Strafrecht
Als Strafverteidiger vertrete ich Sie bei z.B. nachfolgenden Beschuldigungen (im Erwachsenenstrafrecht als auch im Jugendstrafrecht):
Mein Tipp:
Für Beschuldigte im Strafverfahren gilt unbedingt:
Keine Äußerung gegenüber der Polizei, aber auch nicht gegenüber Anderen wie z.B: Arbeitskollegen, sondern vom Schweigerecht Gebrauch machen.
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Strafrecht Dortmund