Blitzer Südwall 5-9 Dortmund
Rotlichtverstoß
Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed
Rechtsanwalt Olaf Lamottke
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ACE-Vertrauensanwalt
Direktkontakt: 0231 422100
Benninghofer Str. 161, 44269 Dortmund
RA.Lamottke@t-online.de
Sie wurden in Dortmund geblitzt?
1. Der Blitzer am Dortmunder Südwall sorgt oft für Streit zwischen der Stadt Dortmund und den betroffenen Autofahrern. Oft fuhren nach eigenen Angaben die Betroffenen bei Gelb über die Ampel am Südwall und wurden trotzdem geblitzt. Es gab bereits mehrere Verfahren, bei denen das Verfahren zugunsten der Betroffenen eingestellt werden mußte oder zumindest ein Fahrverbot verhindert werden konnte. Geblitzt wird hier mit dem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed.
2. Es gibt einfache und qualifizierte Rotlichtverstösse:
- Der einfache Rotlichtverstoß wird lediglich mit einer Geldbuße (z. Zt. 90 EUR) und einem Punkteeintrag in der Flensburger Verkehrssünderkartei (1 Punkt) geahndet.
- Der qualifizierte Rotlichtverstoß zieht regelmäßig eine höhere Geldbuße (200 – 360 EUR), einen höheren Punkteeintrag (2 Punkte) sowie ein Fahrverbot (1 Monat) nach sich. Ein qualifizierter Rotlicht verstoß liegt vor, wenn die Lichtzeichenanlage nicht nur bei Rotlicht, sondern später als 1 Sekunde nach Anzeigen des Rotlichts überfahren wird oder wenn bei einer Rotlichtampelüberquerung andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden.
3. Bussgeld-Übersicht beim Rotlichtverstoß:
Verstoß Ampel bei „Rot” überfahren |
Bußgeld
90 € |
Punkte
1 |
Fahrverbot Monate |
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung |
200 € | 2 |
1 |
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren | 200 € | 2 | 1 |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung | 360 € |
2 | 1 |
4. Bussgeldrechner für Rotlicht-Verstoss:
5. Mögliche Angriffspunkte:
Angriffspunkte für eine Verteidigung im Falle des Vorwurfs eines Rotlichtverstoßes sind insbesondere folgende Fehlerquellen:
Lichtbildüberprüfung/ Identifizierung des Betroffenen
Durch die Akteneinsicht des Rechtsanwalts ist eine Kontrolle der Lichtbildaufnahme des Täters garantiert. Oftmals ist ein Fahrzeugführer nicht eindeutig auf dem Bild zu erkennen, so dass das Verfahren eingestellt werden muss. Wichtig ist zu wissen, dass nur der Fahrer für den Rotlichtverstoß haftbar gemacht werden darf, nicht der Fahrzeughalter. Die Polizei muss dem Betroffenen also nachweisen, dass er der Fahrer zum Tatzeitpunkt (z.B.Rotlichtverstoß) war. Ist die Täteridentifizierung nicht erfolgreich, muss das Verfahren eingestellt werden. Bei einer technischen Überwachungskamera erhält der Verdächtige einen Anhörungsbogen, in dem u.a. nach dem Fahrer zur Tatzeit gefragt wird. Bereits hier ist äußerste Vorsicht geboten. Antwortet der Betroffene ohne anwaltliche Hilfe kann dies von Nachteil sein, da er sich evtl. selbst belastet. Benennt sich der Betroffene als Fahrer, kommt es auf eine Identifizierung durch die Polizei nicht mehr an. Besser ist also mit dem Anhörungsbogen den Verkehrsrechtsanwalt frühzeitig einschalten, so dass dieser die Ermittlungsakte einholen kann.
Die Lebensakte des Geräts
Die Lebensakte gibt Aufschluss darüber, ob und wann die Geräte zuletzt reparaturfällig waren. Sollte das Gerät innerhalb eines festgelegten Zeitraumes repariert worden sein, ist eine erneute Eichung nach der Reparatur unbedingt notwendig. Hat diese nicht stattgefunden, so kann davon ausgegangen werden, dass das Gerät keine genauen Ergebnisse liefert.
Die Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung des Geräts
Insbesondere die genaue Einhaltung der Bedienungsanleitung spielt hier eine entscheidende Rolle. Sollte sich nach Akteneinsicht herausstellen, dass das verwandte Messgerät nicht entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers benutzt wurden, kann die Messung als fehlerhaft angesehen werden, sodass ggfs. das Verfahren eingestellt werden muss.
Der Eichschein des Geräts
Neben der korrekten Bedienung des Messgerät ist außerdem wichtig, dass dieses vorschriftsmäßig regelmäßig geeicht wird, um so die Genauigkeit zu garantieren. Ohne den Nachweis für eine ordnungsgemäße Eichung zum Zeitpunkt der Messung ist der Vorwurf eines Rotlichtverstoßs hinfällig. Ob ein Gerät ordnungsgemäß geeicht wurde lässt sich nur anhand der Bußgeldakte überprüfen.
Das konkrete Messprotokoll
Das Messprotokoll gibt Aufschluss darüber, in welchem Zeitraum die Messung erfolgt ist und ob und von wem die aktuellen Messvoraussetzungen geprüft worden sind. waren. Sollte keine ordnungsgemäße Überprüfung der Messvoraussetzungen erfolgt sein, muss die Messung verworfen werden.
Die Schulungsnachweise der Messpersonen
Auch die Beamten bzw. Messpersonen, welche die Messung durchführen bzw. ,zu verantworten haben, müssen nachweislich besonders geschult sein, um die Genauigkeit der jeweiligen Messung zu gewährleisten und so Messfehler auszuschließen.
Fehlerhaftigkeit der Messung ohne Geräte durch Beamte
Gerade für den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist eine exakte Messung erforderlich. Die bloß gefühlsmäßige Schätzung eines Polizeibeamten genügt daher in der Regel nicht den Gerichten. Auch Zeitmessungen mit dem Sekundenzeiger einer Armbanduhr oder durch Mitzählen der Sekunden genügen können den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Messung nicht erfüllen. Bedeutung kommt dabei auch dem Umstand zu, ob es sich um eine gezielte Rotlichtüberwachung oder um eine bloß zufällige Beobachtung der Beamten handelt.
6. Fahrverbot verhindern:
Es gibt auch Fälle, in denen von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann. Nach der Rechtsprechung kann ggfs. ein Fahrverbot entfallen, wenn sich der Fahrer bei verschiedenen vorhandenen Lichtzeichen nachvollziehbar hat ablenken lassen und einem für ihn nicht maßgeblichen Lichtzeichen folgt. Ebenso kann ein Fahrverbot entfallen, wenn ein Rotlichtverstoß am Fußgängerüberweg nach dem Passierenlassen stattfindet oder wenn eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer z.B. im Fall einer Baustellenampel nicht vorliegt. Gleiches gilt möglicherweise, wenn der Fahrer durch eine Adressensuche abgelenkt war.
Darüber prüfe ich, ob nicht Besonderheiten vorliegen, die ein Fahrverbot von einem Monat verhindern. Denn bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wird aus der Dauer der Rotlichtzeit auf eine abstrakte Gefährdung durch das Verkehrsverhalten geschlossen. Dadurch gibt es Fälle, in denen z.B trotz einer Rotlichtzeit von mehr als 1 Sekunde der Verstoß nicht als Gefährdung eingestuft werden muss.
An diesen Beispielen wird deutlich, dass es sich auf jeden Fall lohnt einen Rotlichtverstoß anwaltlich überprüfen zu lassen. Es gibt eben zahlreiche Fallkonstellationen, in denen zumindest vom Fahrverbot abgesehen werden kann. Ein Fahrverbot kann nach der Rechtsprechung auch möglicherweise entfallen, wenn der Betroffene aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder in sonstigen Härtefällen wegen Pflege naher Angehöriger auf den Führerschein angewiesen ist.
7. Blitzer Südwall 5-9: aktuelles Urteil
AG Dortmund – Az.: 729 OWi-261 Js 2262/22 -143/22 – Urteil vom 15.12.2022
In dem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Dortmund aufgrund der Hauptverhandlung vom 15.12.2022 für Recht erkannt:
Die Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.
Aus der verlesenen Datenzeile des Messfotos ließ sich zwar die Rotlichtzeit von 7,73 Sekunden und die vorgeworfene Rotlichtzeit von 7,30 Sekunden entnehmen. Für die Tatzeit war der 08.08.2022, 06:42:29 Uhr angegeben. Tatsächlich ließ sich damit feststellen, dass das Messfoto zu einem Zeitpunkt gefertigt wurde, als das Messgerät am Südwall 5-9 gar nicht mehr sich im Einsatz befand. Folgerichtig fehlten ein Einsatz entsprechend der Bedienungsanleitung und überhaupt eine Plausibilität der Messung. Offensichtlich war entweder das Messprotokoll vollkommen falsch oder das Messfoto falsch oder manipuliert, so dass es zu einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen mit der Kostenfolge nach den §§ 467 StPO, 46 OWiG kommen musste.
8. Erste Hilfemaßnahmen gegenüber Polizei und Rechtsamt:
- Keine Selbstbeschuldigung!
- Keine Spontanerklärungsversuche!
- Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger!
- Keine sofortige Zahlung eines Verwarnungsgeldes! (1 Woche Zeit zur Überprüfung)
9. Geblitzt in Dortmund?
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Rotlichtverstoß Dortmund
B 54
B 1
Ostwall