Der Arbeitslohn
"Mein gutes Recht"
1. Das Wichtigste in Kürze:
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung von pünktlichen Arbeitslohn.
2. Mögliche Reaktion des Arbeitnehmers bei Nichtzahlung Teilzahlung bzw. Zuspätzahlung:
Sofern Ihr Arbeitgeber unpünktlich, zu wenig oder gar nicht zahlt, können und sollten Sie unverzüglich Ihren Lohnanspruch mit anwaltlicher Hilfe - notfalls gerichtlich mittels einer Lohnklage - gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen.
Lassen Sie sich nicht hinhalten und vertrauen Sie nicht leeren Versprechungen!
3. Mein Tipp für Arbeitnehmer: Warten Sie nicht zu lange auf Ihren vollständigen Lohn, da dieser bereits nach kurzer Zeit unwiderruflich verfallen kann.
Sie sollten daher immer einen Anwalt zur Rate ziehen!
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
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