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Für schnelle und kompetente Hilfe nach Ihrem Motorradunfall bzw. Motorrollerunfall!
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Motorradunfall bzw. Motorrollerunfall!
1. Derjenige der Motorrad fährt, weiß: Andere Verkehrsteilnehmer übersehen Motorradfahrer oder unterschätzen Geschwindigkeiten oder Entfernungen von Motorradfahrern und die sich alsdann ereignenden Unfälle führen schnell zu schwersten körperlichen Verletzungen bis hin zum Tode. Häufig sind schwere Verletzungen am Kopf und an den Extremitäten die Folge von schweren Motorradunfällen. Schädel-Hirn-Verletzungen und Verletzungen der Wirbelsäule wie Querschnittlähmungen sind die häufigste Folgen schwerer Motorradunfälle. Hier müssen die körperlichen und auch seelischen Folgen dieser Verletzungen deutlich gemacht werden, um dann Ansprüche auf Schadenersatz in voller Höhe durchzusetzen. Dabei geht es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden, Unterhaltschaden, Pflege- und Betreuungskosten, vermehrte Bedürfnisse, Umbaukosten, Haushaltsführungsschaden, Kosten für notwendige Anschaffungen.
2. Gerade bei schweren und schwersten Unfällen mit einem Motorrad muss frühzeitig ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden. Dieser sollte sich mit der Regulierung von Motorradunfällen gut auskennen. Bei der Unfallregulierung von Motorradunfällen gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
3. Sonderfragen der Unfallrekonstruktion sind zu beachten:
3.1. Geschwindigkeitsermittlung:
Grds. wird die Ausgangsgeschwindigkeit nicht anders als bei einem Pkw ermittelt.
Zu beachten sind jedoch folgende Besonderheiten:
Bremsen/Verzögerung: Die meisten Motorräder verfügen über zwei getrennt voneinander zu betätigende Bremsen. Mit ABS sind nur ca. 5 bis 10 % ausgestattet. Bremsverzögerung: bei trockener Fahrbahn 5,5 bis 7,5 m/s2; Rutschverzögerung bei trockener Fahrbahn 3,5 bis 5,5 m/s2.
Weitere Parameter: Wurf- und Flugweite, Beschädigungsbild Krad.
3.2. Vermeidbarkeitsanalyse:
Wichtig ist dabei folgendes:
Gefahrerkennungspunkt: Wo der Kradfahrer tatsächlich reagiert hat, ist eine Sachverständigenfrage; wo er hat reagieren müssen, ist eine Rechtsfrage.
Vollbremsung möglich und zumutbar? Oft wird Motorradfahrern vorgeworfen, bei Erkennen der Gefahr nicht voll abgebremst zu haben; bei der gebotenen Vollbremsung sei der Unfall räumlich vermeidbar gewesen. Zutreffend ist, bei einer Vermeidbarkeitsbetrachtung von einer gerade noch sicher beherrschbaren Abbremsung auszugehen. Realistisch sind dabei Werte von 5 bis 6 m/s2.
4. Beauftragen Sie einen erfahrenen Fachanwalt!