ACE Autoclub Europa
1. ACE-Vertrauensanwalt
2. NEWS vom ACE
3. Mitgliedschaft beim ACE
4. Weitere aktuelle Informationen des ACE
5. Interessante Fakten über den ACE
Automobilclub Dortmund
1. Ich bin Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa
1. Als ACE-Mitglied erhalten Sie eine fachkundige kostenlose Erstberatung rund um die Themen Auto und Straßenverkehr. Die Kosten dieser Beratung sind bereits im ACE- Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
2. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht (Verkehrsstrafrecht, Bussgeldrecht, Unfallregulierung, Autokaufrecht und Diesel-Skandal). Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sichern hierbei meinen hohen Qualitätsstandard.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftige ich mich schwerpunktmäßig auch mit dem Arbeitsrecht (hauptsächlich Kündigungsschutz und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen). Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sichern hierbei meinen hohen Qualitätsstandard.
Als Anwalt für Mietrecht beschäftige ich mich schwerpunktmäßig auch mit dem Mietrecht (hauptsächlich Kündigung und Räumungsklage, Mietmängel, Mietkaution). Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sichern hierbei meinen hohen Qualitätsstandard.
Ich bin ACE-Vertrauensanwalt seit 2001.
2. NEWS vom ACE
Gebrauchte E-Autos: Batteriegesundheit vor dem Kauf unbedingt überprüfen
Berlin (ACE) 3. März 2023 – Der Vormarsch des Elektroantriebs bei Autos führt nicht nur zu reger Nachfrage nach neuen Fahrzeugen, auch der Bedarf an gebrauchten E-Autos wird immer größer. Wichtiger, wenn nicht wichtigster Faktor bei Kauf: die Batteriegesundheit. Denn die Leistung des gebrauchten Antriebsakkus ist entscheidend für die Reichweite und Langlebigkeit eines Elektrofahrzeugs – und damit für den Wiederverkaufswert. Die Fahrbatterie ist zudem das teuerste Einzelbauteil in einem E-Auto. Daher rät der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, vor dem Kauf eines Elektroautos die Batteriegesundheit sorgfältig zu überprüfen und am besten durch ein Zertifikat bestätigen zu lassen.
Wie bei einem Smartphone oder einem Laptop verliert auch der Antriebsakku eines E-Autos mit der Zeit einen Teil seiner Leistungsfähigkeit. Wie groß dieser Kapazitätsverlust genau ist, dafür sind neben der Kilometerleistung und dem Batteriealter einige weniger eindeutig rückverfolgbare Faktoren verantwortlich. Dazu zählen:
Der Fahrstil
Die Aufladungsart (Normal- oder Schnellladen)
Weitere Einflussvariablen wie beispielsweise die Umgebungstemperatur beim längeren Parken und Laden (Garagenwagen beziehungsweise Garagenlader)
Die Hersteller garantieren zwar eine Mindestleistung des Akkus – meistens 70 Prozent oder mehr nach acht Jahren beziehungsweise 160.000 Kilometern – doch die Auswirkungen der Restleistung auf den Wiederverkaufswert bleiben signifikant. Eben diese Restkapazität sollte zur Wertbestimmung eines gebrauchten E-Autos unbedingt vor dem Kauf ermittelt werden, empfiehlt der ACE. Mittlerweile bieten mehrere seriöse Anbieter die Überprüfung der tatsächlichen Batterieleistung schon ab rund 100 Euro an – sogar mit Zertifikat. ACE-Tipp: Eine hohe Batteriekapazität ist auch ein gutes Argument beim Verkauf eines E-Autos.
Weitere Informationen
>> In zwei Überprüfungen der Restkapazität durch und mit dem ACE zeigten sich auch nach Jahren der Nutzung nur sehr geringe Einbußen bei der Akkuleistung.
>> ACE-Ratgeber: E-Auto fahren und nutzen
Über den ACE Auto Club Europa:
Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.
Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace.de, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
Twitter: twitter.com/ACE_autoclub
Verkehrsunfälle 2022: Helmpflicht auf allen Zweirädern gefordert Berlin (ACE) 24. Februar 2023 – Laut der heute veröffentlichten Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes sind 2022 neun Prozent mehr Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen als noch im Vorjahr. Einen signifikanten Anstieg gab es vor allem bei Radfahrenden mit und ohne elektrische Hilfe: Im Vergleich zu 2021 sind auf dem Fahrrad 14 Prozent mehr Menschen tödlich verunglückt, auf dem Pedelec sogar 60 Prozent. Alarmierende Zahlen, die den ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, dazu veranlassen eine Helmpflicht für alle Zweiradfahrende zu fordern. Weiterführende Informationen: Über den ACE Auto Club Europa:
Der Winter ist da – was jetzt unbedingt beachtet werden muss Berlin (ACE) 1. Dezember 2020 – Der Winter ist in weiten Teilen Deutschlands angekommen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich nun auf Schneefall, Glätte und früh hereinbrechende Dunkelheit einstellen. Die richtige Vorbereitung auf die Wintersaison ist unerlässlich, um auch unter schwierigen Witterungsbedingungen sicher unterwegs zu sein. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, gibt Hinweise und Tipps, was es auf winterlichen Straßen zu beachten gilt und informiert über Winterausrüstungspflichten.
Winterausrüstungspflichten In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Danach sind Autofahrende bei winterlichen Verhältnissen verpflichtet, Winterreifen zu benutzen. Nach dem Gesetz gelten Reifen mit dem „M+S“ Symbol als wintertauglich. Besser sind Reifen mit dem „Alpine“-Symbol“, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Dieses Symbol weist die Wintertauglichkeit nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus und entspricht einem Qualitätssiegel. Seit dem ersten Januar 2018 müssen alle neuen Winterreifen mit einem „Alpine“-Symbol gekennzeichnet sein. Tragen die Reifen dieses Symbol nicht und wurden vor dem 01. Januar 2018 hergestellt, dürfen sie noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden. Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung haben bis zum 30.09.2024 Bestandsschutz. Auch bei Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen gilt: Fehlt das „Alpine“-Symbol und wurden die Reifen vor dem 01.01.2018 hergestellt, dürfen sie noch bis zum 30.09.2024 gefahren werden. Wer auf Ganzjahresreifen setzt, sollte sich aber über die individuellen Schwächen des jeweiligen Reifenmodells unbedingt vor einer Fahrt in den Schnee informieren. Achtung: Im Ausland gelten teilweise andere Ausrüstungspflichten. Vor der Abfahrt ist es deshalb unerlässlich, sich über die dort geltenden Regeln zu informieren. So lassen sich auch empfindliche Bußgelder vermeiden. Profiltiefe der Reifen Sowohl bei Sommer- als auch bei Winterreifen sieht der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Aus Sicherheitsgründen rät der ACE im Winter zu einer Mindestprofiltiefe von 4 mm für den besten Halt bei Matsch und Schnee.
Flüssigkeiten und Schlösser Für das Kühlwasser und auch für die Scheibenwischanlage sollte ein geeignetes Frostschutzmittel eingefüllt werden. Im schlimmsten Fall drohen sonst bei Frost Schäden am Motor und den Schläuchen, warnt der ACE. Zusätzlich gilt es unbedingt zu überprüfen, ob Eiskratzer und Enteisungsmittel für die Scheiben im Auto vorhanden sind. Falls das Fahrzeug noch mit einem Schlüssel aufgesperrt wird, oder die Schlüsselbatterie plötzlich leer sein sollte, kann ein Türschloss-Enteisungsspray im Winter der entscheidende Vorteil sein. Achtung: Türschlossenteiser gehört griffbereit in die Jackentasche und nicht etwa ins Handschuhfach.
Batterie und Licht Die Starterbatterie muss bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor hin und wieder geladen werden. Dies kann beispielsweise durch „Bewegungsfahrten“ erfolgen: Mindestens alle zwei Wochen sollte das Fahrzeug möglichst bewegt werden. Am besten nicht auf einer Kurzstrecke im Stop-and-go-Verkehr, sondern auf freien Straßen, möglichst tagsüber bei Helligkeit und bei Trockenheit. So können Stromfresser wie Gebläse, Heckscheibenheizung und Scheibenwischer ausgeschaltet bleiben. Eine andere Möglichkeit ist es, die Batterie mit einem Erhaltungsladegerät aufzuladen. Idealerweise verfügt der Stellplatz dazu über eine Steckdose. Hilfreich ist ebenfalls ein Starthilfegerät, den sogenannten Booster, der im Fahrzeug deponiert werden sollte. Die Batterie von Elektroautos verliert kontinuierlich Spannung. Sie darf niemals restentladen werden – dann wäre sie defekt. Das E-Auto sollte deshalb nicht fast leer abgestellt und dann länger stehengelassen werden. Aktuelle Lageberichte der Alpenpässe Weitere Informationen:
Über den ACE Auto Club Europa e.V.: Für Rückfragen und Interviewwünsche: |
ACE fordert Masterplan Modellvielfalt: Mehr preiswerte und familientaugliche E-Autos Zukunftsfonds Autoindustrie muss seinem Namen gerecht werden Berlin (ACE) 19. November 2020 – Mit Blick auf die Beschlüsse des Autogipfels fordert der ACE Auto Club Europa, Deutschlands zweigrößter Autoclub, einen Masterplan Modellvielfalt für E-Autos. Während auf dem Autogipfel bei den finanziellen Kaufanreizen gute Richtungsentscheidungen getroffen wurden, hinkt laut ACE das Modellangebot rein batterieelektrisch betriebener Pkw (BEV) den Anforderungen der Verbraucher hinterher. Vor allem bei preiswerten und familientauglichen Pkw-Modellen sieht der ACE bei den deutschen Herstellern derzeit ein zu geringes BEV-Angebot. Der vom Autogipfel beschlossene Zukunftsfonds Autoindustrie sollte deshalb dazu genutzt werden, diese entscheidende Angebotslücke zügig zu schließen, so der ACE. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erläutert: „Der Zukunftsfonds ist eine klare Ansage an die Automobilindustrie: Macht die Industrie jetzt zukunftsfest und sichert Arbeitsplätze. Der Druck wächst: Nach Kalifornien und China preschen jetzt auch Großbritannien und mehrere weitere europäische Länder bei der Elektromobilität nach vorne. Hierzulande sind zwar Kaufanreize auf dem richtigen Weg, aber bei rein batterieelektrischen Pkw ist die Modellpalette und damit die Auswahl schlichtweg zu klein. Es fehlen im BEV-Segment insbesondere preisgünstige und familientaugliche Autos, die den Kauf attraktiv machen. Es geht ums Ganze, und der Zukunftsfonds muss seinem Namen auch gerecht werden.“ Die ebenfalls beim Autogipfel beschlossene Verlängerung der Innovationsprämie beim Kauf von Elektrofahrzeugen trifft beim ACE auf Zustimmung. Nun muss die Zeit bis 2025 genutzt werden, um mehr attraktive rein batterieelektrische Modelle anzubieten. Zeitgleich müssen die Produktionskapazitäten hochgefahren werden, um Lieferzeiten zu verkürzen. „Das nützt den Autofahrenden, denn Verbrenner werden mit aufwändiger Abgasreinigung immer teurer, wohingegen die Betriebskosten eines BEV schon heute deutlich niedriger liegen“, ergänzt Stefan Heimlich. Weitere Informationen: >> ACE-Positionen Verkehrspolitik: presse.ace.de/verkehrspolitik/position Über den ACE Auto Club Europa e.V.: Für Rückfragen und Interviewwünsche: |
ACE befürwortet Verlängerung der Innovationsprämie Prämie für Plug-in-Hybride jedoch nur mit elektrischer Mindestfahrleistung Berlin (ACE) 16. November 2020 – Die im Vorfeld des morgigen Autogipfels diskutierte Verlängerung der Innovationsprämie für Plug-in-Hybride (PHEV) trifft auf positives Echo beim ACE, Deutschlands zweigrößtem Autoclub. Um die Wirkung zu schärfen, drängt der ACE jedoch darauf, die Prämie an einen Nachweis der tatsächlich zurückgelegten elektrischen Fahrkilometer zu koppeln. Studien hätten gezeigt, dass PHEV oftmals nur wenig im elektrischen Antriebsmodus genutzt werden. Eine undifferenzierte Förderung lehnt der ACE deshalb ab und spricht sich für die Kopplung der Innovationsprämie an eine nachgewiesen elektrisch zurückgelegte Streckenleistung von PHEV aus. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erläutert: „Die Verlängerung der Innovationsprämie bis in das Jahr 2025 wäre die richtige Entscheidung, denn dies würde den Durchbruch der Elektromobilität im Straßenverkehr unterstützen. Das wiederum ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. Allerdings muss eindeutiger zwischen rein batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) und Plug-in-Hybriden (PHEV) unterschieden werden. Wir sprechen uns dafür aus, die Innovationsprämie für PHEV nur dann auszuzahlen, wenn nachgewiesen wird, dass ein festgelegter Teil der Kilometerleistung elektrisch zurückgelegt wurde. Das wäre dann auch eine Innovation. Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip kostet wertvolle Steuergelder, die mit der simplen Bedingung einer Mindestnutzung zielgenau ausgegeben wären. Der Autogipfel sollte die Gelegenheit nutzen, dafür die Tür zu öffnen.“ Bei der Einführung einer Fördervoraussetzung ginge es keineswegs darum, Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen den Schwarzen Peter zuzuschieben, betont der ACE. Problematisch sei, dass gerade die als Dienstwagen sehr beliebten PHEV-Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse Studien zufolge meist weniger als 20 Prozent ihrer Fahrleistung elektrisch zurücklegten. „Unser Vorschlag schafft gezielt Nutzungsanreize dafür, mehr Streckenkilometer elektrisch zurückzulegen. Genau das sollte eine Innovationsprämie unserer Ansicht nach leisten“, ergänzt Stefan Heimlich. Der Nachweis der Fahrleistung wäre zum Beispiel bei der Hauptuntersuchung durch das Auslesen von Verbrauchsdaten möglich, verdeutlicht der ACE. Liegt der elektrische Fahrtstreckenanteil unter einer festgelegten Schwelle, sollte die Förderung sinken und im Extremfall sogar wegfallen. Ziel ist es, rein batterieelektrische Antriebe in der Innovationsförderung von PHEV abzugrenzen und die Nutzung des elektrischen Antriebs bei PHEV attraktiver zu gestalten, erklärt der ACE.
Weitere Informationen: >> ACE-Positionen Verkehrspolitik: presse.ace.de/verkehrspolitik/position Über den ACE Auto Club Europa e.V.: Für Rückfragen und Interviewwünsche: ACE Pressestelle, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin, |
ACE kritisiert Finanzierungslücke bei Lärmschutz und Raststätten an Autobahnen Berlin (ACE) 04. November 2020 – Die drohende Finanzierungslücke in Milliardenhöhe bei Investitionen in Bundesfernstraßen ist nach Meinung des ACE, Deutschlands zweigrößtem Autoclub, besorgniserregend. Besonders problematisch sieht der ACE die Unterfinanzierung beim Lärmschutz und bei den dringend erforderlichen Investitionen in Raststätten. Ein Entwurf für einen Finanzierungs- und Realisierungsplan der neuen Autobahn GmbH des Bundes weist eine Finanzierungslücke von 4,9 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre aus. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erläutert: „Die Unterfinanzierung bei Autobahnen und Bundesstraßen in Höhe von 4,9 Milliarden Euro gibt Anlass zu erheblicher Sorge. Ist nicht genug Geld für Lärmschutz vorhanden, leiden vor allem all diejenigen, die in den vielen Ortschaften entlang der Bundesfernstraßen wohnen oder arbeiten. Das bedeutet unnötigen Stress durch Lärm, der mit geeignetem Schutz vermeidbar wäre. Zu wenig Geld für Raststätten heißt im Klartext: Weniger Möglichkeiten zu Rast und Ruhe für Lkw-Fahrerinnen und -fahrer, die sich dort zwischen ihren oft stressigen Fahrten erholen und ausruhen sollen. Die ohnehin knappen Stellplätze werden noch knapper, die Rastplätze schnell überfüllt und auch Reisende finden weniger Gelegenheiten, die Fahrt für eine Ruhepause zu unterbrechen. Für die Verkehrssicherheit ist das fatal!“ Zusätzlich alarmierend ist die bekannt gewordene Diskrepanz zwischen der Verkehrsplanung und der tatsächlichen Verkehrsentwicklung. Die in Rede stehende Überschreitung der Frist für die Prüfung des Verkehrsbedarfs und der davon abgeleiteten Neu- und Ausbauprojekte um über zwei Jahre gefährdet die zukunftsfeste Planung und führt zur Verschwendung von Steuergeldern. „Wenn Verkehrsprojekte realisiert werden, die eigentlich aufgrund des veränderten Bedarfs gar nicht mehr benötigt werden, wird Steuergeld direkt aus dem Fenster geschmissen. Auch der Verkehrswende wird ein Bärendienst erwiesen, wenn Projekte umgesetzt werden, die aufgrund veränderter Verkehrsströme unnötig sind und an anderer Stelle, zum Beispiel beim Ausbau des Schienennetzes, dieses Geld dann fehlt“, macht Stefan Heimlich deutlich. Die von der Bundesregierung mit dem Deutschland-Takt 2030 beabsichtigte Verdopplung der Fahrgastzahlen der Bahn bis zum Jahr 2030 und die Verlagerung von Fracht auf die Schiene werden unrealistisch, wenn Neu- und Ausbauten, Lückenschlüsse und die Elektrifizierung von Strecken aufgrund schlechter Planung und mangelnder Investitionen scheitern, so der ACE. Weitere Informationen: >> ACE-Positionen Verkehrspolitik: https://presse.ace.de/verkehrspolitik/position
Über den ACE Auto Club Europa e.V.: Für Rückfragen und Interviewwünsche: |
Kein guter Tag für Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
Berlin (ACE) 18. September 2020 – Der Bundesrat konnte sich in seiner Sitzung am heutigen Freitag nicht auf einen Kompromiss zur Straßenverkehrsordnung (StVO) einigen. Nach dem Feststellen eines Formfehlers ist in den vergangenen Wochen eine erneute Diskussion über die Strafen beim Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen und damit verbundenen Bußgeldern und Fahrverboten entflammt.
Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, kritisiert die Vertagung der Einigung zur StVO-Novelle. Das Aufschieben der Entscheidung bringt keine Sicherheit und Klarheit für die Verkehrsteilnehmenden. Aus Sicht des ACE hätte der Formfehler behoben und die im Frühjahr beschlossene StVO-Novelle wieder in Kraft gesetzt werden müssen, dann gebe es Rechtssicherheit und Klarheit für alle Verkehrsteilnehmenden.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, macht deutlich: „Fast alle der 42 Millionen Führerscheinbesitzer halten sich weitgehend an Geschwindigkeitsbegrenzungen und fahren regelkonform und rücksichtsvoll. Für die ganz wenigen, die dies nicht tun, muss die im April bereits verabschiedete StVO-Novelle nicht wieder entschärft werden. Wer mit knapp 80 km/h innerorts auf einer Kreuzung in ein anderes Fahrzeug rast, nimmt die Verletzung anderer Autofahrerinnen und Autofahrer billigend in Kauf. Mit Blick auf die Steigerung der Verkehrssicherheit und für die Realisierung der „Vision Zero“ sind deswegen spürbare Sanktionen für solche Verstöße gegen die StVO unabdingbar.“
Der ACE fordert keine faulen Kompromisse zu Lasten der Verkehrssicherheit. Das bedeutet, dass der Formfehler schnellstmöglich behoben und eine Einschränkung der Verkehrssicherheit nicht weiter Gegenstand der Diskussion sein sollte.
Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren über 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Unfall- und Pannenhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.
Für Rückfragen und Interviewwünsche:
ACE Pressestelle, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin,
Tel.: 030 278 725-15, E-Mail: presse@ace.de, Twitter: twitter.com/ACE_autoclub
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft im ACE Auto Club Europa e.V. ?
Dann finden Sie hier alle Informationen für die Clubmitgliedschaft und den Verkehrsrechtsschutz sowie den Privatrechtsschutz (inclusive u.a. Mietrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz, Beratungsrechtsschutz im Familienrecht).
4. Weitere aktuelle Informationen des ACE
Der ACE Auto Club Europa e.V. hat auf seiner Webseite/Homepage interessante Ratgeber zu verschiedenen Themen veröffentlicht, die nicht nur für Autofahrer/Innen interessant sind.
Sie finden hier Informationen u.a. zu den Themen "Verbraucherschutz", "Routenplanung", "aktuelle Spritpreise", "Rettungskarte",
„Panne und Unfall“ und „Verkehrssicherheit“.
5. Interessante Fakten über den ACE
Der ACE Auto Club Europa e.V. ist mit ca. 600.000 Mitgliedern einer der führenden Automobilclubs in Deutschland und darüber hinaus eine Verbraucherschutzorganisation, die sich für den Verbraucherschutz engagiert. Seine Zentrale unterhält der eingetragene Verein in Stuttgart; ein Parlamentarisches Verbindungsbüro in Berlin pflegt die Beziehungen zu Politik und Verbänden.
Rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich hauptberuflich für den ACE und die Anliegen seiner Mitglieder. Der ACE hat zudem alleine in Deutschland über 500 Servicebetriebe mit rund 3.000 Kfz-Fachleuten unter Vertrag.
Zu seinem Dienstleistungsspektrum gehören auch touristische Informationen, Reisebuchungen, technischer Service, juristische Unterstützung und medizinische Hilfe sowie branchentypische Versicherungen. Weitere Schwerpunkte setzt der ACE in der Verkehrssicherheitsarbeit (jährlich ca. 2.000 Veranstaltungen / über 22.500 Teilnehmer) und im Verbraucherschutz (u. a. 17.000 Rechtsschutzfälle pro Jahr / 9,5 Millionen Euro erstrittene Werte).
Rechtshilfe rund um Verkehr und Verbraucherschutz sichert der ACE durch die Vertrauensanwälte, von denen ich seit 2001 einer bin.