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E-Scooter und Trunkenheitsfahrt

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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)

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1. E-Scooter und Alkohol: Welche Promillegrenzen gelten beim E-Scooter bzw. E-Roller und welche Strafen drohen?

Beim Fahren mit einem E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto! Alkohol am Steuer des E-Scooters oder des Autos macht strafrechtlich überraschender Weise keinen Unterschied!
Dies obwohl es widersprüchlich ist, beim E-Scooter die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bereits bei 1,1 Promille zu ziehen, beim Fahrrad hingegen erst bei 1,6 Promille, obwohl  ein E-Scooter nur ein Höchsttempo von 20 k/mh fährt im Gegensatz zu einem  Fahrrad. Eine Alkoholfahrt wird also auf dem E-Scooter bei 1,1 bis 1,6 Promille wesentlich härter als eine Alkoholfahrt auf dem Fahrrad bestraft!

Im Einzelnen gilt:
• Ab 0,5 Promille  auf dem E-Scooter liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von 500,00 EUR und einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet wird.
• Ab 0,3 Promille  auf dem E-Scooter liegt bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (wie zB Schlangenlinienfahren, Fahren auf der falschen Fahrbahn) relative Fahruntüchtigkeit vor. Es droht die sofortige vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und  ein Strafverfahren mit Verhängung einer Geldstrafe (in der Regel: Nettomonatsgehalt), 3 Punkte und ein Entzug der Fahrerlaubnis (in der Regel 6-12 Monate)
• Ab 1,1 Promille liegt die absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es ist egal, ob Ausfallerscheinungen aufgrund des Alkohols vorliegen oder nicht! Es droht die sofortige vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und ein Strafverfahren mit Verhängung einer Geldstrafe (in der Regel: Nettomonatsgehalt), 3 Punkte und ein Entzug der Fahrerlaubnis (in der Regel 6-12 Monate). Zumindest ab 1,6 Promille wird in Nordrhein-Westfalen in der Regel zusätzlich eine MPU („Idiotentest“) angeordnet.
• Bei Fahranfängern und bei Fahrern bis 21 Jahren gilt natürlich auch auf dem E-Roller ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille)! Ansonsten droht ein Bußgeld von 250,00 EUR und ein Punkt. In der Probezeit kommt es dann zusätzlich zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars.


2. Welche Bußgelder drohen bei anderen Vergehen mit dem E-Scooter?

  • Wer eine rote Ampel überfährt zahlt zwischen 60 € und 180 €
  • Wer auf dem Gehweg fährt zahlt 15 € bis 30 €
  • Wer ohne Versicherungskennzeichen fährt zahlt 40 €
  • Wer mit dem E-Scooter ohne Betriebserlaubnis fährt zahlt 70 €
  • Wer ohne Licht fährt zahlt 20 €
  • Wer ohne Klingel fährt zahlt 15 €


3. Alkohol beim E-Scooter: Führerschein weg?

Nicht unbedingt! Es gibt Gerichte, die  von der sofortigen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der
Regelentziehung der Fahrerlaubnis (ab 6 Monate) in Ausnahmefällen absehen und lediglich ein Fahrverbot (1-6 Monate) verhängen.
Jedenfalls stehen Richtern mit der Verhängung eines Fahrverbotes von 1 bis 6 Monaten Alternativen zum Fahrerlaubnisentzug von 6 Monaten bis 5 Jahren zur Verfügung, die in Einzelfällen mit E-Scootern also milde Führerscheinmaßnahme ermöglichen.
Zum Beispiel lautet ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund: Im Falle einer Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille mit einem gemieteten E-Scooter nachts zur verkehrsarmen Zeit auf einer Verkehrsfläche ohne jeden Bezug zum fließenden Straßenverkehr und ohne tatsächlich feststellbare drohende Beeinträchtigung für Rechtsgüter Dritter durch einen nicht vorbelasteten und geständigen E-Scooterfahrer kann nicht von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden. Das Amtsgericht verurteilte den angeklagten E-Scooter Fahrer zu 25 Tagessätzen zu je 35,00 EUR und vier Monaten Fahrverbot. Von der längeren Entziehung der Fahrerlaubnis sah das Gericht aber ab (Fundstelle: BeckRS 2020, 448; AG Dortmund, Aktenzeichen: 729 DS-060 Js 513/19 – 349/19, Entscheidung vom 21.01.2020).

4. E-Scooter Vorschriften: Welche Regeln gelten überhaupt?

Regelungen der Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV):

  • Das Mindestalter ist 14 Jahre. 
  • Es besteht keine Helmpflicht auf dem E-Scooter. 
  • Es wird kein Führerschein benötigt.
  • Das E-Scooter darf höchstens 70 cm breit, 1,40 Meter hoch und 2 Meter lang sein.
  • Der E-Scooter muss zwei Bremsen, Beleuchtung und Reflektoren an der Seite haben.
  • Blinker sind nicht vorgeschrieben. Beim Abbiegen ist Handzeichen zu geben (oder ausgestreckter Arm).
  • Der E-Scooter darf nicht schneller als 20 km/h fahren.
  • Es muss auf dem Radweg gefahren werden. Ist dieser nicht vorhanden, muss auf der Strasse gefahren werden.
  • Auf Gehwegen nur dann, wenn dass Zusatzzeichen "E-Scooter frei" gilt.
  • Es darf nicht in Einbahnstrassen entgegen der Fahrtrichtung gefahren werden.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Es darf nicht nebeneinander, sondern nur hintereinander gefahren werden.
  • Für E-Scooter gilt die Fahrradampel. Ansonsten ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
  • Es darf nicht mit mehreren Personen auf dem E-Scooter gefahren werden.
  • E-Roller benötigen eine Haftpflichtversicherung. Es muss ein Versicherungskennzeichen angebracht werden.
  • Zugelassen werden muss der E-Roller nicht.
  • Es muss eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorhanden sein.


5.  Verteidigungsmöglichkeiten bei Alkoholfahrt mit dem E-Scooter

Durch entsprechende Argumentation kann eine Einstellung des Verfahrens bzw. eine geringe Geldstrafe erreicht werden. Die Sperre für die Wiederteilung der Fahrerlaubnis soll möglichst gering gehalten werden, um die beruflichen Auswirkungen des Verlustes des Führerscheins für den Fahrer zu begrenzen. Im Einzelfall z.B. bei sehr kurzer Fahrstrecke kann mglw. eine Ausnahme vom Entzug der Fahrerlaubnis erreicht werden und der Fahrer kann seinen Führerschein schnell zurückerhalten. 


Ein Verteidigungsargument bei 2 Personen auf dem E-Scooter ist, dass oft nicht durch die Polizeibeamten festgestellt wurde, ob der Sozius den E-Scooter auch gelenkt hat. Dies insbesondere dann, wenn sich der Hintermann lediglich am Vordermann festgehalten hat. Häufig sind auch Fälle in denen es den Polizisten nicht eindeutigbeweisbar ist, wer vorne und wer hinten auf dem E-Roller gestanden und wer gelenkt hat, so dass im Zweifel beide Verdächtigen frei zu sprechen sind.

Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen  gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren und den Führerscheinentzug zu verhindern.


6. Aktuelle Urteile


Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass bei einem Fahrzeugführer eines Elektroscooters davon auszugehen ist, dass er ab einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille absolut fahruntauglich im Sinne von § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, § 316 Abs. 1 StGB ist.
(KG Berlin, Urteil vom 10.5.22, 121 Ss 67/21).

Das Landgericht Leipzig wiederum hat die Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt (Urteil vom 24.6.2022, 9 Ns 504 Js 66330/21). Nach Auffassung des LG spricht angesichts der gravierenden Unterschiede zwischen einem Kraftfahrzeug und einem E-Scooter einiges dafür, schon die Regelwirkung des § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB als solche infrage zu stellen. Jedenfalls ist nach Ansicht des LG Leipzigs aber bei der Frage, ob nicht eine Ausnahme von der Regelwirkung begründet ist, der Umstand zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt, welches nachts und nur wenige Meter auf einem menschenleeren Radweg bewegt wurde und wobei der Fahrer, der immerhin eine Blutalkoholkonzentration von über 1,5 Promille hatte, keinerlei Ausfallerscheinungen aufwies. Das LG hat kein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängt, da dem Fahrer die Fahrerlaubnis schon vier Monate vorläufig entzogen worden war.


7. Zivilrechtliche Haftung bei einem Verkehrsunfall

Bei einem verschuldeten Unfall mit einem Elektroroller kommt grds. die Haftpflichtversicherung des Fahrers für Schäden Dritter auf. Bei eigenen Schäden kommt der Fahrer hierfür selber auf. Bei einem unverschuldeten Unfall kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für Schäden auf.

E-Scooter Trunkenheitsfahrt Dortmund            Foto: E-Scooter  


8. Ratgeber Tipps E-Scooter:

8.1 Verkehrsregeln und Fahrtipps

8.2 Kauftipps für E-Scooter

8.3 Saisonstart für E-Scooter: Zuerst Bremsen und Abbiegen üben
Berlin (ACE) 3. Mai 2023 – Jetzt bei Sonnenschein erfreuen sich die E-Scooter wieder großer Beliebtheit. Scooter-Fans, die kein eigenes Fahrzeug haben, nutzen eines der vielen Leihangebote. Doch ob eigenes Gefährt oder Leihfahrzeug: Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, empfiehlt nach der Winterpause einen langsamen Einstieg – Übungsrunden und Fahrzeug-Check stehen zu Beginn der Saison an. 
Mag die Fahrt auf dem E-Scooter auch scheinbar intuitiv funktionieren – die Flitzer haben ihre Tücken. Insbesondere nach mehreren Monaten Fahrpause gilt es, in einem geschützten Bereich ein paar Übungsrunden zu drehen. Unverzichtbar ist dabei aus Sicht des ACE ein Helm. Andere Schutzausrüstung wie Knie- und Ellbogenschoner können ebenfalls sinnvoll sein, denn die Sturzgefahr ist nicht zu unterschätzen.

Handzeichen birgt Sturzgefahr

Vor allem das Abbiegezeichen zu geben ist Übungssache: Wer den Arm ausstreckt, um wie vorgeschrieben den Abbiegevorgang anzukündigen, muss mit nur einer Hand am schmalen Lenker die Balance halten. Vor dem Rechtsabbiegen ist es zudem notwendig, kurz den Gashebel loszulassen, was genug Schwung voraussetzt, um nicht zu langsam zu werden und das Gleichgewicht zu verlieren. Das Handzeichen zu geben kann gerade für ungeübte Fahrende schon bei stabiler Fahrt geradeaus eine Herausforderung darstellen. In der Kurve und insbesondere bei Fahrbahnunebenheiten oder bergauf geraten selbst routinierte Fahrer und Fahrerinnen teils ins Wanken. Daher empfiehlt der ACE, das Zeichen direkt vor dem Abbiegen zu geben und nicht währenddessen.
ACE-Empfehlung: Wer plant, einen E-Scooter anzuschaffen, wählt für ein geringeres Sturzrisiko am besten ein Modell mit Blinker aus. Auch bei den Leih-Modellen in vielen deutschen Städten sind immer mehr Scooter mit integrierten Blinkern ausgestattet. Achtung bei „Blink-Equipment“: Ist der Blinker nicht fest am Fahrzeug verbaut, sondern beispielsweise am Helm oder Rucksack, muss das Handzeichen trotzdem zusätzlich gegeben werden.

Kontrolliert Abbremsen mit Vorder- und Hinterradbremse

Ist eine Vollbremsung notwendig, sind beide Bremsen und voller Körpereinsatz gefragt. Wer zu abrupt oder nur mit einer Bremse bremst, riskiert einen Sturz. Der gekonnte Umgang mit beiden Bremsen sollte deshalb im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingt geübt werden, betont der ACE. Das Ziel ist es, hinten so stark zu bremsen, dass das Hinterrad kurz vor dem Blockieren ist, jedoch nicht vollständig blockiert. Vorne gilt es, nur so stark zu bremsen, dass das Hinterrad nicht abhebt. Entscheidend ist dabei die richtige Position auf dem Scooter: Wer mit leicht gebeugten Knien auf dem hinteren Bereich des Trittbretts steht, hat mehr Kontrolle. Die ideale Standposition der Füße ist direkt hintereinander und möglichst weit hinten. Um schnell zum Stehen zu kommen, ohne einen Sturz zu riskieren, ist es wichtig, das Gewicht nach hinten zu verlagern: Dazu beim Bremsen weiter in die Knie gehen und gleichzeitig die Arme am Lenker ausstrecken – so, als ob man sich hinsetzen möchte. Tipp: Beim Üben die Bremsen schrittweise etwas stärker betätigen, um die Bremswirkung besser einschätzen zu können.

Fahrzeug-Check nicht vergessen

Ist bei der Fahrübung etwas auffällig – sei es ein Geräusch, fehlende Beleuchtung am Fahrzeug oder die veränderte Bremswirkung: Besser nichts riskieren! Bei Leihfahrzeugen am besten umgehend absteigen, ein anderes auswählen und das auffällige Gefährt melden. Handelt es sich um das eigene Fahrzeug, sollte direkt ein Check veranlasst werden. Da nur wenige Werkstätten auf E-Scooter spezialisiert sind, kann es je nach Wohnort notwendig sein, dazu den Hersteller selbst zu kontaktieren. Alternativ finden sich online Reparatur-Services, die das Einschicken des Fahrzeugs erfordern. Hinweis: Bei Scootern mit hydraulischen Bremsen muss regelmäßig und nach Herstellerangaben die Bremsflüssigkeit gewechselt werden. Für E-Scooter-Besitzer- oder -besitzerinnen ist es somit sinnvoll, sich frühzeitig mit Reparaturmöglichkeiten zu beschäftigen, selbst wenn keine Mängel auffallen.
Achtung, beim E-Scooter gilt: Neues Jahr – neue Plakette. Ist die Versicherungsplakette grün, stammt sie wahrscheinlich noch aus dem letzten Jahr und ist Ende Februar dieses Jahres abgelaufen. Dann muss sie vor der ersten Fahrt erneuert werden. Eine neue, schwarze Versicherungsplakette für das Jahr 2023 ist online beim Versicherer – aktuell ab rund 20 Euro – erhältlich. Hinweis: Die Farbe der Versicherungsplaketten ändert sich jährlich – je nach Gültigkeit sind sie entweder schwarz, blau oder grün.

Über den ACE Auto Club Europa:

Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.




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