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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

 

 Kündigungsschutz Arbeitsrecht 

Sie haben eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten?


Ich helfe Ihnen verlässlich dabei,

eine ungerechtfertigte Kündigung

abzuwehren bzw. eine Abfindung durchzusetzen!


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Fachanwalt für Arbeitsrecht
RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE

Direktkontakt
0231 422100
Benninghofer Str. 161
44269 Dortmund
ra.lamottke@t-online.de


Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, ist dies für viele Arbeitnehmer zunächst ein grosser Schock und sorgt für Verunsicherung. Das muss es nicht zwangsläufig, denn in vielen Fällen kann eine Kündigung verhindert oder zumindest herausgeschoben werden, oftmals kann auch eine Abfindung erreicht werden. 


Unverbindliche Online-Prüfung Ihrer Kündigungssituation:

Beantworten Sie bitte die Fragen 1-6 im nachfolgenden Formular: 

1. Wann haben Sie das Kündigungsschreiben erhalten? 

Bitte geben Sie das genaue Datum an!

Nach dem Gesetz muss ein Arbeitnehmer spätestens 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung gegen diese vorgehen. Andernfalls würde ein Arbeitsgericht den Fall ohne Prüfung abweisen und die Kündigung ist rechtswirksam.


2. Seit wann arbeiten Sie für Ihren Arbeitgeber?

 Bitte geben Sie das genaue Datum an!

Nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst dann Kündigungsschutz, wenn sie seit mindestens sechs Monaten bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Weiterhin ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit wichtig für die Berechnung der Kündigungsfrist und zudem ein wesentlicher Faktor für die Berechnung der  Höhe einer möglichen Abfindung.


3. Wie viel verdienen Sie im Monat (Bruttobetrag in Euro)?

Ihr Bruttomonatsgehalt ist ein wesentlicher Faktor aus dem sich die Höhe der zu erwartenden Abfindung errechnet.


4. Wie viele Mitarbeiter sind bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt?

Das Kündigungsschutzgesetz greift nur bei Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern, jedoch gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz (z.B. bei Filialbetrieben oder jenen, die Teil einer Unternehmensgruppe sind). Sollten Sie sich unsicher sein, nehmen Sie auf jeden Fall kostenlos Kontakt zu mir auf.


5. Was ist der Kündigungsgrund?

 a. betriebsbedingt

b. verhaltensbedingt

c. krankheitsbedingt

d. diskriminierend-bedingt (bitte kurz schildern) 

e. sonstiger Grund (bitte kurz schildern) 


6. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung oder benötigen Sie Prozesskostenhilfe?



Jetzt kostenlos und unverbindlich Ersteinschätzung erhalten!

Schildern Sie mir telefonisch (0231 422100) oder per nachstehender Kontaktanfrage oder E-Mail (ra.lamottke@t-online.de) völlig unverbindlich und kostenlos  Ihr Anliegen!


Kostenlose Kontaktanfrage

Durch Drücken des Absende-Buttons erkläre ich: Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.



Häufig sind Kündigungen keine einfachen Sachverhalte. Deshalb können Rückfragen entstehen, die für eine bessere Einschätzung ggfs. weiter geklärt werden müssen. Hilfreich ist es oft, wenn Sie mir bereits für Ihre unverbindliche Anfrage das Kündigungsschreiben zumailen unter:

ra.lamottke@t-online.de 




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