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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

 Porsche-Abgasskandal


Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke  Ansprüche im Porsche-Dieselskandal durchsetzen! 

Spezialisierte Kanzlei zum Thema Abgasskandal

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Fachanwalt für Verkehrsrecht

Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE)

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Benninghofer Str. 161

44269 Dortmund  

ra.lamottke@t-online.de


1. Welches Porsche-Modell ist vom Diesel-Abgasskandal betroffen?


Die Porsche AG muss auf Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamtes u.a. die Software für die Motorsteuerung des Porsche Cayenne 3.0 V6, des Porsche Cayenne 4.2 V8 sowie auch des Porsche Macan 3.0 V6  und des Porsche Panamera 3.0 austauschen. Denn die enthält jeweils ein Manipulationsprogramm, das erkennt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht.

Die einzelnen Modelle:
Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA897, Euro 5) - Baujahr 06/2011 - 06/2013
Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA 897evo, Euro 6) - Baujahr 10/2014 - 05/2018
Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro 5) - Baujahr 05/2012 - 05/2014
Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro 6) - Baujahr 05/2014 - 05/2018
Porsche Macan 3.0 Liter (Motor: EA897evo, Euro 6) - Baujahr 04/2014 - 02/2018
Porsche Panamera 3.0 Liter (Motor: EA897, Euro 5) - Baujahr 06/2011 - 06/2013
Für folgende Porsche-Modelle sind bereits Klagen bei Gericht eingereicht:
Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA897, Euro 5)
Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA 897evo, Euro 6)
Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro 6)
Porsche Macan 3.0 Liter (Motor: EA897evo, Euro 6)


JETZT KLAGEN STATT SOFTWARE-UPDATE: 

ICH  INFORMIERE SIE!


 

2. Meine Tätigkeit im Abgasskandal:

  • Kostenneutrale Einschätzung der Erfolgschancen 

  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche

  • Bundesweite Vertretung 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • langjährige Erfahrung im Dieselskandal seit 2016
  • Fachkenntnisse und Fortbildung im Dieselskandal
  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Kurzfristige Termine möglich
  • Kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Vermittlung von Prozessfinanzierung
  • Persönliche Betreuung

 


Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich  Ansprüche.

Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten. Dies alles gilt auch für Gewerbetreibende.

 

Kostenlose Erstberatung direkt online: 

Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail ra.lamottke@t-online.de oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage. 

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.


Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.

Fahrzeugmodell?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert? 

Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles und des besten Klagewegs.


Kostenlose Online-Kontaktanfrage:


Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail übermitteln: ra.lamottke@t-online.de

  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungspolice bzw.-nummer


Kostenlose Erstberatung direkt auch  per Telefon!

 Direktkontakt 0231 422100

 

Kostenlose Erstberatung auch per Post oder Telefax!

Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage und/oder Unterlagen auch per Post oder per Telefax (0231 422104) zuleiten. 

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  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungspolice bzw. -nummer 



3. Top-News im Porsche-Dieselskandal!

(update vom 28.06.2023)
Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.  Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den  Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.  

(update vom 21.03.2023)

Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!

Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.

Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.

Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.

Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.

(update vom 08.11.2022)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne AdBlue-Einspritzung illegal sein. Der EuGH hat in seinem Urteil auch unterstrichen, dass Thermofenster in der Motorsteuerung illegal sind. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nunmehr gegen unzulässige Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf.

(update vom 23.06.2022)

BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller  Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21:
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen  nicht standhalten wird.  Hersteller werden  nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein, insb. darf die Anrechnung der Nutzungen nicht dazu führen, dass der Kaufpreisschaden vollständig aufgezehrt wird. Aus diesem Grund wird auch die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsersatz beim Leasing nicht halten.

(up-date  11.02.2022)

Das LG Kleve verurteilt Audi AG bei weiterverkauftem Porsche Cayenne 4.2 l Euro 5 zu Schadensersatz! Mit Urteil vom 04. Januar 2022 – 3 O 154/21 – hat das Landgericht die Audi AG als Herstellerin des abgasmanipulierten Motors zu Schadensersatz verurteilt. Streitgegenständlich war ein Porsche Cayenne 4.2 Liter Euro 5.

(up-date  11.06.2021)

Abgasskandal auch bei  Benzinern?! Porsche AG als Übeltäter

Recherchen von Business Insider legen den Verdacht nahe, dass auch Benzinmotoren vom Porsche-Abgasskandal betroffen sein könnten! Nach Funden bei diversen Dieselmodellen mehren sich nun bei Porschefahrzeugen (Macan, Boxter Spyder 981)  mit Benzinmotor Indizien für eine illegale Manipulation der CO2-Grenzwerte. Es werden, wenn sich der Verdacht erhärtet, zunächst wenigstens 20.000 Fahrzeugen davon betroffen sein.

(up-date  26.05.2021)

 Schadenersatz für einen Porsche Cayenne im Abgasskandal: Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 6. Mai 2021 entschieden, dass der Käufer eines Porsche Cayenne durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz gegen die  Audi AG hat (Az.: 3 O 5/21).

(up-date  26.03.2021)

Die Audi AG wurde vom Landgericht Hamburg (Urteil vom 08.03.2021, Az.: C 317 O 65/19) zur Schadenersatz-Zahlung für einen Porsche Macan S mit EA897-V6-Turbodiesel mit 258 PS mit dem Dreiliter-Dieselmotor (Euro 6) verurteilt. 

 (up-date  26.10.2020)

Im Abgasskandal muss ein Autohaus einen Porsche Macan S Diesel 3,0  V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 izurücknehmen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 15. September 2020 entschieden (Az.: 32 O 200/19).

(up-date  01.10.2020)

Einem Medienbericht zufolge soll der Sportwagenhersteller mit einem  Zahnrad-Trick Prüfautos umgebaut haben, um den CO2-Ausstoß bei Benzinfahrzeugen zu senken beim Test!!

Im Abgasskandal verdichten sich beim Sportwagenbauer Porsche einem Bericht zufolge die Hinweise auf Manipulationen auch bei Benzinfahrzeugen! Bei  Ermittlungen habe sich der Verdacht ergeben, dass bei Benzinern getrickst worden sei, um bei Prüfungen den Kohlendioxid-Ausstoß zu verringern, berichtete das Magazin "Business Insider". 

(up-date  11.09.2020) 

Die Porsche AG muss nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 01.09.2020 (Az. 8 0 310/19) einen Porsche Cayenne Diesel 4,2l mit dem Motor EA 897 und der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen. Der PKW wurde mit Bescheid des Kraftfahrtbundesamts wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung zurückgerufen. 

 (up-date  03.07.2020) 

Im Diesel-Abgasskandal müssen am 23. September 2020 erstmals Spitzenfunktionäre von der VW AG und der Porsche AG vor Gericht erscheinen. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 16a U 186/19) hat in einem Verfahren den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG und der VW AG, M. Müller und den aktuellen Porsche AG Vorstandschef O. Blume vorgeladen. Die Vorgeladenen sollen darüber Auskunft erteilen, wer und wann Kenntnis über eine unzulässige Abschalteinrichtung hatte. 

(up-date  03.06.2020) 

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat bei ihren Dieselskandal-Ermittlungen gegen aktive und ehemalige Porsche-Mitarbeiter erneut Geschäftsräume durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihre Ermittlungen gegen Porsche-Mitarbeiter in der Dieselabgasaffäre ausgeweitet. Es geht um Abgasmanipulation, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

 (up-date  03.06.2020) 

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.03.2020, Az: 12 O 23/19  

Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz für einen  Porsche Macan mit 3.0 TDI-Motor  zu leisten.

(up-date  11.05.2020) 

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2020, Az: 13 U 81/19  

Das OLG  hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz für einen  Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor  zu leisten.

(up-date  11.03.2020) 

Landgericht KrefeldUrteil vom 15.01.2020, Az: 2 O 470/18  

Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz für einen  Porsche Macan mit 3.0 TDI-Motor  zu leisten.

(up-date  19.02.2020) 

Landgericht Siegen, Urteil vom 24.01.2020, Az: 2 O 105/19  

Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen  Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor  abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung.

(up-date  10.02.2020) 


Landgericht Köln, Urteil vom 23.01.2020, Az: 36 O 265/18  

Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen  Porsche Macan mit 3.0 TDI-Motor  abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung.

(up-date  10.02.2020) 


Land­gericht Ulm, Urteil vom 23.10.2019, Az; 3 O 39/19 

Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG  dem Kläger den Kaufpreis für einen  Macan 3.0 TDI, Motor­typ EA897, zugelassen nach der Abgasnorm Euro 6, abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen hat wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. Grund­lage ist eine Gesamt­fahr­leistung von 300.000 Kilo­metern. 

(up-date  23.12.2019) 


Landgericht Wuppertal, Urteil vom 07.08.2019, Az: 3 O 426/18  

Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen  Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor  abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung.

(up-date  09.10.2019) 


Land­gericht  Erfurt, Urteil vom 14.06.2019, Az: 10 O 783/18 

Das Land­gericht stellte fest, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger,  der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist, Ersatz für die aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 

(up-date  09.07.2019) 


Land­gericht Heilbronn, Urteil vom 02.07.2019, Az: 8 O 42/19 

Das Land­gericht stellte fest, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger,  der Eigentümer eines Porsche Macan S  mit TDI-Motor  ist, Ersatz für die aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 

(up-date  09.07.2019) 


Land­gericht Ulm, Urteil vom 29.03.2019, Az: 3 O 157/18 
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, bei einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung dem Kläger Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 
(up-date  18.06.2019) 


Land­gericht Dort­mund, Urteil vom 26.03.2019, Az: 12 O 182/18 (
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines  Porsche Macan S mit TDI-Motor ist, Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 

(up-date  14.06.2019) 


Land­gericht Bochum, Urteil vom 08.02.2019, Az: I-4 O 101/18 

Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG  dem Kläger den Kaufpreis für einen  Porsche Macan S mit TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen hat wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung.

(up-date  14.06.2019) 


Land­gericht Dort­mund, Urteil vom 15.01.2019, Az: 12 O 262/17 

Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines  Porsche Macan S mit TDI-Motor ist,. Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 

(up-date  17.01.2019) 


Land­gericht Kiel, Urteil vom 30.10.2018, Az: 12 O 406/17 

Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines  Porsche Macan S mit TDI-Motor ist. Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten. 

(up-date  17.01.2019) 


Land­gericht Stutt­gart, Urteil vom 25.10.2018, Az: 6 O 175/17 

Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen  Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor  abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung.

(up-date  17.01.2019) 



4. Ihre Rechte 


Was sind die Rechte des Käufers?  


a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:

  • Nachbesserung/Nacherfüllung
  • Kaufvertragsabwicklung
  • Rücktrittsabwicklung
  • Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen


Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist  einzelfallabhängig.   

Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.



b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:


 Schadenersatz

zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung, Schadensersatz von Zukunftsschäden 



5. Mein Tipp 

Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen! 

Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer  umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!

Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung!  

Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich ggfs. bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer kostenlos vorab eine Deckungszusage einholen.

Bedenken Sie: 

Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Porsche merkt das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt. 

Aufgrund meiner Erfahrung in Porsche-Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren. 



6. Kosten und Anwaltsgebühren 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

 I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer kostenlos vorab eine Deckungszusage einholen.


Ansonsten gilt: 

Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.

  

7. Vertretung im Bundesgebiet, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Persönliche Beratung  möglich in den angrenzenden Städten wie z.B. Schwerte, Unna, Hagen, Iserlohn, Herdecke, Holzwickede, Lünen, Bochum, Witten, Wetter, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne, Waltrop, Bergkamen, Kamen.

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