Abbiegeverstoss
Verstoss beim Abbiegen
RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ACE-Vertrauensanwalt Verkehrsrecht
Direktkontakt: 0231 422100
Benninghofer Str. 161, 44269 Dortmund
RA.Lamottke@t-online.de
1. Bussgeldrechner:
2. Sanktionen:
Der Bußgeldkatalog (BKatV) sieht für Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr fehlerhaft abbiegen, folgende Sanktionen vor:
Beim Abbiegen den Blinker nicht gesetzt
10 EUR
Vor dem Abbiegen nicht den nachfolgenden Verkehr
beachtet bzw. sich nicht rechtzeitig genug eingeordnet
(keine Gefährdung anderer)
10 EUR
Falsch eingeordnet
10 EUR
- mit Gefährdung anderer
30 EUR
- mit Sachbeschädigung
35 EUR
Linksabbiegen: nicht vor dem entgegenkommenden,
linksabbiegenden Fahrzeug (trotz Möglichkeit) abgebogen
- keine Gefährdung anderer
10 EUR
- mit Gefährdung anderer
70 EUR 1 Punkt
Abgebogen, ohne entgegenkommendes, geradeaus
fahrendes Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren
- keine Gefährdung anderer
20 EUR
- mit Gefährdung anderer
70 EUR 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung
85 EUR 1 Punkt
An einer Ampel mit Grünpfeil beim Rechtsabbiegen
- Grünpfeil-Regel missachtet
10 EUR
- vor dem Abbiegevorgang nicht angehalten
70 EUR 1 Punkt
- vorfahrtberechtigte Fußgänger oder Fahrradfahrer be-
hindert
100 EUR 1 Punkt
- Unfall verursacht mit vorfahrtsberechtigtem Fahrzeug-
verkehr
120 EUR 1 Punkt
- Gefährdung vorfahrtsberechtigter Fußgänger oder
Fahrradfahrer
150 EUR 1 Punkt