsselt in einem Oval auf der Flanke. 2916 bedeutet zum Beispiel, dass der Reifen in der 29. Kalenderwoche 2016 produziert wurde. Ebenso alle Funktionen der Einrichtung überprüfen, etwa Kühlschrank, Kocher und Heizung. Die Wasseranlage nicht vergessen – am besten den Frischwassertank desinfizieren und dann die Anlage gut durchspülen. Passende Mittel gibt es im Fachhandel.
Einmal Hausputz außen und innen
Eine Grundreinigung außen ist ebenfalls fällig, das spült die Reste vom Saharastaub davon, das Laub vom Dach und allen anderen Schmutz. Vorsicht bei Acrylglasfenstern, ihre Oberfläche ist empfindlich. Die Fenster daher schon beim Schrubben der Reisemobilwände auslassen. Klassische Hartglas-Reiniger enthalten Lösemittel, die Acrylglas angreifen. Trockenes Abwischen wiederum führt zu Kratzern.
Sanfte Reinigung von Acrylglasfenstern
So geht’s: Erst mit viel Wasser den Staub und Schmutz entfernen, dann bei Bedarf einen weichen Lappen oder Schwamm und Acrylglasreiniger aus dem Fachhandel verwenden. Praktiker schwören auch auf Zugabe von Neutralseife oder einem Spritzer Spülmittel (Inhaltsstoffe beachten) im Waschwasser. Eine nachträgliche Versiegelung lässt Wasser besser ablaufen. Ältere Fenster bekommen bei vorsichtiger Behandlung mit speziellen Poliermitteln wieder Durchblick.
Auch Dichtungen und Scharniere brauchen Pflege
Nach Monaten der Standzeit vertragen die Dichtungen des Aufbaus etwas Gummipflege und die Tür- und Klappenscharniere einen Tropfen Öl. Drinnen vertreibt kräftiges Durchlüften den feuchten Wintermief, alle Klappen öffnen, die Kühlschranktür nicht vergessen und die Polster hochstellen. Ebenso geht’s mit von der Windschutzscheibe bis zum Schlafabteil im Heck mit dem Lappen zur Sache.
Zu viel Ladegut dabei? Die Fahrt über die Waage gibt die Antwort
Und dann geht’s los zur ersten Tour? Bitte zuvor ans Gewicht denken. Haben Sie Ihr Reisemobil schon mal gewogen? Das empfiehlt sich nicht nur für große Dampfer, die urlaubsfertig sichtbar hart an der 3,5-Tonnen-Grenze entlangschrammen. Auch so mancher Besitzer von Campingbussen dieser Gewichtsklasse kann dabei Überraschungen erleben.
So wiegen Sie richtig
Fahrzeugwaagen gibt es bei TÜV oder Dekra, an Kieswerken oder beim Entsorger. Ordnungsämter kennen offizielle Adressen, Internet-Suchmaschinen helfen ebenfalls. Einfach den Begriff Fahrzeugwaage und den Ort eingeben. Beide Achsen separat wiegen, denn nicht nur die zulässige Gesamtmasse, auch die Achslasten sind begrenzt. Und dann mit den Maximalangaben in den Papieren vergleichen.
Das bedeuten die Angaben im Fahrzeugschein
Die entsprechenden Maximalangaben stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein genannt). Weil die Erläuterungen so winzig geschrieben sind, hier die wesentlichen Angaben zum Gewicht:
G: Leermasse des Fahrzeugs,
F.1: zulässige Gesamtmasse,
7.1/7.2: zulässige Achslast vorn/hinten.
Beim Thema Gewicht bitte auch an die Grundregeln denken, das gilt vor allem für die vielen Neulinge unter den Reisemobilbesitzern. Falls Sohn, Tochter oder jemand anders ans Steuer dürfen: Der Führerschein Klasse B gilt nur bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse, Finger weg vom Schlüssel schwerer Reisemobile.
Tipps zum "Abspecken"
Keine Bange, Sie sind nicht auf der falschen Seite gelandet. Trotzdem: Die ACE-Diät lohnt sich. Viele Reisemobile haben Speck auf den Rippen. Das beginnt beim Neukauf und geht bei der Nachrüstung weiter. Ein typisches Reisemobil mit Einzelbetten im Heck kommt auf rund sieben Meter Länge und etwa drei Tonnen Gewicht. Zurückhaltend ausgestattet. Und nach Vorschrift gewogen, nach Norm EN 1646-2, mit 90 Prozent gefülltem Dieseltank, vollem Frischwasserbehälter, mit Gas. Enthalten sind sogar 75 Kilo für den Fahrer. Kein Problem bei 3,5 Tonnen Gesamtgewicht? Von wegen. Was Sie beim Beladen Ihres Wohnmobils beachten sollten, haben wir auch in unserer Infografik "Ein Wohnmobil ist schnell überladen" zusammengefasst.
Herstellerangaben sind nicht realistisch
Vorsicht: Viele Hersteller geben beim Frischwasser eine Fahrstellung mit wenigen Litern an, rechnen nur eine einzige Gasflasche aus leichtem Aluminium ein. Und welcher Fahrer ist drahtig wie der Norm-Mann? 100 Liter Wasser, zwei stählerne Gasflaschen, stämmiger Steuermann – macht weit mehr als 100 Kilo zusätzlich.
Zubehör und Gepäck haben ihr Gewicht
Satellitenanlage, Solaranlage und Markise nachgerüstet? Weitere 100 Kilo. Dazu zwei E-Bikes, eine Kiste vom Lieblingsbier, zur Vorsicht Reserverad statt Pannenset – die nächsten 100 Kilo sind an Bord. Aber noch nicht die beste aller Beifahrerinnen, Küchenvorräte, Geschirr, Bett- und Waschzeug, Laptop und Urlaubslektüre, Sport- und Spielgeräte oder auch nur Wäsche zum Wechseln. Für Paare wird’s also knapp, für Familien sowieso. Zwei Kinder, Räder für die Kleinen, eine Spielzeugkiste?
Die Ladung aufs Nötigste beschränken
Die Lösung heißt: Abspecken. Muss es beim Kauf der große Kühlschrank sein, die separate Duschkabine? Wer Campingplätze aufsucht, benötigt auf Tour keinen vollen Frischwassertank. Für Sommerurlaub reicht eine statt zwei Gasflaschen. Besteht sie aus Aluminium, halbiert sich das Gewicht, auch der Rücken wird’s beim Wechsel danken. Raus mit dem Lebensmittelvorrat, probieren Sie landestypische Lebensmittel.
Das droht bei Überladung
Achtung Übergewicht: In Deutschland sind die Strafen recht mild. Im Ausland ist das anders, kennen Polizisten meist kein Pardon. Das heißt dreistelliges Bußgeld, im Zweifelsfall ausladen. Eines ist zum Glück kein Problem: Wenn Klasse-B-Besitzer einen überladenen 3,5-Tonner lenken, gilt es nicht als Fahren ohne Führerschein. Übergewicht ist kein Kavaliersdelikt: Die Technik wird mehr beansprucht, der Kraftstoffverbrauch steigt. Bei zu viel Speck, droht Menschen der Herzinfarkt, Reisemobilen überlastete Bremsen und Reifen, wenn deren Tragfähigkeit überschritten wird und womöglich der Reifendruck zu niedrig ist. Dann doch besser Diät einlegen. Mehr Infos finden Sie auf unseren Ratgeberseiten rund um das Thema Wohnmobil.
Schweres Gepäck nach unten, Leichtgewichte nach oben
Geht es ans Packen, bitte ebenfalls ein paar Grundregeln beachten. Schweres gehört nach unten, leichtes Gepäck nach oben. Und alles gut sichern und wenn nötig polstern, es wäre doch schade ums Geschirr. Türen und Klappen sorgfältig verriegeln, damit alles dort bleibt, wo es hingehört und auch die Möbel in der ersten Kurve keinen Schaden nehmen. Auch an den Inhalt des Kühlschranks und dessen Tür denken. Offene Ablagen vor Fahrtbeginn leeren. Erfahrene Reisemobilisten halten Zuhause fertig gepackte Faltkisten vor, dann werden Korkenzieher oder Feuerzeug für manche Kocher nicht vergessen.
Ladung immer gut sichern
Die heute weit verbreiteten Heckgaragen sind verführerisch groß. Doch auch hier gilt: Alles Gepäck gut sichern. Falls nicht vorhanden: Der Fachhandel bietet Zurrsysteme und sogar ganze Regalsysteme für diese riesigen Stauräume an. Vorsicht: Schwere Teile in der Heckgarage belasten durch ihre Hebelwirkung die Hinterachse und entlasten die Vorderachse. Das kann sich ungünstig auf Fahrverhalten, die Traktion bei Fronttrieblern und die zulässigen Achslasten auswirken.
Verkehrsregeln für Wohnmobile im In- und Ausland
Bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind Reisemobile in Deutschland verkehrsrechtlich Pkw gleichgestellt, das bedeutet zum Beispiel freie Fahrt auf der Autobahn. Drüber gelten die Regeln für entsprechende Lkw. Eine Ausnahme: Reisemobile über 3,5 bis 7,49 Tonnen zulässiger Gesamtmasse dürfen auf deutschen Autobahnen Tempo 100 fahren. Doch Vorsicht: Sie fallen, sofern nicht anders beschildert, trotzdem unter das allgemeine Überholverbot für die schweren Brocken. Und im Ausland kann alles ganz anders aussehen – die ACE-Reiseinfos helfen weiter.
In Frankreich warnt ein Aufkleber vor dem Toten Winkel
In Frankreich zum Beispiel benötigen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – also auch Reisemobile – seit Jahresanfang einen speziellen Aufkleber. Er warnt Fußgänger und vor allem Radfahrer vor dem „toten Winkel“ („Angles Morts“) des Fahrzeugs. Die Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Die Aufkleber gibt es an Grenztankstellen und im Onlinehandel. Fehlen die Aufkleber, droht ein dreistelliges Bußgeld.
In Italien und Spanien ist ein Warnschild für überstehende Ladung vorgeschrieben
Teuer kann’s auch werden, fehlt in Italien oder Spanien das vorgeschriebene Warnschild für überstehende Ladung. Dazu zählt bereits ein unbeladender Fahrradträger am Heck oder ein Surfbrett auf dem Dach, das über die hintere Stoßstange reicht. Italien verlangt eine rot-weiß schraffierte reflektierende Tafel aus Metall im Format 50 x 50 Zentimeter mit Prüfzeichen. Spanien ebenfalls – jedoch mit etwas breiterer Schraffur. Der Zubehörhandel ist findig, dort gibt es Wendeschilder, die jeweils umgedreht werden.
Unterwegs die Abmessungen nicht vergessen
Unterwegs vor allem bei der ersten Fahrt in den Urlaub oder nach längerer Pause sachte eingewöhnen. Die größeren Abmessungen nicht vergessen, Kurven langsamer angehen, auch an längere Bremswege im Vergleich zum Pkw denken. Wer gelassen unterwegs ist, die Vorteile der hohen Sitzposition genießt, rechtzeitig startet und bewusst reizvolle Umwege zum Ziel wählt, der macht alles richtig. Wann und wohin es auch immer in diesem Urlaubsjahr geht.
Beim Reiseziel flexibel sein
Es wird dieses Jahr wieder eng auf den Stell- und Campingplätzen. Weil so viele Reisemobile zugelassen sind wie noch nie. Und wegen der verflixten Corona-Pandemie. Klar ist: Bei keinem anderen Urlaub lassen sich unnötige Kontakte so einfach vermeiden wie mit dem Wohnmobil. Man ist im eigenen rollenden Heim unterwegs, kann Distanz halten. Und die meist reifen Besitzer sind bei der Corona-Impfung vornedran. Klar ist ebenfalls: Fahrten ins Ausland werden wegen der Pandemie auch in diesem Jahr ein Nervenkitzel. Also bleiben viele Urlauber in Deutschland.
Dem Trubel ausweichen und Neues entdecken
Das bedeutet Hochkonjunktur für die beliebten Stell- und Campingplätze an der See und in den Bergen – in der ersten Reihe am Meer wollen alle stehen. Tipp der Redaktion: Statt überlaufene A-Lagen anzupeilen lieber nach Zielen in B-Lagen Ausschau halten. Da gibt’s manch schöne Entdeckung – und vor allem viel weniger Gedränge. Deutschland hat fast 360.000 Quadratkilometer Fläche und an die 3000 Orte zwischen 5000 und 50 000 Einwohner – alles schon gesehen?
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