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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

Ordnungswidrigkeiten
Bussgeldrecht


Ihre Vorteile im Überblick: 

  • Über 27 Jahre Erfahrung im Bussgeld-Recht!
  • Über 17 Jahre Fachanwalt für Verkehrsrecht!
  • Über 22 Jahre ACE-Vertrauensanwalt Verkehrsrecht!
  • Google-Platzierung nicht per Anzeige gekauft!
  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung!
  • Kurzfristige Termine möglich!
  • Kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung!

 


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RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ACE-Vertrauensanwalt
Direktkontakt: 0231 422100
Benninghofer Str. 161, 44269 Dortmund
RA.Lamottke@t-online.de


Nach einem Verkehrsvorfall übernehme ich für Sie die Verteidigung gegen Vorwürfe der Polizei oder des Rechtsamts. Nur mit fachkundiger anwaltlicher Hilfe und der richtigen Strategie können Sie behördlichen Anschuldigungen und Tatverdächtigungen wirksam begegnen. In Bußgeldsachen empfiehlt sich grundsätzlich immer eine Prüfung des Tatvorwurfs anhand der behördlichen Ermittlungsakte, die nur mit anwaltlicher Hilfe eingesehen werden kann. Sämtliche Kosten werden in der Regel von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.

aktuelle Urteile
Geschwindigkeit Fehlmessung
Geschwindigkeitsverstoß
Rotlichtverstoß Rotlichtverstoss
Abstandsverstoß
Handyverstoß
Handyverbot
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Park- und Halteverstoß
Halterhaftung § 25 a StVG
Fahrverbot verhindern
Alkohol
Abbiegeverstoß
Auslandsbußgeld
Verstoß beim Überholen
Anhörung im Bussgeldverfahren
Rettungsgasse
Verstoß beim Wenden
Vorfahrtsverstoss
Ladungssicherung im Güterverkehr
Führerschein auf Probe
Führerschein mit 17 Begleitetes Fahren
Zeugenfragebogen im Bussgeldverfahren

1. Bußgeldbescheid erhalten?
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen behördlichen Anhörungsbogen erhalten? Es droht vielleicht sogar ein Fahrverbot? Da gilt es besonnen und mit anwaltlicher Hilfe zu agieren, um Bußen oder Punkten zu entgehen. Ein Bußgeldbescheid ist mehr als ärgerlich. Die meisten Autofahrer bezahlen zähneknirschend, aber voreilig! Dabei können Sie mit mir ganz einfach gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen und diesen auf Fehler kontrollieren lassen. Denn in der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung mein Honorar. Ich bin Ihr Partner im Verkehrsrecht und stehe Ihnen bei allen  Schwierigkeiten zur Seite.
Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde erfasst worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. Ich prüfe insbesondere auch Zeugenaussagen und ziehe falls nötig Fachleute wie z.B. versierte und spezialisierte Sachverständige bei zB. Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstößen zur Rate, was mitunter ausschlaggebend für den Erfolg der Verteidigung ist.

2. Themengebiete
aktuelle Urteile
Verwarnungsgeld
Anhörungsbogen
Bußgeldbescheid
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße
Handyverstoss
Verstoss beim Halten- und Parken
Halterhaftung § 25 a StVG
Verstoß beim Wenden
Mobiltelefon
Alkohol am Steuer
Fehler beim Überholen
Fahrverbot verhindern
Vorfahrtsverletzung
Verstoss Lenk- und Ruhezeiten
Verstoss Ladungssicherheit im Güterverkehr
Knöllchen aus dem Ausland
Auslandsbußgelder
Verjährung von Ordnungswidrigkeiten
Fahrerlaubnis auf Probe
Führerschein mit 17 Begleitetes Fahren
Spezialist für Bußgeldrecht Dortmund

3. Weitere Informationen

4. Erste Hilfemaßnahmen gegenüber Polizei und Rechtsamt:

  • Keine Selbstbeschuldigung!
  • Keine Spontanerklärungsversuche!
  • Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger!
  • Keine sofortige Zahlung eines Verwarnungsgeldes! (1 Woche Zeit zur Überprüfung)

Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht  und Vertrauensanwalt des Automobilclubs ACE Auto Club Europa e.V.  stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir unverbindlich und online ein  Bußgeldverfahren etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das unverbindliche Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.

Kostenloses Kontaktformular

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