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RECHTSANWALT  LAMOTTKE


Verkehrsstrafrecht      

 

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RECHTSANWALT
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)

OLAF LAMOTTKE
Direktkontakt
0231 422100
Benninghofer Str. 161
44269 Dortmund

RA.Lamottke@t-online.de


Ihre Vorteile im Überblick:

  • Über 27 Jahre: Erfahrung im Verkehrsrecht
  • Über 17 Jahre: geprüfter  Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Über 22 Jahre: ACE-Vertrauensanwalt Verkehrsrecht
  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Kurzfristige Termine möglich
  • Kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung



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1. Meine Tätigkeit für Sie betrifft nachfolgende Themen:



2. Wussten Sie, dass im Verkehrsstrafrecht ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht vonnöten ist?

  • Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertrauensanwalt des Automobilclubs ACE Auto Club Europa e.V. stehe ich Ihnen gerne  im nachfolgenden verkehrsrechtlichen Bereich zur Verfügung. Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.

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3. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie nach einem Unfall im Straßenverkehr oder wegen einer sonstigen Verkehrsstraftat? 

  • Dies ist mehr als unangenehm und kann weitreichende Folgen für Sie haben! Deshalb bewahren Sie kühlen Kopf und machen ohne Einschaltung eines Anwalts keine Angaben gegenüber der Polizei. Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde ermittelt worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. Ich prüfe insbesondere auch Zeugenaussagen und ziehe falls nötig Fachleute wie z.B. versierte und spezialisierte Sachverständige zu Rate. 

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 4. Erste Hilfemaßnahmen gegenüber der Polizei: 

  • Vom gesetzlich garantierten Schweigerecht Gebrauch gegenüber der Polizei machen!  
  • Keine Selbstbeschuldigung! 
  • Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger! 
  • einer etwaigen "Vorladung" der Polizei nicht nachkommen! Dies ist juristisch lediglich eine Einladung. Nur der Vorladung eines Richters, der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde müssen Sie folgen! 
  • anwaltlichen Rat einholen 

 

 5. aktuelle Urteile



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Schildern Sie mir telefonisch (0231 422100) oder per nachstehender Kontaktanfrage oder E-Mail (ra.lamottke@t-online.de) völlig unverbindlich und kostenlos  Ihr Anliegen! Ich informiere Sie unverbindlich über die Erfolgsaussichten und auch die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen.

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Spezialist für Verkehrsstrafrecht Dortmund
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