≡ 
RECHTSANWALT  LAMOTTKE

  

Strafrecht


 1. Als Strafverteidiger vertrete ich Sie bei z.B. nachfolgenden Beschuldigungen (im Erwachsenenstrafrecht als auch im Jugendstrafrecht):


- Straßenverkehrsdelikte

- Körperverletzung

- Diebstahl

- Betrug

- Unterschlagung

- Urkundenfälschung

- Beleidigung


Mein Tipp:

Für Beschuldigte im Strafverfahren gilt unbedingt:

Keine Äußerung gegenüber der Polizei, aber auch nicht gegenüber Anderen wie z.B: Arbeitskollegen, sondern vom Schweigerecht Gebrauch machen. 

  

2. Opfervertretung         Opferanwalt

Als Opferanwalt vertrete ich Sie, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind. 

  • bei der Anzeigeerstattung
  • bei der Strafantragstellung
  • bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen


 


Für eine Onlineanfrage im Strafrecht nutzen sie bitte unverbindlich auch das Kontaktformular. 

Strafrecht Dortmund