Strafrecht
1. Als Strafverteidiger vertrete ich Sie bei z.B. nachfolgenden Beschuldigungen (im Erwachsenenstrafrecht als auch im Jugendstrafrecht):
- Straßenverkehrsdelikte
- Körperverletzung
- Diebstahl
- Betrug
- Unterschlagung
- Urkundenfälschung
- Beleidigung
Mein Tipp:
Für Beschuldigte im Strafverfahren gilt unbedingt:
Keine Äußerung gegenüber der Polizei, aber auch nicht gegenüber Anderen wie z.B: Arbeitskollegen, sondern vom Schweigerecht Gebrauch machen.
2. Opfervertretung Opferanwalt
Als Opferanwalt vertrete ich Sie, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind.
Für eine Onlineanfrage im Strafrecht nutzen sie bitte unverbindlich auch das Kontaktformular.
Strafrecht Dortmund