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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

 

Wohnmobil-Dieselskandal

(FCA, Fiat, Iveco)

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Ihre Vorteile im Überblick:

  • langjährige Erfahrung im Dieselskandal seit 2016
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1. Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA, Stellantis N.V.) erschüttert den Reise- und Wohnmobilmarkt. 

Die Modelle  sind oft mit Motoren der Fiat-Gruppe (Fiat, Iveco) ausgestattet. Seit spätestens 2018 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen für Stickoxide eingehalten werden. 

Beinahe alle Hersteller von Reise- und Wohnmobilen sind in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) verwickelt! Die Hersteller setzen beim Fahrgestell und Motor insb. auf den Fiat Ducato, der mit Motoren ausgerüstet ist, die die Abgasreinigung manipulieren!

Laut eines Zeugen-Aufrufs des zuständigen Polizeipräsidiums Frankfurt stehen insbesondere folgende Diesel-Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 (Euro 5 und Euro 6) unter begründeten Verdacht:

·                    1,3 Liter Multijet

·                    1,3 Liter Multijet

·                    1,6 Liter Multijet

·                    2,0 Liter Multijet

·                    2,2 Liter Multijet II

·                    2,3 Liter Multijet

·                    3,0 Liter Multijet


Erfahren Sie mehr über den Dieselskandal bei FCA:

 Gutachten der Deutschen Umwelthilfe zu eklatanten Grenzwertüberschreitungen bei FCA/Fiat – Fiat Ducato Abgasskandal!


Rasches Handeln Ihrerseits ist geboten!

  • Wenn Sie sich als Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs befinden, sollten Sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen Ihren Händler ansonsten verjähren, da nach zwei Jahren ab Kaufdatum die Möglichkeit eines juristischen Durchsetzung gegen den Verkäufer erlischt. 
  • Die Verjährungsfrist gegenüber dem Hersteller beträgt drei Jahre ab Kenntnis (d.h. ab dem öffentlichen Bekanntwerden der Manipulationen). Geht man mit dem ADAC davon aus, dass die Manipulationsvorwürfe einer breiten Öffentlichkeit erst 2020 bekannt geworden sind, endet die Verjährungsfrist möglicherweise erst am Ende 2023; zudem kann möglicherweise für die Käufer eines Neufahrzeugs  eine zehnjährige Verjährungsfrist gegenüber dem Hersteller bestehen.

Mein Rat: Sie sollten nicht weiter abwarten und Ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht  sofort prüfen lassen und alsdann geltend machen. 


2. Top-News: 

(update vom 12.05.2024)

Das Landgericht Köln (Az.: 19 O 301/23) hat mit Urteil vom 11. April 2024 dem klagenden Wohnmobil-Besitzer das Recht auf den sog. "großen" Schadensersatz zugesprochen. Die Entscheidung des LG Köln zeigt, dass auch der sogenannte große Schadensersatz nach wie vor möglich ist. Konkret bedeutet das, dass betroffene Käufer ihr Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben können, möglicherweise abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.
Entscheidungen des BGH legen zudem fest, dass betroffene Käufer bei Bestand einer illegalen Abschalteinrichtung zumindest einen Differenzschadensersatz von 5-15% des Kaufpreises haben können.


(update vom 08.04.2024)

Käufer erhält neues Wohnmobil

OLG Bamberg folgt verbraucherfreundlicher Rechtsprechung des BGH mit Urteil vom 5. März 2024 (Az. 5U 136/22).
Wegen Abgasmanipulationen: Knaus Wohnmobil-Besitzer erhält fabrikneues Modell. Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato muss ein Händler einem Kunden ein nagelneues Wohnmobil liefern.


(update vom 28.11.2023)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 27. November 2023 festgestellt, dass Fiat Chrysler/Stellantis beim Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen fahrlässig gemäß § 823 BGB gehandelt hat. Damit steht dem Käufer  eines Wohnmobils A 68 von Sunlight Schadensersatz zu; das Basisfahrzeug verfügt über einen Fiat Ducato Motor 2.3l Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6 (Az.: VIa ZR 1425/22).

(update vom 30.10.2023)

Das Oberlandesgericht Koblenz hat den italienischen Hersteller Fiat/Stellantis am 28. September 2023 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises verurteilt (Az.: 6 U 1740/22). In dem streitgegenständlichen Wohnmobil Grand Canyon 2016 von Hymercar war mit dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Damit orientierte sich das OLG an Urteilen des BGH vom 26. Juni 2023.

(update vom 19.10.2023)

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 27. November 2023 über die Frage verhandeln, ob der italienische Hersteller Fiat/Stellantis des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 826 BGB oder/und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet. Der Kläger kaufte im Frühjahr 2018 ein Wohnmobil Sunlight A 68 mit Dieselmotor Fiat Ducato 2,3 l MultiJet II (96 kW) mit Abgasnorm Euro 6. Der Kläger behauptet, dass im Fahrzeug 3 unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind. Zur Pressemitteilung des BGH.

(update vom 16.10.2023)

Das OLG Naumburg hat Fiat/Stellantis im Wohnmobil-Abgasskandal mit Urteil vom 15. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az. 8 U 24/23); der Kläger erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück und kann das Wohnmobil behalten. Damit folgt das OLG Naumburg der Rechtsprechung des BGH, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen.

(update vom 02.09.2023)
Achtung: Verjährung droht! 

Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Öffentlichkeit im Juli 2020 ziemlich eindeutig über die Manipulationen von Fiat bzw. FCA  informiert hat, könnten zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten bereits zum 31.12.2023 verjähren. Demnach sollten betroffene Fahrzeughalter nicht weiter zögern, da in der Regel ihre Schadensersatzansprüche bei Gebrauchtfahrzeugen nach dem Jahresende untergehen würden und ihre Schadensersatzansprüche bei Neufahrzeugen nach dem Jahresende sich deutlich verschlechtern. 

(update vom 22.08.2023)

Das Landgericht Augsburg sieht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB durch Fiat/FCA auch bei einem Frankia Wohnmobil mit Muti Jet-Motor 2,3l mit EUro 6 Norm und urteilt Schadenersatz von 68.000,00 EUR nebst Zinsen aus.

(update vom 28.06.2023)

Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde. Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller (auch Wohnmobile) zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Wohnmobil bereits verkauft haben).


(update vom 21.03.2023)
Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!

Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.

Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.

Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.

Auch Wohnmobil-Fahrer können klagen:  Alles andere als Verurteilungen von FCA zur Zahlung von Schadensersatz wären jetzt nach dem vorliegenden EuGH-Urteil eine Überraschung.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.


(update vom 10.02.2023)

OLG Celle, Beweisbeschluss vom 18.01.2023, 24 U 268/22
Das Oberlandesgericht will überprüfen lassen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Bürstner City Car 603 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.

(update vom 06.02.2023)

LG München II, Urteil vom 15.12.2022, 13 O 3213/21
Das Landgericht München II hat Fiat im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 8000,- EUR verurteilt für ein bereits weiterverkauftes Wohnmobil der Marke Knaus Boxstar Life 2Be 600 mit Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6 mit Motorkennung: F1AGL411C.

(update vom 02.02.2023)
Das Landgericht Leipzig verurteilte FIAT zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB (Urteil vom 21.12.2022, Az. 09 O 498/22) bei einem Wohnmobil der Marke Fiat/Capron T 69 / T 449 / T 738 mit einem 2,3 l Multijet-Motor Diesel, der die Euro 5 Norm erfüllen soll.

(update vom 25.01.2023)
LG München II, Urteil vom 15.12.2022, 13 O 3212/21
Das Landgericht München II hat die FCA Italy S.p.A. aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt bei einem Wohnmobil der Marke Euramobil PT695 EB mit Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6 mit Motorkennung: F1AGL411C.

(update vom 20.12.2022)
LG Dortmund, Beweisbeschluss vom 10.10.2022, 4 O 286/21
Das Landgericht lässt gutachterlich überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW,2287 cm³, mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411C bei einem Wohnmobil Hymer Tramp SL 704 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.

(update vom 19.12.2022)
OLG Koblenz, Verbraucherfreundlicher Hinweisbeschluss vom 14.11.2022, U 5 1334/22: Dass die Abgasreinigung bei einem Wohnmobil mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor nach 22 Minuten abschaltet und diese Zeit im Zusammenhang mit der Dauer der Prüfstandkontrolle steht, wird aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet.

(update vom 10.12.2022)

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (Stellantis) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt eingereicht. Mit der Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein will die DUH erreichen, dass FCA unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen mit dem Motor 180 Multijet entfernen muss – und dafür soll das KBA sorgen.

(update vom 08.11.2022)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne AdBlue-Einspritzung illegal sein. Der EuGH hat in seinem Urteil auch unterstrichen, dass Thermofenster in der Motorsteuerung illegal sind. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nunmehr gegen unzulässige Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf.

(update vom 23.08.2022)

OLG München, Verbraucherfreundlicher Hinweisbeschluss vom 03.08.2022, 36 U 3000/22:  Dass die Abgasreinigung bei einem Wohnmobil „Boxstar 600 Solution 4“ des Herstellers Knaus mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS mit Abgasnorm Euro 6b nach 22 Minuten abschaltet und diese Zeit im Zusammenhang mit der Dauer der Prüfstandkontrolle steht, wird aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet. Die Fahrzeuge unterliegen nach Meinung des OLG der „latenten Gefahr eines Rückrufs bzw. eines Widerrufs der Typengenehmigung“.

(update vom 08.08.2022)

Das Bundesgericht in Detroit verurteilte FCA in den USA laut dem Handelsblatt Anfang August 2022 zur Zahlung von rund 300 Millionen Dollar wegen Betrugs bei Emissionsangaben, nachdem FCA im Juni 2022 ein Schuldeingeständnis abgelegt hatte.

(update vom 08.08.2022)

LG Leipzig, Urteil vom 15.07.2022, 3 O 749/21
Das Landgericht Leipzig hat am 15. Juli 2022 gegen FCA ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen (Az. 3 O 749/21). Der Kläger kaufte im Juli 2019 das Wohnmobil „Lido M46 SP“ des Herstellers Sun Living. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D. Nach Ansicht des Gerichts ähnelt die Vorgehensweise von Fiat derjenigen von VW im Zusammenhang mit dem Skandalmotor EA 189.

(update vom 26.07.2022)

LG Waldshut-Tiengen, Beweisbeschluss vom 21.06.2022, 1 O 10/22
Das Landgericht Waldshut-Tiengen verlangt vom KBA Auskunft darüber haben, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Hymer Sydney GT60 manipuliert; beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C.

(update vom 19.07.2022)
LG Dortmund, Hinweis-Beschluss vom 26.05.2022, 3 O 172/20
Das Landgericht Dortmund hat in einer Verfügung vom 26. Mai 2020 angekündigt, dass die Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg habe. Es geht um ein Carado-WohnmobilsT345.

(update vom 15.07.2022)
LG Erfurt, Beweisbeschluss vom 02.05.2022, 9 O 62/22
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 110 kW mit Abgasnorm Euro 5b Motorkennung: F1AE3481E bei einem Wohnmobil Capron T58 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.

(update vom 05.07.2022)
LG Bonn, Beweisbeschluss vom 29.04.2022, 2 O 390/21
Das Landgericht lässt überprüfen, ob der Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Knaus RM 2018 Live Ti 650 MEG über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.

(update vom 23.06.2022)
BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller  Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21:
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen  nicht standhalten wird.  Hersteller werden  nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein, insb. darf die Anrechnung der Nutzungen nicht dazu führen, dass der Kaufpreisschaden vollständig aufgezehrt wird. Aus diesem Grund wird auch die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsersatz beim Leasing nicht halten.

(update vom 25.06.2022)
LG Bremen, Beweisbeschluss vom 29.04.2022, 7 O 2016/21
Das Landgericht Bremen will vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft darüber haben, ob und wie der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Roadcruiser von Pössl manipuliert; bBeim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E

(update vom 13.06.2022)
LG Ulm, Beweisbeschluss vom Urteil vom 10.03.2022, 6 O 299/21
Das Landgericht Ulm lässt durch einen Sachverständigen klären, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Exsis T588 von Hymer unter anderem mit einer Zeitschaltuhr manipuliert. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411D.


(update vom 05.05.2022)

LG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2022, 20 O 147/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2018 das Wohnmobil „Ayers Rock“ des Herstellers Hymer. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D.

(update vom 02.05.2022)

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 14.04.2022, 4 O 315/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2018 das Wohnmobil des Herstellers Knaus. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 6b ausgestattet.

(update vom 10.04.2022)

LG Detmold, Beweisbeschluss vom 24.03.2022, Az.: 4 O 313/21
Das Landgericht Detmold lässt überprüfen, ob derMotor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW mit Abgasnorm Euro 6b Motorkennung: F1AGL411D bei einem Wohnmobil Knaus Live TI 650 MF über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Der Fiat Ducato-Motor, der von der FCA Italy S.p.A.  soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.


(update vom 07.04.2022)

LG Landshut, Urteil vom 18.03.2022, 54 O 1306/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich verteidigt und zur Klage geäußert. Der Kläger kaufte im November 2018 das Wohnmobil „367 Mageo Premium“ des Herstellers Challenger. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet. Motorkennung: F1AGL411C. Das Gericht verurteilte FCA Schadenersatz zu leisten.

(update vom 28.03.2022)

LG Hechingen, Beweisbeschluss vom 21.02.2022, Az.: 2 O 170/21.
Das Landgericht Hechingen lässt gemäß Beschluss durch ein Sachverständigengutachten prüfen, ob FCA die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils T60 von Sunlight (mit Multijet 2,3 l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 5b, Motorkennung: F1AE3481D) mit einer Zeitabschaltuhr manipuliert hat. Der 2,3 l Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten.
(update vom 26.03.2022)

LG Ingolstadt, Beweisbeschluss vom 11.03.2022, 34 O 2081/21, Anlage
Das Landgericht gibt ein Gutachten in Auftrag; ein Sachverständiger soll klären, ob FCA im Wohnmobil A 7820-2 von Dethleffs mit Multijet 3,0 l mit 180 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E Abschalteinrichtungen wie eine Zeitschaltuhr oder ein Thermofenster im Motor Multijet verwendet wird.


(update vom 18.03.2022)

OLG Köln, Hinweis-Beschluss vom 24.02.2022, 28 U 55/21
Ein Verfahren des Landgerichts Aachen gegen FCA ist inzwischen zweitinstanzlich vor dem Oberlandesgericht Köln anhängig. Die Richter in Aachen (Az. 12 O 279/21) hatten Fiat in einem Versäumnisurteil zur Rücknahme des Wohnmobils verurteilt. Die Vertreter von FCA argumentierten nun in der Berufung vor dem OLG Köln, dass die Vorwürfe des Klägers nicht „substantiiert“ genug seien. Und weil die Anwälte nur „ins Blaue hinein“ argumentiert hätten, müsste sich Fiat gar nicht in dem Verfahren äußern. In einem Beschluss vom 24.2.2022 verwarf das OLG diese Sichtweise aber. Nach Ansicht des OLG Köln haben sich die Kläger insb. auf Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes gestützt.

(update vom 14.03.2022)

Gutachten im Wohnmobil-Abgasskandal FCA wird eingeholt. 
Das Landgericht Hildesheim möchte endlich für Klarheit im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato sorgen. Mit Beweisbeschluss vom 24. Januar 2022 ordnete das Gericht es in einem Fiat-Verfahren an, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung des Fiat-Dieselmotor verwendet wird (Az.: 4 O 63/21). In dem Verfahren geht es um ein Wohnmobil Coral XL Plus 670 SL des Herstellers Adria. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6b. Der Sachverständige soll klären, ob die Abgasreinigung abgeschaltet wird, wenn der Motor 26 Minuten und 40 Sekunden läuft und so die Wirkung des Emissionskontrollsystems reduziert wird. Zudem soll der Sachverständige prüfen, ob ein Thermofenster zum Einsatz kommt, durch das die Abgasreinigung außerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors verringert wird.

(update vom 20.02.2022)
LG Ravensburg, Urteil vom 31.01.2022, 2 O 114/21
Dabei handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hat sich in Landau verteidigt und zur Klage geäußert und ist verurteilt worden. Der Kläger kaufte 2014 das Wohnmobil „Advantage 6511“ des Herstellers Dethleffs, welches mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor ausgestattet ist.

(update vom 18.02.2022)

Das Landgericht Meiningen hat im Diesel-Abgasskandal von FCA im Januar 2022 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. 1 O 452/21) gefällt! Dabei handelt es sich nicht um ein sogenanntes Versäumnisurteil. FCA bzw. Fiat hat sich verteidigt und zur Klage geäußert. Der Kläger kaufte im Januar 2019 das gebrauchte Wohnmobil „Nexxo T 660“ des Herstellers Bürstner. Das Wohnmobil ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit der Euronorm 5b ausgestattet. Das Gericht verurteilte die FCA Italy S.p.A. aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

(update vom 24.01.2022)

Das Landgericht Kleve hat im Diesel-Abgasskandal von FCA/Stellantis  am 27. September 2021 ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 2 O 69/21) gefällt. Die Beklagte hat  sich bisher noch nicht einmal zur Klage zu geäußert. Der Kläger hatte im Jahr 2019 ein gebrauchte Wohnmobil „Carabus 631 ME“ des Herstellers Weinsberg für ca. 36.000 EUR gekauft. Das Fahrzeug beruht auf dem  Basisfahrzeug Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor mit 130 PS der Euronorm 5b (Motorkennung lautet: F1AE3481D).


(update vom 18.01.2022)

Weiterer Erfolg: Das Landgericht Landau hat im Diesel-Abgasskandal von FCA/Stellantis  am 6. Dezember 2021 ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil (Az. 2 O 169/21) gefällt.  Der Kläger kaufte im November 2015 das gebrauchte Wohnmobil „V 600 G“ des Herstellers Pilote für 47.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 3,0-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E.· Das Landgericht folgte dem Antrag des Klägers und verurteilte FCA aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. 

(update vom 20.12.2021)

Das Landgericht Limburg hat im Diesel-Abgasskandal von Stellantis (FCA) am 3. Dezember 2021 ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 1 O 404/21) gefällt. Der Kläger kaufte im Juni 2019 das Wohnmobil „Virginia“ des Herstellers Miller, wobei das Fahrzeug mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet ist mit  Motorkennung F1AGL411C.​

(update vom 10.10.2021)

Das Landgericht  Stade verpflichtete am 20. September 2021 Stellantis (FCA) zur Zahlung von Schadensersatz (Az. 2 O 121/21) per Versäumnisurteil bei einem Wohnmobil Matrix 670 SL des Herstellers Adria. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 5 ausgestattet. Motorkennung: F1AE3481E.

(update vom 29.09.2021)

Das Landgericht Heilbronn verpflichtete am 21. September 2021 Stellantis (FCA) zur Zahlung von Schadensersatzaufgrund sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung im Sinne von § 826 BGB (Az. 11 O 13/21) für das Wohnmobil „Chic E line i49“ des Herstellers Carthago für 107.800 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5 ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E

(update vom 19.07.2021)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 09.07.2021 ein  Versäumnisurteil gegen Stellantis (FCA) gefällt bei einem Wohnmobil Sun Ti 650 MF Platinum Selection von Knaus aufgrund sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung im Sinne von §826 BGB (Az. 19 O 737/21). 

(update vom 28.04.2021) 

Im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler Automobiles (Stellantis) haben Untersuchungen an einem Euro-6b-Motor enorme Abweichungen von den gesetzlichen NOx-Abgaswerten ergeben. Der Fiat 2.3l-Multijet2-Motor mit 130 PS ist in einem Wohnmobil verbaut. Wie das ARD-Magazin Plusminus am 21. April 2021 berichtete, ergaben die durchschnittlichen Messungen des Stickoxidausstoßes einen Wert von 1.520 mg/km – erlaubt sind bei der Abgasnorm Euro 6 für das Fahrzeug aber nur 125 mg/km. Damit überschreitet das Fahrzeug den Grenzwert durchschnittlich um den Faktor 12,2, was auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hinweist. 

(update vom 08.04.2021) 

Iveco-Rückruf beim Wohnmobil-Abgasskandal 

Der Rückruf vom 5. Februar 2021 mit der KBA-Nummer 010493 lautet: „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“. Letztlich muss ein Software-Update aufgespielt werden um wohl eine Abschalteinrichtung zu entfernen. Betroffen von dem behördlich noch nicht verpflichtenden Rückruf ist der Transporter Daily von Iveco der Baujahre 2015 bis 2019. Iveco-Rückruf beim Wohnmobil-Abgasskandal.

(update vom 14.01.2021)

Der Dieselskandal erreicht Wohnmobile mit Motoren der Daimler AG!

Nachdem bereits Wohnmobile mit Motoren von FIAT und IVECO in den Focus staatsanwaltlicher Ermittlungen rückten, sind auch immer mehr Luxuswohnmobile von Herstellern wie zum Beispiel Benimar, Bürstner, LeVoyageur, Pilote, LMC Serie Dominant 560K oder die Hymer StarLine, MasterLine, B-Klasse auf der Basis des Vito, Sprinter Marco Polo DE 22 LA 140 kW und Actros vom Dieselskandal rund um den Mercedes-Dieselmotor des Typs OM 651 wahrscheinlich betroffen.

Denn das Urteile des Oberlandesgerichts Köln (Az.. 7 u 35/20) gegen die Daimler AG hatg bestätigt, dass der Dieselskandal Wohnmobile mit Mercedes-Benz-Motoren endgültig erreicht hat. 

(update vom 15.01.2021)

Nach Angaben der Ermittler sind in Deutschland bei FCA (nunmehr: Stellantis) mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter viele Wohnmobile!

(update vom 14.12.2020)

Die Ergebnisse sind einfach nur erschreckend: 

Wohnmobile der Hersteller Pilote und Dethleffs, die mit Fiat-Ducato-Motoren ausgerüstet sind, überschreiten ganz erheblich die gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Stickoxide! Die Fahrzeuge mit der Euroabgas-Norm 5 überschreiten den Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das nahezu 10- bzw. 7-fache!  Das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte im November 2020 zwei Reisemobile testen lassen. 

(update vom 26.11.2020) 

Die Verunsicherung in der Wohnmobil-Szene ist durch den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) enorm. Die Reise- und Wohnmobile beinahe aller Hersteller sind mit Fiat-Motoren ausgerüstet, die die Abgasreinigung illegal manipulieren. Die kostintensiven Fahrzeuge sind im Wert nunmehr erheblich gemindert. Bei neu erworbenen Mobilen, bei denen die zweijährige Gewährleistung gegen den Verkäufer noch nicht abgelaufen ist, kann mglw. auf Neulieferung geklagt werden.

(update vom 23.10.2020)

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) erschüttert den Reise- und Wohnmobilmarkt. Die Wohnmobile sind oft mit Motoren der Fiat-Gruppe ausgestattet. Seit 2016 ist dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass Fiat die Motorensteuerung so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasnormen für Stickoxide eingehalten werden. 

(update vom 02.10.2020) 
Im Diesel-Abgasskandal des Fiat-Imperiums ist auch das Unternehmen Iveco betroffen. Der auf Nutzfahrzeuge spezialisierte Autobauer bedient mit seinen Modellen auch den Wohn- und Reisemobilmarkt. Doch nicht nur in eigenen Campern finden sich die unter Verdacht stehenden Iveco-Dieselmotoren. Motoren von Iveco werden in Mobilen von zahlreichen namhaften Reisemobilanbietern wie Concorde, Dethleffs, Protec oder Carthago verbaut. Den Verbrauchern droht im Abgasskandal von Fiat-Iveco ein enormer Schaden. 

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3. Betroffene Fahrzeuge

Fiat bzw. FCA: 

Welche Hersteller von Wohn- und Reisemobilen verwenden Motoren von Fiat?

Viele Hersteller beziehen von Fiat bzw. FCA Fahrgestell und Motor. Auf der Website www.fiatcamper.de befinden sich links zu Herstellern zu Reise- und Wohnmobilen.

             

·                                Arca

·                                Autostar

·                                Autotrail

·                                Bavaria

·                                Benimar

·                                Bürstner

·                                Campereve

·                                Cardo

·                                Caravans international

·                                Carthago

·                                Challenger

·                                Chausson

·                                Clever

·                                Concorde

·                                Dethleffs

·                                Elnagh

·                                Eura Mobil

·                                Fleurette

·                                Font Vendome

·                                Forster

·                                Frankia

·                                Hobby

·                                Hymer

·                                Hymer Car

·                                Itineo

·                                Joint

·                                Kabe

·                                Karmann

·                                Knaus

·                                Laika

·                                La Strada

·                                Le Voyageur

·                                LMC

·                                McLouis

·                                Mobilvetta

·                                Morelo

·                                Niesmann & Bischoff

·                                Notin

·                                Phoenix

·                                Pilote

·                                PLA

·                                Pössel

·                                Rapido

·                                Rimor

·                                Roller Team

·                                Sunlight

·                                Sunliving

·                                Swift

·                                Weinsberg

·                                Westfalia

·                                Wingamm


Iveco: 

Welche Hersteller von Wohn- und Reisemobilen verwenden Motoren von Iveco?

Vom  Abgasskandal im Fiat-Imperium ist auch das Unternehmen Iveco erfasst.  Der Nutzfahrzeug-Hersteller produziert Motoren auch für Wohn- und Reisemobile. Iveco ist Teil von CNH Industrial. Und CNH gehört zum Imperium der italienischen Familie Agnelli, die Fiat gegründet hat. 

Viele Hersteller beziehen von Iveco Fahrgestell und Motor.  Damit stehen die Modelle mit Iveco-Motoren unter Verdacht, die EU-Abgasnormen nicht einzuhalten.


·                         Bimobil

·                                Bocklet

·                                Carthago

·                                Concorde

·                                Dethleffs

·                                Dopfer

·                                Form IT

·                                Kerkamm

·                                Laika

·                                Morelo

·                                Niesmann & Bischoff

·                                Notin

·                                Pilote

·                                Le Voyageur

·                                Phoenix

·                                Protec

·                                Swift

·                                Woelcke

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 LG Arnsberg Urteil vom 19. August 2021, Az. 1-1 0 205/21).

Die Rechtsanwaltskanzlei Manes hat, nachdem sie wiederholt (Versäumnis-)Urteile gegen die Firma FCA Italy S.p.A. (vormals Fiat) erstritten hat, nunmehr ein weiteres stattgebendes Versäumnisurteil des LG Arnsberg erwirkt (LG Arnsberg, Urteil vom 19. August 2021, Az. 1-1 0 205/21).

Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnmobil des Typs Fiat Ducato Eura Mobil Profila 660 HB. Nach den Informationen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist die Motorsteuerungssoftware derart manipuliert, dass die Abgasreinigung des Motors jeweils ca. 22 Minuten nach Start des Motors weitgehend deaktiviert wird. Der NEFZ-Prüfzyklus, nach dem der Motorentyp zertifiziert ist, dauert etwa 20 Minuten. In diesem klägerischen Vortrag sieht die entscheidende Kammer eine unzulässige Manipulation der Abgasreinigung.

Das hier streitgegenständliche Fahrzeug verfügt über den Motor Fiat Ducato Multijet 130, mit 96 kw und einem Hubraum von 2.287 ccm. Das Fahrzeug unterliegt der Euro-Norm 5; d.h. der zulässige Grenzwert für den Ausstoß von NOx-Emissionen beträgt 280 mg/km (leichte Nutzfahrzeuge).

LG Bielefeld  19. August 2021, Az. 8 O 100/21

FCA Italy S.p.A. als Verantwortliche der Abgasmanipulationen.

Auf Rückgabe MANES  

ein weiteres stattgebendes Versäumnisurteil des LG Bielefeld (LG Bielefeld, Urteil vom 19. August 2021, Az. 8 O 100/21). Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnmobils des Typs Fiat Ducato Dethleffs Trend T 7057EB. Nach den Informationen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist die Motorsteuerungssoftware derart manipuliert, dass die Abgasreinigung des Motors jeweils ca. 22 Minuten nach Start des Motors weitgehend deaktiviert wird. Der NEFZ-Prüfzyklus, nach dem der Motorentyp zertifiziert ist, dauert etwa 20 Minuten. In diesem klägerischen Vortrag sieht die entscheidende Kammer eine unzulässige Manipulation der Abgasreinigung. Das Argument der Beklagten, das Fahrzeug verhalte sich innerhalb und außerhalb des Prüfzyklus gleich, daher könne keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegen, ließ das Gericht nicht gelten.

Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).

Die 5. Zivilkammer am Landgericht Frankenthal hat im Diesel-Abgasskandals von FCA ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 5 O 40/21) gefällt. Dr. Stoll & Sauer hat mittlerweile mehrere positive Urteil gegen Stellantis erstritten. Ein erstes Verfahren der Kanzlei befindet sich bereits in der Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 O 333/20). Hier die wichtigsten Fakten zum aktuellem Urteil am Landgericht Frankenthal:

· Der Kläger kaufte im April 2018 das Wohnmobil „2Win“ des Herstellers Pössl für 52.320 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet. Motorkennung: F1AGL411C.

· Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Kanzlei so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ca. 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro-6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für NOx-Mengen genügen. Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten insgesamt das 19-Fache und übersteigt somit beträchtlich den Grenzwert. Darüber hinaus befindet sich im Motor ein Thermofenster, dass die Abgasreinigung über die Außentemperatur des Fahrzeugs regelt – sprich ausschaltet. Zu dem sind die Warnmeldungen der On-Board-Diagnose (OBD) manipuliert.

· Das Gericht folgte dem Antrag des Klägers. Stellantis ist verpflichtet, dem klagenden Verbraucher Schadensersatz zu leisten für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren.

· Eine Nutzungsentschädigung legte das Gericht nicht fest. Den Streitwert ist laut Gericht 52.320 Euro.

LG Freiburg

· Urt. v. 27.8.2021 – 4 O 5/21, juris: Keine Haftung aus § 826 BGB wegen Wohnmobil der Marke B N T 69 FiftyFive mit Motor Typ Fiat Ducato 2,3 l Multijet, da Zurechnung beim allein verklagten Fahrzeughersteller (ital. Motorhersteller und Konzernmutter nicht mitverklagt) nicht substantiiert vorgetragen sei.

LG Freiburg, Urt. v. 17.6.2021 – 1 O 358/20, unter Breuer gespeichert:

Keine Haftung aus § 826 BGB von Stellantis wegen Carado mit Motor des Typs Ducato MJ 150 Light 148 PS, da falsche Firma verklagt   Feststellung SCHEA STOLL??? Breuer, Urteil LG Freiburg

LG Freiburg, Urt. v. 26.2.2021 – 14 O 333/20,: Keine Haftung aus § 826 BGB von Stellantis wegen Dethleffs Esprit T 7150 EB mit Motor des Typs Ducato MJ 150 Light 148 PS  Feststellung SCHEA STOLL Breuer, Urteil LG Freiburg

·

LG Gera

· Versäumnisurt. v. 15.4.2021 – 7 O 103/21  Haftung aus § 826 BGB von Stellantis wegen Wohn-mobils Hersteller Carado T 337 mit Fiat Ducato typischem 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b Feststellung SCHEA .(STOLL downloads 8.6.21)

· LG Gera, Versäumnisurt. v. 31.5.2021 – 7 O 103/21 (unveröffentlicht): Haftung aus § 826 BGB von Stellantis NV wegen Carado T 337.

·

LG Görlitz

Versäumnisurt. v. 20.04.2021 – 5 O 28/21 (unveröffentlicht): Haftung aus § 826 BGB wegen Wohnmobils von FCA Italy S.p.A. Rückgabe (MANES downloads 17.5.21)

· LG Görlitz, Versäumnisurt. v. 11.5.2021 – 5 O 28/21 (unveröffentlicht): Haftung aus § 826 BGB von Fiat Chrysler Automobile wegen Wohnmobil Typ Challenger 398 XLB Special Edition mit Fiat Multijet-Dieselmotor 2,3 Litern Hubraum, Euro 6.

LG Heilbronn

Das Landgericht Heilbronn hat Fiat bzw. Stellantis mit Versäumnisurteil vom 21. September 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 11 O 13/21).

Der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Heilbronn hatte 2013 ein Wohnmobil von Carthago des Typs chic e-line i49 gekauft. Basis für das Fahrzeug bildet ein Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Er argumentierte, dass die Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach Motorstart abgeschaltet wird. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten werden. Nachdem die Abgasnachbehandlung deaktiviert ist, steigen die Stickoxid-Emissionen jedoch an und überschreiten den gesetzlich zulässigen Grenzwert deutlich.

Landgericht Hildesheim

Die 4. Zivilkammer am Landgericht Hildesheim hat im Diesel-Abgasskandals von FCA ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 4 O 212/21) gefällt. Die Beklagte Autohaus  hatte es bisher versäumt, sich zur Klage zu äußern.

Der Kläger kaufte im Mai 2019 das Wohnmobil „S 65SL“ des Herstellers Sun Living für 51.750 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS der Euronorm 6b ausgestattet. Motorkennung: F1AGL411D nEULIEFERUNG

Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet.

LG Koblenz, Versäumnisurt. v. 1.3.2021 – 12 O 316/20,: Haftung aus § 826 BGB von FCA Italy S.p.A. wegen Wohnmobils Typ Roller Team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2, 3L, 150PS.Rückgabe MANES       downloads 8.6.21) auch Breuer, Urteil LG Koblenz

Die 2. Zivilkammer am Landgericht Landau hat im Diesel-Abgasskandal von FCA am 6. Dezember 2021 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. 2 O 169/21) gefällt. Dabei handelt es sich nicht wie bisher um ein sogenanntes Versäumnisurteil. Fiat hat sich in Landau verteidigt und zur Klage geäußert – und verloren. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mittlerweile mehrere positive Urteil gegen Stellantis/FCA und Händler erstritten. Hier die wichtigsten Fakten zum aktuellen Urteil am Landgericht Landau:

Der Kläger kaufte im November 2015 das gebrauchte Wohnmobil „V 600 G“ des Herstellers Pilote für 47.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 3,0-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E.

Die 1. Zivilkammer am Landgericht Limburg hat im Diesel-Abgasskandals von FCA am 3. Dezember 2021 ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 1 O 404/21) gefällt. Die Beklagten hatte es bisher versäumt, sich zur Klage zu äußern. Dr. Stoll & Sauer hat mittlerweile mehrere positive Urteil gegen Stellantis/FCA und Händler erstritten. Ein erstes Verfahren der Kanzlei befindet sich bereits in der Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 O 333/20). Hier die wichtigsten Fakten zum aktuellem Urteil am Landgericht Limburg:

· Der Kläger kaufte im Juni 2019 das Wohnmobil „Virginia“ des Herstellers Miller für 47.000 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet. Motorkennung: F1AGL411C.

· Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Kanzlei so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ca. 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro-6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für NOx-Mengen genügen. Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten insgesamt das 19-Fache und übersteigt somit beträchtlich den Grenzwert. Darüber hinaus befindet sich im Motor ein Thermofenster, dass die Abgasreinigung über die Außentemperatur des Fahrzeugs regelt – sprich ausschaltet. Zu dem sind die Warnmeldungen der On-Board-Diagnose (OBD) manipuliert.

Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft einholen über den Stand der Ermittlungen der Zulassungsbehörde.

LG Nürnberg

· Versäumnisurt. v. 9.7.2021 – 19 O 737/21: Haftung aus § 826 BGB von Stellantis wegen Wohnmobils Hersteller Knaus Sun Ti  Fiat-Chrysler (Stellantis). Feststellung SCHEA .(STOLL downloads 16.7.21)

· LG Nürnberg-Fürth, Versäumnisurt. v. 12.7.2021 – 19 O 737/21 (unveröffentlicht): Haftung aus § 826 BGB von Stellantis NV wegen Wohnmobil Knaus Modell 2,33 multijet 2.

LG Oldenburg

Das Wohnmobil geht wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück an den Händler und der muss dafür ein nagelneues Modell aus der aktuellen Serienproduktion mit gleichwertiger Ausstattung an den Käufer liefern. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Versäumnis-Urteil vom 2. September 2021 entschieden (Az.: 4 O 767/21).

Der Abgasskandal hat bekanntlich auch Wohnmobile erreicht. Besonders betroffen sind Modelle, die auf einem Fiat Ducato beruhen. „Das Urteil des Landgerichts Oldenburg zeigt, dass nicht nur Schadenersatzansprüche gegen Fiat geltend gemacht werden können, sondern es sich auch lohnen kann, Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Händler geltend zu machen“, In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Hymer Exsis T 678. Das

LG Ravensburg, Urt. v. 25.6.2021 – 4 O 62/21, BeckRS 2021, 23789: Keine Haftung aus § 826 BGB wegen Dethleffs, Magic Edition T 2 EB.

LG Schwerin

Der Abgasskandal hat auch Wohnmobile erfasst. Betroffen sind besonders Modelle, die auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren.

Mit Teil-Versäumnisurteil vom 15. September 2021 entschied es, dass Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen Stellantis, Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung leisten muss (Az.: 1 O 143/21).

Vor dem Landgericht Schwerin ging es um eine unzulässige Abschalteinrichtung bei einem Wohnmobil Sunlight T 65. Der Kläger hatte das Fahrzeug im September 2019 gekauft. Als Basis für das Wohnmobil dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Motor und der Abgasnorm Euro 6b

LG Stade

Versäumnisteilurt. v. 17.8.2021 – 2 O 175/21 (unveröffentlicht): Haftung aus § 826 BGB wegen Wohnmobil P 700 Essentiel von Pilote.

Versäumnisurt. v. 15.4.2021 – 2 O 33/21: Haftung aus § 826 BGB von Stellantis wegen Wohnmobils Hersteller Eura Mobil Fiat-Chrysler (Stellantis). Feststellung SCHEA .(STOLL downloads 8.6.21)

·

Versäumnisurt. v. 15.4.2021 – 2 O 12/21: Haftung aus § 826 BGB von Stellantis wegen Wohnmobils Hersteller Forster Modell T699 HB Fresh mit Fiat Ducato typischem 2,3-Liter-Motor mit 130 PS der Euronorm 6b. Stellantis). Feststellung SCHEA (STOLL)

Versäumnisteilurt. 20. September 2021

Stellantis zur Zahlung von Schadensersatz. (Az. 2 O 121/21). Da FCA/Stellantis sich zur Klage nicht geäußert hatte, sprach das Gericht ein Versäumnisurteil.

· Feststellung SCHEA (STOLL)

Der Kläger kaufte im Oktober 2014 das Wohnmobil „Matrix 670 SL“ des Herstellers Adria für 68.000 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1AE3481E

LG Saarbrücken  FCA Italy S.p.A. als Verantwortliche der Abgasmanipulationen.

Auf Rückgabe MANES  Beweisbeschluss: SV      downloads 05.8.21)

In Folge einer ausführlichen Erörterung im Rahmen der mündlichen Verhandlung ist die 12. Kammer des Landgerichts Saarbrücken zu der Überzeugung gelangt, dass Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Beklagte bestehen, wenn der nun zu beauftragende Sachverständige den klägerischen Vorwurf, dass die Abgasreinigung des streitgegenständlichen Fahrzeugs nur auf dem Prüfstand die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, bestätigt (LG Saarbrücken, Beschluss vom 23. Juli 2021, Az. 12 O 18/21).

Die vorstehenden Erwägungen gelten entgegen der Auffassung der Beklagten ungeachtet des Umstandes, dass vorliegend der Motor nicht von der Beklagten hergestellt worden ist. Maßgeblich ist, dass die Beklagte das Fahrzeug in den Verkehr gebracht und damit in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit der Motorherstellerin auch den Motor in den Verkehr gebracht. aus OLG Köln Audi FAll 12.03.2020

 

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