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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

  Unfallregulierung Rechtsanwalt Dortmund 

UNFALLREGULIERUNG

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Über 27 Jahre: Erfahrung im Verkehrsunfallrecht!
  • Über 17 Jahre: geprüfter Fachanwalt für Verkehrsrecht!
  • Über 22 Jahre: ACE-Vertrauensanwalt Verkehrsrecht!

"Verkehrsunfall gehabt? 

   Ich helfe Ihnen!"

  • Sofortige Geltendmachung des Schadens bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung!
  • Alle berechtigten Schadenspositionen werden durchgesetzt!
  • Zahlungen und Fristen werden permanent kontrolliert!
  • Unberechtigte Kürzungen werden verhindert oder gerichtlich durchgesetzt!

 

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung!
  • Kurzfristige Termine möglich!
  • Kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung!


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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)
RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE

Direktkontakt
0231 422100
Benninghofer Str. 161
44269 Dortmund
Ra.Lamottke@t-online.de


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Aktuelle Urteile 

Sachschäden 

Personenschäden

1. Ihre Vorteile:

Gesamte Abwicklung Ihres Schadensfalles nach Verkehrsunfall - schnell, kompetent und für Sie kostenfrei - im 

Falle des unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschadens! 

  • Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Schadenersatz ist für den unschuldig Geschädigten eines Verkehrsunfalls in der Regel völlig kostenlos! 
  • Ich bin ein verlässlicher Partner für Privatpersonen, Firmen und auch für Autohäuser und Werkstätten.
  • Ich kläre alle rechtlichen Fragen und fordere alle Schadenspositionen von der Versicherung.
  • Damit entlaste ich Sie als den Geschädigten und auch die Mitarbeiter in Werkstätten und in Autohäusern.
  • Ich stehe Ihnen  bei der gesamten Unfallabwicklung kompetent zur Seite und beantworte all Ihre Fragen! 
  • Die gegnerische Versicherung muss meine Gebühren in der Regel übernehmen!
  • Sofortige Geltendmachung des Schadens bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung!
  • Alle berechtigten Schadenspositionen werden durchgesetzt!
  • Zahlungen und Fristen werden permanent kontrolliert!
  • Unberechtigte Kürzungen werden verhindert oder gerichtlich durchgesetzt!


2. Wie ich helfen kann:

  • Ich prüfe, welche Schäden und in welchem Umfang Sie diese ersetzt erhalten.
  • Ich sage Ihnen, welche Belege für die Durchsetzung Ihrer Schadenspositionen benötigt werden und benenne Ihnen, falls dies gewünscht  wird, kompetente Schadenspartner. Ich korrespondiere mit den Versicherungen, um Ihre Ansprüche umfassend zu wahren. Ich sorge für eine schnellstmögliche Abwicklung.
  • Die Unfallregulierung nie selbst durchführen, da ansonsten bares Geld verschenkt wird! Aber auch Finger weg von der parteiischen Schadensregulierung durch Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung!
  • Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Schadenersatz ist für den unschuldig Geschädigten eines Verkehrsunfalls in der Regel völlig  kostenlos!!

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3. Unfall-Schadenmanagement  

Ich übernehme für Sie - falls dies von Ihnen gewünscht wird - die gesamte Unfallabwicklung komplett!

  • rechtliche Beratung (auch kostenloser Zu-Haus-Service bei Ihnen möglich)
  • außergerichtliche u. gerichtliche Vertretung
  • Durchführung des Schriftverkehrs mit der eigenen Haftpflichtversicherung und der  gegnerischen Haftpflichtversicherung sowie mit der Polizei, Ärzten und Zeugen
  • die Einschaltung eines versierten und spezialisierten Kfz-Gutachters/Kfz-Sachverständigen zur Schadensfeststellung (kostenloser Vor-Ort- Service)
  • die Ermittlung der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
  • die Benennung geeigneter Werkstätten


Achtung: Oft  bereitet selbst ein Verkehrsunfall, bei dem die Haftungsfrage sehr klar zu sein scheint, in der Abwicklung größere Schwierigkeiten. Daher ist es unbedingt ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen! 

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, führe ich die Schadensregulierung gerne  für Sie durch. Dabei ist eine persönliche Vorsprache in meiner Kanzlei regelmäßig für Sie nicht erforderlich; die erforderlichen Informationen und Unterlagen können Sie mir gerne auch per Telefon, Telefax oder E-Mail übermitteln. Gerne  stehe ich Ihnen natürlich auch persönlich zur Verfügung, in der Regel kann ich Ihnen einen Besprechungstermin binnen weniger Stunden anbieten.


4. Wann Rechtsanwalt einschalten? 

Es kracht- und schon geht der Ärger los! Wer hat wem die Vorfahrt genommen? Wer hat zu spät gebremst? Wer hätte was doch eigentlich sehen müssen? Wer fuhr zu schnell?

Als Laie kann man bei einem Verkehrsunfall schon einmal schnell den Überblick verlieren. Das gilt übrigens nicht nur für Sie als Unfallbeteiligtem, sondern oftmals auch für die zum Unfallort herbeigerufene Polizisten. Grundsätzlich ist es sicherlich ratsam nach einem Verkehrsunfall die Polizei zur Unfallaufnahme herbeizurufen. Allerdings lassen Sie deren Einschätzung der Rechtslage lieber noch einmal von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen. Allzu häufig trifft man auf falsche Verwarnungen oder die falsche Einstufung eines Fahrers als Unfallverursachers. Das liegt häufig daran, dass die Polizisten in  Eile sind und mitunter in hektischen Situationen wesentliche Geschehensabläufe falsch bewerten, zumal Sie einen alleinigen Schuldigen suchen, der ein Bussgeld zahlen soll, obwohl die Haftungsfrage oftmals komplexer ist und einer gründlicheren Bewertung bedarf.  Die Nachfrage beim Anwalt kann sich daher selbst auch für den Unfallbeteiligten lohnen, der nach Ansicht der Polizei den Unfall allein verursacht haben soll, denn häufig trifft den Unfallgegner zumindest eine Haftung aus Betriebsgefahr oder ein  Mitverschulden!

Daher ist ein Unfallbeteiligter gut zu beraten  - unabhängig von der möglicherweise Einschätzung der Polizei - einen Fachanwalt für Verkehrsrecht unverbindlich um Rat zu fragen.

Die Beauftragung eines Fachanwalt für Verkehrsrechts  zur Geltendmachung von Schadenersatz ist für den unschuldig Geschädigten eines Verkehrsunfalls in der Regel völlig kostenlos.


   5. Die Unfall- bzw. Schadensregulierung betrifft ua. folgende Themen

   

5. Wichtige Verhaltenstipps für Sie am Unfallort:

  • Grds. die Polizei bei einem unverschuldeten Unfall hinzuziehen!
  • Beweise selber umfassend sichern (Fotos, Zeugendaten, Unfallgegnerdaten, Kennzeichen)!
  • Kein Schuldeingeständnis abgeben!
  • Nicht am Unfallort Verwarnungsgelder zahlen! (1 Woche Zeit zur Überprüfung)
  • Unfallprotokoll der Polizei sofort auf Richtigkeit kontrollieren!



Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit mir auch online  unverbindlich einen Unfall etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das kostenlose Kontaktformular oder meine E-Mail-Adresse.


Kostenloses Kontaktformular

Durch Drücken des Absende-Buttons erkläre ich: Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.



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Nützliche Links im Verkehrsrecht


 

 

www.ace-online.de


 

www.ace-lenkrad.de

 

captain-huk.de

 

verkehrsanwaelte.de Webseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV