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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitung Dortmund

„Viele Messungen
sind falsch.“

Wussten Sie, dass im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen eine Menge Fehler auftreten können?


Fachanwalt für Verkehrsrecht

Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)

RECHTSANWALT OLAF LAMOTTKE

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0231 422100

Benninghofer Str. 161

44269 Dortmund
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1. Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstoß:

Bussgeld-Rechner




2. Nachfolgende zwei Tabellen liefern eine Übersicht des Strafmaßes bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit:


2.1 Überschreitung Höchstgeschwindigkeit innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften droht Ihnen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein erhöhtes Bußgeld und zusätzlich 1 Punkt in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h droht ein höheres Bußgeld, bis zu 2 Punkte in Flensburg und, je nachdem wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war, ein bis zu 3  Monaten dauerndes Fahrverbot. 

*Achtung: Bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h in einem Jahr droht ebenfalls ein Fahrverbot von 1 Monat! Das Jahr zählt ab dem ersten Bußgeldbescheid.  



  


  

bis  10 km/h

     30 €

     

     

11 – 15 km/h

     50 €

     

     

16 – 20 km/h

     70 €

     

     

21 – 25 km/h

  115 €

1 Punkt

     

26 – 30 km/h

  180 €

1 Punkt

  

31 – 40 km/h

  260 €

2 Punkte

1 Monat  Fahrverbot

       

41 – 50 km/h

  400 €

  

2 Punkte

  

1 Monat   Fahrverbot

51 – 60 km/h

  560 €

  

2 Punkte

  

2 Monate Fahrverbot 

61 – 70 km/h

  700 €

  

2 Punkte

  

3 Monate  Fahrverbot

über 70 km/h

  800 €

  

2 Punkte

  

3 Monate Fahrverbot

2.2 Überschreitung Höchstgeschwindigkeit außerorts 


Außerhalb geschlossener Ortschaften droht  ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein höheres Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts droht ein höheres Bußgeld, es fallen 2 Punkte und ein Fahrverbot an.



  


bis  10 km/h

    20 €

     

     

11 – 15 km/h

    40 €

     

     

16 – 20 km/h

  

   60 €

     

     

21 – 25 km/h

 100 €

  

1 Punkt 

       

     

26 – 30 km/h

 150 €

  

1 Punkt

       

     

31 – 40 km/h

200 €

  

1 Punkt

       

     

41 – 50 km/h

 320 €

  

2 Punkte

       

  

1 Monat  Fahrverbot

51 – 60 km/h

480 €

  

2 Punkte

       

  

1 Monat  Fahrverbot

        

61 – 70 km/h

600 €

  

2 Punkte

       

  

2 Monate   Fahrverbote

         

über 70 km/h

700 €

  

2 Punkte

       

  

3 Monate   Fahrverbote

         

3. Für die Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen bedienen sich die Behörden unterschiedlicher Messverfahren: 

  • Radar-Geschwindigkeitsmessgeräte:
  • MULTANOVA VR 3F bis 6F AFB 
  • TRAFFIPAX Micro-Speed 09
  • TRAFFIPAX SpeedoPhot
  • M 5 Radar
  • Speedcontrol
  • Mesta 208


  • Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte:
  • Laserpatrol
  • PoliScan Speed
  • RIEGL LR90-235P
  • RIEGL FG21-P
  • LEIVTEC XV2
  • LEIVTEC XV3
  • Marksman TS/KM 20.20
  • TRAFFIPatrol
  • ULTRA LYTE 100
  • LTI 20.20 TS/KM
  • LAVEG


  • Lichtschranken-Geschwindigkeitsmessgeräte:
  • ESO 313l
  • ESO 3.0
  • ESO LS 4.0
  • ESO µP 80/VI
  • ESO ES 1.0


  • Induktionsschleifen-Geschwindigkeitsmessgeräte:
  • TRUVELO M4
  • TRAFFIPAX Traffistar S 330
  • TRAFFIPAX TraffiphotS
  • Verkehrsüberwachungsgerät M 5
  • V-Contol II bzw. II b
  • Speedmaster  DS2


  • Video-Nachfahrsysteme:
  • ProVida 
  • VASCAR 5000 D 
  • Minispeed 2000 
  • Vidista VDM-R 


  • Videostoppuhren:
  • Distanova
  • TAF
  • PVA


  • Verkehrskontrollsysteme:
  • CG-P50E (VAMA)
  • VSTP
  • VKS 3.0
  • VKS 3.01

Bei Messungen mit diesen Messgeräten handelt es sich zumeist um standardisierte Messverfahren. 



4. Angriffspunkte der Verteidigung:

Angriffspunkte für eine Verteidigung im Falle des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsübertretung sind insbesondere folgende Fehlerquellen:


Lichtbildüberprüfung/ Identifizierung des Betroffenen 

Durch die  Akteneinsicht des Rechtsanwalts ist eine Kontrolle der  Lichtbildaufnahme des Täters garantiert. Oftmals ist ein Fahrzeugführer nicht eindeutig auf dem Bild zu erkennen, so dass das Verfahren eingestellt werden muss. Wichtig ist zu wissen, dass nur der Fahrer für den Rotlichtverstoß  haftbar gemacht werden darf, nicht der Fahrzeughalter. Die Polizei muss dem Betroffenen also nachweisen, dass er der Fahrer zum Tatzeitpunkt (z.B.Rotlichtverstoß) war. Ist die Täteridentifizierung nicht erfolgreich, muss das Verfahren eingestellt werden. Bei einer technischen Überwachungskamera erhält der Verdächtige einen Anhörungsbogen, in dem u.a. nach dem Fahrer zur Tatzeit gefragt wird. Bereits hier ist äußerste Vorsicht geboten. Antwortet der Betroffene ohne anwaltliche Hilfe kann dies von Nachteil sein, da er sich evtl. selbst belastet. Benennt sich der Betroffene als Fahrer, kommt es auf eine Identifizierung durch die Polizei nicht mehr an. Besser ist also mit dem Anhörungsbogen den Verkehrsrechtsanwalt frühzeitig einschalten, so dass dieser die Ermittlungsakte einholen kann. 

Die Lebensakte des Geräts 

Die Lebensakte gibt Aufschluss darüber, ob und wann das Gerät zuletzt reparaturfällig war. Sollte das Gerät innerhalb eines festgelegten Zeitraumes repariert worden sein, ist eine erneute Eichung nach der Reparatur unbedingt notwendig. Hat diese nicht stattgefunden, so kann davon ausgegangen werden, dass das Gerät keine genauen Ergebnisse liefert.

Die Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung des Geräts

Insbesondere die genaue Einhaltung der Bedienungsanleitung spielt hier eine entscheidende Rolle. Sollte sich sich nach Akteneinsicht herausstellen, dass das verwandte  Messgerät nicht entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers benutzt wurden, kann die Messung als fehlerhaft angesehen werden, sodass ggfs. das Verfahren eingestellt werden muss.

Der Eichschein des Geräts 

Neben der korrekten Bedienung des Messgerät ist außerdem wichtig, dass dieses vorschriftsmäßig regelmäßig geeicht wird, um so die Genauigkeit  zu garantieren. Ohne den Nachweis für eine ordnungsgemäße Eichung zum Zeitpunkt der Messung ist der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes hinfällig. Ob ein Gerät ordnungsgemäß geeicht wurde lässt sich nur anhand der Bußgeldakte überprüfen.

Das konkrete Messprotokoll 

Das Messprotokoll gibt Aufschluss darüber, in welchem Zeitraum die Messung erfolgt ist und ob und von wem die aktuellen Messvoraussetzungen geprüft worden sind. waren. Sollte keine ordnungsgemäße Überprüfung der Messvoraussetzungen erfolgt sein,  muss die Messung verworfen werden. 

Die Schulungsnachweise der Messpersonen

Auch die Beamten bzw. Messpersonen, welche die Messung durchführen bzw. ,zu verantworten haben, müssen nachweislich besonders geschult sein, um die Genauigkeit der jeweiligen Messung zu gewährleisten und so Messfehler auszuschließen. 


5. Wie ich Ihnen helfen kann: 

Als erfahrener Verkehrsrechtsanwalt arbeite ich mit qualifizierten Sachverständigen zusammen. Nach einem Bußgeldbescheid überprüft ggfs. der von mir eingeschaltete Fachmann, ob es bei der Messung technische Fehler gab oder das Messgerät falsch bedient wurde oder gar die Messanlage falsch arbeitete. Oft entscheidet ein Stundenkilometer über Punkte in Flensburg oder sogar über das gefürchtete Fahrverbot. 

Das Beste: In den meisten Fällen übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung meine Gebühren.Geschwindigkeitsfehlmessung Dortmund

Aber auch falls die Messung stimmen sollte, gibt es aber noch weitere Rettungsmaßnahmen:

  • Die Ermittlungsakte ist oft sehr aufschlussreich. Ich sehe mir Ihre genau an. Oft kann eine Identifizierung des Fahrers verhindert werden.
  • Wenn der Führerschein in Gefahr ist, verhandele ich mit dem Gericht. Oft kann man so das Fahrverbot verhindern. 
  • Ich berate Sie auch zum Punkteabbaumanagement. Es gibt viele Möglichkeiten einen Punkt in Flensburg wieder abzubauen.


6. Zu schnell in der Probezeit?

Der Fahranfänger muss bei der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.

Es kommt dabei darauf an, ob es sich um einen A-Verstoß oder einen B-Verstoß handelt:

A-Verstöße (Beispiele):

ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
Rote Ampel überfahren
Abstandsverstoß

B-Verstöße (Beispiele):
Handy am Steuer
Gefährdung / Behinderung von Fußgängern / Radfahrern beim Abbiegen

A- und B-Verstöße sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens 60 € und einem Punkt bestraft werden. A-Verstöße sind die gravierenderen Verstöße.

Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen suchen Sie am besten sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf, denn es folgt schon beim ersten Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars.


7. Geblitzt in Dortmund?

Geblitzt in Dortmund, BAB 45, FR Oberhausen / Hannover, km 0.470?
Geblitzt in Dortmund, BAB A 2, FR Recklinghausen?
Geblitzt in Dortmund, BAB 45, Fahrtrichtung Oberhausen / Hannover, km 9,35?
Stationäre Blitzer in Dortmund:
fester Blitzer - B1
fester Blitzer - B1
fester Blitzer - B235
fester Blitzer - B235
fester Blitzer - B54
fester Blitzer - B54
fester Blitzer - Brackeler Straße
fester Blitzer - Brackeler Straße
fester Blitzer - Derner Str.
fester Blitzer - Flughafenstr.
fester Blitzer - Mallinckrodtstr. 297
fester Blitzer - Rahmer Str.
fester Blitzer - Stockumer Str. 464
fester Blitzer - Stockumer Str. 57


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Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertrauensanwalt des Automobilclubs ACE Autoclub Europa e.V.  stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung im nachfolgenden verkehrsrechtlichen Bereich: 

 Geschwindigkeitsüberschreitung Dortmund

  

Ordnungswidrigkeiten  Bussgeldrecht 


Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen behördlichen Anhörungsbogen erhalten?  Es droht vielleicht sogar ein Fahrverbot? Da gilt es besonnen und mit anwaltlicher Hilfe zu agieren, um Bußen oder Punkten zu entgehen. Vertrauen Sie meiner Erfahrung in zahlreichen anderen gleichgelagerten Fällen. Ich weiss, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. Es gibt nämlich zahlreiche Chancen sich gegen die behördlichen Vorwürfe zur wehren, wenn man taktisch klug und besonnen agiert. Ich berate Sie gerne darüber, welche Schritte sinnvoll sind, nehme Akteneinsicht, um zu ermitteln, ob der Sachverhalt richtig von der Behörde erfasst worden ist oder ob Ermittlungs- und Verfahrensfehler vorliegen. Ich prüfe insbesondere auch Zeugenaussagen und ziehe falls nötig Fachleute wie z.B. versierte und spezialisierte Sachverständige bei zB. Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstößen zur Rate, was mitunter ausschlaggebend für den Erfolg der Verteidigung ist.


 Geschwindigkeitsüberschreitung Dortmund

 

Meine Tätigkeit im Verkehrsordnungwidrigkeitenrecht betrifft u.a. nachfolgende Themen: 

 

z.B. 



- Verwarnungsgeld
- Anhörungsbogen


- Bußgeldbescheid
- Knöllchen aus dem Ausland
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße
- Blitzer, Radar, Laser, Videoaufnahme
- Mobiltelefon
- Alkohol am Steuer
- Drogen am Steuer
- Vorfahrtsverletzung
- Fehler beim Abbiegen oder Wenden
 Fahrverbot
- Auslandsbußgelder
- Geldsanktionsgesetz
- Lenkzeiten
- Ladungssicherheit
- Arbeitszeiten
- Fahrverbot
- Verjährung von Ordnungswidrigkeiten
- Punkte
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Halten- und Parken
- Inline-Skaten
- Radfahrer
- Fußgänger
- Motorradfahrer
- technische Mängel
- Fehler beim Überholen
- Warnzeichen
- Bahnübergang
- Rennen 
- fahrlässig und vorsätzlich begangene Verstöße
 

 
Erste Hilfemaßnahmen gegenüber Polizei und Rechtsamt:
 
Keine Selbstbeschuldigung!
Keine Spontanerklärungsversuche!
Keine Mithilfe bei der Überführung naher Angehöriger!
Keine sofortige Zahlung eines Verwarnungsgeldes! (1 Woche Zeit zur Überprüfung)
 
 
 
Geschwindigkeitsüberschreitung Dortmund
 
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Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir online ein  Bußgeldverfahren etc. zu melden. Bitte nutzen Sie das und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.  
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Nützliche Links im Verkehrsrecht

 

http://www.ace-online.de/

 

http://www.ace-lenkrad.de/

 


 
verkehrsanwaelte.de


Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV  


  



 

über die Webseite neelix.de