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Für schnelle und kompetente Hilfe nach Ihrem Motorradunfall bzw. Motorrollerunfall!

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Motorradunfall bzw. Motorrollerunfall!

1. Derjenige der Motorrad fährt, weiß: Andere Verkehrsteilnehmer übersehen Motorradfahrer oder unterschätzen Geschwindigkeiten oder Entfernungen von Motorradfahrern und die sich alsdann ereignenden Unfälle führen schnell zu schwersten körperlichen Verletzungen bis hin zum Tode. Häufig sind schwere Verletzungen am Kopf und an den Extremitäten die Folge von schweren Motorradunfällen. Schädel-Hirn-Verletzungen und Verletzungen der Wirbelsäule wie Querschnittlähmungen sind die häufigste Folgen schwerer Motorradunfälle. Hier müssen die körperlichen und auch seelischen Folgen dieser Verletzungen deutlich  gemacht werden, um dann Ansprüche auf Schadenersatz in voller Höhe durchzusetzen. Dabei geht es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden, Unterhaltschaden, Pflege- und Betreuungskosten, vermehrte Bedürfnisse, Umbaukosten, Haushaltsführungsschaden, Kosten für notwendige Anschaffungen.

2. Gerade bei schweren und schwersten Unfällen mit einem Motorrad muss frühzeitig ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden. Dieser sollte sich mit der Regulierung von Motorradunfällen gut auskennen. Bei der Unfallregulierung von Motorradunfällen gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

  • Motorradfahrern wird häufig ein Mitverschulden angelastet. Der Vorwurf lautet, sie wären zu schnell gefahren oder hätten Ausweichen oder beim Bremsen falsch reagiert. Ein solcher Vorwurf muss von Beginn an vollständig entkräftet werden. Die falsche Annahme einer Mithaftung kann während der Unfallregulierung zu einem erheblichen finanziellen Verlust führen. Im Zweifelsfall muss schon frühzeitig durch Gutachten bewiesen werden, dass ein Mitverschulden nicht vorliegt.
  • Motorradfahrer sehen sich trotz eigener schwerer Verletzungen oftmals behördlichen Ermittlungen wegen Verkehrsstraftaten oder Verkehrsordnungswidrigkeiten ausgesetzt. Im Rahmen der Unfallregulierung kann eine rechtskräftige Verurteilung im Straf- oder Bußgeldverfahren zu einem erheblichen Nachteil werden. Die gegnerische Kraftfahrzeug-Versicherung wird auf jeden Fall versuchen, aus einer solchen Verurteilung einen finanziellen Nutzen zu ziehen.


3. Sonderfragen der Unfallrekonstruktion sind zu beachten:

3.1. Geschwindigkeitsermittlung: 

Grds.  wird die Ausgangsgeschwindigkeit nicht anders als bei einem Pkw ermittelt. 

Zu beachten sind jedoch folgende Besonderheiten:
Bremsen/Verzögerung: Die meisten Motorräder verfügen über zwei getrennt voneinander zu betätigende Bremsen. Mit ABS sind nur ca. 5 bis 10 % ausgestattet. Bremsverzögerung: bei trockener Fahrbahn 5,5 bis 7,5 m/s2; Rutschverzögerung bei trockener Fahrbahn 3,5 bis 5,5 m/s2. 
Weitere Parameter: Wurf- und Flugweite, Beschädigungsbild Krad. 

3.2. Vermeidbarkeitsanalyse: 

Wichtig ist dabei folgendes:

Gefahrerkennungspunkt: Wo der Kradfahrer tatsächlich reagiert hat, ist eine Sachverständigenfrage; wo er hat reagieren müssen, ist eine Rechtsfrage. 

Vollbremsung möglich und zumutbar? Oft wird Motorradfahrern vorgeworfen, bei Erkennen der Gefahr nicht voll abgebremst zu haben; bei der gebotenen Vollbremsung sei der Unfall räumlich vermeidbar gewesen. Zutreffend ist, bei einer Vermeidbarkeitsbetrachtung von einer gerade noch sicher beherrschbaren Abbremsung auszugehen. Realistisch sind dabei Werte von 5 bis 6 m/s2.

4. Beauftragen Sie einen erfahrenen Fachanwalt!

  • Aufgrund der oft schweren Verletzungen von Motorradfahrern nach einem Motorradunfall muss die Unfallregulierung von einem Experten für Unfallregulierungen von schweren und schwersten Unfallverletzungen erfolgen. Relevant ist dabei die außergerichtliche Zahlung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Schäden am Motorrad und Sachverständigenkosten. Damit Sie so schnell wie möglich wieder nach einem Unfall arbeitsfähig werden, kann ein Rehabilitationsdienst vermittelt werden. Dieser hilft Ihnen in allen Fragen der medizinischen Rehabilitation und der Aufarbeitung der psychischen Unfallfolgen (oftmals depressive Störungen oder posttraumatische Belastungsstörungen).
  • Zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen nach einem Motorradunfall sollten Betroffene daher immer einen auf Personenschäden oder Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Denn dadurch erhöhen sich die Chancen auf eine angemessene Entschädigung erheblich. Nur so haben sie die Chance, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, zumal es immer wieder Versicherer gibt, die selbst in eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Derjenige, der selbst versucht, seine Ansprüche durchzusetzen ist bei der Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen stark benachteiligt.

 


5. Vorstehendes gilt oftmals auch bei Unfällen mit Motorrollern oder Mofas!