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       Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Dortmund Verkehrsunfallrecht Dortmund

  

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Fahrerflucht 

"Jetzt nur nicht die Nerven verlieren!" 

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1. Verkehrsunfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) 

Die Polizei oder Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie nach einem Unfall im Straßenverkehr oder wegen einer sonstigen Verkehrsstraftat? Dies ist mehr als unangenehm und kann weitreichende Folgen für Sie haben! Deshalb bewahren Sie kühlen Kopf und machen ohne Einschaltung eines Anwalts keine Angaben gegenüber der Polizei. Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde ermittelt worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. Ich prüfe insbesondere auch Zeugenaussagen und ziehe falls nötig Fachleute wie z.B. versierte und spezialisierte Sachverständige zu Rate. 

Verkehrsunfallflucht (Fahrerflucht) ist kein Kavaliersdelikt!  Es droht eine nicht nur empfindliche Geldstrafe, sondern auch immer der Entzug der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate) und der Verlust des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes.

Die Verkehrsunfallflucht heißt juristisch korrekt gemäß § 142 StGB "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Sie betrifft alle Verkehrsteilnehmer, also neben Auto-, Lkw- und Motorradfahrer auch Fahrradfahrer und Fußgänger.

2. Wichtige Tipps, wie Sie sich im Falle einer Unfallflucht verhalten sollten!

  • Kontaktieren Sie sofort einen verkehrsrechtlich versierten Fachanwalt und lassen Sie den Anwalt zunächst Akteneinsicht beantragen.
  • Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Wenn die Polizei bereits ermittelt, sollte anfänglich immer vom Schweigerecht Gebrauch gemacht werden. Keine Selbstbeschuldigung!
  • Ist ein anderer mit Ihrem Kfz gefahren: Lassen Sie Zeugnisverweigerungsrechte bei Verwandtschaftsverhältnissen überprüfen. Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger!
  • Melden Sie den Schaden in Absprache mit dem Anwalt schnellstmöglich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Akzeptieren Sie keinen Strafbefehl ohne Rücksprache mit dem Anwalt.
  • Lassen Sie mit Hilfe eines Anwalts prüfen, wie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden kann.
  • Ein Verkehrsteilnehmer, der mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert wird, sollte sich deshalb immer anwaltlichen Beistand nehmen. Der mögliche Verlust des eigenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes und der Regress der eigenen Versicherung ist eine Falle, in die man nicht tappen muss. Und auch in strafrechtlicher Hinsicht ist es auch hier von entscheidender Bedeutung, wie man gegenüber Polizei und Staatsanwalt agiert. 

 Verkehrsunfallflucht Dortmund

 3. Erste Hilfemaßnahmen gegenüber der Polizei: 

  • Vom Schweigerecht Gebrauch gegenüber der Polizei machen!  
  • Keine Selbstbeschuldigung! 
  • Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger! 

 

4. Weitere wichtige Informationen

 

 

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 Verkehrsunfallflucht Rechtsanwalt Dortmund
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