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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

  

Strafrecht


 Als Strafverteidiger vertrete ich Sie bei z.B. nachfolgenden Beschuldigungen (im Erwachsenenstrafrecht als auch im Jugendstrafrecht):


- Straßenverkehrsdelikte




Mein Tipp:

Für Beschuldigte im Strafverfahren gilt unbedingt:

Keine Äußerung gegenüber der Polizei, aber auch nicht gegenüber Anderen wie z.B: Arbeitskollegen, sondern vom Schweigerecht Gebrauch machen. 

  



 


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Strafrecht Dortmund