≡ 
RECHTSANWALT  LAMOTTKE

 

Kfz-Werkstattrechtrecht  Auto-Werkstattrecht

 

  •  Autoreparatur
  •  Lkw-Reparatur
  •  Motorrad-Reparatur
  • Wohnmobilreparatur  


Ihre Vorteile im Überblick:

  • Über 27 Jahre: Erfahrung im Kfz-Werkstattrecht!
  • Über 17 Jahre: geprüfter Fachanwalt  Verkehrsrecht!
  • Über 22 Jahre: ACE-Vertrauensanwalt Verkehrsrecht!
  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung!
  • Kurzfristige Termine möglich!
  • Kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung!
  • Online-Abwicklung möglich!

 ≡ 

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)
Fachanwaltskanzlei Dortmund
RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
Direktkontakt
0231 422100
Benninghofer Str. 161
44269 Dortmund
ra.lamottke@t-online.de



Kfz-Werkstattrecht

Reparaturrecht

Kfz-Reparaturrecht


1. Wann liegt ein Sachmangel vor?

Sachmangel ist zunächst die negative Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Nur soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, ist alsdann auf die vereinbarte Verwendung abzustellen, subsidiär hierzu wiederum auf die gewöhnliche Verwendung und die übliche Beschaffenheit.

2. Rechte des Auftraggebers  bei Mängeln?

2.1 Der Auftraggeber hat verschiedene gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Reparateur:

  • Nacherfüllung
  • Selbstvornahme und Kostenersatz
  • Rücktritt oder Minderung
  • Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

 


Nacherfüllung ist Nachbesserung bzw. Neuherstellung. Das Wahlrecht zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung steht zunächst grds. dem Werkunternehmer zu.  Ob im Regelfall der Werkunternehmer zwei oder mehr Nachbesserungsversuche hat, ist einzelfallabhängig.

Selbstvornahme und Kostenersatz
Selbstvornahmerecht und Kostenersatz setzen eine nachweisbare erfolglose angemessene Nachfristsetzung voraus.

Rücktritt
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, sofern der Mangel unerheblich ist.

Minderung
Anders als der Rücktritt ist die Minderung auch bei unerheblichen Mängeln möglich.

Schadensersatz
Auch für den Schadensersatz ist eine erfolglose Nachfristsetzung erforderlich. Der Schadensersatzanspruch setzt Verschulden voraus, anders als Kostenersatz, Rücktritt oder Minderung).

Aufwendungsersatz
Schließlich kann auch ein Aufwendungsersatzanspruch nach den allgemeinen Vorschriften bestehen.


2.2 Wahl zwischen den Rechten
Welches Recht wann, ggfs in Kombination wahrgenommen werden sollte, ist oft einzelfallabhängig.

2.3 Die Verjährung der Mängelansprüche beträgt grds. 2 Jahre.
Ein anderslauternder Haftungsausschluß ist bei arglistigem Verschweigen bzw. bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie unwirksam.


Werkvertragsrecht Dortmund
Aut

orecht Dortmund Kaufvertragsrecht Dortmund




Jetzt kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung erhalten!

Schildern Sie mir telefonisch oder per nachstehender Kontaktanfrage oder E-Mail  völlig unverbindlich und kostenlos  Ihr Anliegen!
Kostenlose Kontaktanfrage













Werkvertragsrecht

Kfz-Werkrecht

Reparaturrecht

Kfz-Reparaturrecht
 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       

 Werkvertragsrecht/Kfz-Werkrecht/Reparaturrecht/Kfz-Reparaturrecht