RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ACE-Vertrauensanwalt
Direktkontakt: 0231 422100
Benninghofer Str. 161, 44269 Dortmund
RA.Lamottke@t-online.de
1. Welches Bußgeld droht?
80,00 EUR 1 Punkt
30,00 EUR
35,00 EUR
30,00 EUR
35,00 EUR
30,00 EUR
35,00 EUR
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Demnach gilt u.a.: Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug umdrehen, gilt für Sie eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass Sie das Wendemanöver nur durchführen dürfen, wenn eine Gefährdung des Verkehrs ausgeschlossen ist. Eine sorgfältige Prüfung des Verkehrs ist demnach unbedingt notwendig. An uneinsichtigen Stellen ist vom Wendemanöver völlig abzusehen. Das Wenden auf der Autobahn ist ebenfalls strikt verboten.
3. Erste Hilfemaßnahmen gegenüber Polizei und Rechtsamt:
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Nützliche Links im Verkehrsrecht
Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV