Rotlichtverstoß
Rechtsanwalt Olaf Lamottke
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ACE-Vertrauensanwalt
Direktkontakt: 0231 422100
Benninghofer Str. 161, 44269 Dortmund
RA.Lamottke@t-online.de
1. Es gibt einfache und qualifizierte Rotlichtverstösse:
2. Bussgeld-Übersicht beim Rotlichtverstoß:
Verstoß Ampel bei „Rot” überfahren |
Bußgeld
90 € |
Punkte
1 |
Fahrverbot Monate |
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung |
200 € | 2 |
1 |
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren | 200 € | 2 | 1 |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung | 360 € |
2 | 1 |
3. Bussgeldrechner für Rotlicht-Verstoss:
4. Für die Feststellung von Rotlichtverstößen bedienen sich die Behörden unterschiedlicher Messverfahren:
Zur amtlichen Verkehrsüberwachung dürfen in Deutschland nur geeichte Rotlichtüberwachungsanlagen eingesetzt werden. Voraussetzung für jede Eichung ist, dass die betreffende Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur Eichung zugelassen ist. Oft wird die Überfahrt über den Haltebalken durch im Fahrbahnbelag verlegte Induktionsschleifen erkannt. Die Verkehrssituation wird zusammen mit den eingeblendeten Daten (z. B. Rotzeit, Gelbzeit, Datum, Uhrzeit) in Fotos dokumentiert. Die Anlagen unterscheiden sich in ihren technischen Möglichkeiten. So wird in einigen Anlagen die Dauer der gelben Ampelphase miterfasst. Neuere Anlagen ermöglichen die automatische Berechnung der vorzuwerfenden Rotzeit, die bei alten Anlagen z. T. noch vom Auswerter per Hand vorzunehmen ist.
4. Mögliche Angriffspunkte:
Angriffspunkte für eine Verteidigung im Falle des Vorwurfs eines Rotlichtverstoßes sind insbesondere folgende Fehlerquellen:
Durch die Akteneinsicht des Rechtsanwalts ist eine Kontrolle der Lichtbildaufnahme des Täters garantiert. Oftmals ist ein Fahrzeugführer nicht eindeutig auf dem Bild zu erkennen, so dass das Verfahren eingestellt werden muss. Wichtig ist zu wissen, dass nur der Fahrer für den Rotlichtverstoß haftbar gemacht werden darf, nicht der Fahrzeughalter. Die Polizei muss dem Betroffenen also nachweisen, dass er der Fahrer zum Tatzeitpunkt (z.B.Rotlichtverstoß) war. Ist die Täteridentifizierung nicht erfolgreich, muss das Verfahren eingestellt werden. Bei einer technischen Überwachungskamera erhält der Verdächtige einen Anhörungsbogen, in dem u.a. nach dem Fahrer zur Tatzeit gefragt wird. Bereits hier ist äußerste Vorsicht geboten. Antwortet der Betroffene ohne anwaltliche Hilfe kann dies von Nachteil sein, da er sich evtl. selbst belastet. Benennt sich der Betroffene als Fahrer, kommt es auf eine Identifizierung durch die Polizei nicht mehr an. Besser ist also mit dem Anhörungsbogen den Verkehrsrechtsanwalt frühzeitig einschalten, so dass dieser die Ermittlungsakte einholen kann.
Die Lebensakte des Geräts
Die Lebensakte gibt Aufschluss darüber, ob und wann die Geräte zuletzt reparaturfällig waren. Sollte das Gerät innerhalb eines festgelegten Zeitraumes repariert worden sein, ist eine erneute Eichung nach der Reparatur unbedingt notwendig. Hat diese nicht stattgefunden, so kann davon ausgegangen werden, dass das Gerät keine genauen Ergebnisse liefert.
Die Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung des Geräts
Insbesondere die genaue Einhaltung der Bedienungsanleitung spielt hier eine entscheidende Rolle. Sollte sich inach Akteneinsicht herausstellen, dass das verwandte Messgerät nicht entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers benutzt wurden, kann die Messung als fehlerhaft angesehen werden, sodass ggfs. das Verfahren eingestellt werden muss.
Neben der korrekten Bedienung des Messgerät ist außerdem wichtig, dass dieses vorschriftsmäßig regelmäßig geeicht wird, um so die Genauigkeit zu garantieren. Ohne den Nachweis für eine ordnungsgemäße Eichung zum Zeitpunkt der Messung ist der Vorwurf eines Rotlichtverstoßs hinfällig. Ob ein Gerät ordnungsgemäß geeicht wurde lässt sich nur anhand der Bußgeldakte überprüfen.
Das Messprotokoll gibt Aufschluss darüber, in welchem Zeitraum die Messung erfolgt ist und ob und von wem die aktuellen Messvoraussetzungen geprüft worden sind. waren. Sollte keine ordnungsgemäße Überprüfung der Messvoraussetzungen erfolgt sein, muss die Messung verworfen werden.
Auch die Beamten bzw. Messpersonen, welche die Messung durchführen bzw. ,zu verantworten haben, müssen nachweislich besonders geschult sein, um die Genauigkeit der jeweiligen Messung zu gewährleisten und so Messfehler auszuschließen.
Gerade für den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist eine exakte Messung erforderlich. Die bloß gefühlsmäßige Schätzung eines Polizeibeamten genügt daher in der Regel nicht den Gerichten. Auch Zeitmessungen mit dem Sekundenzeiger einer Armbanduhr oder durch Mitzählen der Sekunden genügen können den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Messung nicht erfüllen. Bedeutung kommt dabei auch dem Umstand zu, ob es sich um eine gezielte Rotlichtüberwachung oder um eine bloß zufällige Beobachtung der Beamten handelt.
5. Besonderheiten:
6. Fahrverbot verhindern:
Es gibt auch Fälle, in denen von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann. Nach der Rechtsprechung kann ggfs. ein Fahrverbot entfallen, wenn sich der Fahrer bei verschiedenen vorhandenen Lichtzeichen nachvollziehbar hat ablenken lassen und einem für ihn nicht maßgeblichen Lichtzeichen folgt. Ebenso kann ein Fahrverbot entfallen, wenn ein Rotlichtverstoß am Fußgängerüberweg nach dem Passierenlassen stattfindet oder wenn eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer z.B. im Fall einer Baustellenampel nicht vorliegt.Gleiches gilt, wenn der Fahrer durch eine Adressensuche abgelenkt war.
Darüber prüfe ich, ob nicht Besonderheiten vorliegen, die ein Fahrverbot von einem Monat verhindern. Denn bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wird aus der Dauer der Rotlichtzeit auf eine abstrakte Gefährdung durch das Verkehrsverhalten geschlossen. Dadurch gibt es Fälle, in denen z.B trotz einer Rotlichtzeit von mehr als 1 Sekunde der Verstoß nicht als Gefährdung eingestuft werden muss.
An diesen Beispielen wird deutlich, dass es sich auf jeden Fall lohnt einen Rotlichtverstoß anwaltlich überprüfen zu lassen. Es gibt eben zahlreiche Fallkonstellationen, in denen zumindest vom Fahrverbot abgesehen werden kann. Ein Fahrverbot kann nach der Rechtsprechung auch möglicherweise entfallen, wenn der Betroffene aus beruflich- wirtschaftlichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist.
7. aktuelle Urteile:
Rotlichtverstoß: Kein höheres Bußgeld für SUV-Fahrer
Dieses Urteil ging 2022 durch die Presse: Eine SUV-Fahrerin sollte aufgrund eines Urteil des Amtsgerichts Frankfurt mehr für einen Rotlichtverstoß bezahlen, weil ihr Fahrzeug durch seine Bauart eine größere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer sei. Das AG Frankfurt hatte daher die Fahrerin zu einer Geldbuße von 350 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt, weil diese mit ihrem SUV über rot gefahren war. Das Oberlandesgericht Frankfurt war anderer Ansicht und kassierte das Urteil des Amtsgerichts. Die Verweisung, dass der Verstoß mit einem SUV begangen wurde, reiche nicht für ein höheres Bußgeld (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.09.2022, Az.: 3 Ss-OWi 1048/22).
8. Erste Hilfemaßnahmen gegenüber Polizei und Rechtsamt:
9. Geblitzt in Dortmund?
Feste Rotlicht-Blitzer in Dortmund
10. Nützliche Links im Verkehrsrecht
Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
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Rotlichtverstoß Dortmund
B 54
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Ostwall