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Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke  Ansprüche im Dieselskandal durchsetzen! 

FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT 

VERTRAUENSANWALT Verkehrsrecht des Auto Club Europa e.V. (ACE)

Vom Autoclub Europa e.V empfohlen! 

Kostenlose Ersteinschätzung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular!

RECHTSANWALT 

OLAF LAMOTTKE

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0231 422100

Benninghofer Str. 161

44269 Dortmund

ra.lamottke@t-online.de

Jetzt Ansprüche sichern!

Meine Tätigkeit im Abgasskandal:

  • Kostenneutrale Einschätzung der Erfolgschancen 
  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche
  • Bundesweite Vertretung 


Ihre Vorteile im Überblick:

  • Langjährige Erfahrung im Dieselskandal seit 2016 
  • Fachkenntnisse und Fortbildung im Dieselskandal
  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Kurzfristige Termine möglich
  • Kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Vermittlung von Prozessfinanzierung
  • Gute Erreichbarkeit 
  • Persönliche Betreuung 

 

Abgasskandal

Verbraucherfreundliche BGH Urteile vom 26.06.2023!

  • Drei Urteile zu Fahrzeugen von Mercedes (Aktenzeichen VIa ZR 103/22), Audi (Aktenzeichen VIa ZR 533/21) und Volkswagen (Aktenzeichen ZR 335/21)


  • Die Erfolgschancen bei Dieselklagen standen nie besser! Ich berate Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.


  • Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern!


Der BGH (VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.  Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den  Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.


EuGH-Urteil vom 21.03.2023 erleichtert Schadensersatz!!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März 2023 in der Rechtssache C-100/21 ein Grundsatzurteil gefällt, dass die Durchsetzung von Schadensersatz deutlich vereinfacht! Den Diesel-Herstellern muss nur noch Fahrlässigkeit nachgewiesen werden! Der komplizierte Beweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit fällt weg! Wenn in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, stehen Ihre Chancen demnach sehr gut! Lassen Sie mich kostenlos prüfen, wie Sie von dem Urteil profitieren können!

Im Dieselabgasskandal: Für gekaufte, geleaste oder finanzierte Diesel-Fahrzeuge, egal ob mit oder ohne Software-Update können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, auch nach Verkauf oder Rückgabe des Fahrzeugs!


1. Abgasskandal (Info) 

Als Abgasskandal wird ein seit dem 18. September 2015 aufgedeckter Vorgang bezeichnet, bei dem die Volkswagen AG  eine illegale Abschalteinrichtung (Manipulationssoftware) in der Motorsteuerung  ihrer Diesel-Fahrzeuge verwendete, um die US-amerikanischen Abgasnormen zu umgehen. In Diesel-Autos wurde eine Software verbaut, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und geringere Ausstoßmengen vorspiegelt.

Laut eigenen Angaben der Volkswagen AG ist die betreffende Software in weltweit etwa elf Millionen Fahrzeugen im Einsatz betroffen. Betroffen sind laut dem deutschen Bundesverkehrsministerium auch in Deutschland zugelassene Autos (neben VW ebenso Fahrzeuge von Audi, Seat, Skoda, Porsche, Mercedes, Opel und BMW).  Das Kraftfahrtbundesamt hat den Rückruf  bereits 2015 angeordnet. 

Ansprüche können auch bei Leasingverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden die Leasingraten zurückgezahlt. Auch wenn das Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche.


2. Kontaktieren Sie mich noch heute unverbindlich!

2.1. Kostenlose Erstberatung direkt online:

Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail ra.lamottke@t-online.de oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage.

Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.

  • 1. Fahrzeugmodell und Datum der Erstzulassung?
  • 2. Kaufpreis?
  • 3. Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?
  • 4. Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?
  • 5. Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert?

Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles.


Kostenlose Online-Kontaktanfrage:


2.2. Kostenlose telefonische Erstberatung unter: 0231 422100


3. Von welchem Hersteller stammt Ihr betroffenes Fahrzeug?

VW

Mercedes

Audi

Fiat

Porsche

Seat

Skoda

Opel 

BMW 

Wohnmobile Fiat und Iveco 

Daneben sind nach Pressemitteilungen auch Fahrzeuge folgender Hersteller betroffen: Citroen, Ford, Renault, Alfa Romeo, Nissan, Dacia, Volvo, Mitsubishi, Mazda, Honda, Suzuki, Toyota, Hyundai, Jaguar, Jeep, Land Rover und Chevrolet!  

 

4. Top-News   

siehe auch: Top-News VW   Top-News Audi   Top-News Mercedes    Top-News  Porsche   

Top-News  Opel   Top-News  Fiat   Top-News  Wohnmobile    Top-News BMW


(update vom 21.09.2024)
VW Rückruf für Transporter T5 und Crafter im September 2024
Anfang September 2024 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in seiner Rückruf-Datenbank einen neuen Eintrag für den VW T 5 und den VW Crafter der Baujahre 2009 bis 2015 veröffentlicht. VW Crafter und VW Transporter des Baujahre 2009 bis 2015 mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 sind unter dem Rückruf-Code 23M4 betroffen. In Deutschland trifft dieser vom KBA überwachte Rückruf wahrscheinlich 300.000 Fahrzeuge. Die VW AG versucht seit September 2024 unter dem Aktionscode 23M4 die Halter der betroffenen Fahrzeuge zu einem Software Update zu bewegen, um diesen keinen Schadenersatz zahlen zu müssen.

(update vom 12.05.2024)
Das Landgericht Köln (Az.: 19 O 301/23) hat mit Urteil vom 11. April 2024 dem klagenden Wohnmobil-Besitzer das Recht auf den sog. "großen" Schadensersatz zugesprochen. Die Entscheidung des LG Köln zeigt, dass auch der sogenannte große Schadensersatz nach wie vor möglich ist. Konkret bedeutet das, dass betroffene Käufer ihr Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben können, möglicherweise abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.
Entscheidungen des BGH legen zudem fest, dass betroffene Käufer bei Bestand einer illegalen Abschalteinrichtung zumindest einen Differenzschadensersatz von 5-15% des Kaufpreises haben können.


(update vom 18.04.2024)

Käufer erhält neues Wohnmobil
OLG Bamberg folgt verbraucherfreundlicher Rechtsprechung des BGH mit Urteil vom 5. März 2024 (Az. 5U 136/22).
Wegen Abgasmanipulationen: Knaus Wohnmobil-Besitzer erhält fabrikneues Modell. Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato muss ein Händler einem Kunden ein nagelneues Wohnmobil liefern.

(update vom 12.04.2024)
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 28. März 2024 festgestellt, dass die Mercedes Benz AG in bestimmten Fahrzeugmodellen der GLC- und GLK-Klasse illegale Abschalteinrichtungen verbaut hat. Den klagenden Verbrauchern steht daher Schadensersatz zu. Das Gericht erkannte weiter, dass Mercedes-Benz zumindest fahrlässig und in Teilen auch vorsätzlich (§826 BGB) gehandelt hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Autohersteller im Namen von ca. 2.800 geschädigten Verbrauchern verklagt (Az 24 MK 1/21).

(update vom 21.02.2024)
Das KBA hat mit Bescheid vom 20.02.2024 am BMW X3 xDrive20d 2,0 l Diesel Euro 5 mit Motor N47D20 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und bei Außentemperaturen, welche soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes eine Unzulässigkeit vorliegt.

(update vom 19.02.2024)
Der Kläger erwarb im Oktober 2016 einen VW Kombi T6 mit EA 288 Motor der Schadstoffklasse Euro 6 ausgestattet. Das Oberlandesgericht Koblenz (15 U 1394/22) sieht es in seinem Urteil vom 19.01.2024 als erwiesen an, dass im Fahrzeug die unzulässige temperaturabhängige Abgasrückführung zum Einsatz kommt, wodurch die Abgasreinigung an die jeweilige Außentemperatur angepasst, was durch den Europäischen Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung als unzulässig bewertet wurde. Im Fahrzeug wird die Abgasreinigung bereits bei Temperaturen von unter 12°C reduziert und funktioniert nicht mehr ordnungsgemäß.

(update vom 21.12.2023)

Neuer Mercedes Pflichtrückruf!
Der Autohersteller Mercedes-Benz muss mehr als acht Jahre nach Beginn des Dieselskandals offenbar erneut Dieselautos zurückrufen. Wie der Spiegel und der Bayerische Rundfunk (BR) berichten, sind in Deutschland mehr als hunderttausend Fahrzeuge von dem Pflichtrückruf betroffen. Laut einem Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) müssen sie ein Softwareupdate erhalten. Nach Medienberichten sollen verschiedene Modelle, darunter Varianten wie der E350, von dieser Rückrufaktion betroffen sein. Die Fahrzeuge gehören zu den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6b. Mercedes-Benz muss den Rückruf durchführen und die Fahrzeuge in einen gesetzeskonformen Zustand versetzen.

(update vom 28.11.2023)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 27. November 2023 festgestellt, dass Fiat Chrysler/Stellantis beim Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen fahrlässig gemäß § 823 BGB gehandelt hat. Damit steht dem Käufer  eines Wohnmobils A 68 von Sunlight Schadensersatz zu; das Basisfahrzeug verfügt über einen Fiat Ducato Motor 2.3l Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6 (Az.: VIa ZR 1425/22).

(update vom 09.11.2023)
Die Mercedes AG ist vom OLG Köln zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 24 U 205/21). Das Oberlandesgericht kam mit Urteil vom 26.10.2023 zu dem Ergebnis, dass in einem Mercedes SLK 250 Typ OM 651 mit Abgasnorm Euro 6 gleich zwei Abschalteinrichtungen im Form einer AdBlue-Dosierstrategie und der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut sind. Der Kläger ist dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und hat daher Anspruch auf Rückabwicklung.

(update vom 06.11.2023)
Mercedes-Benz Diesel-Fahrzeuge sind seit 2018 bereits Gegenstand verpflichtender Rückrufe auf Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Seit September 2023 ergehen neue Rückrufbescheide für die Mercedes-Modelle Vito und Viano (Rückruf-Code NC2II6515R / 0797185). Daher wird Mercedes gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 zum Schadensersatz verpflichtet sein.

(update vom 30.10.2023)
Das Oberlandesgericht Koblenz hat den italienischen Hersteller Fiat/Stellantis am 28. September 2023 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises verurteilt (Az.: 6 U 1740/22). In dem streitgegenständlichen Wohnmobil Grand Canyon 2016 von Hymercar war mit dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Damit orientierte sich das OLG an Urteilen des BGH vom 26. Juni 2023.

(update vom 19.10.2023)

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 27. November 2023 über die Frage verhandeln, ob der italienische Hersteller Fiat/Stellantis des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 826 BGB oder/und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet. Der Kläger kaufte im Frühjahr 2018 ein Wohnmobil Sunlight A 68 mit Dieselmotor Fiat Ducato 2,3 l MultiJet II (96 kW) mit Abgasnorm Euro 6. Der Kläger behauptet, dass im Fahrzeug 3 unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind.

(update vom 18.10.2023)

Das OLG Naumburg hat den Fiat/ Stellantis im Wohnmobil-Abgasskandal mit Urteil vom 15. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az. 8 U 24/23); der Kläger erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück und kann das Wohnmobil behalten. Damit folgt das OLG Naumburg der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen.

(update vom 16.10.2023)

Das OLG Hamm hat die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit Dieselmotor des Typs OM 651 und Abgasnorm Euro 5 als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und die Mercedes AG im Abgasskandal mit Urteil vom 13.09.2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: I-30 U 190/21). Mercedes habe eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit zumindest fahrlässig gehandelt. Daher sei Mercedes gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 zum Ersatz des Differenzschadens verpflichtet.

(update vom 10.10.2023)

Das OLG Bamberg verurteilte mit Urteil vom 31.07.2023 den Autohersteller zu Schadenersatz, weil er in einem BMW X1 sDrive 18d ein Thermofenster bei der Abgasreinigung und damit eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: 5 U 172/22). BMW habe zumindest fahrlässig gehandelt und müsse daher den Differenzschaden ersetzen, 10 Prozent des Kaufpreises, ca. 3.700 EUR. Das OLG Bamberg folgte der Rechtsprechung von EuGH und BGH.

(update vom 10.10.2023)

Mit Urteil vom 27.09.2023 hat das Oberlandesgericht Zweibrücken die Adam Opel GmbH im Opel Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 7 U 41/22). Es handelt sich dabei um das zweite OLG Urteil im Opel Dieselskandal innerhalb kürzester Zeit. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller bestehen würde. Im vorliegenden Fall sprach das Gericht dem Kläger 5%  des ursprünglich von ihm bezahlten Kaufpreises zu.  Mit weiteren positiven Urteilen - vor allem auch auf Ebene der Oberlandesgerichte - auch bei anderen Automarken wie BMW,  Mercedes, Audi, VW  ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Der Dieselskandal ist also keineswegs vorbei, da dass Urteil des Bundesgerichtshofs und die zuvor ergangenen Urteile des Europäischen Gerichthofs zum Thermofenster Wirkung zeigen.

(update vom 18.09.2023)

Neuer Mercedes Skandal E 350 Blue Tec
Nach Informationen vom „Bayrischen Rundfunk“ und "Spiegel" vom 15.09.2023 droht das Kraftfahrtbundesamt der Mercedes-Benz Group AG wegen wahrscheinlich unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem EU-6-Motor mit Fahrzeug-Stilllegungen. Das Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) stammt aus Juli 2023 und liegt „BR Recherche“ und dem "Spiegel" vor. Die Behörde morniert darin drei Abschalteinrichtungen, die sie bei Untersuchungen der Motorsteuerungssoftware einer Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC mit Euro 6-Motor (OM642) nachgewiesen hat. Es handelt sich um eine temperaturbedingte Abschalteinrichtung (Thermofenster), eine weitere Abgasstrategie, bei der weniger AdBlue als vorgeschrieben in die Abgasreinigungsanlage eingespritzt wird. Eine dritte Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass der SCR-Katalysator unzulässigerweise luftabhängig nur reduziert arbeitet. Die Geschädigten haben daher Anspruch auf Schadenersatz gegen die Mercedes-Benz Group AG. Bitte kontaktieren Sie mich als Geschädigter unverbindlich.

(update vom 16.09.2023)

Das LG Stuttgart verurteilte die Mercedes Benz Group AG bei einem Mercedes C 200d mit Urteil vom 29.08.2023 - 17 O 647/21 - zu Schadenersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie der SCR-Manipulation (Höherdosierung von AdBlue erfolgt fast nur auf dem Prüfstand) eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller bestehen würde.

(update vom 13.09.2023)
Das OLG Dresden verurteilte die Adam Opel GmbH bei einem Opel Typ Zafira Tourer am 28.08.2023 (5a U 562/23) ) zu Schadenersatz in Höhe von 5 % des Kaufpreises. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.

(update vom 11.09.2023)

Das LG Chemnitz  verurteilte die VW AG bei einem VW Transporter 2,0 TDI am 31.08.2023 (4 O 1564/22) ) zu Schadenersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.

(update vom 22.08.2023)
Das Landgericht Augsburg sieht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB durch Fiat/FCA  auch bei einem Frankia Wohnmobil mit Muti Jet-Motor 2,3l mit EUro 6 Norm und urteilt Schadenersatz von 68.000,00 EUR nebst Zinsen aus.

(update vom 26.06.2023)
Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde. Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.

(update vom 10.05.2023)
Der BGH (u.a. VIa ZR 335/21) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ5, Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor) am 08.05.2023.
Das Gericht teilte mit, dass nach seiner vorläufigen Einschätzung bei Verwendung von  unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung wohl vorliegen könne und damit auch ein Schadenersatzanspruch bestehen würde. Ob insoweit eine Rückabwicklung oder eine Kaufpreisminderung möglich sei, ist ebenfalls noch nicht entschieden worden. Die Urteile sollen nun laut Pressemitteilung am 26.06.2023 vom BGH gesprochen werden.

(update vom 26.04.2023)

Der BGH befasst sich mit drei Fallkonstellationen am 08.05.2023! 
Die BGH-Richter werden am 8. Mai  drei Diesel-Verfahren nach dem sensationellen EuGH-Urteil vom 21. März 2023 verhandeln und dabei wichtige Hinweise für andere Dieselverfahren geben.  

VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ5,  Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor. Alle drei Kläger möchten ihre Kauf- bzw. Finanzierungsverträge rückabwickeln und so gestellt werden, als hätten sie das jeweilige Fahrzeug nie gekauft.

(update vom 07.04.2023)

Der frühere Motorenentwickler der AUDI AG, Giovanni P., der bereits früher eine Mitverantwortung für die Abgasmanipulationen eingeräumt hatte, bekannte am 04.04.2023 vor dem Landgericht München, dass er wusste, dass die Abschalteinrichtungen nicht gesetzeskonform seien. Der Vorsitzende Richter hatte diesem Ingenieur, dem mitangeklagten früheren Audi-AG Chef Rupert Stadler und dem ehemaligen Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz eine Verurteilung ohne Bewährungsstrafe wegen Betrugs in Aussicht gestellt.

(update vom 21.03.2023)

Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!

Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.

Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.

Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jepp, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot. Aber auch Wohnmobil-Fahrer können klagen:  Alles andere als Verurteilungen von FCA zur Zahlung von Schadensersatz wären jetzt nach dem vorliegenden EuGH-Urteil eine Überraschung.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.

(update vom 20.03.2023)

Der Mercedes-Benz-Group AG wird wahrscheinlich der Einwand genommen werden, dass Dieselklagen von Käufern, die bei der hauseigenen Mercedes-Bank ihr Fahrzeug finanziert haben, gar nicht möglich seien. Hintergrund: Beim Abschluss eines Autokredits bei der Mercedes-Bank haben die Käufer  auf sämtliche Schadensersatz-Forderungen verzichten müssen und diese Forderungen an die Mercedes-Bank abgetreten. Der Bundesgerichtshof  hält diese überraschende benachteiligende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ im Kleingedruckten  nach einer ersten mündlichen Verhandlung vom 13. März 2023 wohl zu Recht  für unwirksam. Der Senat des BGH will am 24. April 2023 seine endgültige Entscheidung in dieser Sache verkünden (VIa ZR 1517/22).

(update vom 22.02.2023)
Sensation! Software-Update zum VW-Diesel EA189 vom Verwaltungsgericht Schleswig von Gericht für illegal erklärt!

Das Gericht hat die Freigabe-Genehmigung aus dem Jahr 2016 mit Urteil vom 20. Februar 2023 (Aktenzeichen: 3 A 113/18) aufgehoben. Es geht um das Software-Update, ein Thermofenster, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur reduziert, so dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist damit ein Sieg gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem Bundesverkehrsministerium gelungen. Das Gericht hat das KBA außerdem dazu verurteilt, gegen VW wegen der Entfernung der Abschalteinrichtungen tätig zu werden. Die betroffenen Fahrzeughalter werden im Zuge der Rückrufe die Möglichkeit erhalten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn bestehende Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal eigentlich bereits verjährt sind, denn da die betroffenen Fahrzeuge noch immer nicht frei von Mängeln sind, beginnt grds. die zivilrechtliche Verjährungsfrist in der Sache von vorn. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig hat grundlegende Bedeutung, weil auch in vergleichbaren Verfahren anderer Hersteller nun entsprechende Urteile zu erwarten sind. Aktuell hat die DUH nach eigenen Angaben 118 weitere Verfahren gegen Freigabebescheide für Dieselmotoren diverser Hersteller (Mercedes, Audi, Opel etc.) laufen. Es könnten bis zu 10 Millionen Autos in Deutschland betroffen sein.

(update vom 15.02.2023)

Am 21. März 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) das wohl wichtigste Dieselskandal-Urteil des Jahres verkünden. Europas oberste Zivilrichter werden an diesem Tag  die Frage beantworten, ob selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Schadenersatzansprüche für Diesel-Besitzer bestehen. Von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung könnten  Fahrzeug-Besitzer auch in Deutschland  profitieren, denn der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sah in der Vergangenheit Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal lediglich bei einer sittenwidrigen Schädigung gegeben.

(update vom 06.02.2023)
LG München II, Urteil vom 15.12.2022, 13 O 3213/21
Das Landgericht München II hat Fiat im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 8000,- EUR verurteilt für ein bereits weiterverkauftes Wohnmobil der Marke Knaus Boxstar Life 2Be 600 mit Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6 mit Motorkennung: F1AGL411C.

(update vom 06.02.2023)
Das Landgericht Ravensburg hat die Adam Opel GmbH verurteilt (Urteil vom 30.12.2022, Az. 2 O 200/22), an einen geschädigten Käufer Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen bei einem Opel Insignia Sports Tourer 2,0 l Diesel mit dem verbauten Motor „B20“, der die Euro 6 Norm erfüllen soll.

(update vom 02.02.2023)
Das Landgericht Leipzig verurteilte FIAT zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB (Urteil vom 21.12.2022, Az. 09 O 498/22) bei einem Wohnmobil der Marke Fiat/Capron T 69 / T 449 / T 738 mit einem 2,3 l Multijet-Motor Diesel, der die Euro 5 Norm erfüllen soll.

(update vom 08.11.2022) 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne AdBlue-Einspritzung illegal sein. Der EuGH hat in seinem Urteil auch unterstrichen, dass Thermofenster in der Motorsteuerung illegal sind. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nunmehr gegen unzulässige Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf.

(update vom 20.07.2022)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit Urteil vom 14.07.2022, C-217/20; C-134-20 und C-145/20 entschieden: Das Thermofenster im Volkswagen EA 189 Software-Update ist eine unzulässige Abschalteinrichtung und begründet einen Sachmangel. Denn eine derartige Einrichtung, die die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn die Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegt und der Fahrbetrieb unterhalb von 1000 Höhenmetern erfolgt, stellt eine „Abschalteinrichtung“ im Sinne dieses Art. 3 Nr. 10 darf.

(update vom 23.06.2022)

BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!

Sensationeller  Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21: 
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen  nicht standhalten wird.  Hersteller werden  nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein, insb. darf die Anrechnung der Nutzungen nicht dazu führen, dass der Kaufpreisschaden vollständig aufgezehrt wird. Aus diesem Grund wird auch die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsersatz beim Leasing nicht halten.

(update vom 05.05.2022)

Das Landgericht Dessau verurteil Fiat Chrysler (FCA) im Abgasskandal beim Fiat Ducato zur Zahlung von Schadensersatz.

(update vom 13.04.2022)

Sensationelles OLG-Urteil im Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG! Das Oberlandesgericht Köln hat die Volkswagen AG für die Dieselmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0 TDI  mit Motor des Typs EA288 und der Abgasnorm Euro 6 mit SCR-Katalysator verurteilt ( Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10. März 2022, Az.: 24 U 112/21).

(update vom 14.03.2022)

Klagen gegen Abschalteinrichtung Thermofenster möglich: Generalanwalt am EuGH hält Deutsche Umwelthilfeim Diesel-Abgasskandal für klageberechtigt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) steht im Diesel-Abgasskandal vor einem großen Erfolg. In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Klagerecht von Umweltvereinigungen deutlich gestärkt (Az.: C873/19). Das Bundesumweltministerium hatte das Klagerecht im Bereich Kraftfahrzeuge  ausgeschlossen. Dies erweist sich als rechtswidrig. Generalanwalt Athanasios Rantos bestätigte am 3. März 2022 die DUH-Auffassung, dass eine anerkannte Umweltvereinigung gegen eine Aufsichtsbehörde klagen können muss, die Produkte genehmigt hat, die gegen Unionsrecht verstoßen. Mitgliedsstaaten müssen „einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Umweltrecht der Union garantierten Rechte“ gewährleisten. 

(update vom 23.02.2022)
Verbraucher können im Dieselabgasskandal trotz Verjährung Schadensersatz erhalten! Der Bundesgerichtshof (BGH) bejaht Anspruch auf Restschadensersatz bei Neuwagen!

Selbst bei eingetretener Verjährung haben Käufer von Neufahrzeugen trotzdem Anspruch auf Entschädigung laut dem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 2022 (Az.: VIa ZR 8/21; VIa ZR 57/21). Laut § 852 BGB besteht dieser nach der eingetretenen Verjährung. Auch heute sind Klagen gegen Diesel-Hersteller damit erfolgsversprechend. Denn der Restschadensersatzanspruch erlischt erst zehn Jahre ab Kauf!
Der Anspruch besteht für Neuwagenkäufer ohne Rücksicht darauf, dass der Hersteller auch vor Ablauf der üblichen Verjährung ohne Schwierigkeiten hätte verklagt werden können!


(update vom 18.02.2022)
LG Düsseldorf: ARAG Rechtschutzversicherung muss Deckungsschutz im Mercedes-Abgasskandal gewähren!
Mit Urteil vom 02. Februar 2022 ( 9 O 257/21) hat das Landgericht Düsseldorf die ARAG SE dazu verurteilt, Deckungsschutz für ein Verfahren im Mercedes Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zu erteilen.  Die ARAG SE hatte dem Kläger hierfür den Deckungsschutz verweigert, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sah. Dem widersprach das Landgericht Düsseldorf nun in seinem Urteil. Mit Verweis auf die Verurteilung der Daimler AG durch das OLG Naumburg und den Hinweis des Bundesgerichtshofs zu einer prüfstandbezogenen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung belegte das Gericht, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sei und verurteilte die ARAG SE dazu, Deckungsschutz zu gewähren.


(update vom 30.01.2022)
Das Landgericht Landau hat  Fiat Chrysler Automobile im Diesel-Abgasskandal verurteilt!
Weiterer Erfolg: Das Landgericht Landau hat im Diesel-Abgasskandal von FCA/Stellantis  am 6. Dezember 2021 ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil (Az. 2 O 169/21) gefällt.  Der Kläger kaufte im November 2015 das gebrauchte Wohnmobil „V 600 G“ des Herstellers Pilote für 47.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 3,0-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E.· Das Landgericht folgte dem Antrag des Klägers und verurteilte FCA aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz.

(update vom 09.11.2021)

Neues Gutachten bestärkt Vorwürfe gegen Daimler AG!

Der renommierte Gutachter Felix Domke hat ein Gutachten erstellt, dass die Vorwürfe gegen die Daimler AG untermauert. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Daimler acht Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen verbaut hat. Seine Erkenntnisse stützen sich auf das Auslesen und die Analyse der Steuerungssoftware einer Mercedes Benz E-Klasse mit Dieselmotor OM 642. Felix Domke hatte bereits beim Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals im Herbst 2015 nachgewiesen, wie der VW Konzern bei der Manipulation der Motoren vorgegangen ist. 

(update vom 05.11.2021)

Ein der Redaktion von Focus Online vorliegender Bußgeldbescheid über 1 Mrd. EUR, der von der Volkswagen AG akzeptiert  wurde, erstreckt sich nach dem Wortlaut nicht nur auf die bekannten EA 189 VW-Fahrzeuge bis 2.0 l Hubraum sondern auch auf den Nachfolgemotor EA 288 Gen 3, der in den Fahrzeugen derselben Hersteller verbaut wurde. Volkswagen hatte stets betont, die Sanktionen beträfen ausschließlich den US-amerikanischen Markt. Die von Focus Online veröffentlichten Textpassagen belegen jedoch das Gegenteil!

(update vom 04.11.2021)

Weiterer Rückruf zum Motor EA 189 des Fahrzeug Amarok (freiwilliger Rückruf)!!

Der Abgasskandal hört nicht auf. Beim VW Amarok mit dem Motor EA 189 gibt es einen weiteren freiwilligen Rückruf auch nachdem  schon das Pflichtupdate für den EA 189 aufgespielt werden mußte! Das derzeitige Software Update läuft unter dem Aktionscode 23DF.

(update vom  22.09.2021)
Vor dem Landgericht Braunschweig (Az: 6 KLs 23/19) wird jetzt geklärt, wer die persönliche Verantwortung für die millionenfache Manipulation von VW.Dieselfahrzeugen trägt. Der Dieselabgasskandal flog vor 6 Jahren in den USA auf. Angeklagt sind 4 Ex-Manager von Volkswagen, darunter Martin Winterkorn, der aus gesundheitlichen Gründen aber vorerst getrennt vom Verfahren betrachtet wird.

(update vom  22.07.2021)

In der eingereichten Musterfeststellungsklage steht der nur der Dieselmotor vom Typ OM651 im Mittelpunkt. Unter anderem ist er in nahezu 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Modellen in Deutschland verbaut. Lassen Verbraucher das behördlich angeordnete Software-Update nicht auf den Motor aufspielen, droht den Fahrzeugen die Stilllegung. Da die Rückrufe bei den GLC- und GLK-Modellen schon im Jahr 2018 Verbraucher erreichten, droht zum Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Ansprüche. Durch eine Beteiligung an der Klage haben Daimler-Kunden mit Fahrzeugen mit dem Dieselmotor vom Typ OM651die Möglichkeit, die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern. 

(update vom 11.06.2021)

Abgasskandal auch bei Benzinern?! Porsche AG als Übeltäter

Recherchen von Business Insider legen den Verdacht nahe, dass auch Benzinmotoren vom Porsche-Abgasskandal betroffen sein könnten! Nach Funden bei diversen Dieselmodellen mehren sich nun bei Porschefahrzeugen (Macan, Boxter Spyder 981)  mit Benzinmotor Indizien für eine illegale Manipulation der CO2-Grenzwerte. Es werden, wenn sich der Verdacht erhärtet, zunächst wenigstens 20000 Fahrzeugen davon betroffen sein.

(update vom 29.04.2021)

Auch das Oberlandesgericht Naumburg hat (mit Urteil vom 09.04.2021, Aktenzeichen: 8 U 68/20) die VW AG wegen eines nach der Abgas-Norm Euro 6 zugelassenen VW Golf VII mit EA288-Motor zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt! Die Steuerung für diesen Motor enthalte eine besondere Form der Prüfstandserkennung. Danach erkennt die Motorsteuerung die so genannte Prekonditionierung für die Prüfstandsversuche. Sie stellt dann sicher, dass der Katalysator am Ende der Vorbereitungsfahrt für den Prüfzyklus regeneriert wird und das während des 20 Minuten dauernden Prüfzyklus mit der Simulation von elf Kilometern Fahrt keine Regeneration erfolgt. Dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) für den PKW keinen Rückruf angeordnet habe, ändere auch nichts an der Beurteilung. Es heißt in der Urteilsbegründung: „Die hiervon abweichende rechtliche Bewertung bzw. Verwaltungspraxis des KBA hat keinerlei Grundlage in der VO (EG) Nr. 715/2007 und ist auch sonst haltlos.“ 

(update vom 28.04.2021)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach mehr als fünfjährigem Widerstand von KBA und VW AG die Diesel-Akten aus dem Herbst 2015 weitgehend ungeschwärzt einsehen und für die Öffentlichkeit veröffentlichen können. Die Dokumente besitzen Brisanz auch für Dieselgate 2.0 um den VW-Motor EA288. Aus den Unterlagen geht hervor, dass im EA288 Strategien für die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand verbaut wurden. Näheres auf der Seite der DUH.

(update vom 27.01.2021)

Der Bundesgerichtshof hält eine Haftung der Daimler AG wegen des Einsatzes eines Thermofenster aus § 826 BGB für möglich, wenn "weitere Umstände hinzuträten, die das Verhalten der für sie handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen"!

Der VI. Zivilsenat hat am 19. Januar 2021 (BGH, Beschl. v. 19.1.2021 - VI ZR 433/19; Pressemitteilung des BGH) eine Haftung der Daimler AG nicht von vornherein ausgeschlossen. Es kommt darauf an, ob die Daimler AG  "im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht hat". Wenn die Daimler AG nicht nachweisen kann, dass sie das Kraftfahrt-Bundesamt nicht über den Einsatz des Thermofensters aufgeklärt hat, ist mit einer Verurteilung zurechnen! Dies würde immense Bedeutung für nahezu alle Gerichtsverfahren auch anderer Hersteller, die Thermofenster bei der Abgassreinigung verwandt haben, bedeuten.   


(update vom 20.01.2021)

Das Strafverfahren gegen den früheren VW-AG Vorsitzenden Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation wurde überraschend eingestellt. Damit bleibt nur noch die Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen Winterkorn bestehen – der weitaus schwerwiegendere Vorwurf im VW-Diesel-Abgasskandal.


(update vom  04.01.2021)

Ober­landes­gericht Köln gibt mit Urteil vom 18.12.2020 (Az: 20 U 288/19) Schadenersatz trotz VW-Kauf erst im Jahre 2016 

Sensationell: Die  VW AG hat auch den Käufer eines mit Software Update der  Motorsteuerung versehenen Euro 5-VW Tiguans mit EA 189 Motor vorsätzlich und sittenwid­rig geschädigt. Der Bundes­gerichts­hof hatte geur­teilt: Nach Bekannt­werden des Skandals im September 2015 handelte die VW AG nicht mehr sittenwid­rig. Dabei ging der Bundes­gerichts­hof allerdings davon aus, dass das Software Update  keine neue illegale Abschalteinrichtung Motorsteuerung enthalte.  Das OLG Köln ging hingegen aufgrund des Schweigens der VW AG zum Vorwurf des Klägers, es werde beim Software Update ein unzulässiges Thermofenster  verwendet  davon aus: Die neue Motorsteuerung enthält tatsäch­lich wie vom Kläger vorgetragen mindestens eine illegale Abschalt­einrichtung (Thermofenster) und es sei zudem das Diagnose­system so manipuliert, dass Besitzer des Wagens die unzu­reichende Abgas­reinigung nicht erkennen können. 

Trotz der sehr verbraucherunfreundlichen Entscheidung des BGH`s sind also auch bei einem Autokauf nach dem 22. September 2015 noch Schadenersatzansprüche möglich, wie das Urteil des OLG Köln zeigt!! 

 

(update vom 30.12.2020)

Ein Beschluss des Landgerichts Saarbrücken (16.12.2020, Az.: 12 O 218/20) bringt neuen Ärger für die VW AG  und Audi AG beim Skandaldieselmotor EA897! Das Landgericht will durch eine amtliche Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes  Beweis über die Behauptung des Klägers erheben, in seinem VW Touareg 3.0 TDI mit dem V6-Motor EA897 nach der Abgasnorm Euro 5 sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Prüfstandserkennung verbaut. 

(update vom  17.12.2020)

Verbraucherfreundliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Diesel-Abgasskandal!

Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Dezember 2020, in einem Verfahren gegen die Volkswagen AG Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasreinigung grundsätzlich für illegal erklärt und Ausnahmen sehr sehr enge Grenzen gesetzt (Az. C-693/18)!

Das französische Gericht (Tribunal de Grande Instance de Paris) wollte Antworten auf Fragen, die für die europäische Automobilindustrie von äußerster Wichtigkeit sind. Kann die von den Herstellern angeführte Ausnahme Motorschutz so ausgelegt werden, dass eine Abschalteinrichtung zur Regel wird? Nein, sagte das Gericht. Eine Ausnahme sei nur möglich, um den Motor vor kurzfristiger Beschädigung und Unfall zu schützen und nicht vor Verschleiß und Verschmutzung.

(update vom  03.12.2020)

Fernsehsendung Report des SWR-Magazins zu Motor EA 288 des VW-Konzerns schlägt hohe Wellen! Dieselgate 2.0 hat für den VW-Konzern längst begonnen in Form des Motors EA288! Nach einem TV-Bericht des SWR-Magazins Report vom 1.12.2020 um 21.45 Uhr (ARD-Mediathek oder tagesschau.de) haben Diesel-Abgastests bei einem Golf 7 neue Belege für eine Abschalteinrichtung in Form eines "Thermofensters" ergeben!

(update vom  23.11.2020)

Schadenersatzansprüche im Dieselabgasskandal können auch noch geltend gemacht werden, wenn das Audi-Fahrzeug erst nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im September 2015 gekauft wurde. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 12. November 2020 (Az.: 81 O 571/19), nach dem ein Audi A4 mit dem Motor EA 189 erst im Januar 2016, also erst  nach der Ad-hoc-Meldung der  VW AG zu den Abgasmanipulationen gekauft worden war.

(update vom 20.10.2020)

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) erschüttert den Reise- und Wohnmobilmarkt. Die Modelle  sind oft mit Motoren der Fiat-Gruppe ausgestattet. Seit 2016 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen für Stickoxide eingehalten werden. 

(update vom 08.10.2020) 

Die Halter des Seat Leon Diesel mit Baujahr 2016 werden unter dem Code 23AJ aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann, um die Stickoxid-Emissionen abzumildern. In dem Modell kommt der Dieselmotor EA 288 zum Einsatz!

(update vom 18.09.2020)

Sensation: Erstmals hat ein Gericht die VW AG aufgrund des aufgespielten Software-Updates mit Thermofenster am Dieselmotor EA189 verurteilt. Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 28. August 2020 (Az. 4 0 53/20) wertete das Software Update als neue illegale Abschalteinrichtung. Obwohl  der Kläger sein Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat, steht ihm wegen der erneuten Täuschung ein Schadenersatzanspruch zu.

(update vom 10.09.2020) 

Dieselgate auch bei BMW! Die BMW AG hat im Diesel-Abgasskandal bereits Niederlagen vor Landgerichten erlitten, und kürzlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 3.0 Diesel Euro 6 angeordnet. BMW-Eigentümer sollten rechtliche Schritte gegen den Hersteller wegen Betrugshaftung einleiten um eine finanzielle Entschädigung zu fordern.

(update vom 30.08.2020)

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf sorgte für die erste Verurteilung der BMW AG im Diesel-Abgasskandal. Mit Urteil vom 31. März 2020 verurteilte das LG Düsseldorf die BMW AG wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW X1 mit der Schadstoffklasse Euro 5 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az.: 7 O 67/19). Die unzulässige Abschalteinrichtung liegt in einer Software-Programmierung in Gestalt des sogenannten „Thermofensters“.

(update vom 26.08.2020)

Abgasskandal auch bei Benzinern?! Audi AG als Übeltäter

Recherchen des SWR legen den Verdacht nahe, dass auch Benzinmotoren vom Audi-Abgasskandal betroffen sein könnten. Nach Funden bei diversen Dieselmodellen mehren sich nun bei einem Audi mit Benzinmotor Indizien für eine illegale Abschalteinrichtung. Es werden, wenn sich der Verdacht erhärtet, Millionen von Fahrzeugen davon betroffen sein.

(update vom 08.08.2020)

Weiteres verbraucherunfreundliches Urteil zum Dieselabgasskandal vor dem Bundesgerichtshof 

Kauf erst im Jahre 2016 bzw. Ende 2015 nach Bekanntwerden des Skandals gibt Käufer keine Rechte! 

Keine Deliktzinsen für Käufer! 

(update vom 07.07.2020)

Weiteres Verfahren zum Dieselabgasskandal vor dem Bundesgerichtshof steht an

Kauf erst im Jahre 2016 nach Bekanntwerden des Skandals am 28. Juli 2020

(update vom 06.07.2020)

Weitere zwei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zum Dieselabgasskandal am 21. Juli 2020 (Nutzungen über 250.000 KM und Softwareupdate) stehen an !

(update vom 25.05.2020)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erwartungsgemäß am 25.05.2020 (Aktenzeichen: VI ZR 252/19)  im bislang größten deutschen Autoskandal Deutschlands pro Verbraucher entschieden! Gleichzeitig ist das heute gefällte Urteil ein Meilenstein für alle Geschädigten. Das BGH-Urteil stellt fest, dass die Käufer der VW-Dieselfahrzeuge durch die illegale Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Die Geschädigten können  Schadensersatz verlangen, wobei  die gefahrenen Kilometer angerechnet werden.  

(update vom 06.05.2020)

Eine sensationelle Niederlage der VW AG mit weitreichenden Folgen vor dem dem Bundesgerichtshof (BGH) bahnt sich an!  Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters vom BGH machte in der Verhandlung (Az: VI ZR 252/19) am 5. Mai 2020 deutlich, dass er zahlreiche Argumente der VW AG für nicht zutreffend hält, so dass er eine sittenwidrigen Schädigung der Käufer des Skandal-Motors EA 189 für gegeben erachten wird. Ein Urteil soll in Kürze ergehen.

(update vom 04.05.2020)

Im ersten VW-Verfahren (Az. C-693/18) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) machte die Generalanwältin Frau Eleanor Sharpston klar, dass die VW AG den Dieselmotor EA 189 in unzulässiger Weise manipuliert und mithin EU-Recht gebrochen hat. Auch hält sie andere Abschalteinrichtungen wie zB.  sogenannte Thermofenster für unzulässig, was weitreichende Folgen auch für andere Autohersteller haben könnte. In der Regel folgt das Gericht den Schlussanträgen der Generalanwälte.

update vom 30.03.2020

Widerrufsjoker: EuGH-Urteil mit Folgen im Diesel-Abgasskandal

Wer als Verbraucher ab dem 11.06.2010 einen Kreditvertrag über die Finanzierung eines Fahrzeugs (egal, ob Benziner oder Diesel) abgeschlossen hat, kann diesen möglicherweise erfolgreich widerrufen. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH erklärte am 26.03.2020, dass Widerrufsinformationen in bestimmten Kreditverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht und damit unwirksam sind. 

update vom 17.02.2020

Wichtige Urteile höchster Gerichte stehen an!

Zwei Urteile,die anstehen, könnten eine neue riesige Klagewelle auslösen. Am 19. März 2020 will sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Zulässigkeit von Thermofenstern äußern, wie sie einige Diesel-Hersteller in der Abgasreinigung verwendet haben. Und am 5. Mai 2020 steht ein erster VW-Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Manch einer hofft, dass dann die Nutzungsentschädigungszahlung die sich Diesel-Besitzer bislang in den meisten Fällen anrechnen lassen müssen, abgeschafft wird. 

update vom 14.02.2020

Der von der Volkswagen AG angebotene Vergleich im VW-Musterfeststellungsverfahren wegen der Diesel-Abgas-Manipulation ist gescheitert. Für dort teilnehmende Diesel-Besitzer bedeutet das: Wer in der VW-Musterklage angemeldet ist, bleibt zunächst gebunden, kann aber bei individuellen außergerichtlichen Vergleichsangeboten der VW AG kostenlos einen Rechtsanwalt einschalten bzw. mithilfe von diesem nach einem Grundsatz-Urteil die VW AG individuell verklagen. 

update vom 24.01.2020

Auch Volvo ist laut der Deutschen Umwelthilfe vom Dieselskandal betroffen. 

Die Deutsche Umwelthilfe hat eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung bei Volvo aufgedeckt: Bei für das Winterhalbjahr typischen Außentemperaturen überschreite das getestete Fahrzeug, ein Euro-5-Diesel Volvo XC 60 2.0 D3 den Stickoxid-Grenzwert fast um das Zwölffache!

update vom 22.01.2020

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat bundesweit Geschäftsräume des japanischen Autobauers Mitsubishi wegen des Verdachts der Abgasmanipulation durchsucht. Gegenstand der Untersuchungen seien Fahrzeuge der Marke Mitsubishi mit 1,6- und 2,2 Liter-Dieselmotoren. Es bestehe der Verdacht, dass die Motoren mit illegalen Abschalteinrichtungen versehen seien. Im Zuge der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft auch Standorte des Zulieferers Continental durchsucht. 

update vom 23.12.2019

Zu einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist es im Abgasskandal bisher noch nicht gekommen. Am 5. Mai 2020 soll die Schadensersatzklage eines vom Dieselskandal betroffenen VW-Kunden verhandelt werden (Az.: VI ZR 252/19). Ein Urteil könnte noch am selben Tag gesprochen werden.

update vom 24.09.2019

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen die Daimler AG ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt, da nach Ansicht eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in der mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung des Autobauers vorlag. Diese habe dazu geführt, dass die Dieselfahrzeuge Typ-Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos zu hoch war. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich vor allem auf die Rückruf-Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes, von dem ca.  684 000 Fahrzeuge erfasst sind. 

update vom 12.09.2019 

Die VW AG soll auch bei Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6 ebenfalls mit einer Abschalt-Software manipuliert haben. Betroffen ist vor allem der Dieselmotor EA 288! Das geht aus einem Bericht des SWR hervor. Die illegale Software soll seit 2012 im Einsatz sein. 

Die Zykluserkennung, die laut vertraulichen Dokumenten des VW-Konzerns bei Modellen mit dem Motor EA 288 eingesetzt wird, sei eine unzulässige Abschalteinrichtung. Damit erkennt das Fahrzeug, ob es sich bei einem Abgastest befindet und reguliert die Einspritzmenge der Abgasreinigung mittels AdBlue. Im Testbetrieb wird dabei mehr AdBlue verwendet als im normalen Straßengebrauch.  

Die Motorreihe EA 288 ist der Nachfolger des Motors, der im Zentrum des ersten Diesel-Skandals stand. Seit 2012 wurde er in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen eingebaut,  unter anderem im VW Golf, VW Tiguan oder VW Passat sowie bei verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat zum Einsatz. Der VW-Konzern bestreitet bisher gegenüber dem SWR die Manipulationsvorwürfe.

update vom 13.09.2019 

Oberlandesgericht Hamm verurteilt VW AG zu Schadensersatz bei einem  Fahrzeug, das erst 2016 gekauft wurde!

Das OLG Hamm hat im VW Abgasskandal mit Urteil vom 10.09.2019 - Aktenzeichen 13 U 149/18 - entschieden, dass die Volkswagen AG für ein Fahrzeug mit dem Motor EA 189 (VW) Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bezahlen muss. VW hatte sich dagegen unter anderem mit der Begründung gewehrt, dass zu 2016 bereits öffentlich bekannt war, dass die Fahrzeuge manipuliert sind. Die Klägerin hatte in der mündlichen Verhandlung glaubhaft kundgetan, dass sie keine Kenntnis von der Manipulation bei dem gekauften Fahrzeug gehabt habe. Allgemeine Berichterstattung reicht für eine Kenntnis nicht aus. Deshalb sei die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und ihr stehe ein Schadensersatzanspruch zu.

 Das Urteil im Volltext finden Sie hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/13_U_149_18_Urteil_20190910.html

Die deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht nach Untersuchungen an einem Diesel-Pkw der  BMW AG Anhaltspunkte für eine Abschalteinrichtung in der Motorsteuer-Software.  Die Umwelthilfe hatte einen BMW 320d im Straßenbetrieb getestet und dabei deutlich höhere Abgaswerte festgestellt als im Labortest. Die Deutsche Umwelthilfe verlangt daher technische Überprüfung von BMW-Dieselfahrzeugen, die möglicherweise eine Abschalteinrichtung besitzen.  

(update vom 07.12.2017)  

Die Daimler AG hat bislang ihre Motormodelle Mercedes  OM 642 und OM 651 zurückgerufen. Dies betrifft zum Großteil Diesel der Schadstoffklassen Euro 5 oder Euro 6. Es handelt sich um Turbodiesel mit sechs Zylindern und 3,0 Liter Hubraum sowie vier Zylindern und 1,8 oder 2,1 Liter Hubraum. Diese Autos erhalten ein Software-Update in der Motorsteuerung. Anders als der Rückruf von VW ist der bei Mercedes bislang freiwillig und wird als Service-Maßnahme angepriesen. Der Daimler AG  ist bisher keine Abgasmanipulation nachgewiesen worden, allerdings ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den DB-Konzern.

(update vom 07.12.2017)

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat angekündigt, es werde die Daimler AG verpflichten, rund 250.00 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen und mit einer neuen Abgas-Software auszustatten. Diese Fahrzeuge sind mangelhaft, so dass Betroffene gegen die Verkäuferin und Herstellerin Daimler AG klagen können.

Die Audi AG zahlt in der Dieselaffäre ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen EUR! 

Die Staatsanwaltschaft München II hat einen Bußgeldbescheid gegen Audi im Zusammenhang mit dem Verkauf manipulierter Dieselautos erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 800 Millionen EUR vor. Sie setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß fünf Millionen EUR für Ordnungswidrigkeiten sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile iHv 795 Millionen EUR zusammen.

(update vom 17.10.2018)


 5. Ihre Rechte 

Was sind die Rechte des Käufers? 


a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:

  • Nachbesserung/Nacherfüllung
  • Kaufvertragsabwicklung
  • Rücktrittsabwicklung
  • Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen


Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist  einzelfallabhängig.   

Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.


b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:

 Schadenersatz

zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung, Schadensersatz von Zukunftsschäden 


c. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen die Finanzierungsbank 

und damit auch gegen den Verkäufer:

 Der Widerrufsjoker:

Für Betroffene, die ihr Fahrzeug über einen Kredit einer Autobank wie beispielsweise die VW Bank, die Audi Bank, die Mercedes Bank, die BW Bank oder eine andere Bank finanziert haben, ergibt es eine lukrative Möglichkeit zum Ausstieg: der Widerruf des Darlehensvertrages.

Als Folge des Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Die beiderseitig erbrachten Leistungen werden zurückerstattet. Für den Autokredit bedeutet das: Der Käufer  gibt das  Auto zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Beiträge und Anzahlungen wieder. Gerade bei Dieselfahrzeugen lohnt sich die Prüfung der Widerrufs-möglichkeit ganz besonders. Der Wiederverkaufs-wert befindet sich dauerhaft auf Talfahrt.  Eine Situation, die sich nur weiter zuspitzen wird, sollten die Fahrverbote tatsächlich kommen.

Die Möglichkeit eines Widerrufs steht allen Verbrauchern offen, die ihren Pkw über eine Autoherstellerbank finanziert haben. Dabei ist es sogar völlig unerheblich, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist oder nicht. Der Widerrufsjoker gilt auch für Benziner. 

 

 6. Mein Tipp:  

Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen! 

Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer  umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!

Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung! 

Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich auch bei Ihrem Rechtschutz-Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.

Bedenken Sie: 

Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Autohändler bzw. Hersteller merken das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt. 

Aufgrund meiner Erfahrung in zahlreichen gleichgelagerten Fällen, weiß ich worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. 


7. Kosten und Anwaltsgebühren 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

 I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst. Gerne werde ich beim Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.

  • Sie sind rechtsschutzversichert? Dann ist es immer sinnvoll, Einzelklage gegen den Hersteller zu erheben. Denn die „Rechtsschutz“ übernimmt alle Kosten.
  •   Eine Einzelklage ist individuell gestaltbar!
  •   Schnell zu Ihrem Recht und somit zu Ihrem Geld kommen!
  •   Kein Kostenrisiko!
  •   Kostenlose Erstberatung und Berechnung Ihres finanziellen Vorteils!
  •  Deckungsschutzanfrage  vorab durch mich bei Ihrem Rechtsschutzversicherer! 


Ansonsten gilt: 

Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.


8. Vertretung im Bundesgebiet, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. 

Persönliche Beratung  möglich in den angrenzenden Städten wie z.B. Schwerte, Unna, Hagen, Iserlohn, Herdecke, Holzwickede, Lünen, Bochum, Witten, Wetter, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne, Waltrop, Bergkamen, Kamen.


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